Für Güter die Bahn
- ShortId
-
05.3775
- Id
-
20053775
- Updated
-
14.11.2025 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Für Güter die Bahn
- AdditionalIndexing
-
48;Verschmutzung durch das Auto;Güterverkehr auf der Strasse;Versorgung;Verkehrsverlagerung;nationaler Verkehr;Güterverkehr auf der Schiene
- 1
-
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L04K18020211, Verkehrsverlagerung
- L04K07010309, Versorgung
- L04K18010106, nationaler Verkehr
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Abbaupläne von SBB werden u. a. damit begründet, dass die Verlagerung der Güter auf die Schiene nur im Transitverkehr als politischer Auftrag zu verstehen sei. Im Binnengüterverkehr aber spiele allein der Markt. Diese Auffassung ist politisch unhaltbar, wurde doch in einer langen Reihe von verkehrspolitischen Volksabstimmungen kaum zwischen den verschiedenen Verkehrsbereichen unterschieden. Das Volk will die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ohne Zweifel auch im Binnenverkehr.</p><p>Mit der vorgeschlagenen neuen Gesetzesgrundlage soll sichergestellt werden, dass sich die Verlagerungspolitik nicht einseitig auf den Transitbereich konzentriert. Die Lastwagenlawine beeinträchtigt nicht nur die Alpentäler sondern auch die Lebensqualität in den Dörfern, Städten und Agglomerationen der übrigen Schweiz.</p><p>Die europaweit als vorbildlich anerkannte Verlagerungspolitik der Schweiz ist nur dann glaubwürdig, wenn sie auch für den Güterverkehr im Inland gilt.</p>
- <p>Für die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene besteht ein verfassungsmässiger Auftrag in Artikel 84 der Bundesverfassung. Für die Verlagerung des Binnenverkehrs sowie die Umsetzung entsprechender Massnahmen besteht hingegen kein expliziter Verfassungsauftrag. Dennoch ist auch im Binnenverkehr ein möglichst hoher Anteil auf der Schiene anzustreben. Die Leistungsvereinbarung mit den SBB enthält deshalb den Auftrag, ein eigenwirtschaftliches und flächendeckendes Angebot bereitzustellen. Es besteht aber keine Bedienpflicht für jede noch so kleine Gütermenge.</p><p>Gestützt auf diese Ausgangslage wurden für den Güterverkehr in der Fläche mit Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) die nötigen Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und effiziente Arbeitsteilung zwischen Strasse und Schiene geschaffen. Besondere flankierende Massnahmen zur finanziellen Förderung im Binnengüterverkehr, wie sie im alpenquerenden Güterverkehr für eine Übergangszeit eingeführt wurden, sind - mit Ausnahme der auslaufenden Trassenpreisverbilligungen für den Wagenladungsverkehr - nicht ergriffen worden.</p><p>Im Rahmen der Budgetdebatte 2006 haben Nationalrat und Ständerat Anträge abgelehnt, die einen gegenüber dem Entlastungsprogramm 2003 weniger schnellen Abbau der zeitlich sowieso begrenzten Trassenpreisverbilligungen verlangten. Keine Mehrheit fanden auch Anträge, die für die Aufrechterhaltung des bisherigen Systems jährliche Subventionen von künftig 90 Millionen Franken forderten. Mit diesem Entscheid haben die eidgenössischen Räte verdeutlicht, dass sie die Einschätzung des Bundesrates, dass das Angebot im nationalen Schienengüterverkehr weiterhin flächendeckend ist, für richtig halten.</p><p>Um den Anteil der Schiene am Binnengüterverkehr zu erhöhen, braucht es gute Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr, damit diese gegenüber der Strasse konkurrenzfähig ist. Dafür setzt sich der Bundesrat mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens und der LSVA, der schrittweisen Bahnreform, verstärkten Kontrollen im Strassenverkehr oder Investitionen in Terminalanlagen ein. Angesichts der Finanzlage des Bundes ist hingegen eine finanzielle Förderung des Binnengüterverkehrs der Schiene nicht möglich ohne Abstriche bei anderen Aufgaben im ÖV-Bereich. Deshalb lehnt der Bundesrat die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass die Verlagerung der Güter auf die Schiene im Binnenverkehr flächendeckend gewährleistet wird.</p><p>Diese Gesetzesgrundlage bildet zusammen mit der Verkehrsverlagerung im Gütertransitbereich, mit "Bahn 2000" für den Personenverkehr im Inland und mit dem HGV-Beschluss für die Hochgeschwindigkeitsanschlüsse ins Ausland ein kohärentes Gesamtkonzept.</p>
- Für Güter die Bahn
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Abbaupläne von SBB werden u. a. damit begründet, dass die Verlagerung der Güter auf die Schiene nur im Transitverkehr als politischer Auftrag zu verstehen sei. Im Binnengüterverkehr aber spiele allein der Markt. Diese Auffassung ist politisch unhaltbar, wurde doch in einer langen Reihe von verkehrspolitischen Volksabstimmungen kaum zwischen den verschiedenen Verkehrsbereichen unterschieden. Das Volk will die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ohne Zweifel auch im Binnenverkehr.</p><p>Mit der vorgeschlagenen neuen Gesetzesgrundlage soll sichergestellt werden, dass sich die Verlagerungspolitik nicht einseitig auf den Transitbereich konzentriert. Die Lastwagenlawine beeinträchtigt nicht nur die Alpentäler sondern auch die Lebensqualität in den Dörfern, Städten und Agglomerationen der übrigen Schweiz.</p><p>Die europaweit als vorbildlich anerkannte Verlagerungspolitik der Schweiz ist nur dann glaubwürdig, wenn sie auch für den Güterverkehr im Inland gilt.</p>
- <p>Für die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene besteht ein verfassungsmässiger Auftrag in Artikel 84 der Bundesverfassung. Für die Verlagerung des Binnenverkehrs sowie die Umsetzung entsprechender Massnahmen besteht hingegen kein expliziter Verfassungsauftrag. Dennoch ist auch im Binnenverkehr ein möglichst hoher Anteil auf der Schiene anzustreben. Die Leistungsvereinbarung mit den SBB enthält deshalb den Auftrag, ein eigenwirtschaftliches und flächendeckendes Angebot bereitzustellen. Es besteht aber keine Bedienpflicht für jede noch so kleine Gütermenge.</p><p>Gestützt auf diese Ausgangslage wurden für den Güterverkehr in der Fläche mit Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) die nötigen Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und effiziente Arbeitsteilung zwischen Strasse und Schiene geschaffen. Besondere flankierende Massnahmen zur finanziellen Förderung im Binnengüterverkehr, wie sie im alpenquerenden Güterverkehr für eine Übergangszeit eingeführt wurden, sind - mit Ausnahme der auslaufenden Trassenpreisverbilligungen für den Wagenladungsverkehr - nicht ergriffen worden.</p><p>Im Rahmen der Budgetdebatte 2006 haben Nationalrat und Ständerat Anträge abgelehnt, die einen gegenüber dem Entlastungsprogramm 2003 weniger schnellen Abbau der zeitlich sowieso begrenzten Trassenpreisverbilligungen verlangten. Keine Mehrheit fanden auch Anträge, die für die Aufrechterhaltung des bisherigen Systems jährliche Subventionen von künftig 90 Millionen Franken forderten. Mit diesem Entscheid haben die eidgenössischen Räte verdeutlicht, dass sie die Einschätzung des Bundesrates, dass das Angebot im nationalen Schienengüterverkehr weiterhin flächendeckend ist, für richtig halten.</p><p>Um den Anteil der Schiene am Binnengüterverkehr zu erhöhen, braucht es gute Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr, damit diese gegenüber der Strasse konkurrenzfähig ist. Dafür setzt sich der Bundesrat mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens und der LSVA, der schrittweisen Bahnreform, verstärkten Kontrollen im Strassenverkehr oder Investitionen in Terminalanlagen ein. Angesichts der Finanzlage des Bundes ist hingegen eine finanzielle Förderung des Binnengüterverkehrs der Schiene nicht möglich ohne Abstriche bei anderen Aufgaben im ÖV-Bereich. Deshalb lehnt der Bundesrat die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass die Verlagerung der Güter auf die Schiene im Binnenverkehr flächendeckend gewährleistet wird.</p><p>Diese Gesetzesgrundlage bildet zusammen mit der Verkehrsverlagerung im Gütertransitbereich, mit "Bahn 2000" für den Personenverkehr im Inland und mit dem HGV-Beschluss für die Hochgeschwindigkeitsanschlüsse ins Ausland ein kohärentes Gesamtkonzept.</p>
- Für Güter die Bahn
Back to List