Strategie des Bundesrates betreffend die Swisscom AG

ShortId
05.3718
Id
20053718
Updated
28.07.2023 08:32
Language
de
Title
Strategie des Bundesrates betreffend die Swisscom AG
AdditionalIndexing
34;Regierung;Unternehmenspolitik;Swisscom;Privatisierung;Beteiligung an Unternehmen;Transparenz;Auslandgeschäft
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L06K070402020101, Auslandgeschäft
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2005 beschlossen, unverzüglich eine Vernehmlassungsvorlage zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses an der Swisscom zu erarbeiten. Daneben hat er in seiner Funktion als Hauptaktionär die Swisscom angewiesen, freie Eigenmittel für einen Aktienrückkauf bzw. die Ausschüttung von Dividenden einzusetzen und keine Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen zu erwerben. Betreffend der letztgenannten Weisung hat er am 2. Dezember 2005 seinen Entscheid dahingehend präzisiert, dass Swisscom im Ausland keine Beteiligung an Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft) kaufen darf.</p><p>2. Aufgrund der von Swisscom geprüften grösseren Auslandengagements hat der Bundesrat eine Beurteilung der damit verbundenen politischen und finanziellen Implikationen vorgenommen. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass mit der Übernahme von ausländischen Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag politische und finanzielle Risiken verbunden sind, die er als Hauptaktionär und Verantwortlicher gegenüber den Steuerpflichtigen nicht zu tragen bereit ist.</p><p>3. Der Verzicht auf Auslandengagements bezieht sich bis zum Inkrafttreten der neuen strategischen Ziele 2006-2009 auf Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmungen im Ausland mit einem Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft). In den strategischen Zielen 2006-2009 für die Swisscom, die der Bundesrat voraussichtlich am 21. Dezember 2005 verabschiedet, wird er diese Vorgabe weiter präzisieren. Auf bestehende Auslandbeteiligungen der Swisscom AG hat der Beschluss des Bundesrates keine Auswirkungen.</p><p>4. Der Bundesrat hat über den Zeitpunkt und die detaillierte Ausgestaltung der Ausschüttung keine Beschlüsse gefasst. Die diesbezüglichen Konkretisierungsarbeiten sind unter Federführung des EFD und in Zusammenarbeit mit Swisscom im Gang.</p><p>5. Der Bundesrat beurteilt die Glaubwürdigkeit der Swisscom weiterhin als sehr hoch. Er hat am 24. November 2005 dem Verwaltungsrat auch sein Vertrauen ausgesprochen.</p><p>6. Mit seinem Beschluss zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses hat der Bundesrat auch für die übrigen Aktionäre Klarheit geschaffen, welche Absicht er in Zukunft mit seiner Beteiligung an Swisscom verfolgt. Des Weiteren wirkt sich der Entscheid betreffend Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen risikomindernd aus. Schliesslich profitieren auch die übrigen Aktionäre von einer grosszügigeren Ausschüttungspolitik.</p><p>7. Der Bundesrat erachtet Mutmassungen über die künftige Wertentwicklung und Eigenständigkeit eines Unternehmens, insbesondere im Telekommunikationsbereich, aufgrund der kaum prognostizierbaren Entwicklung des Marktes als rein spekulativ. Er ist jedoch überzeugt, dass die Swisscom aufgrund ihrer soliden Verfassung über gute Erfolgschancen verfügt, sich in einem dynamischen Umfeld zu behaupten.</p><p>8. Die Swisscom ist aufgrund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmung als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit einer kapital- und stimmenmässigen Mehrheit des Bundes konzipiert (Art. 2, 3 und 6 TUG). Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär der Swisscom erreichen will (Art. 6 Abs. 3 TUG). Im vorliegenden Fall nahm der Bundesrat seine Einflussmöglichkeit via den in den Statuten des Unternehmens vorgesehenen Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat wahr. Gestützt auf die bundesrätlichen Beschlüsse vom 23. November 2005 haben UVEK und EFD diesen am 24. November 2005 formell instruiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>An seiner Sitzung vom 23. November 2005 hat der Bundesrat beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom AG aufgeben zu können. Gleichzeitig hat er bekannt gegeben, diese Beteiligung auch tatsächlich abzubauen.</p><p>In der Folge sickerte durch, dass der Bundesrat ebenso die Swisscom AG anweise, auf Beteiligungen im Ausland zu verzichten und die freien Eigenmittel der Unternehmung dem Aktionariat auszuschütten. Diese Beschlüsse wurden der Öffentlichkeit bisher bruchstückhaft vorgestellt und sorgen dementsprechend für Verwirrung. Die vorgesehene Gesetzesänderung und damit die weitere Privatisierung der Swisscom AG werden Gegenstand einer Botschaft an das Parlament sein, und bis zum definitiven Entscheid könnten zwei bis drei Jahre vergehen.</p><p>Die Entscheide betreffend Auslandengagements und Ausschüttung der freien Eigenmittel stellen demgegenüber ein unverzügliches aktives Eingreifen in die Strategie der Swisscom AG dar. Die unternehmerischen Entscheide der Swisscom AG werden massiv eingeschränkt, und eine defensive Unternehmensphilosophie wird aufgezwungen. Damit verbunden ist eine direkte Einflussnahme auf die zurzeit geführten Verhandlungen der Swisscom AG mit verschiedenen ausländischen Unternehmen etwa in Irland, Dänemark oder Österreich. Dadurch werden nicht zuletzt auch der Unternehmenswert und das Rating der Swisscom AG betroffen. Eine unverzügliche Klärung der Stellung und der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Swisscom AG tut deshalb Not. Ich ersuche den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen.</p><p>Transparenz der Bundesratsbeschlüsse:</p><p>1. Was beinhalten die Beschlüsse des Bundesrates? Treffen die bisher in den Medien bekannt gewordenen Einzelheiten zu? Gibt es weitere Beschlüsse zur Zukunft der Swisscom AG?</p><p>Strategie des Bundesrates:</p><p>2. Was sind die Gründe des Bundesrates für seinen Strategiewechsel in Bezug auf Auslandengagements und Ausschüttung der freien Eigenmittel? Wie verhält sich die neue Strategie zu den bisherigen strategischen Zielen des Bundesrates für die Swisscom AG?</p><p>Auswirkungen der Beschlüsse:</p><p>3. Welchen Umfang hat der Verzicht auf Auslandengagements? Umfasst er Akquisitionen wie auch Projekte? Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen auf laufende Projekte und bisherige Auslandbeteiligungen der Swisscom AG ein?</p><p>4. Sollen die Reserven möglichst rasch an die Aktionäre ausgeschüttet werden? Sollen sie vor ihrer Ausschüttung maximiert werden? Hat der Bundesrat auch die steuerlichen Konsequenzen bedacht?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und auf das Rating des Unternehmens? Rechnet er mit Auswirkungen auf das Management?</p><p>6. Wie wirken sich die Entscheide des Bundesrates auf die übrigen Aktionäre aus?</p><p>7. Wie entwickelt sich infolge dieser Entscheide des Bundesrates der Unternehmenswert der Swisscom AG mittelfristig? Wird sich die Swisscom AG als eigenständige Unternehmung halten können?</p><p>Rechtliche Rahmenbedingungen:</p><p>8. Wie beurteilt er die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Beschlüsse?</p>
  • Strategie des Bundesrates betreffend die Swisscom AG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2005 beschlossen, unverzüglich eine Vernehmlassungsvorlage zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses an der Swisscom zu erarbeiten. Daneben hat er in seiner Funktion als Hauptaktionär die Swisscom angewiesen, freie Eigenmittel für einen Aktienrückkauf bzw. die Ausschüttung von Dividenden einzusetzen und keine Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen zu erwerben. Betreffend der letztgenannten Weisung hat er am 2. Dezember 2005 seinen Entscheid dahingehend präzisiert, dass Swisscom im Ausland keine Beteiligung an Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft) kaufen darf.</p><p>2. Aufgrund der von Swisscom geprüften grösseren Auslandengagements hat der Bundesrat eine Beurteilung der damit verbundenen politischen und finanziellen Implikationen vorgenommen. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass mit der Übernahme von ausländischen Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag politische und finanzielle Risiken verbunden sind, die er als Hauptaktionär und Verantwortlicher gegenüber den Steuerpflichtigen nicht zu tragen bereit ist.</p><p>3. Der Verzicht auf Auslandengagements bezieht sich bis zum Inkrafttreten der neuen strategischen Ziele 2006-2009 auf Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmungen im Ausland mit einem Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft). In den strategischen Zielen 2006-2009 für die Swisscom, die der Bundesrat voraussichtlich am 21. Dezember 2005 verabschiedet, wird er diese Vorgabe weiter präzisieren. Auf bestehende Auslandbeteiligungen der Swisscom AG hat der Beschluss des Bundesrates keine Auswirkungen.</p><p>4. Der Bundesrat hat über den Zeitpunkt und die detaillierte Ausgestaltung der Ausschüttung keine Beschlüsse gefasst. Die diesbezüglichen Konkretisierungsarbeiten sind unter Federführung des EFD und in Zusammenarbeit mit Swisscom im Gang.</p><p>5. Der Bundesrat beurteilt die Glaubwürdigkeit der Swisscom weiterhin als sehr hoch. Er hat am 24. November 2005 dem Verwaltungsrat auch sein Vertrauen ausgesprochen.</p><p>6. Mit seinem Beschluss zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses hat der Bundesrat auch für die übrigen Aktionäre Klarheit geschaffen, welche Absicht er in Zukunft mit seiner Beteiligung an Swisscom verfolgt. Des Weiteren wirkt sich der Entscheid betreffend Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen risikomindernd aus. Schliesslich profitieren auch die übrigen Aktionäre von einer grosszügigeren Ausschüttungspolitik.</p><p>7. Der Bundesrat erachtet Mutmassungen über die künftige Wertentwicklung und Eigenständigkeit eines Unternehmens, insbesondere im Telekommunikationsbereich, aufgrund der kaum prognostizierbaren Entwicklung des Marktes als rein spekulativ. Er ist jedoch überzeugt, dass die Swisscom aufgrund ihrer soliden Verfassung über gute Erfolgschancen verfügt, sich in einem dynamischen Umfeld zu behaupten.</p><p>8. Die Swisscom ist aufgrund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmung als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit einer kapital- und stimmenmässigen Mehrheit des Bundes konzipiert (Art. 2, 3 und 6 TUG). Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär der Swisscom erreichen will (Art. 6 Abs. 3 TUG). Im vorliegenden Fall nahm der Bundesrat seine Einflussmöglichkeit via den in den Statuten des Unternehmens vorgesehenen Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat wahr. Gestützt auf die bundesrätlichen Beschlüsse vom 23. November 2005 haben UVEK und EFD diesen am 24. November 2005 formell instruiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>An seiner Sitzung vom 23. November 2005 hat der Bundesrat beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom AG aufgeben zu können. Gleichzeitig hat er bekannt gegeben, diese Beteiligung auch tatsächlich abzubauen.</p><p>In der Folge sickerte durch, dass der Bundesrat ebenso die Swisscom AG anweise, auf Beteiligungen im Ausland zu verzichten und die freien Eigenmittel der Unternehmung dem Aktionariat auszuschütten. Diese Beschlüsse wurden der Öffentlichkeit bisher bruchstückhaft vorgestellt und sorgen dementsprechend für Verwirrung. Die vorgesehene Gesetzesänderung und damit die weitere Privatisierung der Swisscom AG werden Gegenstand einer Botschaft an das Parlament sein, und bis zum definitiven Entscheid könnten zwei bis drei Jahre vergehen.</p><p>Die Entscheide betreffend Auslandengagements und Ausschüttung der freien Eigenmittel stellen demgegenüber ein unverzügliches aktives Eingreifen in die Strategie der Swisscom AG dar. Die unternehmerischen Entscheide der Swisscom AG werden massiv eingeschränkt, und eine defensive Unternehmensphilosophie wird aufgezwungen. Damit verbunden ist eine direkte Einflussnahme auf die zurzeit geführten Verhandlungen der Swisscom AG mit verschiedenen ausländischen Unternehmen etwa in Irland, Dänemark oder Österreich. Dadurch werden nicht zuletzt auch der Unternehmenswert und das Rating der Swisscom AG betroffen. Eine unverzügliche Klärung der Stellung und der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Swisscom AG tut deshalb Not. Ich ersuche den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen.</p><p>Transparenz der Bundesratsbeschlüsse:</p><p>1. Was beinhalten die Beschlüsse des Bundesrates? Treffen die bisher in den Medien bekannt gewordenen Einzelheiten zu? Gibt es weitere Beschlüsse zur Zukunft der Swisscom AG?</p><p>Strategie des Bundesrates:</p><p>2. Was sind die Gründe des Bundesrates für seinen Strategiewechsel in Bezug auf Auslandengagements und Ausschüttung der freien Eigenmittel? Wie verhält sich die neue Strategie zu den bisherigen strategischen Zielen des Bundesrates für die Swisscom AG?</p><p>Auswirkungen der Beschlüsse:</p><p>3. Welchen Umfang hat der Verzicht auf Auslandengagements? Umfasst er Akquisitionen wie auch Projekte? Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen auf laufende Projekte und bisherige Auslandbeteiligungen der Swisscom AG ein?</p><p>4. Sollen die Reserven möglichst rasch an die Aktionäre ausgeschüttet werden? Sollen sie vor ihrer Ausschüttung maximiert werden? Hat der Bundesrat auch die steuerlichen Konsequenzen bedacht?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und auf das Rating des Unternehmens? Rechnet er mit Auswirkungen auf das Management?</p><p>6. Wie wirken sich die Entscheide des Bundesrates auf die übrigen Aktionäre aus?</p><p>7. Wie entwickelt sich infolge dieser Entscheide des Bundesrates der Unternehmenswert der Swisscom AG mittelfristig? Wird sich die Swisscom AG als eigenständige Unternehmung halten können?</p><p>Rechtliche Rahmenbedingungen:</p><p>8. Wie beurteilt er die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Beschlüsse?</p>
    • Strategie des Bundesrates betreffend die Swisscom AG

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