Swisscom
- ShortId
-
05.3721
- Id
-
20053721
- Updated
-
27.07.2023 19:26
- Language
-
de
- Title
-
Swisscom
- AdditionalIndexing
-
34;Verfassungsartikel;Swisscom;Privatisierung;Beteiligung an Unternehmen;Auslandgeschäft
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L04K05070115, Privatisierung
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L06K070402020101, Auslandgeschäft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Frage der Aufgabe des Mehrheitserfordernisses am Unternehmen Swisscom mit Vorteil möglichst rasch beantwortet werden sollte. Die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage ist in vollem Gang. Auch wird der Bundesrat mit einiger Wahrscheinlichkeit ein verkürztes Vernehmlassungsverfahren durchführen und dem Parlament ein dringliches parlamentarisches Verfahren beliebt machen. Die Behandlung dieses Geschäftes in der kommenden Frühjahrssession erachtet er aufgrund des notwendigen Vernehmlassungsverfahrens allerdings als unrealistisch.</p><p>Tatsächlich ist die Börsennotierung der Swisscom-Aktie nach dem Entscheid des Bundesrates gesunken. In der Zwischenzeit hat sie sich jedoch wieder zu einem guten Teil erholt. Auch hat der Bundesrat einen langfristig ausgerichteten Konzeptentscheid gefällt, bei dem mögliche kurzfristige Kursschwankungen in Kauf genommen werden mussten.</p><p>Der Entscheid zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses hat keinen Einfluss auf die bereits länger bestehende Absicht des Bundesrates, seinen Anteil an der Swisscom - attraktive Marktkonditionen vorausgesetzt - auf das heute gesetzlich zulässige Minimum von 50 Prozent und einer Aktie abzubauen. Die Beschlüsse vom 23. November stehen vielmehr in Einklang mit dieser Strategie, welche darauf ausgerichtet sind, das mit dem hohen Engagement des Bundes bei der Swisscom verbundene politische und finanzielle Risiko zu reduzieren.</p><p>Durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat wird der Mehrheitsaktionär - vertreten durch die beiden Departemente UVEK und EFD - laufend über wichtige Geschäfte informiert. Der Bund hatte entsprechend Kenntnis von allen grösseren Akquisitionsprojekten der Swisscom.</p><p>Die geltenden strategischen Ziele des Bundesrates verlangen, dass die Swisscom Beteiligungen an Holding- und Gruppengesellschaften nur tätigt, wenn sie langfristig zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass mit der Übernahme von ausländischen Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag politische und finanzielle Risiken verbunden sind, die er als Hauptaktionär und Verantwortlicher gegenüber den Steuerpflichtigen nicht zu tragen bereit ist. Er hat daher in Einklang mit den geltenden strategischen Zielen entschieden. In den strategischen Zielen 2006-2009 für die Swisscom, die der Bundesrat voraussichtlich am 21. Dezember 2005 erstmals berät und verabschiedet, wird er die diesbezüglichen Vorgaben weiter präzisieren.</p><p>Die Frage, wie die Aufgabe des Mehrheitserfordernisses rechtlich ausgestaltet werden soll, ist Gegenstand der laufenden verwaltungsinternen Abklärungen. Der Bundesrat wird sich dazu im Rahmen des Vernehmlassungsberichtes detailliert äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2005 entschieden, dass er beabsichtigt, die Bundesmehrheit an den Swisscom-Aktien an Private zu verkaufen. Tags darauf wurde bekannt, dass er der Swisscom verbietet, Auslandsinvestitionen zu tätigen.</p><p>Die sozialdemokratische Fraktion bittet den Bundesrat, in diesem Zusammenhang um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die Frage der Privatisierung der Swisscom ist so rasch als möglich politisch zu entscheiden. Wie gedenkt er vorzugehen, damit die beiden Räte bis Ende Frühjahrssession 2006 den Entscheid bezüglich Privatisierung fällen können?</p><p>2. Die Swisscom-Aktien haben seit dem bundesrätlichen Entscheid bereits massiv an Wert verloren. Hat der Bundesrat diese Folgen einberechnet und die Schädigung des Volksvermögens bewusst in Kauf genommen?</p><p>3. Welche Gründe sprechen aus seiner Sicht für eine Reduktion des Aktienpakets vor dem anstehenden Entscheid über die Privatisierung?</p><p>4. Aufgrund welcher Risikoeinschätzung und welcher Unterlagen hat er seinen Entscheid getroffen? Wurde die Unternehmung vorgängig angehört?</p><p>5. Hat er interveniert, als die Swisscom kürzlich einige Milliarden Franken in Tschechien investieren wollte?</p><p>6. Sein Entscheid verstösst gegen die strategischen Ziele 2002-2005, die den gesetzlichen Rahmen für das Unternehmen bilden und somit gegen Artikel 6 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes. Welche ausserordentlichen Umstände veranlassten den Bundesrat, dieses rechtswidrige Vorgehen zu wählen?</p><p>7. Weshalb hat er in seinen strategischen Zielen 2006-2009 von der Swisscom eine noch intensivere Evaluierung der Auslandsinvestitionen verlangt?</p><p>8. Der Bundesrat hat 2001 bezüglich der Frage der Privatisierung der Swisscom eine Verfassungsänderung vorgesehen. Diesbezüglich haben sich die Voraussetzungen nicht geändert. Die sozialdemokratische Fraktion geht davon aus, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Verfassungsänderung vorlegen wird. Trifft diese Annahme zu?</p>
- Swisscom
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Frage der Aufgabe des Mehrheitserfordernisses am Unternehmen Swisscom mit Vorteil möglichst rasch beantwortet werden sollte. Die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage ist in vollem Gang. Auch wird der Bundesrat mit einiger Wahrscheinlichkeit ein verkürztes Vernehmlassungsverfahren durchführen und dem Parlament ein dringliches parlamentarisches Verfahren beliebt machen. Die Behandlung dieses Geschäftes in der kommenden Frühjahrssession erachtet er aufgrund des notwendigen Vernehmlassungsverfahrens allerdings als unrealistisch.</p><p>Tatsächlich ist die Börsennotierung der Swisscom-Aktie nach dem Entscheid des Bundesrates gesunken. In der Zwischenzeit hat sie sich jedoch wieder zu einem guten Teil erholt. Auch hat der Bundesrat einen langfristig ausgerichteten Konzeptentscheid gefällt, bei dem mögliche kurzfristige Kursschwankungen in Kauf genommen werden mussten.</p><p>Der Entscheid zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses hat keinen Einfluss auf die bereits länger bestehende Absicht des Bundesrates, seinen Anteil an der Swisscom - attraktive Marktkonditionen vorausgesetzt - auf das heute gesetzlich zulässige Minimum von 50 Prozent und einer Aktie abzubauen. Die Beschlüsse vom 23. November stehen vielmehr in Einklang mit dieser Strategie, welche darauf ausgerichtet sind, das mit dem hohen Engagement des Bundes bei der Swisscom verbundene politische und finanzielle Risiko zu reduzieren.</p><p>Durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat wird der Mehrheitsaktionär - vertreten durch die beiden Departemente UVEK und EFD - laufend über wichtige Geschäfte informiert. Der Bund hatte entsprechend Kenntnis von allen grösseren Akquisitionsprojekten der Swisscom.</p><p>Die geltenden strategischen Ziele des Bundesrates verlangen, dass die Swisscom Beteiligungen an Holding- und Gruppengesellschaften nur tätigt, wenn sie langfristig zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass mit der Übernahme von ausländischen Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag politische und finanzielle Risiken verbunden sind, die er als Hauptaktionär und Verantwortlicher gegenüber den Steuerpflichtigen nicht zu tragen bereit ist. Er hat daher in Einklang mit den geltenden strategischen Zielen entschieden. In den strategischen Zielen 2006-2009 für die Swisscom, die der Bundesrat voraussichtlich am 21. Dezember 2005 erstmals berät und verabschiedet, wird er die diesbezüglichen Vorgaben weiter präzisieren.</p><p>Die Frage, wie die Aufgabe des Mehrheitserfordernisses rechtlich ausgestaltet werden soll, ist Gegenstand der laufenden verwaltungsinternen Abklärungen. Der Bundesrat wird sich dazu im Rahmen des Vernehmlassungsberichtes detailliert äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2005 entschieden, dass er beabsichtigt, die Bundesmehrheit an den Swisscom-Aktien an Private zu verkaufen. Tags darauf wurde bekannt, dass er der Swisscom verbietet, Auslandsinvestitionen zu tätigen.</p><p>Die sozialdemokratische Fraktion bittet den Bundesrat, in diesem Zusammenhang um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die Frage der Privatisierung der Swisscom ist so rasch als möglich politisch zu entscheiden. Wie gedenkt er vorzugehen, damit die beiden Räte bis Ende Frühjahrssession 2006 den Entscheid bezüglich Privatisierung fällen können?</p><p>2. Die Swisscom-Aktien haben seit dem bundesrätlichen Entscheid bereits massiv an Wert verloren. Hat der Bundesrat diese Folgen einberechnet und die Schädigung des Volksvermögens bewusst in Kauf genommen?</p><p>3. Welche Gründe sprechen aus seiner Sicht für eine Reduktion des Aktienpakets vor dem anstehenden Entscheid über die Privatisierung?</p><p>4. Aufgrund welcher Risikoeinschätzung und welcher Unterlagen hat er seinen Entscheid getroffen? Wurde die Unternehmung vorgängig angehört?</p><p>5. Hat er interveniert, als die Swisscom kürzlich einige Milliarden Franken in Tschechien investieren wollte?</p><p>6. Sein Entscheid verstösst gegen die strategischen Ziele 2002-2005, die den gesetzlichen Rahmen für das Unternehmen bilden und somit gegen Artikel 6 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes. Welche ausserordentlichen Umstände veranlassten den Bundesrat, dieses rechtswidrige Vorgehen zu wählen?</p><p>7. Weshalb hat er in seinen strategischen Zielen 2006-2009 von der Swisscom eine noch intensivere Evaluierung der Auslandsinvestitionen verlangt?</p><p>8. Der Bundesrat hat 2001 bezüglich der Frage der Privatisierung der Swisscom eine Verfassungsänderung vorgesehen. Diesbezüglich haben sich die Voraussetzungen nicht geändert. Die sozialdemokratische Fraktion geht davon aus, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Verfassungsänderung vorlegen wird. Trifft diese Annahme zu?</p>
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