Flughafen Zürich. Prioritäre Einführung des gekröpften Nordanfluges

ShortId
05.3794
Id
20053794
Updated
28.07.2023 12:06
Language
de
Title
Flughafen Zürich. Prioritäre Einführung des gekröpften Nordanfluges
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Lärmbelästigung;Organisation des Verkehrs (speziell);Zürich (Kanton);Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18040101, Flughafen
  • L03K180102, Organisation des Verkehrs (speziell)
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 beschreibt der Bundesrat seine Haltung zum Flughafen Zürich wie folgt: "Aus umwelt- und raumordnungspolitischer Sicht sind möglichst wenige Personen einer schädlichen oder lästigen Lärmimmission auszusetzen, sollen möglichst wenige Bauzonen von Überschreitungen der Planungswerte betroffen und so wenig neue Gebiete und Personen wie möglich beschallt werden."</p><p>Die heutige Situation mit den zusätzlichen Anflügen von Osten und den neu eingeführten Anflügen von Süden stellen aber das Gegenteil dar.</p><p>Der Bundesrat betont immer wieder, dass "der gekröpfte Nordanflug komplex ist und international nicht einem Standardverfahren entspricht". Es gibt und gab seit Jahrzehnten keine "Standard-Anflüge", wie z. B. in New York JFK oder Hongkong Kai Tak. Der Flughafen Innsbruck hat am 17. Juni 2005 ein Landeverfahren mit RNP RNAV-Technologie eingeführt. Innovative Lösungen entsprechen zum Zeitpunkt der ersten Realisierung noch keinem Standardverfahren, was nicht bedeutet, dass sie nicht realisiert werden können, wie die aufgeführten Beispiele zeigen.</p><p>In seiner Antwort auf die Anfrage Theiler 04.1053 vom 6. Mai 2004 hält der Bundesrat Folgendes fest:</p><p>"Das UVEK hat sich mit dem Flughafen und dem Kanton Zürich auf einen Vorgehens- und Zeitplan geeinigt. In dieser Planung wird folgender Zeitbedarf veranschlagt:</p><p>- für die Phase Entwicklung der Anflugverfahren: zwei bis drei Jahre;</p><p>- für die Phase der Genehmigung: drei Jahre;</p><p>- für die Phase der Umsetzung: zwei Jahre." </p><p>Unique hat per Ende 2004 die Phase Entwicklung mit der Einreichung des Betriebsreglementes abgeschlossen und damit aufgezeigt, dass es mit entsprechender Priorisierung möglich ist, den Zeitplan um Jahre zu verkürzen.</p><p>Der Zeitplan für die Phasen Genehmigung und Umsetzung des gekröpften Nordanfluges erstaunt, wenn man diesen mit dem Zeitbedarf vergleicht, der für die Einführung der Südanflüge oder die Verlegung der Warteräume (vorläufiges Betriebsreglement) benötigt wurde:</p><p>- Einführung Südanflüge: 23. Juni 2003: bewilligt durch Bazl; 30. Oktober 2003: Südanflüge eingeführt;</p><p>- vorläufiges Betriebsreglement: 29. März 2005: bewilligt durch Bazl; 14. April 2005: eingeführt.</p><p>Dies zeigt, dass bei entsprechender Priorisierung durch den Bundesrat die notwendigen Arbeiten in einer wesentlich kürzeren Zeit und parallel durchgeführt werden können.</p><p>Der gekröpfte Nordanflug ist technisch machbar, was Experten und Unique mit der Einreichung eines Betriebsreglementes auch beweisen. Damit steht technisch eine Alternative zur Verfügung, die die zusätzlichen Ost- und neuen Südanflüge überflüssig macht. Mit dem gekröpften Nordanflug kann der Bundesrat seine im Luftfahrtsbericht definierte Haltung zum Flughafen Zürich optimal verwirklichen.</p>
  • <p>Nachdem Unique (Flughafen Zürich AG) Ende Dezember 2004 im Rahmen eines Antrages auf Änderung des Betriebsreglementes das Gesuch für den gekröpften Nordanflug eingereicht hatte, begann das Bazl im März 2005 nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen mit der Überprüfung des Verfahrens und traf umfangreiche Abklärungen. Aufgrund der Abweichungen des Verfahrens von internationalen Standards mussten zusätzlich Probeflüge durchgeführt werden. Am 15. Dezember 2005 orientierte das Bazl umfassend über den Stand der Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem gekröpften Nordanflug (www.aviation.admin.ch, Medienmitteilung vom 15. Dezember 2005).</p><p>Die vom Motionär angeführten Beispiele New York, Hongkong und Innsbruck sind insbesondere in topografischer und verfahrenstechnischer Hinsicht nicht mit dem Flughafen Zürich vergleichbar. Beim gekröpften Anflug auf New York handelt es sich um ein reines Sichtanflugverfahren, welches - zusätzlich mit visuellen Referenzen ausgestattet - über eine flache Ebene (Meer) führt. Der gekröpfte Sichtanflug auf Hongkong wird heute nicht mehr durchgeführt, da der Flughafen Kai Tak u. a. auch wegen der Mängel dieses Anflugverfahrens geschlossen wurde. Das Anflugverfahren in Innsbruck ermöglicht ebenfalls nur eine begrenzte Landekapazität. Weiter entspricht das Verfahren zwar dem neuesten Stand der Technologie, darf aber nur von speziell ausgebildeten Piloten mit entsprechend zertifizierten Flugzeugen durchgeführt werden. Im Unterschied zu einem Regionalflughafen wie Innsbruck muss ein Interkontinentalflughafen wie Zürich jedoch zertifizierte Standardverfahren anwenden können, die allen Piloten und allen Flugzeugen zur Verfügung stehen und zudem eine bestimmte Landekapazität gewährleisten.</p><p>Die Prüfung des gekröpften Nordanfluges erfolgt wie bisher mit hoher Priorität. Es sind jedoch noch mehrere Herausforderungen durch verschiedene Partner zu bewältigen (Unique, Skyguide, Bazl). Diese betreffen technische Abklärungen, operative Anpassungen am Verfahren sowie vertiefte Sicherheitsüberprüfungen. Aufgrund der grenznahen Lage des gekröpften Nordanfluges und in Anbetracht der Gespräche mit Deutschland über das An- und Abflugregime sind Konsultationen mit Deutschland unumgänglich. Das Bazl hält es für möglich, dass diese Arbeiten bis Ende 2006 abgeschlossen sein könnten. Danach wird die öffentliche Auflage stattfinden. Zum heutigen Zeitpunkt kann aufgrund der dargestellten Sachlage kein verbindlicher Termin für die Einführung des gekröpften Nordanfluges genannt werden. Der Bundesrat möchte dem Entscheid über die Realisierung des gekröpften Nordanfluges nicht vorgreifen. Da er aber wie der Motionär der Auffassung ist, dass der gekröpfte Nordanflug mit hoher Priorität geprüft werden muss, beantragt er, die Motion in diesem Sinne anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den involvierten Stellen (Bazl und Skyguide) den Auftrag zu erteilen, die Einführung des gekröpften Nordanfluges prioritär zu realisieren.</p>
  • Flughafen Zürich. Prioritäre Einführung des gekröpften Nordanfluges
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 beschreibt der Bundesrat seine Haltung zum Flughafen Zürich wie folgt: "Aus umwelt- und raumordnungspolitischer Sicht sind möglichst wenige Personen einer schädlichen oder lästigen Lärmimmission auszusetzen, sollen möglichst wenige Bauzonen von Überschreitungen der Planungswerte betroffen und so wenig neue Gebiete und Personen wie möglich beschallt werden."</p><p>Die heutige Situation mit den zusätzlichen Anflügen von Osten und den neu eingeführten Anflügen von Süden stellen aber das Gegenteil dar.</p><p>Der Bundesrat betont immer wieder, dass "der gekröpfte Nordanflug komplex ist und international nicht einem Standardverfahren entspricht". Es gibt und gab seit Jahrzehnten keine "Standard-Anflüge", wie z. B. in New York JFK oder Hongkong Kai Tak. Der Flughafen Innsbruck hat am 17. Juni 2005 ein Landeverfahren mit RNP RNAV-Technologie eingeführt. Innovative Lösungen entsprechen zum Zeitpunkt der ersten Realisierung noch keinem Standardverfahren, was nicht bedeutet, dass sie nicht realisiert werden können, wie die aufgeführten Beispiele zeigen.</p><p>In seiner Antwort auf die Anfrage Theiler 04.1053 vom 6. Mai 2004 hält der Bundesrat Folgendes fest:</p><p>"Das UVEK hat sich mit dem Flughafen und dem Kanton Zürich auf einen Vorgehens- und Zeitplan geeinigt. In dieser Planung wird folgender Zeitbedarf veranschlagt:</p><p>- für die Phase Entwicklung der Anflugverfahren: zwei bis drei Jahre;</p><p>- für die Phase der Genehmigung: drei Jahre;</p><p>- für die Phase der Umsetzung: zwei Jahre." </p><p>Unique hat per Ende 2004 die Phase Entwicklung mit der Einreichung des Betriebsreglementes abgeschlossen und damit aufgezeigt, dass es mit entsprechender Priorisierung möglich ist, den Zeitplan um Jahre zu verkürzen.</p><p>Der Zeitplan für die Phasen Genehmigung und Umsetzung des gekröpften Nordanfluges erstaunt, wenn man diesen mit dem Zeitbedarf vergleicht, der für die Einführung der Südanflüge oder die Verlegung der Warteräume (vorläufiges Betriebsreglement) benötigt wurde:</p><p>- Einführung Südanflüge: 23. Juni 2003: bewilligt durch Bazl; 30. Oktober 2003: Südanflüge eingeführt;</p><p>- vorläufiges Betriebsreglement: 29. März 2005: bewilligt durch Bazl; 14. April 2005: eingeführt.</p><p>Dies zeigt, dass bei entsprechender Priorisierung durch den Bundesrat die notwendigen Arbeiten in einer wesentlich kürzeren Zeit und parallel durchgeführt werden können.</p><p>Der gekröpfte Nordanflug ist technisch machbar, was Experten und Unique mit der Einreichung eines Betriebsreglementes auch beweisen. Damit steht technisch eine Alternative zur Verfügung, die die zusätzlichen Ost- und neuen Südanflüge überflüssig macht. Mit dem gekröpften Nordanflug kann der Bundesrat seine im Luftfahrtsbericht definierte Haltung zum Flughafen Zürich optimal verwirklichen.</p>
    • <p>Nachdem Unique (Flughafen Zürich AG) Ende Dezember 2004 im Rahmen eines Antrages auf Änderung des Betriebsreglementes das Gesuch für den gekröpften Nordanflug eingereicht hatte, begann das Bazl im März 2005 nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen mit der Überprüfung des Verfahrens und traf umfangreiche Abklärungen. Aufgrund der Abweichungen des Verfahrens von internationalen Standards mussten zusätzlich Probeflüge durchgeführt werden. Am 15. Dezember 2005 orientierte das Bazl umfassend über den Stand der Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem gekröpften Nordanflug (www.aviation.admin.ch, Medienmitteilung vom 15. Dezember 2005).</p><p>Die vom Motionär angeführten Beispiele New York, Hongkong und Innsbruck sind insbesondere in topografischer und verfahrenstechnischer Hinsicht nicht mit dem Flughafen Zürich vergleichbar. Beim gekröpften Anflug auf New York handelt es sich um ein reines Sichtanflugverfahren, welches - zusätzlich mit visuellen Referenzen ausgestattet - über eine flache Ebene (Meer) führt. Der gekröpfte Sichtanflug auf Hongkong wird heute nicht mehr durchgeführt, da der Flughafen Kai Tak u. a. auch wegen der Mängel dieses Anflugverfahrens geschlossen wurde. Das Anflugverfahren in Innsbruck ermöglicht ebenfalls nur eine begrenzte Landekapazität. Weiter entspricht das Verfahren zwar dem neuesten Stand der Technologie, darf aber nur von speziell ausgebildeten Piloten mit entsprechend zertifizierten Flugzeugen durchgeführt werden. Im Unterschied zu einem Regionalflughafen wie Innsbruck muss ein Interkontinentalflughafen wie Zürich jedoch zertifizierte Standardverfahren anwenden können, die allen Piloten und allen Flugzeugen zur Verfügung stehen und zudem eine bestimmte Landekapazität gewährleisten.</p><p>Die Prüfung des gekröpften Nordanfluges erfolgt wie bisher mit hoher Priorität. Es sind jedoch noch mehrere Herausforderungen durch verschiedene Partner zu bewältigen (Unique, Skyguide, Bazl). Diese betreffen technische Abklärungen, operative Anpassungen am Verfahren sowie vertiefte Sicherheitsüberprüfungen. Aufgrund der grenznahen Lage des gekröpften Nordanfluges und in Anbetracht der Gespräche mit Deutschland über das An- und Abflugregime sind Konsultationen mit Deutschland unumgänglich. Das Bazl hält es für möglich, dass diese Arbeiten bis Ende 2006 abgeschlossen sein könnten. Danach wird die öffentliche Auflage stattfinden. Zum heutigen Zeitpunkt kann aufgrund der dargestellten Sachlage kein verbindlicher Termin für die Einführung des gekröpften Nordanfluges genannt werden. Der Bundesrat möchte dem Entscheid über die Realisierung des gekröpften Nordanfluges nicht vorgreifen. Da er aber wie der Motionär der Auffassung ist, dass der gekröpfte Nordanflug mit hoher Priorität geprüft werden muss, beantragt er, die Motion in diesem Sinne anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den involvierten Stellen (Bazl und Skyguide) den Auftrag zu erteilen, die Einführung des gekröpften Nordanfluges prioritär zu realisieren.</p>
    • Flughafen Zürich. Prioritäre Einführung des gekröpften Nordanfluges

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