Wirtschaftskollaboration mit dem Apartheid-Regime
- ShortId
-
05.3753
- Id
-
20053753
- Updated
-
28.07.2023 08:37
- Language
-
de
- Title
-
Wirtschaftskollaboration mit dem Apartheid-Regime
- AdditionalIndexing
-
08;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;Apartheid;Wirtschaftsbeziehungen;Bericht;Südafrika;Vergangenheit;Grossbank
- 1
-
- L04K03040215, Südafrika
- L03K020101, Vergangenheit
- L05K0701020308, Wirtschaftsbeziehungen
- L05K0502040102, Apartheid
- L05K1104010104, Grossbank
- L03K020206, Bericht
- L04K10020105, internationale Sanktion
- L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie unter den gegebenen Forschungsbedingungen zu erwarten war, hat das NFP 42+ "Beziehungen Schweiz-Südafrika" bezüglich der Rolle des Finanzplatzes Schweiz, der Schweizer Grossbanken und bezüglich des Verhaltens von Firmen, die Niederlassungen/Direktinvestitionen in Südafrika hatten, sowie der Umgehungsgeschäfte, insbesondere im vitalen Ölbereich, kaum Resultate vorzuweisen. Die internationale Fachwelt ist sich einig, dass die Schweizer Grossbanken und gewisse Rohstoffkonzerne für Südafrika eine Schlüsselrolle spielten. Zusätzlich lief die Umgehung des Uno-Boykotts über die Schweiz durch die Filialen südafrikanischer Unternehmen.</p>
- <p>Aus allen ihm vorgelegten Forschungsprojekten hat die Leitungsgruppe des NFP 42+ zehn ausgewählt. Zwei dieser zehn Projekte thematisieren Wirtschafts- und Finanzfragen; das Projekt von Dr. Elke Staehelin-Witt und jenes der Professoren Sébastien Guex und Bouda Etemad. Die Verfasser der Studie Staehelin-Witt, die den Wirtschaftssanktionen und den Umschuldungsverhandlungen für Südafrika gewidmet ist, haben keine Einsicht in die im Bundesarchiv aufbewahrten Akten beantragt. Die Studie Guex-Etemad, die sich auf öffentliche Archive in der Schweiz und in Südafrika stützt, befasst sich hauptsächlich mit den Importen südafrikanischen Goldes bestimmter Schweizer Banken; diese im Frühling 2005 veröffentlichte Studie ist diejenige auf welche der Bundesratsbeschluss vom April 2003, den Zugang zu den Archiven zu sperren, am meisten Auswirkungen hatte (ihre Verfasser erhielten Zugang zu etwa 30 Prozent der Unterlagen, die sie einzusehen gewünscht hatten). Des Weiteren wurde eine Studie, welche sich ursprünglich mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Uno befasste, im Oktober 2002 auf Fragen der militärischen und nuklearen Zusammenarbeit ausgerichtet. Die Frage des Erdölhandels wird in einem Abschnitt in der Studie von Peter Hug (7.3.2) und auf einer halben Seite im Schlussbericht (S. 339) erwähnt; letzterer erörtert die Frage der Aktivitäten von Schweizer Niederlassungen in Südafrika nicht. Die rund tausend Seiten umfassende Studie Hug widmet - vorwiegend aufgrund südafrikanischer Quellen - etwa zehn Seiten (6.8.3) den Aktivitäten von Niederlassungen von Schweizer Rüstungsunternehmen. Keines der zehn Forschungsprojekte hat den Erdölhandel oder die Tätigkeiten von Schweizer Niederlassungen in Südafrika ausführlich erörtert.</p><p>Insgesamt hat das NFP 42+ als unabhängige Untersuchung eine beträchtliche Anzahl der vom Motionär aufgeworfenen Fragen kaum untersucht und dies aus Gründen, die weder vom Bundesrat noch von der Bundesverwaltung abhängen.</p><p>Eine liberale Einsichtspraxis im Umgang mit Akten "Schweiz/Südafrika" wurde gemäss Bundesratsbeschlusses vom 3. Mai 2000 bezüglich der Lancierung des NFP 42+ angewandt. Sie wurde gemäss dem Gleichbehandlungsprinzip weiteren Forschern gewährt, danach jedoch durch den Beschluss der Archivsperre vom 16. April 2003 unterbrochen. Der Bundesrat hat präzisiert, dass die Sperrmassnahme aufgehoben werden kann nach dem definitiven Entscheid der amerikanischen Behörden bezüglich der Sammelklagen, von welchen einige schweizerische Unternehmen in den Vereinigten Staaten betroffen sind. Mit der Aufhebung der Sperrmassnahme wird die liberale Einsichtspraxis der Akten "Schweiz/Südafrika" wieder eingeführt werden. Die Voraussetzungen werden alsdann erfüllt sein, damit die Frage der wirtschaftlichen Kooperation mit dem Apartheidregime in unabhängiger Weise, basierend auf Akten des Bundesarchivs, untersucht werden kann.</p><p>Es ist zu bedenken, dass der Zugang zu Privatarchiven in der Schweiz sowie zu südafrikanischen Archiven die Chancen bedeutend erhöhen würde, dass die vorgeschlagene Untersuchung überzeugende Ergebnisse erzielt. Trotzdem liegt es nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Zugang zu den Schweizer Privatarchiven zu gewähren, und am 20. Juni 2003 lehnte es der Nationalrat ab, einer parlamentarischen Initiative Folge zu leisten, welche einen solchen Zugang forderte (parlamentarische Initiative Hollenstein 01.460). Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, die Souveränität der Republik Südafrika über den Zugang zu deren Archiven vollumfänglich zu respektieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Untersuchung über die Rolle der Banken, die Umgehungsgeschäfte und über das wirtschaftliche Verhalten der Schweizer Unternehmen in Südafrika in Auftrag zu geben.</p>
- Wirtschaftskollaboration mit dem Apartheid-Regime
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie unter den gegebenen Forschungsbedingungen zu erwarten war, hat das NFP 42+ "Beziehungen Schweiz-Südafrika" bezüglich der Rolle des Finanzplatzes Schweiz, der Schweizer Grossbanken und bezüglich des Verhaltens von Firmen, die Niederlassungen/Direktinvestitionen in Südafrika hatten, sowie der Umgehungsgeschäfte, insbesondere im vitalen Ölbereich, kaum Resultate vorzuweisen. Die internationale Fachwelt ist sich einig, dass die Schweizer Grossbanken und gewisse Rohstoffkonzerne für Südafrika eine Schlüsselrolle spielten. Zusätzlich lief die Umgehung des Uno-Boykotts über die Schweiz durch die Filialen südafrikanischer Unternehmen.</p>
- <p>Aus allen ihm vorgelegten Forschungsprojekten hat die Leitungsgruppe des NFP 42+ zehn ausgewählt. Zwei dieser zehn Projekte thematisieren Wirtschafts- und Finanzfragen; das Projekt von Dr. Elke Staehelin-Witt und jenes der Professoren Sébastien Guex und Bouda Etemad. Die Verfasser der Studie Staehelin-Witt, die den Wirtschaftssanktionen und den Umschuldungsverhandlungen für Südafrika gewidmet ist, haben keine Einsicht in die im Bundesarchiv aufbewahrten Akten beantragt. Die Studie Guex-Etemad, die sich auf öffentliche Archive in der Schweiz und in Südafrika stützt, befasst sich hauptsächlich mit den Importen südafrikanischen Goldes bestimmter Schweizer Banken; diese im Frühling 2005 veröffentlichte Studie ist diejenige auf welche der Bundesratsbeschluss vom April 2003, den Zugang zu den Archiven zu sperren, am meisten Auswirkungen hatte (ihre Verfasser erhielten Zugang zu etwa 30 Prozent der Unterlagen, die sie einzusehen gewünscht hatten). Des Weiteren wurde eine Studie, welche sich ursprünglich mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Uno befasste, im Oktober 2002 auf Fragen der militärischen und nuklearen Zusammenarbeit ausgerichtet. Die Frage des Erdölhandels wird in einem Abschnitt in der Studie von Peter Hug (7.3.2) und auf einer halben Seite im Schlussbericht (S. 339) erwähnt; letzterer erörtert die Frage der Aktivitäten von Schweizer Niederlassungen in Südafrika nicht. Die rund tausend Seiten umfassende Studie Hug widmet - vorwiegend aufgrund südafrikanischer Quellen - etwa zehn Seiten (6.8.3) den Aktivitäten von Niederlassungen von Schweizer Rüstungsunternehmen. Keines der zehn Forschungsprojekte hat den Erdölhandel oder die Tätigkeiten von Schweizer Niederlassungen in Südafrika ausführlich erörtert.</p><p>Insgesamt hat das NFP 42+ als unabhängige Untersuchung eine beträchtliche Anzahl der vom Motionär aufgeworfenen Fragen kaum untersucht und dies aus Gründen, die weder vom Bundesrat noch von der Bundesverwaltung abhängen.</p><p>Eine liberale Einsichtspraxis im Umgang mit Akten "Schweiz/Südafrika" wurde gemäss Bundesratsbeschlusses vom 3. Mai 2000 bezüglich der Lancierung des NFP 42+ angewandt. Sie wurde gemäss dem Gleichbehandlungsprinzip weiteren Forschern gewährt, danach jedoch durch den Beschluss der Archivsperre vom 16. April 2003 unterbrochen. Der Bundesrat hat präzisiert, dass die Sperrmassnahme aufgehoben werden kann nach dem definitiven Entscheid der amerikanischen Behörden bezüglich der Sammelklagen, von welchen einige schweizerische Unternehmen in den Vereinigten Staaten betroffen sind. Mit der Aufhebung der Sperrmassnahme wird die liberale Einsichtspraxis der Akten "Schweiz/Südafrika" wieder eingeführt werden. Die Voraussetzungen werden alsdann erfüllt sein, damit die Frage der wirtschaftlichen Kooperation mit dem Apartheidregime in unabhängiger Weise, basierend auf Akten des Bundesarchivs, untersucht werden kann.</p><p>Es ist zu bedenken, dass der Zugang zu Privatarchiven in der Schweiz sowie zu südafrikanischen Archiven die Chancen bedeutend erhöhen würde, dass die vorgeschlagene Untersuchung überzeugende Ergebnisse erzielt. Trotzdem liegt es nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Zugang zu den Schweizer Privatarchiven zu gewähren, und am 20. Juni 2003 lehnte es der Nationalrat ab, einer parlamentarischen Initiative Folge zu leisten, welche einen solchen Zugang forderte (parlamentarische Initiative Hollenstein 01.460). Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, die Souveränität der Republik Südafrika über den Zugang zu deren Archiven vollumfänglich zu respektieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Untersuchung über die Rolle der Banken, die Umgehungsgeschäfte und über das wirtschaftliche Verhalten der Schweizer Unternehmen in Südafrika in Auftrag zu geben.</p>
- Wirtschaftskollaboration mit dem Apartheid-Regime
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