Kaderleute der Bundesverwaltung sollten mehrere Amtssprachen beherrschen
- ShortId
-
05.3750
- Id
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20053750
- Updated
-
28.07.2023 12:36
- Language
-
de
- Title
-
Kaderleute der Bundesverwaltung sollten mehrere Amtssprachen beherrschen
- AdditionalIndexing
-
04;2831;leitende/r Bundesangestellte/r;Mehrsprachigkeit;Sprache;höhere Führungskraft;nationale Identität;Einstellung;Sprachunterricht
- 1
-
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L04K01060103, Sprache
- L06K070202020401, höhere Führungskraft
- L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L05K0702010204, Einstellung
- L04K08020219, nationale Identität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist ein facettenreiches Land, das die kulturelle und sprachliche Identität seiner Bevölkerungsteile achtet. Die Wahrung dieser für die Schweiz bereichernden Heterogenität wird hauptsächlich durch die Chancengleichheit, den Schutz der Minoritäten und den Respekt der verschiedenen Identitäten gewährleistet.</p><p>Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz ist jedoch ständig bedroht. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Bund und insbesondere seine leitenden Angestellten stets darum bemühen, einer Verarmung entgegenzuwirken. Dazu könnte nämlich die lediglich einsprachige Konzipierung, insbesondere von Dossiers und Lösungen, führen.</p><p>Mit den Weisungen des Bundesrates zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung wird versucht, "die Mehrsprachigkeit am Arbeitsplatz zu fördern und die multikulturellen Eigenschaften der Verwaltung zu nutzen" (BBl 2003 1441). Dass diese Weisungen unzureichend sind, zeigen statistische Analysen, nach denen die Lateinerinnen und Lateiner in den Kaderpositionen der Bundesverwaltung untervertreten sind. Analog dazu wird das Deutsche immer häufiger die allgemeine Arbeitssprache, in der auch Projekte vorbereitet werden.</p><p>Die Lösung besteht sicherlich nicht darin, Quoten aufzuerlegen, sondern eher in der Forderung, dass insbesondere die Angehörigen des oberen Kaders mindestens zwei Landessprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen.</p><p>In den beiden mehrsprachigen Ländern Belgien und Kanada müssen sich hohe Verwaltungsangestellte bei ihrem Stellenantritt und später im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn Prüfungen unterziehen. Bei diesen müssen sie ihre Kenntnisse der Landessprachen ausser ihrer Muttersprache unter Beweis stellen.</p><p>Die Schweiz, oft als Modell eines multikulturellen Landes angeführt, könnte sich von diesem Beispiel inspirieren lassen. Es wäre angebracht, die Regel einzuführen, nach welcher die Angehörigen des oberen Kaders des Bundes zwei Landessprachen beherrschen und eine dritte passiv verstehen müssen. Diese Voraussetzung muss in den Einstellungsbedingungen festgehalten sein. Wer sie bei der Einstellung nicht erfüllt, erhält eine Frist von einem Jahr, um dieser Anforderung nachzukommen. Das Eidgenössische Personalamt bietet den Angestellten des Bundes bereits Kurse zur Perfektionierung ihrer Sprachkenntnisse an. Diese könnten dementsprechend genutzt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mehrsprachigkeit bereits unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen auf durchaus angemessene Weise gefördert werden kann, und er bringt seinen Willen zum Ausdruck, die Vorteile einer mehrsprachigen und kulturell vielfältigen Bundesverwaltung zu nutzen.</p><p>Dazu gehören die Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 2 des Bundespersonalgesetzes (SR 172.220.1) und Artikel 7 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3), wonach die Arbeitgeber geeignete Massnahmen treffen zur Förderung der Mehrsprachigkeit sowie zur angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften und zu deren Verständigung untereinander. Gestützt auf Artikel 7 der Bundespersonalverordnung hat der Bundesrat die "Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung" vom 22. Januar 2003 erlassen.</p><p>Ziffer 72 dieser Weisungen verlangt ausdrücklich: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Die bestehenden rechtlichen Massnahmen erfüllen somit den Auftrag der vorliegenden Motion, eine zusätzliche Regelung ist nicht erforderlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anstrengungen sowohl hinsichtlich der Vertretung der lateinischen Schweiz in den höheren Kaderpositionen wie auch zur Förderung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals fortgesetzt werden müssen. Indem er kürzlich die Annahme zweier Motionen mit dieser Stossrichtung beantragt hat (Motion Studer Jean 05.3174 und Motion Berberat 05.3152), hat er seine Entschlossenheit bekräftigt, die Ziele der Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit weiterhin zu verfolgen.</p><p>Überdies hat er am 21. Dezember 2005 Zielwerte für das strategische Personalcontrolling in der Bundesverwaltung festgelegt, insbesondere auch was die Vertretung der Sprachgemeinschaften betrifft.</p><p>Für die Umsetzung der Mehrsprachigkeitsweisungen sind die Departemente zuständig. Ihnen erteilt der Bundesrat in Ziffer 824 der Weisungen folgenden Auftrag: "Vor der Anstellung überprüfen die Verantwortlichen die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber." In Ziffer 841 der Weisungen schreibt er überdies vor: "Die Bundesverwaltung bietet Sprachkurse an, um die Kommunikationsfähigkeit der Angestellten zu verbessern. Die Vorgesetzten fördern die sprachliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden sowie die interkulturelle Kommunikation."</p><p>Folglich ist der Bundesrat der Meinung, dass keine Notwendigkeit besteht, die geltenden Rahmenbedingungen zu ändern. Die begonnenen Anstrengungen zur Umsetzung der Weisungen sollen jedoch weitergeführt werden und schliesslich zu verbesserten Sprachkenntnissen der Kader der Bundesverwaltung beitragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Im Rahmen seiner Politik zur Förderung der Mehrsprachigkeit wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche oder andere regulierende Massnahmen zu treffen um sicherzustellen, dass Bundesangestellte, die dem obersten Kader angehören, abgesehen von ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache beherrschen und eine dritte passiv verstehen. Diese Voraussetzung muss in den Einstellungsbedingungen aufgeführt sein. Wer sie bei der Einstellung nicht erfüllt, erhält eine Frist von einem Jahr, um dieser Anforderung gerecht zu werden.</p>
- Kaderleute der Bundesverwaltung sollten mehrere Amtssprachen beherrschen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz ist ein facettenreiches Land, das die kulturelle und sprachliche Identität seiner Bevölkerungsteile achtet. Die Wahrung dieser für die Schweiz bereichernden Heterogenität wird hauptsächlich durch die Chancengleichheit, den Schutz der Minoritäten und den Respekt der verschiedenen Identitäten gewährleistet.</p><p>Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz ist jedoch ständig bedroht. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Bund und insbesondere seine leitenden Angestellten stets darum bemühen, einer Verarmung entgegenzuwirken. Dazu könnte nämlich die lediglich einsprachige Konzipierung, insbesondere von Dossiers und Lösungen, führen.</p><p>Mit den Weisungen des Bundesrates zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung wird versucht, "die Mehrsprachigkeit am Arbeitsplatz zu fördern und die multikulturellen Eigenschaften der Verwaltung zu nutzen" (BBl 2003 1441). Dass diese Weisungen unzureichend sind, zeigen statistische Analysen, nach denen die Lateinerinnen und Lateiner in den Kaderpositionen der Bundesverwaltung untervertreten sind. Analog dazu wird das Deutsche immer häufiger die allgemeine Arbeitssprache, in der auch Projekte vorbereitet werden.</p><p>Die Lösung besteht sicherlich nicht darin, Quoten aufzuerlegen, sondern eher in der Forderung, dass insbesondere die Angehörigen des oberen Kaders mindestens zwei Landessprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen.</p><p>In den beiden mehrsprachigen Ländern Belgien und Kanada müssen sich hohe Verwaltungsangestellte bei ihrem Stellenantritt und später im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn Prüfungen unterziehen. Bei diesen müssen sie ihre Kenntnisse der Landessprachen ausser ihrer Muttersprache unter Beweis stellen.</p><p>Die Schweiz, oft als Modell eines multikulturellen Landes angeführt, könnte sich von diesem Beispiel inspirieren lassen. Es wäre angebracht, die Regel einzuführen, nach welcher die Angehörigen des oberen Kaders des Bundes zwei Landessprachen beherrschen und eine dritte passiv verstehen müssen. Diese Voraussetzung muss in den Einstellungsbedingungen festgehalten sein. Wer sie bei der Einstellung nicht erfüllt, erhält eine Frist von einem Jahr, um dieser Anforderung nachzukommen. Das Eidgenössische Personalamt bietet den Angestellten des Bundes bereits Kurse zur Perfektionierung ihrer Sprachkenntnisse an. Diese könnten dementsprechend genutzt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mehrsprachigkeit bereits unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen auf durchaus angemessene Weise gefördert werden kann, und er bringt seinen Willen zum Ausdruck, die Vorteile einer mehrsprachigen und kulturell vielfältigen Bundesverwaltung zu nutzen.</p><p>Dazu gehören die Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 2 des Bundespersonalgesetzes (SR 172.220.1) und Artikel 7 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3), wonach die Arbeitgeber geeignete Massnahmen treffen zur Förderung der Mehrsprachigkeit sowie zur angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften und zu deren Verständigung untereinander. Gestützt auf Artikel 7 der Bundespersonalverordnung hat der Bundesrat die "Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung" vom 22. Januar 2003 erlassen.</p><p>Ziffer 72 dieser Weisungen verlangt ausdrücklich: "Für eine Kaderfunktion werden aktive Kenntnisse (Sprechen) in einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse in der dritten Amtssprache vorausgesetzt." Die bestehenden rechtlichen Massnahmen erfüllen somit den Auftrag der vorliegenden Motion, eine zusätzliche Regelung ist nicht erforderlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anstrengungen sowohl hinsichtlich der Vertretung der lateinischen Schweiz in den höheren Kaderpositionen wie auch zur Förderung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals fortgesetzt werden müssen. Indem er kürzlich die Annahme zweier Motionen mit dieser Stossrichtung beantragt hat (Motion Studer Jean 05.3174 und Motion Berberat 05.3152), hat er seine Entschlossenheit bekräftigt, die Ziele der Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit weiterhin zu verfolgen.</p><p>Überdies hat er am 21. Dezember 2005 Zielwerte für das strategische Personalcontrolling in der Bundesverwaltung festgelegt, insbesondere auch was die Vertretung der Sprachgemeinschaften betrifft.</p><p>Für die Umsetzung der Mehrsprachigkeitsweisungen sind die Departemente zuständig. Ihnen erteilt der Bundesrat in Ziffer 824 der Weisungen folgenden Auftrag: "Vor der Anstellung überprüfen die Verantwortlichen die Sprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber." In Ziffer 841 der Weisungen schreibt er überdies vor: "Die Bundesverwaltung bietet Sprachkurse an, um die Kommunikationsfähigkeit der Angestellten zu verbessern. Die Vorgesetzten fördern die sprachliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden sowie die interkulturelle Kommunikation."</p><p>Folglich ist der Bundesrat der Meinung, dass keine Notwendigkeit besteht, die geltenden Rahmenbedingungen zu ändern. Die begonnenen Anstrengungen zur Umsetzung der Weisungen sollen jedoch weitergeführt werden und schliesslich zu verbesserten Sprachkenntnissen der Kader der Bundesverwaltung beitragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Im Rahmen seiner Politik zur Förderung der Mehrsprachigkeit wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche oder andere regulierende Massnahmen zu treffen um sicherzustellen, dass Bundesangestellte, die dem obersten Kader angehören, abgesehen von ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache beherrschen und eine dritte passiv verstehen. Diese Voraussetzung muss in den Einstellungsbedingungen aufgeführt sein. Wer sie bei der Einstellung nicht erfüllt, erhält eine Frist von einem Jahr, um dieser Anforderung gerecht zu werden.</p>
- Kaderleute der Bundesverwaltung sollten mehrere Amtssprachen beherrschen
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