Präzisere Prognosen der Gesundheitskosten
- ShortId
-
05.3756
- Id
-
20053756
- Updated
-
14.11.2025 07:57
- Language
-
de
- Title
-
Präzisere Prognosen der Gesundheitskosten
- AdditionalIndexing
-
2841;Evaluation;Prognose;Entscheidungsprozess;Kosten des Gesundheitswesens;Statistik;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L03K020218, Statistik
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L05K1602010701, Prognose
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 2003 wurden 11,5 Prozent des nominellen Bruttoinlandproduktes (rund 50 Milliarden Franken) für das Gesundheitswesen aufgewendet. Dieser Anteil steigt seit Jahrzehnten an, was typisch für eine wohlhabende Volkswirtschaft ist. Es ist unabdingbar, einen derart wichtigen Sektor der Volkswirtschaft verlässlich prognostizieren zu können, da andernfalls Steuerungsimpulse zu spät oder sogar falsch gesetzt werden.</p><p>Prognosen im Gesundheitswesen kranken notorisch an unzuverlässigem Datenmaterial. Je nach Interessenslage der Parteien und Verbände fallen die Zukunftsprognosen entsprechend unterschiedlich aus. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (Abrahamsen, Hartwig, Schips) hat im Frühling 2005 die Studie "Empirische Analyse des Gesundheitssystems Schweiz" publiziert, wodurch erstmals eine umfassende Untersuchung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen vorliegt. Die Forscher entwickelten ein detailliertes Modell zur Prognose der Gesundheitskosten und identifizieren entscheidende Datenlücken u. a. in den folgenden Bereichen:</p><p>- Krankenhausfälle unterteilt nach der International Classification of Diseases;</p><p>- Verhältnis Personal/Bett in der stationären Versorgung;</p><p>- Arzneimittelverbrauch unterteilt nach Krankheitsbildern;</p><p>- Ausgaben der Pharmaindustrie für Forschung & Entwicklung;</p><p>- Arzt-/Zahnarztbesuche pro Kopf;</p><p>- Fehlzeiten durch Krankheit;</p><p>- Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes.</p><p>Hier liegen Daten entweder gar nicht oder nur für einzelne Jahre vor. Mit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes beispielsweise stehen heute jedoch sehr wichtige politische Entscheide an, die verlässliche Grundlagen brauchen, um sach- und zeitgerechte Massnahmen zur Systemverbesserung entwickeln zu können.</p><p>Das Bundesamt für Statistik erhebt bereits heute relevante Daten und Kennzahlen zum Gesundheitswesen. Es ist geeignet, auch die fehlenden Daten für die Schweiz statistisch zu erfassen.</p><p>Auch bei der Revision anderer Sozialwerke sind gleiche Tendenzen sichtbar. Die politische Diskussion beispielsweise in der 5. IV-Revision dreht sich hauptsächlich um den einzusparenden Totalbetrag. Wie gross der Sparbeitrag einzelner der vorgesehenen Massnahmen sein soll, bleibt jedoch unklar.</p>
- <p>In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesrat verschiedentlich zur Situation in der Gesundheitsstatistik geäussert. So hat er in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2004 zur Motion Rossini 04.3138, "Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation", auf die Massnahmen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Verbesserung der Produktivität bei der Bereitstellung und Nutzung gesundheitsstatistischer Daten hingewiesen. Da der Aufbau neuer Statistiken zur Schliessung von Datenlücken insbesondere im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung (ärztliche, medikamentöse, paramedizinische und pflegerische Behandlung) mit einem Aufwand verbunden ist, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht erbracht werden kann, hat der Bundesrat in der laufenden KVG-Revision (Vorlage 2A, Spitalfinanzierung) die Aufnahme eines neuen Artikels vorgeschlagen, durch welchen die Finanzierung der gesundheitsstatistischen Aktivitäten nachhaltig gesichert werden soll.</p><p>Statistische Lücken gibt es beim Arzneimittelverbrauch nach Krankheitsbildern. Im Bereich der stationären Versorgung ist mit dem KVG hingegen eine für alle Einrichtungen obligatorische jährliche Erhebung von Infrastruktur- und Personaldaten sowie von Patientendaten, namentlich ICD-Diagnosen und -Behandlungen, eingeführt worden. Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Pharmaindustrie werden seit 2000 alle vier Jahre erhoben, Daten über Arzt- und Zahnarztkonsultationen pro Kopf der Bevölkerung, über krankheitsbedingte Arbeitsabsenzen oder den selbstwahrgenommenen Gesundheitszustand seit 1992 alle fünf Jahre. Da bei diesen Kriterien die jährlichen Schwankungen gering ausfallen, reicht diese Erhebungsfrequenz für Zwecke der Prognose und Planung.</p><p>Für den gesamten Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung liegen demgegenüber kaum statistische Informationen vor, und zwar weder über die verfügbare Infrastruktur und die personelle Ausstattung der Praxen und anderen Einrichtungen noch über Leistungen, Behandlungen und Patientenmerkmale. Wie sich Änderungen der Behandlungspraxis, etwa die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Sektor und umgekehrt, auf Behandlungsergebnisse und -kosten auswirken, lässt sich deshalb bisher kaum ermitteln. Der Bundesrat hat daher den Aufbau einer Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung als prioritär erklärt. Mit der eingangs erwähnten Aufnahme eines neuen Artikels ins KVG sollen die gesetzlichen Grundlagen sowohl für die Erhebung, Weitergabe und Nutzung von statistischen Daten als auch für die nachhaltige Finanzierung dieser neuen Aktivitäten geschaffen werden. Auch die Informationslücke beim Arzneimittelverbrauch nach Krankheitsbildern könnte so geschlossen werden.</p><p>Mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium ist im BFS eine Organisationseinheit geschaffen worden, welche über die Kompetenz zur Durchführung und Begleitung von Evaluationsstudien verfügt.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die in der Motion geforderte Schliessung der Datenlücken in der Gesundheitsstatistik zum Teil bereits erfolgt oder im Gange ist. Insbesondere sind die vom Bundesrat im Rahmen der laufenden KVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen geeignet, die heute noch fehlenden, für Prognosen, Massnahmenplanung und -evaluation relevanten statistischen Grundlagen bereitzustellen, falls die für die Umsetzung notwendigen Mittel verfügbar werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 65 der Bundesverfassung und das Bundesstatistikgesetz die Lücken in der Erhebung von Gesundheitsdaten so zu schliessen, damit:</p><p>a. politische Massnahmen (insbesondere Gesetzgebung) anhand verlässlicher Entscheidungsgrundlagen getroffen werden können;</p><p>b. Folgen und beabsichtigte Wirkung der Massnahmen präzise und zur richtigen Zeit evaluiert werden können.</p>
- Präzisere Prognosen der Gesundheitskosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahre 2003 wurden 11,5 Prozent des nominellen Bruttoinlandproduktes (rund 50 Milliarden Franken) für das Gesundheitswesen aufgewendet. Dieser Anteil steigt seit Jahrzehnten an, was typisch für eine wohlhabende Volkswirtschaft ist. Es ist unabdingbar, einen derart wichtigen Sektor der Volkswirtschaft verlässlich prognostizieren zu können, da andernfalls Steuerungsimpulse zu spät oder sogar falsch gesetzt werden.</p><p>Prognosen im Gesundheitswesen kranken notorisch an unzuverlässigem Datenmaterial. Je nach Interessenslage der Parteien und Verbände fallen die Zukunftsprognosen entsprechend unterschiedlich aus. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (Abrahamsen, Hartwig, Schips) hat im Frühling 2005 die Studie "Empirische Analyse des Gesundheitssystems Schweiz" publiziert, wodurch erstmals eine umfassende Untersuchung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen vorliegt. Die Forscher entwickelten ein detailliertes Modell zur Prognose der Gesundheitskosten und identifizieren entscheidende Datenlücken u. a. in den folgenden Bereichen:</p><p>- Krankenhausfälle unterteilt nach der International Classification of Diseases;</p><p>- Verhältnis Personal/Bett in der stationären Versorgung;</p><p>- Arzneimittelverbrauch unterteilt nach Krankheitsbildern;</p><p>- Ausgaben der Pharmaindustrie für Forschung & Entwicklung;</p><p>- Arzt-/Zahnarztbesuche pro Kopf;</p><p>- Fehlzeiten durch Krankheit;</p><p>- Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes.</p><p>Hier liegen Daten entweder gar nicht oder nur für einzelne Jahre vor. Mit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes beispielsweise stehen heute jedoch sehr wichtige politische Entscheide an, die verlässliche Grundlagen brauchen, um sach- und zeitgerechte Massnahmen zur Systemverbesserung entwickeln zu können.</p><p>Das Bundesamt für Statistik erhebt bereits heute relevante Daten und Kennzahlen zum Gesundheitswesen. Es ist geeignet, auch die fehlenden Daten für die Schweiz statistisch zu erfassen.</p><p>Auch bei der Revision anderer Sozialwerke sind gleiche Tendenzen sichtbar. Die politische Diskussion beispielsweise in der 5. IV-Revision dreht sich hauptsächlich um den einzusparenden Totalbetrag. Wie gross der Sparbeitrag einzelner der vorgesehenen Massnahmen sein soll, bleibt jedoch unklar.</p>
- <p>In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesrat verschiedentlich zur Situation in der Gesundheitsstatistik geäussert. So hat er in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2004 zur Motion Rossini 04.3138, "Gesundheits- und Sozialstatistiken. Organisation", auf die Massnahmen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Verbesserung der Produktivität bei der Bereitstellung und Nutzung gesundheitsstatistischer Daten hingewiesen. Da der Aufbau neuer Statistiken zur Schliessung von Datenlücken insbesondere im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung (ärztliche, medikamentöse, paramedizinische und pflegerische Behandlung) mit einem Aufwand verbunden ist, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht erbracht werden kann, hat der Bundesrat in der laufenden KVG-Revision (Vorlage 2A, Spitalfinanzierung) die Aufnahme eines neuen Artikels vorgeschlagen, durch welchen die Finanzierung der gesundheitsstatistischen Aktivitäten nachhaltig gesichert werden soll.</p><p>Statistische Lücken gibt es beim Arzneimittelverbrauch nach Krankheitsbildern. Im Bereich der stationären Versorgung ist mit dem KVG hingegen eine für alle Einrichtungen obligatorische jährliche Erhebung von Infrastruktur- und Personaldaten sowie von Patientendaten, namentlich ICD-Diagnosen und -Behandlungen, eingeführt worden. Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Pharmaindustrie werden seit 2000 alle vier Jahre erhoben, Daten über Arzt- und Zahnarztkonsultationen pro Kopf der Bevölkerung, über krankheitsbedingte Arbeitsabsenzen oder den selbstwahrgenommenen Gesundheitszustand seit 1992 alle fünf Jahre. Da bei diesen Kriterien die jährlichen Schwankungen gering ausfallen, reicht diese Erhebungsfrequenz für Zwecke der Prognose und Planung.</p><p>Für den gesamten Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung liegen demgegenüber kaum statistische Informationen vor, und zwar weder über die verfügbare Infrastruktur und die personelle Ausstattung der Praxen und anderen Einrichtungen noch über Leistungen, Behandlungen und Patientenmerkmale. Wie sich Änderungen der Behandlungspraxis, etwa die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Sektor und umgekehrt, auf Behandlungsergebnisse und -kosten auswirken, lässt sich deshalb bisher kaum ermitteln. Der Bundesrat hat daher den Aufbau einer Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung als prioritär erklärt. Mit der eingangs erwähnten Aufnahme eines neuen Artikels ins KVG sollen die gesetzlichen Grundlagen sowohl für die Erhebung, Weitergabe und Nutzung von statistischen Daten als auch für die nachhaltige Finanzierung dieser neuen Aktivitäten geschaffen werden. Auch die Informationslücke beim Arzneimittelverbrauch nach Krankheitsbildern könnte so geschlossen werden.</p><p>Mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium ist im BFS eine Organisationseinheit geschaffen worden, welche über die Kompetenz zur Durchführung und Begleitung von Evaluationsstudien verfügt.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die in der Motion geforderte Schliessung der Datenlücken in der Gesundheitsstatistik zum Teil bereits erfolgt oder im Gange ist. Insbesondere sind die vom Bundesrat im Rahmen der laufenden KVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen geeignet, die heute noch fehlenden, für Prognosen, Massnahmenplanung und -evaluation relevanten statistischen Grundlagen bereitzustellen, falls die für die Umsetzung notwendigen Mittel verfügbar werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 65 der Bundesverfassung und das Bundesstatistikgesetz die Lücken in der Erhebung von Gesundheitsdaten so zu schliessen, damit:</p><p>a. politische Massnahmen (insbesondere Gesetzgebung) anhand verlässlicher Entscheidungsgrundlagen getroffen werden können;</p><p>b. Folgen und beabsichtigte Wirkung der Massnahmen präzise und zur richtigen Zeit evaluiert werden können.</p>
- Präzisere Prognosen der Gesundheitskosten
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