Förderung der Weiterbildung
- ShortId
-
05.3699
- Id
-
20053699
- Updated
-
27.07.2023 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Weiterbildung
- AdditionalIndexing
-
32;Steuerabzug;Weiterbildung;Erwachsenenbildung
- 1
-
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Es ist unbestritten, dass die berufliche Weiterbildung für die persönliche Entwicklung und für den wirtschaftlichen Wohlstand immer wichtiger wird. Sie muss deshalb erleichtert und gefördert werden.</p><p>Weiterbildungen sind relativ teuer. Doch für viele Menschen gehören sie immer mehr zu den Grundansprüchen, insbesondere in beruflicher Hinsicht. Deshalb und umso mehr soll ein Anreiz dafür geschaffen werden.</p><p>Man hat festgestellt, dass Steuerabzüge vom Bruttoeinkommen nicht das effizienteste Mittel sind, um die berufliche Weiterbildung zu fördern. Die Abzüge haben tatsächlich eine regressive Wirkung in Bezug auf die Steuerprogression: Die grosse Mehrheit der Personen, die der direkten Bundessteuer unterliegen, profitiert nur wenig von den Einkommensabzügen und wird dadurch kaum ermutigt, sich beruflich weiterzubilden.</p><p>Das Prinzip der Kostenneutralität kann respektiert werden, indem der gesamte Mehrertrag, der durch die Abschaffung der Weiterbildungsabzüge entsteht, in die Weiterbildung investiert wird.</p>
- <p>Nach heutigem Recht sind die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung steuerlich abziehbar. Die Ausbildungskosten können hingegen nicht abgezogen werden. Die Weiterbildung dient dazu, das Wissen, welches eine steuerpflichtige Person zur Ausübung ihres Berufes benötigt, zu erhalten, aufzufrischen und zu aktualisieren. Sie hilft ausserdem, die Konkurrenzfähigkeit und die Stellung im ausgeübten Beruf zu erhalten. Die Weiterbildung muss daher stets mit dem bisher ausgeübten Beruf in Zusammenhang stehen.</p><p>Am 3. Oktober 2003 reichte Ständerat Eugen David eine Motion (03.3565) ein, mit welcher er gesetzliche Anpassungen beantragte, damit die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung im Sinne von Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. Am 2. März 2004 wurde diese Motion in ein Postulat umgewandelt. In Erfüllung des Postulates hat der Bundesrat im Frühjahr 2005 einen Bericht verabschiedet, welcher sich zur Abziehbarkeit der Weiter- und Ausbildungskosten äussert. Der Bericht basiert auf einer per Ende Dezember 2004 erstellten Studie, in der verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet wurden. Unter den Lösungsmöglichkeiten befindet sich auch ein Modell III, welches allerdings lediglich als Denkanstoss angeführt und deshalb nicht näher präzisiert oder untersucht wurde. Das Modell III sieht die Streichung der Abzüge für Weiterbildungskosten und die Investition der dadurch erzielten Mehreinnahmen in die direkte Förderung der Weiterbildung vor. Der Bundesrat hat sich vorläufig nicht für ein bestimmtes Modell ausgesprochen. Er hat jedoch das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, das weitere Vorgehen mit den Kantonen und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu besprechen. Der entsprechende Bericht liegt derzeit den Kantonen zur Stellungnahme vor. Anschliessend wird zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls inwiefern die Abzugsmöglichkeiten für Weiterbildungskosten in Zukunft erweitert werden oder ob der Lösungsansatz von Modell III weiterverfolgt werden soll. Bei dieser Ausgangslage kann das Postulat nicht angenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Ergänzung zu seinem Bericht zum Postulat David (03.3565) das Modell III, welches er im Bericht beschrieben hat, weiterzuentwickeln und dazu einen Zusatzbericht zu verfassen, der die Vor- und Nachteile von - kostenneutralen - Massnahmen aufzeigt, welche den steuerlichen Abzug der Weiterbildungskosten ersetzen könnten, namentlich Weiterbildungskredite oder die Förderung der Weiterbildungsinstitutionen.</p>
- Förderung der Weiterbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist unbestritten, dass die berufliche Weiterbildung für die persönliche Entwicklung und für den wirtschaftlichen Wohlstand immer wichtiger wird. Sie muss deshalb erleichtert und gefördert werden.</p><p>Weiterbildungen sind relativ teuer. Doch für viele Menschen gehören sie immer mehr zu den Grundansprüchen, insbesondere in beruflicher Hinsicht. Deshalb und umso mehr soll ein Anreiz dafür geschaffen werden.</p><p>Man hat festgestellt, dass Steuerabzüge vom Bruttoeinkommen nicht das effizienteste Mittel sind, um die berufliche Weiterbildung zu fördern. Die Abzüge haben tatsächlich eine regressive Wirkung in Bezug auf die Steuerprogression: Die grosse Mehrheit der Personen, die der direkten Bundessteuer unterliegen, profitiert nur wenig von den Einkommensabzügen und wird dadurch kaum ermutigt, sich beruflich weiterzubilden.</p><p>Das Prinzip der Kostenneutralität kann respektiert werden, indem der gesamte Mehrertrag, der durch die Abschaffung der Weiterbildungsabzüge entsteht, in die Weiterbildung investiert wird.</p>
- <p>Nach heutigem Recht sind die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung steuerlich abziehbar. Die Ausbildungskosten können hingegen nicht abgezogen werden. Die Weiterbildung dient dazu, das Wissen, welches eine steuerpflichtige Person zur Ausübung ihres Berufes benötigt, zu erhalten, aufzufrischen und zu aktualisieren. Sie hilft ausserdem, die Konkurrenzfähigkeit und die Stellung im ausgeübten Beruf zu erhalten. Die Weiterbildung muss daher stets mit dem bisher ausgeübten Beruf in Zusammenhang stehen.</p><p>Am 3. Oktober 2003 reichte Ständerat Eugen David eine Motion (03.3565) ein, mit welcher er gesetzliche Anpassungen beantragte, damit die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung im Sinne von Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. Am 2. März 2004 wurde diese Motion in ein Postulat umgewandelt. In Erfüllung des Postulates hat der Bundesrat im Frühjahr 2005 einen Bericht verabschiedet, welcher sich zur Abziehbarkeit der Weiter- und Ausbildungskosten äussert. Der Bericht basiert auf einer per Ende Dezember 2004 erstellten Studie, in der verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet wurden. Unter den Lösungsmöglichkeiten befindet sich auch ein Modell III, welches allerdings lediglich als Denkanstoss angeführt und deshalb nicht näher präzisiert oder untersucht wurde. Das Modell III sieht die Streichung der Abzüge für Weiterbildungskosten und die Investition der dadurch erzielten Mehreinnahmen in die direkte Förderung der Weiterbildung vor. Der Bundesrat hat sich vorläufig nicht für ein bestimmtes Modell ausgesprochen. Er hat jedoch das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, das weitere Vorgehen mit den Kantonen und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu besprechen. Der entsprechende Bericht liegt derzeit den Kantonen zur Stellungnahme vor. Anschliessend wird zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls inwiefern die Abzugsmöglichkeiten für Weiterbildungskosten in Zukunft erweitert werden oder ob der Lösungsansatz von Modell III weiterverfolgt werden soll. Bei dieser Ausgangslage kann das Postulat nicht angenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Ergänzung zu seinem Bericht zum Postulat David (03.3565) das Modell III, welches er im Bericht beschrieben hat, weiterzuentwickeln und dazu einen Zusatzbericht zu verfassen, der die Vor- und Nachteile von - kostenneutralen - Massnahmen aufzeigt, welche den steuerlichen Abzug der Weiterbildungskosten ersetzen könnten, namentlich Weiterbildungskredite oder die Förderung der Weiterbildungsinstitutionen.</p>
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