Struktur und Inhalt des Finanzplans
- ShortId
-
05.3714
- Id
-
20053714
- Updated
-
24.06.2025 23:59
- Language
-
de
- Title
-
Struktur und Inhalt des Finanzplans
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzplanung;politische Planung;New Public Management
- 1
-
- L04K11080104, Finanzplanung
- L05K0807010501, politische Planung
- L05K0806010801, New Public Management
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzungen der Motion. Er will die beantragten Grundsätze schrittweise in den nächsten Jahren umsetzen, um damit den Finanzplan zu einem noch griffigeren Planungs- und Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass die Definition von Zielen und Indikatoren sowie die Erarbeitung des hierfür nötigen Datenmaterials äusserst komplex und zeitaufwendig ist. Den bestehenden Instrumenten des Bundesrates (Legislaturplanung, Jahresziele) wird bei der Umsetzung der Motion Rechnung getragen. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei einzelnen Aufgaben die Erstellung aussagekräftiger und entscheidrelevanter Ziel- und Indikatorensets nicht oder nur beschränkt möglich sein wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Struktur und Inhalt des Finanzplans nach folgenden Grundsätzen neu zu gestalten:</p><p>1. Der Finanzplan liefert zu allen Aufgabengebieten des Bundes die Ziele und Strategien des Bundesrates;</p><p>2. die Ziele sind für jede Aufgabe im Aufgabenportfolio so definiert, dass die Zielerreichung nach Möglichkeit mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden kann;</p><p>3. der Finanzbedarf wird nach seiner Zweckbestimmung für die einzelnen Aufgaben gemäss Aufgabenportfolio gegliedert;</p><p>4. der Finanzplan vergleicht für sein erstes und zweites Jahr je Aufgabengebiet Ziele, Strategien und Finanzbedarf mit den entsprechenden Inhalten des vorangehenden Finanzplans für die gleiche Periode (zweites und drittes Jahr). Er begründet die Abweichungen.</p>
- Struktur und Inhalt des Finanzplans
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzungen der Motion. Er will die beantragten Grundsätze schrittweise in den nächsten Jahren umsetzen, um damit den Finanzplan zu einem noch griffigeren Planungs- und Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass die Definition von Zielen und Indikatoren sowie die Erarbeitung des hierfür nötigen Datenmaterials äusserst komplex und zeitaufwendig ist. Den bestehenden Instrumenten des Bundesrates (Legislaturplanung, Jahresziele) wird bei der Umsetzung der Motion Rechnung getragen. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei einzelnen Aufgaben die Erstellung aussagekräftiger und entscheidrelevanter Ziel- und Indikatorensets nicht oder nur beschränkt möglich sein wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Struktur und Inhalt des Finanzplans nach folgenden Grundsätzen neu zu gestalten:</p><p>1. Der Finanzplan liefert zu allen Aufgabengebieten des Bundes die Ziele und Strategien des Bundesrates;</p><p>2. die Ziele sind für jede Aufgabe im Aufgabenportfolio so definiert, dass die Zielerreichung nach Möglichkeit mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden kann;</p><p>3. der Finanzbedarf wird nach seiner Zweckbestimmung für die einzelnen Aufgaben gemäss Aufgabenportfolio gegliedert;</p><p>4. der Finanzplan vergleicht für sein erstes und zweites Jahr je Aufgabengebiet Ziele, Strategien und Finanzbedarf mit den entsprechenden Inhalten des vorangehenden Finanzplans für die gleiche Periode (zweites und drittes Jahr). Er begründet die Abweichungen.</p>
- Struktur und Inhalt des Finanzplans
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