Ansprache des iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinejad vom 26. Oktober 2005. Folgen
- ShortId
-
05.3754
- Id
-
20053754
- Updated
-
27.07.2023 19:19
- Language
-
de
- Title
-
Ansprache des iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinejad vom 26. Oktober 2005. Folgen
- AdditionalIndexing
-
08;Antisemitismus;Internationaler Gerichtshof;Präsident/in eines Staates;strafbare Handlung;Völkerrecht;Israel;Iran
- 1
-
- L05K0303010603, Iran
- L04K15040203, Internationaler Gerichtshof
- L03K050602, Völkerrecht
- L05K0502040101, Antisemitismus
- L04K03030108, Israel
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L05K0806020302, Präsident/in eines Staates
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Staatspräsident Ahmadinejad hielt am 26. Oktober 2005 auf die Einladung einer muslimischen Studentenvereinigung hin einen Vortrag mit dem Titel "Eine Welt ohne Zionismus", der auf der Grundlage einer Übersetzung des Büros der "New York Times" in Teheran im Internet verfügbar ist. Er stritt zum Vornherein ab, einen interreligiösen Konflikt schüren zu wollen, nahm jedoch eine Haltung ein, die den Widerstand der muslimischen Gemeinschaft (Umma) gegen ein Unterdrückungssystem widerspiegelt, das unter diesem Blickwinkel hauptsächlich von den Vereinigten Staaten (mit Israel als Speerspitze) verkörpert wird. Der Präsident der Islamischen Republik Iran zögerte nicht, den Appell des verstorbenen Ayatollah Khomeiny, dass "die Besatzungsmacht von der Karte gestrichen werden muss", als "weise Worte" zu bezeichnen, wobei er mit "Besatzungsmacht" zweifellos Israel meinte. Unabhängig davon, wie das verwerfliche Verhalten der israelischen Behörden gegenüber dem palästinensischen Volk zu beurteilen ist - dieses Verhalten kann einen Aufruf, ein Land von der Karte zu streichen, in keiner Weise rechtfertigen. Man müsste schon sehr naiv sein, um anzunehmen, dass dies ohne die gänzliche oder teilweise Vernichtung der israelischen Bevölkerung erreicht werden könnte. Mit anderen Worten rechtfertigen begangene Verbrechen keineswegs künftige Verbrechen. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat ausgesprochene entschiedene Missbilligung durchaus begründet, aber ohne Zweifel unzureichend. Die Entwicklung des Völkerrechtes während des letzten Jahrzehntes sollte Anlass geben zur Frage, ob in einem so gravierenden Fall wie diesem nicht die internationale Gerichtsbarkeit gegen einen amtierenden Staatschef angerufen werden muss. Da Ahmadinejad seine Äusserungen vor einer grossen Zuhörerschaft sowie in Anwesenheit der Medien machte, konnte er davon ausgehen oder beabsichtigte sogar, dass sie weltweit verbreitet würden, insbesondere unter den muslimischen Gemeinschaften. Damit rief er zahlreiche Personen mutwillig zu Verbrechen auf. Die Folgen davon sind unkontrollierbar und könnten im Rahmen einer unvermeidlichen Eskalation auch zulasten des palästinensischen Volkes gehen.</p>
- <p>1. Die Schweiz hat gegen die Äusserungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad bezüglich Israel und zum Holocaust sofort und scharf protestiert und diese Haltung mittels der Pressemitteilungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 27. Oktober 2005, vom 29. Oktober 2005 und vom 9. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Am 26. Oktober 2005 und erneut am 12. Dezember 2005 wurde der iranische Botschafter ins EDA gebeten, wo ihm vom Leiter der für die bilateralen Beziehungen mit Iran zuständigen Abteilung die Haltung der Schweiz unmissverständlich dargelegt worden ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Massnahmen den Umständen Rechnung tragen. Eine strafrechtliche Beurteilung der Aussagen des iranischen Präsidenten müsste gegebenenfalls durch ein Gericht erfolgen.</p><p>2. Iran ist nicht Vertragspartei des Römer Statuts und hat den Internationalen Strafgerichtshof auch nicht ad hoc anerkannt, womit dieser für in Iran durch iranische Bürger begangene Handlungen nicht zuständig ist. In dieser Situation könnte einzig der UN-Sicherheitsrat den Fall gestützt auf Kapitel VII der UN-Charta dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes unterbreiten. Die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates haben, wie die Schweiz, die Äusserungen des iranischen Präsidenten verurteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stellt die Ansprache des Präsidenten Ahmadinejad nicht mindestens eine eventualvorsätzliche Anstiftung dar, eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Nationalität zu vernichten?</p><p>2. Wenn ja, wäre dies nicht ein Anlass, Ahmadinejad vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen?</p>
- Ansprache des iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinejad vom 26. Oktober 2005. Folgen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Staatspräsident Ahmadinejad hielt am 26. Oktober 2005 auf die Einladung einer muslimischen Studentenvereinigung hin einen Vortrag mit dem Titel "Eine Welt ohne Zionismus", der auf der Grundlage einer Übersetzung des Büros der "New York Times" in Teheran im Internet verfügbar ist. Er stritt zum Vornherein ab, einen interreligiösen Konflikt schüren zu wollen, nahm jedoch eine Haltung ein, die den Widerstand der muslimischen Gemeinschaft (Umma) gegen ein Unterdrückungssystem widerspiegelt, das unter diesem Blickwinkel hauptsächlich von den Vereinigten Staaten (mit Israel als Speerspitze) verkörpert wird. Der Präsident der Islamischen Republik Iran zögerte nicht, den Appell des verstorbenen Ayatollah Khomeiny, dass "die Besatzungsmacht von der Karte gestrichen werden muss", als "weise Worte" zu bezeichnen, wobei er mit "Besatzungsmacht" zweifellos Israel meinte. Unabhängig davon, wie das verwerfliche Verhalten der israelischen Behörden gegenüber dem palästinensischen Volk zu beurteilen ist - dieses Verhalten kann einen Aufruf, ein Land von der Karte zu streichen, in keiner Weise rechtfertigen. Man müsste schon sehr naiv sein, um anzunehmen, dass dies ohne die gänzliche oder teilweise Vernichtung der israelischen Bevölkerung erreicht werden könnte. Mit anderen Worten rechtfertigen begangene Verbrechen keineswegs künftige Verbrechen. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat ausgesprochene entschiedene Missbilligung durchaus begründet, aber ohne Zweifel unzureichend. Die Entwicklung des Völkerrechtes während des letzten Jahrzehntes sollte Anlass geben zur Frage, ob in einem so gravierenden Fall wie diesem nicht die internationale Gerichtsbarkeit gegen einen amtierenden Staatschef angerufen werden muss. Da Ahmadinejad seine Äusserungen vor einer grossen Zuhörerschaft sowie in Anwesenheit der Medien machte, konnte er davon ausgehen oder beabsichtigte sogar, dass sie weltweit verbreitet würden, insbesondere unter den muslimischen Gemeinschaften. Damit rief er zahlreiche Personen mutwillig zu Verbrechen auf. Die Folgen davon sind unkontrollierbar und könnten im Rahmen einer unvermeidlichen Eskalation auch zulasten des palästinensischen Volkes gehen.</p>
- <p>1. Die Schweiz hat gegen die Äusserungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad bezüglich Israel und zum Holocaust sofort und scharf protestiert und diese Haltung mittels der Pressemitteilungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 27. Oktober 2005, vom 29. Oktober 2005 und vom 9. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Am 26. Oktober 2005 und erneut am 12. Dezember 2005 wurde der iranische Botschafter ins EDA gebeten, wo ihm vom Leiter der für die bilateralen Beziehungen mit Iran zuständigen Abteilung die Haltung der Schweiz unmissverständlich dargelegt worden ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Massnahmen den Umständen Rechnung tragen. Eine strafrechtliche Beurteilung der Aussagen des iranischen Präsidenten müsste gegebenenfalls durch ein Gericht erfolgen.</p><p>2. Iran ist nicht Vertragspartei des Römer Statuts und hat den Internationalen Strafgerichtshof auch nicht ad hoc anerkannt, womit dieser für in Iran durch iranische Bürger begangene Handlungen nicht zuständig ist. In dieser Situation könnte einzig der UN-Sicherheitsrat den Fall gestützt auf Kapitel VII der UN-Charta dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes unterbreiten. Die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates haben, wie die Schweiz, die Äusserungen des iranischen Präsidenten verurteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stellt die Ansprache des Präsidenten Ahmadinejad nicht mindestens eine eventualvorsätzliche Anstiftung dar, eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Nationalität zu vernichten?</p><p>2. Wenn ja, wäre dies nicht ein Anlass, Ahmadinejad vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen?</p>
- Ansprache des iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinejad vom 26. Oktober 2005. Folgen
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