Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern

ShortId
05.3774
Id
20053774
Updated
28.07.2023 12:56
Language
de
Title
Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern
AdditionalIndexing
2811;Bericht;soziale Integration;Koordination;Integration der Zuwanderer
1
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K01040209, soziale Integration
  • L03K020206, Bericht
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer spielt eine entscheidende Rolle für die Qualität der Beziehungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen eines Landes und für deren Fähigkeit, konstruktiv und dauerhaft zusammenzuleben. In der Schweiz haben zahlreiche Kantone entsprechende Gesetze erlassen; verschiedene Akteurinnen und Akteure, beispielsweise in der Zivilgesellschaft, im Bildungswesen, in der Arbeitswelt oder im Sport, setzen sich täglich und mit Entschlossenheit für die Erreichung dieses Zieles ein.</p><p>Tatsächlich ist Integration eine Aufgabe, die alle betrifft und die in den kommenden Jahren eine politische Herausforderung von grosser Tragweite darstellen wird. So gesehen erscheint es uns als unabdingbar, dass eine Bestandesaufnahme gemacht und damit begonnen wird, die Resultate aller in unserem Land bisher durchgeführten Anstrengungen auszuwerten - sowohl diejenigen, die von der öffentlichen Hand oder mit Partnern aus dem privaten Sektor durchgeführt worden sind.</p><p>Gleichzeitig sollte die Zweckmässigkeit eines Rahmengesetzes auf Bundesebene geprüft werden, das die Integration der Ausländerinnen und Ausländer fördert, die entsprechenden Massnahmen koordiniert und deren Wirksamkeit sicherstellt.</p>
  • <p>Das Bundesamt für Migration erstellt zurzeit einen Integrationsbericht. In diesem Bericht werden die integrationsrelevanten Massnahmen aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) dargestellt. Integration ist eine Querschnittaufgabe, in die verschiedene Bundesstellen involviert sind, so z. B. die arbeitsmarktlichen Massnahmen des Staatssekretariates für Wirtschaft oder die Brückenangebote des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie. Die Evaluation der jeweiligen Massnahmen nehmen die verantwortlichen Bundesstellen selber vor. Die Projekte im Bereich der Integrationsförderung, für die das Bundesamt für Migration mit der Eidgenössischen Ausländerkomission zuständig ist, wurden im September 2004 evaluiert. Auch die Evaluation des aktuellen Schwerpunktprogramms (2004-2007) ist bereits eingeleitet. Das Anliegen des Postulanten ist somit erfüllt.</p><p>Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 das neue Ausländergesetz verabschiedet. Dieses enthält ein Integrationskapitel (Art. 53-58), in dem die Koordinationsaufgaben des Bundesamtes für Migration und die Integrationsförderung definiert sind. Der Erlass eines Rahmengesetzes erübrigt sich damit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Massnahmen zu treffen:</p><p>1. einen Bericht über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu verfassen, der eine Bestandesaufnahme aller bisher getroffenen Massnahmen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene macht und diese Massnahmen evaluiert;</p><p>2. die Zweckmässigkeit eines Rahmengesetzes zu untersuchen, das Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern fördert.</p>
  • Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer spielt eine entscheidende Rolle für die Qualität der Beziehungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen eines Landes und für deren Fähigkeit, konstruktiv und dauerhaft zusammenzuleben. In der Schweiz haben zahlreiche Kantone entsprechende Gesetze erlassen; verschiedene Akteurinnen und Akteure, beispielsweise in der Zivilgesellschaft, im Bildungswesen, in der Arbeitswelt oder im Sport, setzen sich täglich und mit Entschlossenheit für die Erreichung dieses Zieles ein.</p><p>Tatsächlich ist Integration eine Aufgabe, die alle betrifft und die in den kommenden Jahren eine politische Herausforderung von grosser Tragweite darstellen wird. So gesehen erscheint es uns als unabdingbar, dass eine Bestandesaufnahme gemacht und damit begonnen wird, die Resultate aller in unserem Land bisher durchgeführten Anstrengungen auszuwerten - sowohl diejenigen, die von der öffentlichen Hand oder mit Partnern aus dem privaten Sektor durchgeführt worden sind.</p><p>Gleichzeitig sollte die Zweckmässigkeit eines Rahmengesetzes auf Bundesebene geprüft werden, das die Integration der Ausländerinnen und Ausländer fördert, die entsprechenden Massnahmen koordiniert und deren Wirksamkeit sicherstellt.</p>
    • <p>Das Bundesamt für Migration erstellt zurzeit einen Integrationsbericht. In diesem Bericht werden die integrationsrelevanten Massnahmen aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) dargestellt. Integration ist eine Querschnittaufgabe, in die verschiedene Bundesstellen involviert sind, so z. B. die arbeitsmarktlichen Massnahmen des Staatssekretariates für Wirtschaft oder die Brückenangebote des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie. Die Evaluation der jeweiligen Massnahmen nehmen die verantwortlichen Bundesstellen selber vor. Die Projekte im Bereich der Integrationsförderung, für die das Bundesamt für Migration mit der Eidgenössischen Ausländerkomission zuständig ist, wurden im September 2004 evaluiert. Auch die Evaluation des aktuellen Schwerpunktprogramms (2004-2007) ist bereits eingeleitet. Das Anliegen des Postulanten ist somit erfüllt.</p><p>Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 das neue Ausländergesetz verabschiedet. Dieses enthält ein Integrationskapitel (Art. 53-58), in dem die Koordinationsaufgaben des Bundesamtes für Migration und die Integrationsförderung definiert sind. Der Erlass eines Rahmengesetzes erübrigt sich damit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Massnahmen zu treffen:</p><p>1. einen Bericht über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu verfassen, der eine Bestandesaufnahme aller bisher getroffenen Massnahmen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene macht und diese Massnahmen evaluiert;</p><p>2. die Zweckmässigkeit eines Rahmengesetzes zu untersuchen, das Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern fördert.</p>
    • Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern

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