Starke Diskriminierung der Anbieter aus dem Tessin und aus der Romandie

ShortId
05.3733
Id
20053733
Updated
27.07.2023 20:40
Language
de
Title
Starke Diskriminierung der Anbieter aus dem Tessin und aus der Romandie
AdditionalIndexing
15;deutsch-sprachige Schweiz;französisch-sprachige Schweiz;Submissionswesen;Gleichbehandlung;wirtschaftliche Diskriminierung;Tessin
1
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
  • L05K0301010117, Tessin
  • L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ausgabe 10-2005 des Magazins "Die Volkswirtschaft" enthält die Beschaffungsstatistik des Bundes, wobei sich diese Bezeichnung auf die Bundesverwaltung und die zwei Grossunternehmen Post und SBB AG bezieht. Aus dieser Statistik geht hervor, dass die ganz oder grösstenteils französischsprachigen Kantone (Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Jura) nur zu 9,8 Prozent von der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen des Bundes profitieren, obwohl sie 25,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Der Anteil an Bundesaufträgen für das Tessin, dessen Bevölkerungszahl 4,3 Prozent der ganzen Schweiz beträgt, beläuft sich ebenfalls lediglich auf 1,2 Prozent.</p>
  • <p>1. Bei Vergaben des Bundes werden die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen eingehalten. Diese setzen Rahmenbedingungen für die sprachliche Gleichbehandlung: Veröffentlichungen bei öffentlichen Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen sind in mindestens zwei Amtssprachen und bei Bauaufträgen mindestens in der Amtssprache des Standortes der Baute vorzunehmen. Da Französisch auch WTO-Sprache ist, erfolgen Publikationen in der Regel in dieser und zusätzlich in einer weiteren Schweizer Amtssprache.</p><p>2. Die immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen des Bundes hatten zur Folge, dass die Bundesaufgaben auf ihre Notwendigkeit überprüft wurden und schliesslich im Rahmen von Aufgabenverzichtsplanung und Entlastungsprogrammen auf verschiedene Aufgaben verzichtet werden musste. Im Rahmen der Umsetzung der Sparmassnahmen wurde deshalb beschlossen, ab 2006 auf die Weiterführung der Güterbeschaffungsstatistik zu verzichten. Die Güterbeschaffungsstatistik des Jahres 2005 wird deshalb nicht mehr ausgewertet, und es werden keine neuen Daten erhoben. Im Rahmen des neuen Rechnungsmodells des Bundes wurden jedoch technische Vorkehren getroffen, die die Wiederaufnahme einer bundesinternen Beschaffungsstatistik zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen.</p><p>3. Siehe Antwort zu Frage 4.</p><p>4. Aus der Anzahl der Unternehmen einer Region, die bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes den Auftrag erhalten, kann keine Aussage über die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der in dieser Region angesiedelten Unternehmen abgeleitet werden. Zwar bewerben sich Unternehmen aus den Kantonen der West- und Südschweiz erfahrungsgemäss selten um öffentliche Ausschreibungen des Bundes. Daraus abzuleiten, die entsprechenden Unternehmen seien nicht leistungsfähig oder nicht attraktiv, wäre falsch. Bei Beschaffungen unterhalb des Schwellenwertes laden die Beschaffungsstellen (z. B. im Bereich der Druckaufträge) nach Möglichkeit Unternehmen aus allen Sprachregionen ein (vgl. Antwort auf Interpellation Darbellay 03.3589).</p><p>5. Wie bereits ausgeführt, ist für Unternehmen aller Sprachregionen der Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt bei öffentlichen Ausschreibungen gewährleistet. Bei Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte laden die Beschaffungsstellen (z. B. im Bereich der Druckaufträge) nach Möglichkeit Unternehmen aus allen Sprachregionen ein (vgl. Antwort auf Interpellation Darbellay 03.3589).</p><p>6. Siehe Antwort zu Frage 5.</p><p>7. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Kohler 04.3214 darauf hingewiesen, dass bei Bundessubmissionen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1), keinen Raum für die Verfolgung regional- und strukturpolitischer Interessen lassen. Für die Vergabe ist einzig entscheidend, welches das wirtschaftlich günstigste Angebot ist. Kriterien, die Anbieter aufgrund ihrer Herkunft bevorzugen oder einen Herstellungsort vorschreiben, sind diskriminierend und unzulässig. Zu Beschaffungen unterhalb des Schwellenwertes wird auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Darbellay 03.3589 verwiesen.</p><p>8. Die elektronische Vergabeplattform simap2, die gemeinsam von Kantonen und Bund entwickelt und später betrieben werden wird, ist konsequent mehrsprachig ausgestaltet. Sie wird die Zugangshürden zu öffentlichen Aufträgen des Bundes insbesondere für KMU weiter senken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen in Bezug auf die Bundesaufträge ohne sprachliche Diskriminierung angewandt?</p><p>2. Hat die in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3589 versprochene Verfeinerung der Statistik zum öffentlichen Beschaffungswesen aufgezeigt, dass die Verteilung der öffentlichen Aufträge auf die Sprachregionen erheblich anders ausfällt, wenn der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde, anstelle des Zahlungsortes für die Statistik berücksichtigt wird?</p><p>3. Divergiert die Verteilung der Aufträge auf die Sprachregionen, wenn zwischen Aufträgen, die im Schweizerischen Handelsblatt ausgeschrieben wurden, und solchen, die dort nicht erschienen sind, unterschieden wird?</p><p>4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, bedeutet dann die äusserst unausgewogene Verteilung der Bundesaufträge auf die Sprachregionen, dass Unternehmen aus der Romandie und dem Tessin, wenn es um die Erbringung von Leistungen für den Bund geht, allgemein weniger attraktiv und leistungsfähig sind?</p><p>5. Kann er andere Erklärungen anführen für das Ungleichgewicht zwischen den Sprachregionen wie beispielsweise die immer stärkere Dominanz des Deutschen als Arbeitssprache in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen des Bundes?</p><p>6. Ist er etwa der Ansicht, dass die Verteilung rein zufallsbedingt ist und man folglich nur zu warten braucht, bis sich die Unausgewogenheit nach dem Gesetz der grossen Zahlen in den nächsten Jahren zugunsten der Romandie und des Tessins umkehrt?</p><p>7. Ist die gegenwärtige Verteilung auf die Sprachregionen vereinbar mit dem erforderlichen Ausgleich im Bundesstaat?</p><p>8. Beabsichtigt er, energische Massnahmen zu treffen, um dieser Situation entgegenzuwirken?</p>
  • Starke Diskriminierung der Anbieter aus dem Tessin und aus der Romandie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausgabe 10-2005 des Magazins "Die Volkswirtschaft" enthält die Beschaffungsstatistik des Bundes, wobei sich diese Bezeichnung auf die Bundesverwaltung und die zwei Grossunternehmen Post und SBB AG bezieht. Aus dieser Statistik geht hervor, dass die ganz oder grösstenteils französischsprachigen Kantone (Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Jura) nur zu 9,8 Prozent von der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen des Bundes profitieren, obwohl sie 25,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Der Anteil an Bundesaufträgen für das Tessin, dessen Bevölkerungszahl 4,3 Prozent der ganzen Schweiz beträgt, beläuft sich ebenfalls lediglich auf 1,2 Prozent.</p>
    • <p>1. Bei Vergaben des Bundes werden die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen eingehalten. Diese setzen Rahmenbedingungen für die sprachliche Gleichbehandlung: Veröffentlichungen bei öffentlichen Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen sind in mindestens zwei Amtssprachen und bei Bauaufträgen mindestens in der Amtssprache des Standortes der Baute vorzunehmen. Da Französisch auch WTO-Sprache ist, erfolgen Publikationen in der Regel in dieser und zusätzlich in einer weiteren Schweizer Amtssprache.</p><p>2. Die immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen des Bundes hatten zur Folge, dass die Bundesaufgaben auf ihre Notwendigkeit überprüft wurden und schliesslich im Rahmen von Aufgabenverzichtsplanung und Entlastungsprogrammen auf verschiedene Aufgaben verzichtet werden musste. Im Rahmen der Umsetzung der Sparmassnahmen wurde deshalb beschlossen, ab 2006 auf die Weiterführung der Güterbeschaffungsstatistik zu verzichten. Die Güterbeschaffungsstatistik des Jahres 2005 wird deshalb nicht mehr ausgewertet, und es werden keine neuen Daten erhoben. Im Rahmen des neuen Rechnungsmodells des Bundes wurden jedoch technische Vorkehren getroffen, die die Wiederaufnahme einer bundesinternen Beschaffungsstatistik zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen.</p><p>3. Siehe Antwort zu Frage 4.</p><p>4. Aus der Anzahl der Unternehmen einer Region, die bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes den Auftrag erhalten, kann keine Aussage über die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der in dieser Region angesiedelten Unternehmen abgeleitet werden. Zwar bewerben sich Unternehmen aus den Kantonen der West- und Südschweiz erfahrungsgemäss selten um öffentliche Ausschreibungen des Bundes. Daraus abzuleiten, die entsprechenden Unternehmen seien nicht leistungsfähig oder nicht attraktiv, wäre falsch. Bei Beschaffungen unterhalb des Schwellenwertes laden die Beschaffungsstellen (z. B. im Bereich der Druckaufträge) nach Möglichkeit Unternehmen aus allen Sprachregionen ein (vgl. Antwort auf Interpellation Darbellay 03.3589).</p><p>5. Wie bereits ausgeführt, ist für Unternehmen aller Sprachregionen der Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt bei öffentlichen Ausschreibungen gewährleistet. Bei Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte laden die Beschaffungsstellen (z. B. im Bereich der Druckaufträge) nach Möglichkeit Unternehmen aus allen Sprachregionen ein (vgl. Antwort auf Interpellation Darbellay 03.3589).</p><p>6. Siehe Antwort zu Frage 5.</p><p>7. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Kohler 04.3214 darauf hingewiesen, dass bei Bundessubmissionen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1), keinen Raum für die Verfolgung regional- und strukturpolitischer Interessen lassen. Für die Vergabe ist einzig entscheidend, welches das wirtschaftlich günstigste Angebot ist. Kriterien, die Anbieter aufgrund ihrer Herkunft bevorzugen oder einen Herstellungsort vorschreiben, sind diskriminierend und unzulässig. Zu Beschaffungen unterhalb des Schwellenwertes wird auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Darbellay 03.3589 verwiesen.</p><p>8. Die elektronische Vergabeplattform simap2, die gemeinsam von Kantonen und Bund entwickelt und später betrieben werden wird, ist konsequent mehrsprachig ausgestaltet. Sie wird die Zugangshürden zu öffentlichen Aufträgen des Bundes insbesondere für KMU weiter senken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen in Bezug auf die Bundesaufträge ohne sprachliche Diskriminierung angewandt?</p><p>2. Hat die in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3589 versprochene Verfeinerung der Statistik zum öffentlichen Beschaffungswesen aufgezeigt, dass die Verteilung der öffentlichen Aufträge auf die Sprachregionen erheblich anders ausfällt, wenn der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde, anstelle des Zahlungsortes für die Statistik berücksichtigt wird?</p><p>3. Divergiert die Verteilung der Aufträge auf die Sprachregionen, wenn zwischen Aufträgen, die im Schweizerischen Handelsblatt ausgeschrieben wurden, und solchen, die dort nicht erschienen sind, unterschieden wird?</p><p>4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, bedeutet dann die äusserst unausgewogene Verteilung der Bundesaufträge auf die Sprachregionen, dass Unternehmen aus der Romandie und dem Tessin, wenn es um die Erbringung von Leistungen für den Bund geht, allgemein weniger attraktiv und leistungsfähig sind?</p><p>5. Kann er andere Erklärungen anführen für das Ungleichgewicht zwischen den Sprachregionen wie beispielsweise die immer stärkere Dominanz des Deutschen als Arbeitssprache in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen des Bundes?</p><p>6. Ist er etwa der Ansicht, dass die Verteilung rein zufallsbedingt ist und man folglich nur zu warten braucht, bis sich die Unausgewogenheit nach dem Gesetz der grossen Zahlen in den nächsten Jahren zugunsten der Romandie und des Tessins umkehrt?</p><p>7. Ist die gegenwärtige Verteilung auf die Sprachregionen vereinbar mit dem erforderlichen Ausgleich im Bundesstaat?</p><p>8. Beabsichtigt er, energische Massnahmen zu treffen, um dieser Situation entgegenzuwirken?</p>
    • Starke Diskriminierung der Anbieter aus dem Tessin und aus der Romandie

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