Die Schweiz und die CIA
- ShortId
-
05.3744
- Id
-
20053744
- Updated
-
28.07.2023 10:57
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz und die CIA
- AdditionalIndexing
-
08;09;Terrorismus;Justizvollzugsanstalt;Nachrichtendienst;Folter;Menschenrechte;Osteuropa;USA
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L03K030104, Osteuropa
- L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
- L04K03050305, USA
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K04030102, Folter
- L04K04030108, Terrorismus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die schweizerischen Nachrichtendienste haben keine Beweise für die angebliche Existenz von Gefängnissen in Osteuropa; sie haben aus der Presse von den diesbezüglichen Behauptungen erfahren. Nach der Veröffentlichung des Artikels im "SonntagsBlick" vom 8. Januar 2006 informierte der Bundesrat die Öffentlichkeit umfassend über seine Kenntnisse in dieser Angelegenheit.</p><p>3. Der Bundesrat weiss nicht, wie Human Rights Watch zum Schluss kommt, dass die Schweizer Nachrichtendienste über Gefängnisse in Osteuropa im Bild seien.</p><p>4. Die Schweizer Nachrichtendienste tauschen mit ihren ausländischen Partnern Informationen aus und arbeiten mit ihnen zusammen, aber sie operieren im Rahmen des Schweizer Rechtes und des Völkerrechtes und beteiligen sich nicht an illegalen Operationen.</p><p>5. José Padilla wurde anlässlich seiner Durchreise am 7. Mai 2002 im Transitbereich des Flughafens Zürich durch einen Bediensteten des DAP befragt. Danach konnte er sich im Transitbereich frei bewegen und unterstand keiner Beobachtung. Am 8. Mai 2002 reiste er entsprechend seiner Flugbuchung in die USA, sein Heimatland, weiter. Auf demselben Flug befand sich ein Angehöriger der US-Botschaft in Bern, der aber nicht Angehöriger des CIA war. Hierüber gab es keine Absprachen mit dem DAP. Es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Haftbefehl gegen Padilla. Nach dem Wissensstand der Schweizer Behörden wurde Padilla bei seiner Einreise in die USA wegen eines Devisenvergehens inhaftiert. Später wurde seine Haft aufgrund eines Haftbefehles der zuständigen zivilen Strafverfolgungsbehörden von New York fortgeführt. Er wurde nach rund einem Monat an die US-Militärbehörden übergeben, die ihn als feindlichen Kämpfer in Guantanamo inhaftierten. Padilla wurde von der Schweiz weder rechtlich noch faktisch an die US-Behörden ausgeliefert. Er begab sich selbstständig in sein Heimatland. Es wäre abwegig zu verlangen, dass er von den Schweizer Behörden vor einer Weiterreise hätte gewarnt werden oder gar daran hätte gehindert werden müssen. Der Fall war nach der Inhaftierung Gegenstand der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den USA im Rahmen der Ermittlungen gegen den Terrorismus.</p><p>6./7./8. Der Bundesrat wartet die Schlussfolgerungen der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung ab.</p><p>9. Alle verfügbaren Informationen des EDA bzw. des VBS wurden Herrn Ständerat Dick Marty anlässlich verschiedener Treffen übergeben, namentlich von Herrn Staatssekretär Michael Ambühl wie auch von Herrn Bundesrat Samuel Schmid. Herr Marty hat auch eine Kopie der Antwort der Schweiz vom 21. Februar 2006 auf die Anfrage des Generalsekretärs des Europarates im Zusammenhang mit den angeblichen Geheimgefängnissen in Europa erhalten.</p><p>10. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Präsenz der Swisscoy-Truppen in Kosovo und der angeblichen Existenz eines Guantanamo-ähnlichen Gefängnisses. Die Swisscoy-Truppen spielen im Rahmen der internationalen Friedensoperation der Uno eine bedeutende Rolle zur Erhaltung von Frieden und Stabilität in Kosovo. Deshalb plant der Bundesrat nicht, sie aus Kosovo zurückzuziehen.</p><p>11. Die Schweiz hat verschiedentlich daran erinnert, dass die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bei der Terrorismusbekämpfung respektiert werden müssen. So übergaben Staatssekretär Michael Ambühl und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei ihren Besuchen in den USA im Juni 2005 ein Memorandum, in dem die Überstellung von Personen in Länder, in denen gefoltert wird, ebenso verurteilt wurde wie die Tatsache, dass diese Personen nicht von den völkerrechtlich anerkannten Rechtsgarantien Gebrauch machen konnten. In diesem rechtlichen Rahmen muss die Zusammenarbeit mit der CIA fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund von Aussagen der US-amerikanischen Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates und von Medienberichten, wonach der schweizerische Geheimdienst Informationen über geheime CIA-Gefängnisse in Osteuropa besässe, wonach sich der Schweizer Inlandgeheimdienst DAP an der Auslieferung des US-Bürgers José Padilla an die USA beteiligt habe, wonach Spuren der Verschleppung des Iman Abu Omar aus Mailand nach Kairo in die Schweiz führen und wonach der CIA ein Geheimgefängnis in Kosovo unterhalte oder unterhalten habe, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist es wahr, dass schweizerische Nachrichtendienste von Gefängnissen in Osteuropa Kenntnis haben?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Öffentlichkeit über den diesbezüglichen Wissensstand der Schweizer Nachrichtendienste zu informieren?</p><p>3. Kann er sich erklären, wieso Human Rights Watch zur Einschätzung kommt, dass namentlich der Schweizer Geheimdienst über Gefängnisse in Osteuropa im Bild sei?</p><p>4. Welche Rolle spielen schweizerische Geheimdienste bei der Jagd der CIA auf angebliche Terroristen und bei deren allfälligen Auslieferung an Folterstaaten oder nach Guantanamo?</p><p>5. Findet es der Bundesrat rückblickend vertretbar, dass der Inlandgeheimdienst DAP den angeblichen Terroristen José Padilla 2002 in Zürich observierte, die Beobachtungen der CIA weiterlieferte und dieser half, ihn zu verhaften?</p><p>6. Was weiss er über die allfällige Anwesenheit von CIA-Kidnappern in der Schweiz?</p><p>7. Ist er bereit, gegen die verdächtigen Agenten einen vorläufigen und nach der Klärung der Beteiligten im Entführungsfall Abu Omar einen dauernden Einreisestopp für die beteiligten Personen auszusprechen?</p><p>8. Weiss er, ob es beim Aufenthalt der CIA-Agenten in der Schweiz zu illegalen Aktivitäten gekommen ist?</p><p>9. Wie unterstützt er die Bemühungen von Dick Marty, der im Auftrag des Europarates u. a. die Existenz von Geheimgefängnissen in Ost- und Südeuropa untersucht?</p><p>10. Ist er bereit, bei einer Bestätigung des Guantanamo-Verdachtes in Kosovo, die Swisscoy zurückzuziehen, damit die Schweiz nicht zur wissentlichen Komplizin von Menschenrechtsverletzungen wird?</p><p>11. Gedenkt er im Falle einer Bestätigung der erwähnten Vorwürfe gegen den CIA die privilegierte Zusammenarbeit mit diesem "Partnerdienst" einzustellen?</p>
- Die Schweiz und die CIA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Die schweizerischen Nachrichtendienste haben keine Beweise für die angebliche Existenz von Gefängnissen in Osteuropa; sie haben aus der Presse von den diesbezüglichen Behauptungen erfahren. Nach der Veröffentlichung des Artikels im "SonntagsBlick" vom 8. Januar 2006 informierte der Bundesrat die Öffentlichkeit umfassend über seine Kenntnisse in dieser Angelegenheit.</p><p>3. Der Bundesrat weiss nicht, wie Human Rights Watch zum Schluss kommt, dass die Schweizer Nachrichtendienste über Gefängnisse in Osteuropa im Bild seien.</p><p>4. Die Schweizer Nachrichtendienste tauschen mit ihren ausländischen Partnern Informationen aus und arbeiten mit ihnen zusammen, aber sie operieren im Rahmen des Schweizer Rechtes und des Völkerrechtes und beteiligen sich nicht an illegalen Operationen.</p><p>5. José Padilla wurde anlässlich seiner Durchreise am 7. Mai 2002 im Transitbereich des Flughafens Zürich durch einen Bediensteten des DAP befragt. Danach konnte er sich im Transitbereich frei bewegen und unterstand keiner Beobachtung. Am 8. Mai 2002 reiste er entsprechend seiner Flugbuchung in die USA, sein Heimatland, weiter. Auf demselben Flug befand sich ein Angehöriger der US-Botschaft in Bern, der aber nicht Angehöriger des CIA war. Hierüber gab es keine Absprachen mit dem DAP. Es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Haftbefehl gegen Padilla. Nach dem Wissensstand der Schweizer Behörden wurde Padilla bei seiner Einreise in die USA wegen eines Devisenvergehens inhaftiert. Später wurde seine Haft aufgrund eines Haftbefehles der zuständigen zivilen Strafverfolgungsbehörden von New York fortgeführt. Er wurde nach rund einem Monat an die US-Militärbehörden übergeben, die ihn als feindlichen Kämpfer in Guantanamo inhaftierten. Padilla wurde von der Schweiz weder rechtlich noch faktisch an die US-Behörden ausgeliefert. Er begab sich selbstständig in sein Heimatland. Es wäre abwegig zu verlangen, dass er von den Schweizer Behörden vor einer Weiterreise hätte gewarnt werden oder gar daran hätte gehindert werden müssen. Der Fall war nach der Inhaftierung Gegenstand der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den USA im Rahmen der Ermittlungen gegen den Terrorismus.</p><p>6./7./8. Der Bundesrat wartet die Schlussfolgerungen der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung ab.</p><p>9. Alle verfügbaren Informationen des EDA bzw. des VBS wurden Herrn Ständerat Dick Marty anlässlich verschiedener Treffen übergeben, namentlich von Herrn Staatssekretär Michael Ambühl wie auch von Herrn Bundesrat Samuel Schmid. Herr Marty hat auch eine Kopie der Antwort der Schweiz vom 21. Februar 2006 auf die Anfrage des Generalsekretärs des Europarates im Zusammenhang mit den angeblichen Geheimgefängnissen in Europa erhalten.</p><p>10. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Präsenz der Swisscoy-Truppen in Kosovo und der angeblichen Existenz eines Guantanamo-ähnlichen Gefängnisses. Die Swisscoy-Truppen spielen im Rahmen der internationalen Friedensoperation der Uno eine bedeutende Rolle zur Erhaltung von Frieden und Stabilität in Kosovo. Deshalb plant der Bundesrat nicht, sie aus Kosovo zurückzuziehen.</p><p>11. Die Schweiz hat verschiedentlich daran erinnert, dass die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bei der Terrorismusbekämpfung respektiert werden müssen. So übergaben Staatssekretär Michael Ambühl und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei ihren Besuchen in den USA im Juni 2005 ein Memorandum, in dem die Überstellung von Personen in Länder, in denen gefoltert wird, ebenso verurteilt wurde wie die Tatsache, dass diese Personen nicht von den völkerrechtlich anerkannten Rechtsgarantien Gebrauch machen konnten. In diesem rechtlichen Rahmen muss die Zusammenarbeit mit der CIA fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund von Aussagen der US-amerikanischen Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates und von Medienberichten, wonach der schweizerische Geheimdienst Informationen über geheime CIA-Gefängnisse in Osteuropa besässe, wonach sich der Schweizer Inlandgeheimdienst DAP an der Auslieferung des US-Bürgers José Padilla an die USA beteiligt habe, wonach Spuren der Verschleppung des Iman Abu Omar aus Mailand nach Kairo in die Schweiz führen und wonach der CIA ein Geheimgefängnis in Kosovo unterhalte oder unterhalten habe, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist es wahr, dass schweizerische Nachrichtendienste von Gefängnissen in Osteuropa Kenntnis haben?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Öffentlichkeit über den diesbezüglichen Wissensstand der Schweizer Nachrichtendienste zu informieren?</p><p>3. Kann er sich erklären, wieso Human Rights Watch zur Einschätzung kommt, dass namentlich der Schweizer Geheimdienst über Gefängnisse in Osteuropa im Bild sei?</p><p>4. Welche Rolle spielen schweizerische Geheimdienste bei der Jagd der CIA auf angebliche Terroristen und bei deren allfälligen Auslieferung an Folterstaaten oder nach Guantanamo?</p><p>5. Findet es der Bundesrat rückblickend vertretbar, dass der Inlandgeheimdienst DAP den angeblichen Terroristen José Padilla 2002 in Zürich observierte, die Beobachtungen der CIA weiterlieferte und dieser half, ihn zu verhaften?</p><p>6. Was weiss er über die allfällige Anwesenheit von CIA-Kidnappern in der Schweiz?</p><p>7. Ist er bereit, gegen die verdächtigen Agenten einen vorläufigen und nach der Klärung der Beteiligten im Entführungsfall Abu Omar einen dauernden Einreisestopp für die beteiligten Personen auszusprechen?</p><p>8. Weiss er, ob es beim Aufenthalt der CIA-Agenten in der Schweiz zu illegalen Aktivitäten gekommen ist?</p><p>9. Wie unterstützt er die Bemühungen von Dick Marty, der im Auftrag des Europarates u. a. die Existenz von Geheimgefängnissen in Ost- und Südeuropa untersucht?</p><p>10. Ist er bereit, bei einer Bestätigung des Guantanamo-Verdachtes in Kosovo, die Swisscoy zurückzuziehen, damit die Schweiz nicht zur wissentlichen Komplizin von Menschenrechtsverletzungen wird?</p><p>11. Gedenkt er im Falle einer Bestätigung der erwähnten Vorwürfe gegen den CIA die privilegierte Zusammenarbeit mit diesem "Partnerdienst" einzustellen?</p>
- Die Schweiz und die CIA
Back to List