Transparenz im Ständerat

ShortId
05.3698
Id
20053698
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Transparenz im Ständerat
AdditionalIndexing
0421
1
  • L06K080305030201, Ständerat
  • L05K0803010103, elektronische Abstimmung
  • L05K0803010104, namentliche Abstimmung
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Transparenz und Information gehören zu den Grundlagen der Demokratie. Auch der Ständerat hat ein Interesse daran, dass die Resultate von Abstimmungen in seinem Rat öffentlich gemacht werden. Während in Kommissionssitzungen sowohl die Verhandlungen (Protokolle) wie auch das Abstimmungsverhalten der einzelnen Kommissionsmitglieder vertraulich gehandhabt werden, sind die Beratungen im Ständerat nicht nur auf der Tribüne, sondern auch im Internet öffentlich zugänglich. Dasselbe müsste analog auch für die Abstimmungsresultate gelten.</p><p>Zwar sind Namensaufrufe heute im Ständerat bereits möglich indem zehn Ratsmitglieder eine namentliche Abstimmung verlangen. Die vergangenen Jahre zeigen aber, dass von diesem Instrument kaum Gebrauch gemacht wird, weil es zu einer beträchtlichen Verzögerung im Ablauf der Geschäftsberatung führt.</p><p>In den Politik- und Medienwissenschaften ist immer wieder festzustellen, dass die Tätigkeiten des Parlamentes praktisch ausschliesslich aufgrund von Auswertungen der Abstimmungen im Nationalrat beurteilt werden. Dies hat nach Aussagen von Wissenschaftlern auch damit zu tun, dass aufgrund fehlender Namenslisten politische, regionale und andere Hintergründe, die zum Entstehen von Entscheiden im Ständerat führen, nicht eruiert und folglich auch nicht ausgewertet werden können. Für die Wahrnehmung der Gleichwertigkeit der beiden Kammern und der Arbeit des Ständerates ist diese Ausgangslage nicht förderlich.</p><p>Anlässlich der Beratungen des Parlamentsgesetzes hatte die Mehrheit des Ständerates die Meinung vertreten, dass eine allfällige Veröffentlichung von Namenslisten bei Gesamtabstimmungen im Rahmen des Geschäftsreglementes geregelt werden müsste. Der Präsident der Staatspolitischen Kommission hielt damals fest, dass es der Mehrheit der Kommission grundsätzlich denkbar erscheine, "dass künftig auch im Ständerat die namentlichen Resultate der Schlussabstimmungen öffentlich gemacht werden" (Beratung im Ständerat vom 5. März 2002).</p><p>Im Rahmen der Gesamtrevision des Geschäftsreglementes des Ständerates wurde die Frage der Veröffentlichung von namentlichen Resultaten erneut diskutiert. Damals verwarf eine Mehrheit des Ständerates eine solche Lösung unter Verweis auf die hohen Kosten, welche durch den Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage entstehen würden.</p><p>Im Hinblick auf die grossen Umbauarbeiten im Parlamentsgebäude im Herbst 2006 sollte der gleichzeitige Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage im Ständerat erneut geprüft werden. Die Kosten dürften angesichts des technologischen Fortschrittes gegenüber früher erhobenen Kosten erneut gesunken sein. Die Vorteile, welche sich durch die Transparenz und die bessere Wahrnehmung der politischen Arbeit im Ständerat ergeben, sind beträchtlich.</p>
  • <p>Das Büro ist mit der Motionärin einig, dass die Transparenz der Ratsverhandlungen und -entscheide wichtig ist. Es ist aber mehrheitlich der Auffassung, dass diese in hohem Mass besteht, indem jedermann auf der Tribüne den Ratsverhandlungen folgen kann und sie auch über Internet zu verfolgen sind. Die Resultate der Abstimmungen finden sich im Amtlichen Bulletin, welches ebenfalls elektronisch verfügbar ist.</p><p>Darüber hinaus kann eine Abstimmung unter Namensaufruf jederzeit stattfinden, sobald zehn Ratsmitglieder es verlangen.</p><p>Die Kosten für den Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage wurden in einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2002 auf etwa 600 000 Franken veranschlagt. Der gleiche Betrag müsste auch heute aufgewendet werden, da sich zwar die Kosten für die Software etwas verringert, dafür aber diejenigen für die Hardware und die Personalkosten eher verteuert haben. Er ist im Voranschlag 2006 und in der Baubotschaft "Umbau/Sanierung Parlamentsgebäude" nicht vorgesehen.</p><p>Nachdem die Frage eines elektronischen Abstimmungsverfahrens im Ständerat vor wenigen Jahren geprüft und im Rat wiederholt deutlich abgelehnt worden ist, sieht das Büro keinen Anlass, bereits jetzt darauf zurückzukommen.</p><p>Es beantragt mit 4 zu 1 Stimmen, die Motion abzulehnen.</p>
  • <p>Das Büro wird gebeten, dem Ständerat eine Änderung des Ratsreglementes zu unterbreiten, damit dank elektronischer Anlage die namentlichen Resultate von Gesamt- und Schlussabstimmungen sowie von Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, öffentlich gemacht werden können.</p>
  • Transparenz im Ständerat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Transparenz und Information gehören zu den Grundlagen der Demokratie. Auch der Ständerat hat ein Interesse daran, dass die Resultate von Abstimmungen in seinem Rat öffentlich gemacht werden. Während in Kommissionssitzungen sowohl die Verhandlungen (Protokolle) wie auch das Abstimmungsverhalten der einzelnen Kommissionsmitglieder vertraulich gehandhabt werden, sind die Beratungen im Ständerat nicht nur auf der Tribüne, sondern auch im Internet öffentlich zugänglich. Dasselbe müsste analog auch für die Abstimmungsresultate gelten.</p><p>Zwar sind Namensaufrufe heute im Ständerat bereits möglich indem zehn Ratsmitglieder eine namentliche Abstimmung verlangen. Die vergangenen Jahre zeigen aber, dass von diesem Instrument kaum Gebrauch gemacht wird, weil es zu einer beträchtlichen Verzögerung im Ablauf der Geschäftsberatung führt.</p><p>In den Politik- und Medienwissenschaften ist immer wieder festzustellen, dass die Tätigkeiten des Parlamentes praktisch ausschliesslich aufgrund von Auswertungen der Abstimmungen im Nationalrat beurteilt werden. Dies hat nach Aussagen von Wissenschaftlern auch damit zu tun, dass aufgrund fehlender Namenslisten politische, regionale und andere Hintergründe, die zum Entstehen von Entscheiden im Ständerat führen, nicht eruiert und folglich auch nicht ausgewertet werden können. Für die Wahrnehmung der Gleichwertigkeit der beiden Kammern und der Arbeit des Ständerates ist diese Ausgangslage nicht förderlich.</p><p>Anlässlich der Beratungen des Parlamentsgesetzes hatte die Mehrheit des Ständerates die Meinung vertreten, dass eine allfällige Veröffentlichung von Namenslisten bei Gesamtabstimmungen im Rahmen des Geschäftsreglementes geregelt werden müsste. Der Präsident der Staatspolitischen Kommission hielt damals fest, dass es der Mehrheit der Kommission grundsätzlich denkbar erscheine, "dass künftig auch im Ständerat die namentlichen Resultate der Schlussabstimmungen öffentlich gemacht werden" (Beratung im Ständerat vom 5. März 2002).</p><p>Im Rahmen der Gesamtrevision des Geschäftsreglementes des Ständerates wurde die Frage der Veröffentlichung von namentlichen Resultaten erneut diskutiert. Damals verwarf eine Mehrheit des Ständerates eine solche Lösung unter Verweis auf die hohen Kosten, welche durch den Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage entstehen würden.</p><p>Im Hinblick auf die grossen Umbauarbeiten im Parlamentsgebäude im Herbst 2006 sollte der gleichzeitige Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage im Ständerat erneut geprüft werden. Die Kosten dürften angesichts des technologischen Fortschrittes gegenüber früher erhobenen Kosten erneut gesunken sein. Die Vorteile, welche sich durch die Transparenz und die bessere Wahrnehmung der politischen Arbeit im Ständerat ergeben, sind beträchtlich.</p>
    • <p>Das Büro ist mit der Motionärin einig, dass die Transparenz der Ratsverhandlungen und -entscheide wichtig ist. Es ist aber mehrheitlich der Auffassung, dass diese in hohem Mass besteht, indem jedermann auf der Tribüne den Ratsverhandlungen folgen kann und sie auch über Internet zu verfolgen sind. Die Resultate der Abstimmungen finden sich im Amtlichen Bulletin, welches ebenfalls elektronisch verfügbar ist.</p><p>Darüber hinaus kann eine Abstimmung unter Namensaufruf jederzeit stattfinden, sobald zehn Ratsmitglieder es verlangen.</p><p>Die Kosten für den Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage wurden in einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2002 auf etwa 600 000 Franken veranschlagt. Der gleiche Betrag müsste auch heute aufgewendet werden, da sich zwar die Kosten für die Software etwas verringert, dafür aber diejenigen für die Hardware und die Personalkosten eher verteuert haben. Er ist im Voranschlag 2006 und in der Baubotschaft "Umbau/Sanierung Parlamentsgebäude" nicht vorgesehen.</p><p>Nachdem die Frage eines elektronischen Abstimmungsverfahrens im Ständerat vor wenigen Jahren geprüft und im Rat wiederholt deutlich abgelehnt worden ist, sieht das Büro keinen Anlass, bereits jetzt darauf zurückzukommen.</p><p>Es beantragt mit 4 zu 1 Stimmen, die Motion abzulehnen.</p>
    • <p>Das Büro wird gebeten, dem Ständerat eine Änderung des Ratsreglementes zu unterbreiten, damit dank elektronischer Anlage die namentlichen Resultate von Gesamt- und Schlussabstimmungen sowie von Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, öffentlich gemacht werden können.</p>
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