Ursachen von Gewalt untersuchen und Massnahmen dagegen ergreifen

ShortId
05.3694
Id
20053694
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Ursachen von Gewalt untersuchen und Massnahmen dagegen ergreifen
AdditionalIndexing
28;häusliche Gewalt;Eindämmung der Kriminalität;Gewalt;Familie (speziell)
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3412 erwähnt hat, geben verschiedene bereits erstellte Studien oder Berichte in der Schweiz Hinweise zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum, so auch das kürzlich veröffentlichte Konzept des Bundesamtes für Sozialversicherung für eine umfassende Prävention von Gewalt gegen Kinder. Zudem sind von laufenden Studien weitere Informationen zu erwarten. Der Bundesrat ist bereit, zu gegebener Zeit einen kurzen Überblick bzw. eine Synthese der wichtigsten Aussagen dieser Studien und Berichte zu den Ursachen von Gewalt zu erstellen und die in den letzten Jahren in der Schweiz getroffenen Massnahmen aufzulisten.</p><p>Wie in der Antwort auf die erwähnte Interpellation ausgeführt, verlangt die Erarbeitung und wirksame nachhaltige Umsetzung eines Aktionsplanes gegen Gewalt grössere personelle und finanzielle Ressourcen seitens des Bundes wie auch der Kantone. Aufgrund der angespannten Finanzlage erachtet der Bundesrat die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Aktionsplanes vorläufig als nicht durchführbar. Der Aktionsplan der Schweiz von 1999 zur Gleichstellung von Frau und Mann listet im Übrigen verschiedene Massnahmen gegen Gewalt an Frauen auf, die inzwischen teilweise erfüllt sind, wie die Änderungen im StGB zur Strafverfolgung von Amtes wegen von Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft oder die anstehende Revision von Artikel 28b ZGB zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des ersten Punktes des Postulates (Bericht) und die Ablehnung des zweiten Punktes (Aktionsplan).
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum zu verfassen und einen Aktionsplan zur Vermeidung dieser Gewalt zu entwickeln und umzusetzen. Dazu hat er die nötigen Mittel bereitzustellen.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation 05.3412 begründet der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber einem Bericht zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum und der Erarbeitung eines Aktionsplans damit, dass die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden seien. Die Verbrechen von Männern gegenüber Frauen und Kindern haben in den letzten Monaten ein Ausmass erreicht, das Massnahmen auf Bundesebene erfordert. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Ermordung von Frauen und Kindern weiterhin als unausweichliche Handlung von Männern in schwierigen persönlichen Situationen betrachtet wird.</p>
  • Ursachen von Gewalt untersuchen und Massnahmen dagegen ergreifen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3412 erwähnt hat, geben verschiedene bereits erstellte Studien oder Berichte in der Schweiz Hinweise zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum, so auch das kürzlich veröffentlichte Konzept des Bundesamtes für Sozialversicherung für eine umfassende Prävention von Gewalt gegen Kinder. Zudem sind von laufenden Studien weitere Informationen zu erwarten. Der Bundesrat ist bereit, zu gegebener Zeit einen kurzen Überblick bzw. eine Synthese der wichtigsten Aussagen dieser Studien und Berichte zu den Ursachen von Gewalt zu erstellen und die in den letzten Jahren in der Schweiz getroffenen Massnahmen aufzulisten.</p><p>Wie in der Antwort auf die erwähnte Interpellation ausgeführt, verlangt die Erarbeitung und wirksame nachhaltige Umsetzung eines Aktionsplanes gegen Gewalt grössere personelle und finanzielle Ressourcen seitens des Bundes wie auch der Kantone. Aufgrund der angespannten Finanzlage erachtet der Bundesrat die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Aktionsplanes vorläufig als nicht durchführbar. Der Aktionsplan der Schweiz von 1999 zur Gleichstellung von Frau und Mann listet im Übrigen verschiedene Massnahmen gegen Gewalt an Frauen auf, die inzwischen teilweise erfüllt sind, wie die Änderungen im StGB zur Strafverfolgung von Amtes wegen von Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft oder die anstehende Revision von Artikel 28b ZGB zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des ersten Punktes des Postulates (Bericht) und die Ablehnung des zweiten Punktes (Aktionsplan).
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum zu verfassen und einen Aktionsplan zur Vermeidung dieser Gewalt zu entwickeln und umzusetzen. Dazu hat er die nötigen Mittel bereitzustellen.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation 05.3412 begründet der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber einem Bericht zu den Ursachen von Gewalt im sozialen Nahraum und der Erarbeitung eines Aktionsplans damit, dass die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden seien. Die Verbrechen von Männern gegenüber Frauen und Kindern haben in den letzten Monaten ein Ausmass erreicht, das Massnahmen auf Bundesebene erfordert. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Ermordung von Frauen und Kindern weiterhin als unausweichliche Handlung von Männern in schwierigen persönlichen Situationen betrachtet wird.</p>
    • Ursachen von Gewalt untersuchen und Massnahmen dagegen ergreifen

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