Fragwürdige Verwendung von Bundesbeiträgen bei der NGO FIMM Schweiz

ShortId
05.3788
Id
20053788
Updated
28.07.2023 13:19
Language
de
Title
Fragwürdige Verwendung von Bundesbeiträgen bei der NGO FIMM Schweiz
AdditionalIndexing
2811;Leistungsauftrag;Flüchtlingsbetreuung;Nichtregierungsorganisation;Subvention;Integration der Zuwanderer;Betriebsergebnis
1
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L02K1501, Nichtregierungsorganisation
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0703020102, Betriebsergebnis
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Finanzhilfen zur Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer können sowohl für Projekte als auch für den Aufbau von Strukturen ausgerichtet werden (Art. 25a des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer; Art. 15 der Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer). Die Prüfung, Begleitung und Kontrolle der Projekte obliegt der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA). Das Bundesamt für Migration (BFM) entscheidet über die Gewährung von Finanzhilfen aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der EKA und erlässt die Verfügungen oder schliesst Leistungsverträge ab.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM) wird seit seiner Gründung im Jahre 2001 mit einem jährlichen Beitrag von 300 000 Franken unterstützt. Die Finanzhilfen werden aufgrund einer Leistungsvereinbarung ausgerichtet. Die Beiträge für die Jahre 2001 bis 2005 sollten es dem FIMM ermöglichen, ein Forum aufzubauen, das als Plattform allen Ausländergemeinschaften der Schweiz offen steht. Der Bundesrat erachtet die Höhe der bisherigen Beiträge als vertretbar. Er berücksichtigt dabei den Umstand, dass ein Grossteil der Aktivitäten des FIMM und seiner Mitgliederorganisationen ehrenamtlich erbracht werden. Indessen ist das Verhältnis Bundesbeitrag-Eigenleistungen zweifellos ungünstig und nur im Sinne einer zeitlich befristeten Aufbauhilfe zu rechtfertigen. Eine weitere Unterstützung des FIMM wird derzeit durch die zuständigen Bundesbehörden geprüft und 2006 wird entschieden, ob und allenfalls in welcher Weise die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.</p><p>2. In den Projektbeiträgen für das Jahr 2004 sind Beiträge des Bundes in der Höhe von 170 000 Franken enthalten, welche für das Projekt "Rencontres" eingesetzt wurden. Das FIMM realisierte als Projektträgerin in den Jahren 2003 bis 2005 das Projekt "Rencontres", welches auch durch Beiträge des Integrationsförderungskredits des Bundes in der Höhe von insgesamt 290 000 Franken mitfinanziert wurde. Das Projekt "Rencontres" wird ab 2006 ohne Bundesbeiträge mit Beiträgen von Dritten weitergeführt.</p><p>3. Die Beiträge des Bundes für die Jahre 2001 bis 2005 an das FIMM verstanden sich als Pauschalabgeltungen für die vereinbarten Leistungen. Vorgaben, welche sich auf die interne Organisation des FIMM beziehen, sind bisher mit Rücksicht auf dessen Unabhängigkeit nicht gemacht worden. Bei einer allfälligen weiteren Unterstützung des FIMM durch den Bund wird auch zu prüfen sein, inwiefern Löhne und Entschädigungen markt- und branchenüblichen Usanzen entsprechen.</p><p>4. Die Verwendung von Bundesmitteln in Abstimmungskämpfen durch das FIMM als Nichtregierungsorganisation ist durch den Leistungsvertrag zwischen BFM und FIMM nicht abgedeckt. Ob dies geschehen ist, wird durch die zuständigen Behörden derzeit abgeklärt. Allenfalls wären unrechtmässig verwendete Bundesbeiträge zurückzuerstatten und das FIMM ist angewiesen worden, dass diese Propagandatätigkeit für oder gegen eine Gesetzesvorlage zu unterlassen ist.</p><p>5. Die Leistungen des FIMM und dessen Unterstützung durch den Bund sind im Sommer 2005 durch einen externen Evaluator überprüft worden. Der Evaluationsbericht liegt seit November 2005 vor und wird bei der Prüfung einer weiteren Unterstützung durch den Bund berücksichtigt.</p><p>6. Die anteilmässige Beteiligung des Bundes für Projekte, die im Rahmen des Integrationsförderungskredits unterstützt werden, beträgt durchschnittlich 45 Prozent. In diesem Sinn stellt die Unterstützung des FIMM einen Ausnahmefall dar. Für die weitere Zukunft ist das bisherige Unterstützungssystem, das nur durch eine Aufbauphase gerechtfertigt ist, auf jeden Fall zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das "Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten" (FIMM Schweiz) weist in seinem Jahresbericht 2004 Einnahmen von Fr. 480 025.20 aus. Davon entstammen 4600 Franken aus Spenden, 310 Franken aus Mitgliederbeiträgen, Fr. 115.20 aus Zinsen, sowie 300 000 Franken als Beitrag des (ehemaligen) Bundesamtes für Ausländerfragen und 175 000 Franken aus Projektbeiträgen.</p><p>Auf der Ausgabenseite werden u. a. ausgewiesen:</p><p>- Fr. 198 434.15 als Personalaufwand für 1,75 Arbeitsstellen;</p><p>- Fr. 32 244.86 für die Delegiertenversammlung;</p><p>- Fr. 27 954.05 für die Abstimmungskampagne vom 26. September 2004 über die Einbürgerungsvorlagen;</p><p>- Fr. 14 994.50 für den Leitenden Ausschuss;</p><p>- Fr. 14 874.85 für den Vorstand.</p><p>Diese Jahresrechnung veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Erachtet er es - in einer Ära der Entlastungsprogramme und Aufgabenverzichtplanung - für angebracht, dass das zuständige Bundesamt einer NGO im Vergleich zu den finanziellen Eigenleistungen einen derart hohen Bundesbeitrag zukommen lässt?</p><p>2. Sind in den Projektbeiträgen von 175 000 Franken weitere Bundesbeiträge enthalten?</p><p>3. Akzeptiert er es, dass sich diese NGO dank hoher Bundessubvention üppige Ausgaben für Löhne (Fr. 113 390.94 pro Arbeitsstelle), für die Delegiertenversammlung sowie für Sitzungen und Entschädigungen der Führungsgremien leisten kann?</p><p>4. Warum lässt er es in einer Zeit zu, wo die "Behördenpropaganda" in breiten Bevölkerungskreisen ohnehin zunehmend umstritten ist, dass sich eine NGO mit Bundesmitteln aktiv in einem Abstimmungskampf engagieren kann?</p><p>5. Ist er willens, die Beiträge an FIMM Schweiz im Zuge der laufenden Überprüfung der Bundessubventionen ebenfalls einer eingehenden Prüfung auf ihre Zweckmässigkeit hin zu unterziehen?</p><p>6. Kann der Bundesrat versichern, dass es sich bei FIMM Schweiz um einen einmaligen Fall eines krassen Missverhältnisses zwischen finanziellen Eigenleistungen und Bundesbeiträgen im Ausländer- und Asylwesen handelt? Oder entspricht ein solches Verhältnis den üblichen Standards?</p>
  • Fragwürdige Verwendung von Bundesbeiträgen bei der NGO FIMM Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Finanzhilfen zur Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer können sowohl für Projekte als auch für den Aufbau von Strukturen ausgerichtet werden (Art. 25a des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer; Art. 15 der Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer). Die Prüfung, Begleitung und Kontrolle der Projekte obliegt der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA). Das Bundesamt für Migration (BFM) entscheidet über die Gewährung von Finanzhilfen aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der EKA und erlässt die Verfügungen oder schliesst Leistungsverträge ab.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM) wird seit seiner Gründung im Jahre 2001 mit einem jährlichen Beitrag von 300 000 Franken unterstützt. Die Finanzhilfen werden aufgrund einer Leistungsvereinbarung ausgerichtet. Die Beiträge für die Jahre 2001 bis 2005 sollten es dem FIMM ermöglichen, ein Forum aufzubauen, das als Plattform allen Ausländergemeinschaften der Schweiz offen steht. Der Bundesrat erachtet die Höhe der bisherigen Beiträge als vertretbar. Er berücksichtigt dabei den Umstand, dass ein Grossteil der Aktivitäten des FIMM und seiner Mitgliederorganisationen ehrenamtlich erbracht werden. Indessen ist das Verhältnis Bundesbeitrag-Eigenleistungen zweifellos ungünstig und nur im Sinne einer zeitlich befristeten Aufbauhilfe zu rechtfertigen. Eine weitere Unterstützung des FIMM wird derzeit durch die zuständigen Bundesbehörden geprüft und 2006 wird entschieden, ob und allenfalls in welcher Weise die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.</p><p>2. In den Projektbeiträgen für das Jahr 2004 sind Beiträge des Bundes in der Höhe von 170 000 Franken enthalten, welche für das Projekt "Rencontres" eingesetzt wurden. Das FIMM realisierte als Projektträgerin in den Jahren 2003 bis 2005 das Projekt "Rencontres", welches auch durch Beiträge des Integrationsförderungskredits des Bundes in der Höhe von insgesamt 290 000 Franken mitfinanziert wurde. Das Projekt "Rencontres" wird ab 2006 ohne Bundesbeiträge mit Beiträgen von Dritten weitergeführt.</p><p>3. Die Beiträge des Bundes für die Jahre 2001 bis 2005 an das FIMM verstanden sich als Pauschalabgeltungen für die vereinbarten Leistungen. Vorgaben, welche sich auf die interne Organisation des FIMM beziehen, sind bisher mit Rücksicht auf dessen Unabhängigkeit nicht gemacht worden. Bei einer allfälligen weiteren Unterstützung des FIMM durch den Bund wird auch zu prüfen sein, inwiefern Löhne und Entschädigungen markt- und branchenüblichen Usanzen entsprechen.</p><p>4. Die Verwendung von Bundesmitteln in Abstimmungskämpfen durch das FIMM als Nichtregierungsorganisation ist durch den Leistungsvertrag zwischen BFM und FIMM nicht abgedeckt. Ob dies geschehen ist, wird durch die zuständigen Behörden derzeit abgeklärt. Allenfalls wären unrechtmässig verwendete Bundesbeiträge zurückzuerstatten und das FIMM ist angewiesen worden, dass diese Propagandatätigkeit für oder gegen eine Gesetzesvorlage zu unterlassen ist.</p><p>5. Die Leistungen des FIMM und dessen Unterstützung durch den Bund sind im Sommer 2005 durch einen externen Evaluator überprüft worden. Der Evaluationsbericht liegt seit November 2005 vor und wird bei der Prüfung einer weiteren Unterstützung durch den Bund berücksichtigt.</p><p>6. Die anteilmässige Beteiligung des Bundes für Projekte, die im Rahmen des Integrationsförderungskredits unterstützt werden, beträgt durchschnittlich 45 Prozent. In diesem Sinn stellt die Unterstützung des FIMM einen Ausnahmefall dar. Für die weitere Zukunft ist das bisherige Unterstützungssystem, das nur durch eine Aufbauphase gerechtfertigt ist, auf jeden Fall zu ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das "Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten" (FIMM Schweiz) weist in seinem Jahresbericht 2004 Einnahmen von Fr. 480 025.20 aus. Davon entstammen 4600 Franken aus Spenden, 310 Franken aus Mitgliederbeiträgen, Fr. 115.20 aus Zinsen, sowie 300 000 Franken als Beitrag des (ehemaligen) Bundesamtes für Ausländerfragen und 175 000 Franken aus Projektbeiträgen.</p><p>Auf der Ausgabenseite werden u. a. ausgewiesen:</p><p>- Fr. 198 434.15 als Personalaufwand für 1,75 Arbeitsstellen;</p><p>- Fr. 32 244.86 für die Delegiertenversammlung;</p><p>- Fr. 27 954.05 für die Abstimmungskampagne vom 26. September 2004 über die Einbürgerungsvorlagen;</p><p>- Fr. 14 994.50 für den Leitenden Ausschuss;</p><p>- Fr. 14 874.85 für den Vorstand.</p><p>Diese Jahresrechnung veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Erachtet er es - in einer Ära der Entlastungsprogramme und Aufgabenverzichtplanung - für angebracht, dass das zuständige Bundesamt einer NGO im Vergleich zu den finanziellen Eigenleistungen einen derart hohen Bundesbeitrag zukommen lässt?</p><p>2. Sind in den Projektbeiträgen von 175 000 Franken weitere Bundesbeiträge enthalten?</p><p>3. Akzeptiert er es, dass sich diese NGO dank hoher Bundessubvention üppige Ausgaben für Löhne (Fr. 113 390.94 pro Arbeitsstelle), für die Delegiertenversammlung sowie für Sitzungen und Entschädigungen der Führungsgremien leisten kann?</p><p>4. Warum lässt er es in einer Zeit zu, wo die "Behördenpropaganda" in breiten Bevölkerungskreisen ohnehin zunehmend umstritten ist, dass sich eine NGO mit Bundesmitteln aktiv in einem Abstimmungskampf engagieren kann?</p><p>5. Ist er willens, die Beiträge an FIMM Schweiz im Zuge der laufenden Überprüfung der Bundessubventionen ebenfalls einer eingehenden Prüfung auf ihre Zweckmässigkeit hin zu unterziehen?</p><p>6. Kann der Bundesrat versichern, dass es sich bei FIMM Schweiz um einen einmaligen Fall eines krassen Missverhältnisses zwischen finanziellen Eigenleistungen und Bundesbeiträgen im Ausländer- und Asylwesen handelt? Oder entspricht ein solches Verhältnis den üblichen Standards?</p>
    • Fragwürdige Verwendung von Bundesbeiträgen bei der NGO FIMM Schweiz

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