Referendumsfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost

ShortId
05.3704
Id
20053704
Updated
28.07.2023 08:46
Language
de
Title
Referendumsfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost
AdditionalIndexing
10;04;Kohäsionsfonds;Erweiterung der Gemeinschaft;Referendum;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Osteuropa
1
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L03K030104, Osteuropa
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
  • L04K08010205, Referendum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl aus dem Bundeshaus verlautet, die Kohäsionszahlung (Beitrag der Schweiz zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der neuen EU-Oststaaten) sei budgetneutral, darf bei einer derartigen Milliardenzahlung, auch wenn sie in Tranchen geleistet wird, das Volk nicht ausgeschlossen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein Anrecht darauf, vollumfänglich informiert zu werden über die konkreten Beweggründe des Bundesrates, über die genaue Verwendung der Gelder, über den Zusammenhang mit dem Abschluss der Bilateralen (vor allem mit Schengen) und über die Haltung bzw. die allfälligen Bedingungen der zuständigen EU-Organe. Zudem haben die Stimmbürger ein Anrecht darauf zu wissen, wo und mit welchen Konsequenzen diese Milliarde konkret eingespart werden soll. Die Stimmbürger sollen in Kenntnis der Fakten, der Pro- und Kontra-Argumente, entscheiden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bei Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas am 31. März 2004 beschlossen, dass dieses auch als Rechtsgrundlage für den Kohäsionsbeitrag an die erweiterte EU benutzt werden kann. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen vereinbarten Kohäsionsbeitrag von 1 Milliarde Franken zugunsten der EU-Oststaaten einen referendumsfähigen Bundesbeschluss vorzulegen. Der Bundesrat kann für diese Vorlage auch eine andere Form (beispielsweise Änderung/Ergänzung des Osthilfegesetzes) vorschlagen; entscheidend ist, dass die Referendumsfähigkeit gewährleistet ist.</p>
  • Referendumsfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl aus dem Bundeshaus verlautet, die Kohäsionszahlung (Beitrag der Schweiz zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der neuen EU-Oststaaten) sei budgetneutral, darf bei einer derartigen Milliardenzahlung, auch wenn sie in Tranchen geleistet wird, das Volk nicht ausgeschlossen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein Anrecht darauf, vollumfänglich informiert zu werden über die konkreten Beweggründe des Bundesrates, über die genaue Verwendung der Gelder, über den Zusammenhang mit dem Abschluss der Bilateralen (vor allem mit Schengen) und über die Haltung bzw. die allfälligen Bedingungen der zuständigen EU-Organe. Zudem haben die Stimmbürger ein Anrecht darauf zu wissen, wo und mit welchen Konsequenzen diese Milliarde konkret eingespart werden soll. Die Stimmbürger sollen in Kenntnis der Fakten, der Pro- und Kontra-Argumente, entscheiden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bei Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas am 31. März 2004 beschlossen, dass dieses auch als Rechtsgrundlage für den Kohäsionsbeitrag an die erweiterte EU benutzt werden kann. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen vereinbarten Kohäsionsbeitrag von 1 Milliarde Franken zugunsten der EU-Oststaaten einen referendumsfähigen Bundesbeschluss vorzulegen. Der Bundesrat kann für diese Vorlage auch eine andere Form (beispielsweise Änderung/Ergänzung des Osthilfegesetzes) vorschlagen; entscheidend ist, dass die Referendumsfähigkeit gewährleistet ist.</p>
    • Referendumsfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost

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