Kriegsmaterialexporte nach Irak und Pakistan. Aussenpolitische Implikationen

ShortId
05.3710
Id
20053710
Updated
28.07.2023 10:39
Language
de
Title
Kriegsmaterialexporte nach Irak und Pakistan. Aussenpolitische Implikationen
AdditionalIndexing
09;Panzer;Pakistan;Irak;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr
1
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
  • L05K0402040204, Panzer
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K03030406, Pakistan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ausfuhr von 180 Mannschaftstransportwagen M-113 via die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) kommt nicht zustande, da die VAE darauf verzichten.</p><p>Der Bundesrat hatte am 29. Juni 2005 einem Vermittlungsgesuch für den Verkauf von bis zu 736 Mannschaftstransportwagen M-113 an Pakistan zum ausschliesslichen Gebrauch für Uno-Einsätze zugestimmt. Aufgrund seines Entscheides bezüglich der Verwertung obsolet gewordenen Kriegsmaterials (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Lang 05.3495) und da mit Pakistan noch kein Vertrag zustande gekommen ist, wird auch dieses Geschäft hinfällig.</p><p>Die Motion ist daher faktisch gegenstandslos geworden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Lieferung von Panzern nach Irak und Pakistan zu stoppen.</p>
  • Kriegsmaterialexporte nach Irak und Pakistan. Aussenpolitische Implikationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausfuhr von 180 Mannschaftstransportwagen M-113 via die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) kommt nicht zustande, da die VAE darauf verzichten.</p><p>Der Bundesrat hatte am 29. Juni 2005 einem Vermittlungsgesuch für den Verkauf von bis zu 736 Mannschaftstransportwagen M-113 an Pakistan zum ausschliesslichen Gebrauch für Uno-Einsätze zugestimmt. Aufgrund seines Entscheides bezüglich der Verwertung obsolet gewordenen Kriegsmaterials (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Lang 05.3495) und da mit Pakistan noch kein Vertrag zustande gekommen ist, wird auch dieses Geschäft hinfällig.</p><p>Die Motion ist daher faktisch gegenstandslos geworden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Lieferung von Panzern nach Irak und Pakistan zu stoppen.</p>
    • Kriegsmaterialexporte nach Irak und Pakistan. Aussenpolitische Implikationen

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