Grenzen der Neutralität?

ShortId
05.3784
Id
20053784
Updated
28.07.2023 04:41
Language
de
Title
Grenzen der Neutralität?
AdditionalIndexing
08;diplomatische Beziehungen;diplomatische Sanktion;Neutralität;Israel;Iran;Palästina-Frage;Friedenspolitik
1
  • L05K0303010603, Iran
  • L04K03030108, Israel
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
  • L03K040103, Friedenspolitik
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L04K10010503, Neutralität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Die Schweiz hat gegen die Äusserungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad bezüglich Israel und zum Holocaust sofort und scharf protestiert und diese Haltung mittels der Pressemitteilungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 27. Oktober 2005, vom 29. Oktober 2005 und vom 9. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Am 26. Oktober 2005 und erneut am 12. Dezember 2005 wurde der iranische Botschafter ins EDA gebeten, wo ihm vom Leiter der für die bilateralen Beziehungen mit Iran zuständigen Abteilung die Haltung der Schweiz unmissverständlich dargelegt worden ist. Alle Mitglieder der Uno haben die Pflicht, auf jede gegen die Souveränität eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Uno-Charta unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu verzichten. Eine Relativierung der Verbrechen des Holocaust ist für die Schweiz inakzeptabel.</p><p>4. Seit 1980 vertritt die Schweiz die Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika in Iran. Dieses Mandat umfasst die Abwicklung aller konsularischen Angelegenheiten der USA, d. h. die Betreuung der amerikanischen Bürger in Iran, durch die Schweiz. Die Schweiz handelt dabei nur im Auftrag des Mandanten. Dieses Schutzmachtmandat stützt sich auf das beidseitige Vertrauen in die Schweiz und stellt in diesem Sinn einen Vertrauensbeweis für unser Land dar.</p><p>5. Die Schweiz pflegt traditionell Beziehungen mit allen Staaten gemäss dem Universalitätsprinzip in den Aussenbeziehungen. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zieht die Schweiz den Dialog der Gesprächsverweigerung vor. Dieser Dialog wird offen geführt, und, wenn nötig, wird Kritik unumwunden angebracht, wie dies auch im vorliegenden Fall geschehen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach seinem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel ist der iranische Präsident ein zweites Mal zu weit gegangen, als er Israel als "Krebsgeschwür" bezeichnete.</p><p>Die Schweiz darf angesichts solcher Beleidigungen und Drohungen nicht passiv bleiben. Dies gilt umso mehr, als sie die Interessen von Drittstaaten im Iran vertritt, die ihre diplomatischen Beziehungen zu diesem Staat abgebrochen haben. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann die Schweiz, die sich im Nahostkonflikt verschiedentlich als "Facilitator" intensiv eingesetzt hat, angesichts solcher Drohungen und Beleidigungen von einer konkreten Reaktion absehen?</p><p>2. Sollte die Schweiz, wenn sie glaubwürdig bleiben möchte, nicht mit einer starken Geste darauf hinweisen, dass ein Staat, der sich als Mitglied der Völkergemeinschaft ausgibt, ein Mindestmass an Regeln einzuhalten hat?</p><p>3. Die Schweiz ist Mitglied der Uno und bedacht auf Frieden sowie die Einhaltung des Völkerrechtes. Müsste sie dann nicht die Initiative ergreifen und das Verhalten eines Schurkenstaates verurteilen, das möglicherweise einen schwerwiegenden internationalen Konflikt entfachen könnte?</p><p>4. Wie kann die Schweiz mit ihrem passiven Verhalten noch glaubwürdig die Interessen von Drittstaaten, die ihre diplomatischen Beziehungen zu Iran eingestellt haben, in diesem Staat vertreten, der offensichtlich die internationale Sicherheit und den Weltfrieden bedroht?</p><p>5. Kann uns der Bundesrat sagen, inwieweit die Neutralität der Schweiz angesichts solch heftiger Provokationen rechtfertigen kann, dass eine konkrete Reaktion bis anhin ausgeblieben ist?</p>
  • Grenzen der Neutralität?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die Schweiz hat gegen die Äusserungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad bezüglich Israel und zum Holocaust sofort und scharf protestiert und diese Haltung mittels der Pressemitteilungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 27. Oktober 2005, vom 29. Oktober 2005 und vom 9. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Am 26. Oktober 2005 und erneut am 12. Dezember 2005 wurde der iranische Botschafter ins EDA gebeten, wo ihm vom Leiter der für die bilateralen Beziehungen mit Iran zuständigen Abteilung die Haltung der Schweiz unmissverständlich dargelegt worden ist. Alle Mitglieder der Uno haben die Pflicht, auf jede gegen die Souveränität eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Uno-Charta unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu verzichten. Eine Relativierung der Verbrechen des Holocaust ist für die Schweiz inakzeptabel.</p><p>4. Seit 1980 vertritt die Schweiz die Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika in Iran. Dieses Mandat umfasst die Abwicklung aller konsularischen Angelegenheiten der USA, d. h. die Betreuung der amerikanischen Bürger in Iran, durch die Schweiz. Die Schweiz handelt dabei nur im Auftrag des Mandanten. Dieses Schutzmachtmandat stützt sich auf das beidseitige Vertrauen in die Schweiz und stellt in diesem Sinn einen Vertrauensbeweis für unser Land dar.</p><p>5. Die Schweiz pflegt traditionell Beziehungen mit allen Staaten gemäss dem Universalitätsprinzip in den Aussenbeziehungen. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zieht die Schweiz den Dialog der Gesprächsverweigerung vor. Dieser Dialog wird offen geführt, und, wenn nötig, wird Kritik unumwunden angebracht, wie dies auch im vorliegenden Fall geschehen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach seinem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel ist der iranische Präsident ein zweites Mal zu weit gegangen, als er Israel als "Krebsgeschwür" bezeichnete.</p><p>Die Schweiz darf angesichts solcher Beleidigungen und Drohungen nicht passiv bleiben. Dies gilt umso mehr, als sie die Interessen von Drittstaaten im Iran vertritt, die ihre diplomatischen Beziehungen zu diesem Staat abgebrochen haben. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann die Schweiz, die sich im Nahostkonflikt verschiedentlich als "Facilitator" intensiv eingesetzt hat, angesichts solcher Drohungen und Beleidigungen von einer konkreten Reaktion absehen?</p><p>2. Sollte die Schweiz, wenn sie glaubwürdig bleiben möchte, nicht mit einer starken Geste darauf hinweisen, dass ein Staat, der sich als Mitglied der Völkergemeinschaft ausgibt, ein Mindestmass an Regeln einzuhalten hat?</p><p>3. Die Schweiz ist Mitglied der Uno und bedacht auf Frieden sowie die Einhaltung des Völkerrechtes. Müsste sie dann nicht die Initiative ergreifen und das Verhalten eines Schurkenstaates verurteilen, das möglicherweise einen schwerwiegenden internationalen Konflikt entfachen könnte?</p><p>4. Wie kann die Schweiz mit ihrem passiven Verhalten noch glaubwürdig die Interessen von Drittstaaten, die ihre diplomatischen Beziehungen zu Iran eingestellt haben, in diesem Staat vertreten, der offensichtlich die internationale Sicherheit und den Weltfrieden bedroht?</p><p>5. Kann uns der Bundesrat sagen, inwieweit die Neutralität der Schweiz angesichts solch heftiger Provokationen rechtfertigen kann, dass eine konkrete Reaktion bis anhin ausgeblieben ist?</p>
    • Grenzen der Neutralität?

Back to List