Abschaffung der grenztierärztlichen Kontrollen

ShortId
05.3707
Id
20053707
Updated
14.11.2025 06:44
Language
de
Title
Abschaffung der grenztierärztlichen Kontrollen
AdditionalIndexing
2841;55;Gesundheitsrisiko;tierärztliche Überwachung;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Tiertransport;Grenzkontrolle;Veterinärrecht;Tollwut;Tierkrankheit;Lebensmittelkontrolle
1
  • L06K140103021001, tierärztliche Überwachung
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
  • L06K140101030107, Tollwut
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K1401010301, Tierkrankheit
  • L04K18010217, Tiertransport
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K1401030210, Veterinärrecht
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgangslage vor 2002:</p><p>Der GTD wurde vor 100 Jahren gegründet, um den (Nutz)-Tierbestand und die Menschen vor aus dem Ausland eingeschleppten Seuchen und verdorbenen tierhaltigen Lebensmitteln zu schützen. Jedes Tier und Lebensmittel wurde gemäss den einschlägigen Vorschriften vom Grenztierarzt untersucht, und die sanitarischen Begleitdokumente wurden geprüft (grenztierärztliche Untersuchung) mit dem Ziel, nichts ins Land zu lassen, bevor es kontrolliert wurde. Die Grenzkontrollen wurden der Bedrohungslage permanent angepasst. Die Schweiz blieb dank dieser Kontrollen vor importiertem Schaden, wie z. B. Maul- und Klauenseuche, verschont.</p><p>Der grenztierärztliche Dienst ist Teil des Bundesamtes für Veterinärwesen (EVD), der Zoll Teil des EFZD.</p><p>Entwicklung des Abbaues:</p><p>Mit den bilateralen Verhandlungen und ratifizierten Verträgen (Veterinärabkommen) änderte sich ab 2003 alles.</p><p>Vom Souverän unbemerkt und unbekannt werden seitdem die Bilateralen umgesetzt. Dabei werden die Kontrollen an den Landesgrenzen von Tieren und Waren aus der EU seit zwei Jahren kontinuierlich peu à peu reduziert und sollen gemäss politischem Willen per 31. Dezember 2006 endgültig aufgehoben sein ("zero control").</p><p>Als Beispiel und Konsequenz aus den Verträgen "durfte" ab 2004 z. B. die Fleischbeschau der Grenztierärzte maximal 10 Prozent der Einfuhrsendungen betragen, Nutztiere durften gar nicht mehr untersucht werden.</p><p>Dies veranlasste beunruhigte Fachpersonen zu Aktionen. Nationalrat Leu fragte besorgt mit einer Einfachen Anfrage den Bundesrat zur Beschau von Nutztieren an der Grenze (die Antwort an ihn war falsch!). Fleischimporteure stellten externe Kontrolleure an, die anstelle der Grenztierärzte, die nach wie vor anwesend waren, aber deren Hände gebunden waren, die Fleischbeschau durchführten.</p><p>Die Kontrollen der Grenztierärzte behindern den grenzüberschreitenden Verkehr kaum, finden sie doch dann statt, wenn die Ware sowieso wegen der Zollkontrolle blockiert ist. Der Engpass liegt beim Stopp und beim mehrstündigen Warten der LKW an den Grenzen wegen dem fiskalischen Prozedere des Zolles.</p><p>Obiges System hätte sich mit den Verträgen der Bilateralen I erfüllt und wäre angemessen gewesen. Aber nein, es war nicht genug.</p><p>Das Bundesamt für Veterinärwesen ist Anfang 2005 vorgeprescht, mit dem Ziel, mit der EU per 31. Dezember 2006 eine vollständige Äquivalenz zu schaffen. Damit wird der GTD obsolet. So wollte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, erstens im Rahmen des Entlastungs- und Aufgabenverzichtprogramms in der BVerw die Grenztierärzte zu entlassen und zweitens der Wirtschaft durch eine totale Liberalisierung entgegenzukommen.</p><p>Die Kehrseite ist, dass die GTD-Kontrollen jährlich 8 Millionen Franken in die Kasse der BV spülen, bei Ausgaben von weniger als der Hälfte. Auf diesen Profit wird grosszügig verzichtet.</p><p>Für die Organisatoren des avisierten Zieles ist der Knackpunkt, dass für Drittlandimporte die Kontrollen und damit der GTD hätten weiter aufrechterhalten werden müssen und somit die Personaleinsparung marginal gewesen wäre. So hat man zusätzlich und gleichzeitig mit den Äquivalenzverhandlungen ein Transitabkommen initiiert. Dieses sieht vor, dass für Tiere und Waren aus Drittländern, die für die Schweiz bestimmt sind und durch die EU transitieren, eine Kontrolle durch Veterinärdienste der EU-Aussengrenzen ausreichend ist und von der Schweiz akzeptiert werden soll.</p><p>Risiken und mögliches Szenario:</p><p>Spätestens ab 1. Januar 2007 wird der gesamte grenztierärztliche Dienst - ausser an den Flughäfen Zürich und Genf - aufgehoben sein, und Waren und Tiere aus der EU, aber auch aus Drittländern passieren unbeschaut die Schweizer Landesgrenzen. Grenzsanitarische Kontrollen finden keine mehr statt.</p><p>Importe von aus EU angrenzenden Drittländern (z. B. Rumänien, Türkei usw.) in die Schweiz sind ungehindert möglich. Und somit bleibt Tür und Tor geöffnet für die ungehinderte Einschleppung von für den Menschen hochansteckende Seuchen wie aktuell z. B. von Tollwut und von aviärer Influenza (Vogelgrippe) sowie gefährlichen oder täuschenden tierischen Lebensmitteln.</p>
  • <p>Im Rahmen der Bilateralen I wurden im Landwirtschaftsabkommen Schweiz/EG die Voraussetzungen geschaffen, dass für die Tiergesundheit und für Lebensmittel tierischer Herkunft die Äquivalenz des schweizerischen Rechtes zum EU-Recht erlangt werden kann. Damit soll für Tiere und Tierprodukte der Zugang zum europäischen Markt erleichtert werden. Restriktionen, wie sie Mitgliedländer der EU infolge der BSE über die Schweiz verhängt haben, sollen nicht mehr möglich sein. Im Bereich der Tiergesundheit und der Milchprodukte konnte die Äquivalenz bereits vereinbart werden, für die übrigen Lebensmittel tierischer Herkunft dürfte dies in nächster Zeit der Fall sein.</p><p>Mit der Äquivalenz sollen die administrativen Hürden beim Export (Zeugnisse, Kontrollen) abgebaut werden. Dieser Abbau beruht auf Gegenseitigkeit und betrifft deshalb auch den Import. Für die Überwachung der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit im internationalen Verkehr werden im Wesentlichen die bestehenden Behörden an den Abgangs- und Bestimmungsorten eingesetzt. Zusätzlich wird die gegenseitige Information verstärkt und es werden zur Früherkennung von Problemen nationale Probenahmeprogramme durchgeführt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat anerkennt die grossen Verdienste des grenztierärztlichen Dienstes in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit. Mit den heutigen Handelsströmen erweist sich indessen seine Tätigkeit als grosse administrative Hürde. Die Kontrolle von Tieren und Tierprodukten an der Grenze kann durch risikobasierte Kontrollen am Bestimmungsort ersetzt werden; dies erlaubt, einen mindestens ebenenbürtiger Schutz zu erzielen und Doppelspurigkeiten abzubauen.</p><p>2. Die Gebühren belasten beim Import und Export den Handel und damit die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, wenn diese Belastungen vermieden werden können und das Schutzniveau dank anderer Massnahmen gleich hoch bleibt.</p><p>3./4. Viele Seuchen, so auch die Tollwut, können durch Kontrollen des Handelswarenverkehrs an der Grenze nicht gestoppt werden. Es gilt, die Situation in den Herkunftsländern zu beobachten, frühzeitig Importverbote zu erlassen und grenzüberschreitende gemeinsame Bekämpfungsprogramme durchzuführen. Verbote können durchaus durch die Zollorgane überwacht werden. Dazu ist kein tierärztliches Wissen erforderlich.</p><p>5. Nachdem im ganzen EU-Raum die Überwachungsmassnahmen nach einem einheitlichen System durchgeführt werden, lässt sich das herkömmliche System der Kontrolle an der Landesgrenze kaum aufrechterhalten. Ansonsten würden dem Export von Tieren und Tierprodukten erhebliche Schwierigkeiten erwachsen.</p><p>6./7. Das Bundesamt für Veterinärwesen ist seit 2004 mit den einzelnen Grenztierärztinnen und Grenztierärzten in engem Kontakt, um individuelle Lösungen zu finden. So kann die Fachkompetenz der Grenztierärztinnen und Grenztierärzte im kantonalen Vollzug eingesetzt werden, wo zurzeit ein Wandel vom Milizsystem zur Professionalisierung stattfindet. Zudem bleibt der grenztierärztliche Dienst zur Kontrolle von Tieren und Waren aus Drittländern bei den Flughafenzollämtern sowie für Aufgaben im Bereich des Artenschutzes bestehen.</p><p>Ein Zusammenhang der Reduktion der grenztierärztlichen Kontrollen mit dem Entlastungsprogramm besteht nicht. Die Reduktion wird stufenweise seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsabkommens vorgenommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Was sind die Beweggründe des Bundesrates, den risikovollen Schritt der veterinären "zero control" an den Landesgrenzen zu beschreiten, der von Bilateralen in dieser Konsequenz gar nicht nötig ist?</p><p>2. Der grenztierärztliche Dienst (GTD) finanziert sich durch Gebühren selbst. Will der Bundesrat wirklich auf einen grenztierärztlichen Dienst an den Landesgrenzen verzichten, mit dem Risiken minimiert werden und der den Steuerzahler nichts kostet?</p><p>3. Glaubt der Bundesrat, dass der Souverän bereit ist, mit dem Verzicht auf den grenztierärztlichen Dienst das Risiko und die Folgen der Einschleppung von Seuchen, z. B. Tollwut, zu tragen?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat, dass der Souverän bereit ist, die mit Millionen von Steuergeldern finanzierte Ausrottung der Tollwut in der Schweiz mit dem Verzicht des grenztierärztlichen Dienstes zu gefährden, sodass die Tollwut wieder heimisch wird und alle Hunde und Katzen wieder geimpft werden müssen?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat nicht als vernünftiger, den jetzigen Status quo der grenztierärztlichen Kontrollen beizubehalten und ihn erst wieder zu evaluieren, wenn eine Zollunion zwischen der Schweiz und der EU geprüft wird?</p><p>6. Ist die Opferung der Spezialisten des GTD für das Entlastungsprogramm BVerw sinnvoll?</p><p>7. Was geschieht mit den Grenztierärztinnen und -ärzten, die entlassen werden müssen?</p>
  • Abschaffung der grenztierärztlichen Kontrollen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgangslage vor 2002:</p><p>Der GTD wurde vor 100 Jahren gegründet, um den (Nutz)-Tierbestand und die Menschen vor aus dem Ausland eingeschleppten Seuchen und verdorbenen tierhaltigen Lebensmitteln zu schützen. Jedes Tier und Lebensmittel wurde gemäss den einschlägigen Vorschriften vom Grenztierarzt untersucht, und die sanitarischen Begleitdokumente wurden geprüft (grenztierärztliche Untersuchung) mit dem Ziel, nichts ins Land zu lassen, bevor es kontrolliert wurde. Die Grenzkontrollen wurden der Bedrohungslage permanent angepasst. Die Schweiz blieb dank dieser Kontrollen vor importiertem Schaden, wie z. B. Maul- und Klauenseuche, verschont.</p><p>Der grenztierärztliche Dienst ist Teil des Bundesamtes für Veterinärwesen (EVD), der Zoll Teil des EFZD.</p><p>Entwicklung des Abbaues:</p><p>Mit den bilateralen Verhandlungen und ratifizierten Verträgen (Veterinärabkommen) änderte sich ab 2003 alles.</p><p>Vom Souverän unbemerkt und unbekannt werden seitdem die Bilateralen umgesetzt. Dabei werden die Kontrollen an den Landesgrenzen von Tieren und Waren aus der EU seit zwei Jahren kontinuierlich peu à peu reduziert und sollen gemäss politischem Willen per 31. Dezember 2006 endgültig aufgehoben sein ("zero control").</p><p>Als Beispiel und Konsequenz aus den Verträgen "durfte" ab 2004 z. B. die Fleischbeschau der Grenztierärzte maximal 10 Prozent der Einfuhrsendungen betragen, Nutztiere durften gar nicht mehr untersucht werden.</p><p>Dies veranlasste beunruhigte Fachpersonen zu Aktionen. Nationalrat Leu fragte besorgt mit einer Einfachen Anfrage den Bundesrat zur Beschau von Nutztieren an der Grenze (die Antwort an ihn war falsch!). Fleischimporteure stellten externe Kontrolleure an, die anstelle der Grenztierärzte, die nach wie vor anwesend waren, aber deren Hände gebunden waren, die Fleischbeschau durchführten.</p><p>Die Kontrollen der Grenztierärzte behindern den grenzüberschreitenden Verkehr kaum, finden sie doch dann statt, wenn die Ware sowieso wegen der Zollkontrolle blockiert ist. Der Engpass liegt beim Stopp und beim mehrstündigen Warten der LKW an den Grenzen wegen dem fiskalischen Prozedere des Zolles.</p><p>Obiges System hätte sich mit den Verträgen der Bilateralen I erfüllt und wäre angemessen gewesen. Aber nein, es war nicht genug.</p><p>Das Bundesamt für Veterinärwesen ist Anfang 2005 vorgeprescht, mit dem Ziel, mit der EU per 31. Dezember 2006 eine vollständige Äquivalenz zu schaffen. Damit wird der GTD obsolet. So wollte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, erstens im Rahmen des Entlastungs- und Aufgabenverzichtprogramms in der BVerw die Grenztierärzte zu entlassen und zweitens der Wirtschaft durch eine totale Liberalisierung entgegenzukommen.</p><p>Die Kehrseite ist, dass die GTD-Kontrollen jährlich 8 Millionen Franken in die Kasse der BV spülen, bei Ausgaben von weniger als der Hälfte. Auf diesen Profit wird grosszügig verzichtet.</p><p>Für die Organisatoren des avisierten Zieles ist der Knackpunkt, dass für Drittlandimporte die Kontrollen und damit der GTD hätten weiter aufrechterhalten werden müssen und somit die Personaleinsparung marginal gewesen wäre. So hat man zusätzlich und gleichzeitig mit den Äquivalenzverhandlungen ein Transitabkommen initiiert. Dieses sieht vor, dass für Tiere und Waren aus Drittländern, die für die Schweiz bestimmt sind und durch die EU transitieren, eine Kontrolle durch Veterinärdienste der EU-Aussengrenzen ausreichend ist und von der Schweiz akzeptiert werden soll.</p><p>Risiken und mögliches Szenario:</p><p>Spätestens ab 1. Januar 2007 wird der gesamte grenztierärztliche Dienst - ausser an den Flughäfen Zürich und Genf - aufgehoben sein, und Waren und Tiere aus der EU, aber auch aus Drittländern passieren unbeschaut die Schweizer Landesgrenzen. Grenzsanitarische Kontrollen finden keine mehr statt.</p><p>Importe von aus EU angrenzenden Drittländern (z. B. Rumänien, Türkei usw.) in die Schweiz sind ungehindert möglich. Und somit bleibt Tür und Tor geöffnet für die ungehinderte Einschleppung von für den Menschen hochansteckende Seuchen wie aktuell z. B. von Tollwut und von aviärer Influenza (Vogelgrippe) sowie gefährlichen oder täuschenden tierischen Lebensmitteln.</p>
    • <p>Im Rahmen der Bilateralen I wurden im Landwirtschaftsabkommen Schweiz/EG die Voraussetzungen geschaffen, dass für die Tiergesundheit und für Lebensmittel tierischer Herkunft die Äquivalenz des schweizerischen Rechtes zum EU-Recht erlangt werden kann. Damit soll für Tiere und Tierprodukte der Zugang zum europäischen Markt erleichtert werden. Restriktionen, wie sie Mitgliedländer der EU infolge der BSE über die Schweiz verhängt haben, sollen nicht mehr möglich sein. Im Bereich der Tiergesundheit und der Milchprodukte konnte die Äquivalenz bereits vereinbart werden, für die übrigen Lebensmittel tierischer Herkunft dürfte dies in nächster Zeit der Fall sein.</p><p>Mit der Äquivalenz sollen die administrativen Hürden beim Export (Zeugnisse, Kontrollen) abgebaut werden. Dieser Abbau beruht auf Gegenseitigkeit und betrifft deshalb auch den Import. Für die Überwachung der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit im internationalen Verkehr werden im Wesentlichen die bestehenden Behörden an den Abgangs- und Bestimmungsorten eingesetzt. Zusätzlich wird die gegenseitige Information verstärkt und es werden zur Früherkennung von Problemen nationale Probenahmeprogramme durchgeführt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat anerkennt die grossen Verdienste des grenztierärztlichen Dienstes in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit. Mit den heutigen Handelsströmen erweist sich indessen seine Tätigkeit als grosse administrative Hürde. Die Kontrolle von Tieren und Tierprodukten an der Grenze kann durch risikobasierte Kontrollen am Bestimmungsort ersetzt werden; dies erlaubt, einen mindestens ebenenbürtiger Schutz zu erzielen und Doppelspurigkeiten abzubauen.</p><p>2. Die Gebühren belasten beim Import und Export den Handel und damit die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, wenn diese Belastungen vermieden werden können und das Schutzniveau dank anderer Massnahmen gleich hoch bleibt.</p><p>3./4. Viele Seuchen, so auch die Tollwut, können durch Kontrollen des Handelswarenverkehrs an der Grenze nicht gestoppt werden. Es gilt, die Situation in den Herkunftsländern zu beobachten, frühzeitig Importverbote zu erlassen und grenzüberschreitende gemeinsame Bekämpfungsprogramme durchzuführen. Verbote können durchaus durch die Zollorgane überwacht werden. Dazu ist kein tierärztliches Wissen erforderlich.</p><p>5. Nachdem im ganzen EU-Raum die Überwachungsmassnahmen nach einem einheitlichen System durchgeführt werden, lässt sich das herkömmliche System der Kontrolle an der Landesgrenze kaum aufrechterhalten. Ansonsten würden dem Export von Tieren und Tierprodukten erhebliche Schwierigkeiten erwachsen.</p><p>6./7. Das Bundesamt für Veterinärwesen ist seit 2004 mit den einzelnen Grenztierärztinnen und Grenztierärzten in engem Kontakt, um individuelle Lösungen zu finden. So kann die Fachkompetenz der Grenztierärztinnen und Grenztierärzte im kantonalen Vollzug eingesetzt werden, wo zurzeit ein Wandel vom Milizsystem zur Professionalisierung stattfindet. Zudem bleibt der grenztierärztliche Dienst zur Kontrolle von Tieren und Waren aus Drittländern bei den Flughafenzollämtern sowie für Aufgaben im Bereich des Artenschutzes bestehen.</p><p>Ein Zusammenhang der Reduktion der grenztierärztlichen Kontrollen mit dem Entlastungsprogramm besteht nicht. Die Reduktion wird stufenweise seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsabkommens vorgenommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Was sind die Beweggründe des Bundesrates, den risikovollen Schritt der veterinären "zero control" an den Landesgrenzen zu beschreiten, der von Bilateralen in dieser Konsequenz gar nicht nötig ist?</p><p>2. Der grenztierärztliche Dienst (GTD) finanziert sich durch Gebühren selbst. Will der Bundesrat wirklich auf einen grenztierärztlichen Dienst an den Landesgrenzen verzichten, mit dem Risiken minimiert werden und der den Steuerzahler nichts kostet?</p><p>3. Glaubt der Bundesrat, dass der Souverän bereit ist, mit dem Verzicht auf den grenztierärztlichen Dienst das Risiko und die Folgen der Einschleppung von Seuchen, z. B. Tollwut, zu tragen?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat, dass der Souverän bereit ist, die mit Millionen von Steuergeldern finanzierte Ausrottung der Tollwut in der Schweiz mit dem Verzicht des grenztierärztlichen Dienstes zu gefährden, sodass die Tollwut wieder heimisch wird und alle Hunde und Katzen wieder geimpft werden müssen?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat nicht als vernünftiger, den jetzigen Status quo der grenztierärztlichen Kontrollen beizubehalten und ihn erst wieder zu evaluieren, wenn eine Zollunion zwischen der Schweiz und der EU geprüft wird?</p><p>6. Ist die Opferung der Spezialisten des GTD für das Entlastungsprogramm BVerw sinnvoll?</p><p>7. Was geschieht mit den Grenztierärztinnen und -ärzten, die entlassen werden müssen?</p>
    • Abschaffung der grenztierärztlichen Kontrollen

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