Bericht über die Folgen der Einführung der Individualbesteuerung

ShortId
05.3779
Id
20053779
Updated
24.06.2025 23:33
Language
de
Title
Bericht über die Folgen der Einführung der Individualbesteuerung
AdditionalIndexing
24;Bericht;Steuersystem;Besteuerungsgrundlage;Evaluation;Steuer natürlicher Personen;verheiratete Person;Steuerrecht;Ehepaarbesteuerung
1
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L03K110706, Steuersystem
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L05K1107040303, Ehepaarbesteuerung
  • L03K020206, Bericht
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01030507, verheiratete Person
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, vor der Debatte über den Systementscheid hinsichtlich gemeinsamer oder getrennter Besteuerung der Ehegatten einen Bericht über die Folgen einer Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Neben den steuerrechtlichen Auswirkungen sollen dabei vor allem auch güterrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und finanzpolitische Aspekte untersucht werden.</p><p>Aufgrund eines von Ständerat Hans Lauri eingereichten Postulates (02.3549) hat eine gemischte Arbeitsgruppe unter der Leitung der ESTV bereits eine ausführliche Studie zu den Auswirkungen der Einführung der Individualbesteuerung auf der Stufe Bund und Kantone erarbeitet. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 davon Kenntnis genommen und den Bericht an die Bundesversammlung weitergeleitet. Anhand von drei unterschiedlichen Grobkonzepten erörterte die Arbeitsgruppe neben den steuerrechtlichen Folgen auch die im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht stehenden Fragen bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung. Zudem führte die Arbeitsgruppe bei sämtlichen kantonalen Steuerverwaltungen eine Konsultation zur Beurteilung der drei untersuchten Modelle durch. Die Steuerverwaltungen wurden u. a. um Auskunft über die aus einem Systemwechsel resultierenden Verwaltungskosten einerseits und über die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen andererseits ersucht. Die Umfrage zeigte dabei deutlich, dass Aussagen über die finanziellen Auswirkungen ohne konkret ausgestaltetes Modell mit genau festgesetzten Abzügen und Tarifen praktisch unmöglich sind.</p><p>Die im Postulat aufgeworfenen Fragen sind wichtige Elemente für einen Systementscheid. Der Bundesrat will diese und andere Fragen vor dem Systementscheid geklärt haben. Er plant, eine Botschaft zum Systementscheid zu erarbeiten, welche voraussichtlich mit konkreten zahlenmässigen Beispielen zur Individualbesteuerung, zum Splitting oder zu einem Wahlrecht aufwarten wird. In diesem Rahmen werden auch die massgebenden Fragen dieses Postulates Eingang finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht über die Folgen einer Einführung der Individualbesteuerung (auch einer modifizierten Individualbesteuerung) vor der Systemdebatte, die zu einem Paradigmenwechsel führen sollte, zu präsentieren. Folgende Fragen, (respektive Themen) sollten im Vordergrund stehen:</p><p>1. ZGB:</p><p>a. Eherecht: Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Abkehr vom Grundsatz der Errungenschaftsbeteiligung hin zum Grundsatz der Gütertrennung auf den ehelichen Güterstand?</p><p>b. Das heutige ZGB vermutet Miteigentum an allen Vermögenswerten, die nicht klar zugeteilt werden können. Könnte dieses Konstrukt aufrechterhalten werden?</p><p>2. Sozialversicherungen: Nach wie vor sind verschiedene Leistungen der Sozialversicherungen an den Zivilstand bzw. an die Haushaltszusammensetzung gebunden (AHV, IV, ALV, EL, Sozialhilfe). Wäre eine Anpassung in diesen Bereichen nicht folgerichtig, und welche ökonomischen Auswirkungen hätte eine solche Anpassung auf die Empfänger der Leistungen?</p><p>3. Familienpolitik: Das Steuerrecht sieht familienpolitisch bedingte Abzüge vor, auch sind verschiedene Leistungen auf kantonaler Ebene wie Stipendien, Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen vom Haushaltseinkommen abhängig. Müsste nicht im Sinne des vorgeschlagenen Paradigmenwechsels auf Abzüge generell verzichtet werden, und sollten diese nicht durch Gutschriften ersetzt werden?</p><p>4. Finanzpolitik: Welche Auswirkungen für Bund und Kantone hätte eine konsequente Anwendung in obgenannten Bereichen des im Steuerrecht vorgeschlagenen Paradigmenwechsels?</p><p>5. Administrativlasten: Welche Kostenfolgen würden aufgrund der Anpassungen in den obengenannten Bereichen auf die öffentliche Hand zukommen?</p>
  • Bericht über die Folgen der Einführung der Individualbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, vor der Debatte über den Systementscheid hinsichtlich gemeinsamer oder getrennter Besteuerung der Ehegatten einen Bericht über die Folgen einer Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Neben den steuerrechtlichen Auswirkungen sollen dabei vor allem auch güterrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und finanzpolitische Aspekte untersucht werden.</p><p>Aufgrund eines von Ständerat Hans Lauri eingereichten Postulates (02.3549) hat eine gemischte Arbeitsgruppe unter der Leitung der ESTV bereits eine ausführliche Studie zu den Auswirkungen der Einführung der Individualbesteuerung auf der Stufe Bund und Kantone erarbeitet. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 davon Kenntnis genommen und den Bericht an die Bundesversammlung weitergeleitet. Anhand von drei unterschiedlichen Grobkonzepten erörterte die Arbeitsgruppe neben den steuerrechtlichen Folgen auch die im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht stehenden Fragen bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung. Zudem führte die Arbeitsgruppe bei sämtlichen kantonalen Steuerverwaltungen eine Konsultation zur Beurteilung der drei untersuchten Modelle durch. Die Steuerverwaltungen wurden u. a. um Auskunft über die aus einem Systemwechsel resultierenden Verwaltungskosten einerseits und über die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen andererseits ersucht. Die Umfrage zeigte dabei deutlich, dass Aussagen über die finanziellen Auswirkungen ohne konkret ausgestaltetes Modell mit genau festgesetzten Abzügen und Tarifen praktisch unmöglich sind.</p><p>Die im Postulat aufgeworfenen Fragen sind wichtige Elemente für einen Systementscheid. Der Bundesrat will diese und andere Fragen vor dem Systementscheid geklärt haben. Er plant, eine Botschaft zum Systementscheid zu erarbeiten, welche voraussichtlich mit konkreten zahlenmässigen Beispielen zur Individualbesteuerung, zum Splitting oder zu einem Wahlrecht aufwarten wird. In diesem Rahmen werden auch die massgebenden Fragen dieses Postulates Eingang finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht über die Folgen einer Einführung der Individualbesteuerung (auch einer modifizierten Individualbesteuerung) vor der Systemdebatte, die zu einem Paradigmenwechsel führen sollte, zu präsentieren. Folgende Fragen, (respektive Themen) sollten im Vordergrund stehen:</p><p>1. ZGB:</p><p>a. Eherecht: Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Abkehr vom Grundsatz der Errungenschaftsbeteiligung hin zum Grundsatz der Gütertrennung auf den ehelichen Güterstand?</p><p>b. Das heutige ZGB vermutet Miteigentum an allen Vermögenswerten, die nicht klar zugeteilt werden können. Könnte dieses Konstrukt aufrechterhalten werden?</p><p>2. Sozialversicherungen: Nach wie vor sind verschiedene Leistungen der Sozialversicherungen an den Zivilstand bzw. an die Haushaltszusammensetzung gebunden (AHV, IV, ALV, EL, Sozialhilfe). Wäre eine Anpassung in diesen Bereichen nicht folgerichtig, und welche ökonomischen Auswirkungen hätte eine solche Anpassung auf die Empfänger der Leistungen?</p><p>3. Familienpolitik: Das Steuerrecht sieht familienpolitisch bedingte Abzüge vor, auch sind verschiedene Leistungen auf kantonaler Ebene wie Stipendien, Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen vom Haushaltseinkommen abhängig. Müsste nicht im Sinne des vorgeschlagenen Paradigmenwechsels auf Abzüge generell verzichtet werden, und sollten diese nicht durch Gutschriften ersetzt werden?</p><p>4. Finanzpolitik: Welche Auswirkungen für Bund und Kantone hätte eine konsequente Anwendung in obgenannten Bereichen des im Steuerrecht vorgeschlagenen Paradigmenwechsels?</p><p>5. Administrativlasten: Welche Kostenfolgen würden aufgrund der Anpassungen in den obengenannten Bereichen auf die öffentliche Hand zukommen?</p>
    • Bericht über die Folgen der Einführung der Individualbesteuerung

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