Mehrwertsteuer. Änderung der Verwaltungspraxis
- ShortId
-
05.3795
- Id
-
20053795
- Updated
-
27.07.2023 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuer. Änderung der Verwaltungspraxis
- AdditionalIndexing
-
24;Steuererhebung;Vereinfachung von Verfahren;Mehrwertsteuer;Verwaltungstätigkeit
- 1
-
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K11070602, Steuererhebung
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Erhebung der Mehrwertsteuer durch die Mehrwertsteuerverwaltung herrschen heute unhaltbare Zustände:</p><p>1. die Instruktionen der Steuerpflichtigen sind unübersichtlich und nicht nachgeführt;</p><p>2. die Unternehmen werden im Erhebungsverfahren unnötig diskriminiert;</p><p>3. 80 bis 90 Prozent der Steuerrevisionen führen zu Steuernachbelastungen; </p><p>4. die Verwaltung verstösst bei der Steuererhebung regelmässig gegen die in Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes festgelegten Grundsätze. So wird die Mehrwertsteuer teilweise zu einer willkürlichen Unternehmenssteuer umfunktioniert (hohe Steuernachbelastungen bei kleinen formellen Fehlern), bei einem Prüfungsabstand von durchschnittlich 33 Jahren und 80 bis 90 Prozent Aufrechnungsrate führt die derzeitige Verwaltungspraxis zu Wettbewerbsverzerrungen. Eine akzeptable Wirtschaftlichkeit der Steuererhebung wird heute weder bei den Steuerpflichtigen noch bei der Verwaltung selbst erreicht.</p><p>Die vom Bundesrat angekündigte Revision des Mehrwertsteuergesetzes kann im besten Fall in einigen Jahren anfangen wirksam zu werden, dabei besteht jetzt Handlungsbedarf. Die meisten der aufgezeigten Probleme können durch eine Änderung der Verwaltungspraxis - unabhängig vom Gesetzgebungsprozess - von der Verwaltung direkt umgesetzt werden: </p><p>1. Die derzeitigen Branchen- und Spezialbroschüren, Merkblätter, Praxisänderungen und die Wegleitung bilden einen derart undurchdringlichen Dschungel, dass eine grundlegende Neuauflage notwendig ist. Eine solche ist umgehend zu erstellen.</p><p>2. Die steuerpflichtigen Unternehmen werden heute im Verfahrensrecht systematisch diskriminiert. Dies betrifft sowohl die Verjährung als auch die Beweiserhebung und die Verfahrensfristen. Die Verwaltung kann diese Unfairness im Rahmen des heutigen Mehrwertsteuergesetzes selber zu einem grossen Teil beseitigen.</p><p>3. Eine Steuerverwaltung die bei 80 bis 90 Prozent der Revisionen Aufrechnungen vornimmt, hat bei der Unterstützung der Steuerpflichtigen versagt, weil niemals so viele Steuerpflichtige die Mehrwertsteuer nicht korrekt abrechnen wollen. Eine akzeptable Rate könnte vielleicht bei 30 Prozent liegen. Die Verwaltung hat auf allen Ebenen der Hierarchie die notwendigen organisatorischen Massnahmen, insbesondere bei der Auswahl, Instruktion, Ausbildung und Kontrolle des eigenen Personals und bei den internen Abläufen an die Hand zu nehmen, um so schnell wie möglich diese reduzierte Aufrechnungsquote zu erreichen.</p><p>4. Die Unternehmen tragen heute bei der Mehrwertsteuer enorme administrative und finanzielle Lasten. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Erhebung wird dabei auf ihrer Seite verletzt. Dem ist durch ein systematisches Programm zur Kostensenkung und allenfalls Entschädigung der Mehrwertsteuerpflichtigen abzuhelfen.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt den Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer. Mit Beschluss vom 26. Januar 2005 wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einem revidierten Mehrwertsteuergesetz auszuarbeiten. Ziel dieser Arbeiten ist es einerseits, die gesetzlichen Grundlagen in Richtung einer optimalen Mehrwertsteuer zu vereinfachen und zu verwesentlichen. Andererseits soll eine einfache und bürgerfreundliche Verwaltungspraxis etabliert werden.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat auf den 1. Januar 2005 bzw. 1. Juli 2005 bereits zahlreiche Vereinfachungen der Mehrwertsteuerpraxis umgesetzt. Damit konnte der administrative Aufwand bei den Steuerpflichtigen bereits reduziert werden. Zudem wurde auch der Formalismus bereits erheblich abgebaut. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist im Weiteren daran, sämtliche Publikationen zu aktualisieren und zu vereinfachen. Sodann ist die Eidgenössische Steuerverwaltung bestrebt, die Behandlungsdauer der Verfahren weiter zu verkürzen.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung unternimmt grosse Anstrengungen, die Verwaltungspraxis zu verbessern. Im Rahmen einer Reorganisation werden es vereinfachte Abläufe, eine neue Führungskultur und benutzergerechte IT-Systeme gestatten, die Verwaltungspraxis zu vereinfachen und das Verhältnis zum Steuerpflichtigen zu verbessern. Zudem hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, alle Praxen zu ändern, die zur Aufrechnung nur aus formalen Gründen führen. Dies liegt insbesondere im Interesse der Steuerpflichtigen.</p><p>Die Möglichkeit der Abrechnung mit Saldosteuersätzen soll im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes ausgebaut werden. Auch die Aufrechnungen werden in der Revision vertieft geprüft. Der Bundesrat weist dabei aber darauf hin, dass es im Interesse der Wettbewerbsneutralität sicherzustellen gilt, dass eine unkorrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer nicht bevorzugt wird.</p><p>Im Übrigen trifft es zu, dass die externen Kontrollen in sehr vielen Fällen zu Korrekturen führen - mitunter auch zugunsten der Steuerpflichtigen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Ein Teil ergibt sich aus der Komplexität des Systems. Deshalb soll das Mehrwertsteuersystem erheblich vereinfacht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Verwaltung die Mehrwertsteuer umgehend unter Berücksichtigung folgender Grundsätze erhebt:</p><p>1. klare, übersichtliche Instruktion der Steuerpflichtigen;</p><p>2. faires Verfahren der Steuererhebung und -durchsetzung;</p><p>3. Reduktion der Aufrechnungsrisiken bei den Steuerpflichtigen;</p><p>4. Umsetzung der Grundprinzipien von Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes (Verbrauchssteuer, Wettbewerbsneutralität, Wirtschaftlichkeit der Erhebung).</p>
- Mehrwertsteuer. Änderung der Verwaltungspraxis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei der Erhebung der Mehrwertsteuer durch die Mehrwertsteuerverwaltung herrschen heute unhaltbare Zustände:</p><p>1. die Instruktionen der Steuerpflichtigen sind unübersichtlich und nicht nachgeführt;</p><p>2. die Unternehmen werden im Erhebungsverfahren unnötig diskriminiert;</p><p>3. 80 bis 90 Prozent der Steuerrevisionen führen zu Steuernachbelastungen; </p><p>4. die Verwaltung verstösst bei der Steuererhebung regelmässig gegen die in Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes festgelegten Grundsätze. So wird die Mehrwertsteuer teilweise zu einer willkürlichen Unternehmenssteuer umfunktioniert (hohe Steuernachbelastungen bei kleinen formellen Fehlern), bei einem Prüfungsabstand von durchschnittlich 33 Jahren und 80 bis 90 Prozent Aufrechnungsrate führt die derzeitige Verwaltungspraxis zu Wettbewerbsverzerrungen. Eine akzeptable Wirtschaftlichkeit der Steuererhebung wird heute weder bei den Steuerpflichtigen noch bei der Verwaltung selbst erreicht.</p><p>Die vom Bundesrat angekündigte Revision des Mehrwertsteuergesetzes kann im besten Fall in einigen Jahren anfangen wirksam zu werden, dabei besteht jetzt Handlungsbedarf. Die meisten der aufgezeigten Probleme können durch eine Änderung der Verwaltungspraxis - unabhängig vom Gesetzgebungsprozess - von der Verwaltung direkt umgesetzt werden: </p><p>1. Die derzeitigen Branchen- und Spezialbroschüren, Merkblätter, Praxisänderungen und die Wegleitung bilden einen derart undurchdringlichen Dschungel, dass eine grundlegende Neuauflage notwendig ist. Eine solche ist umgehend zu erstellen.</p><p>2. Die steuerpflichtigen Unternehmen werden heute im Verfahrensrecht systematisch diskriminiert. Dies betrifft sowohl die Verjährung als auch die Beweiserhebung und die Verfahrensfristen. Die Verwaltung kann diese Unfairness im Rahmen des heutigen Mehrwertsteuergesetzes selber zu einem grossen Teil beseitigen.</p><p>3. Eine Steuerverwaltung die bei 80 bis 90 Prozent der Revisionen Aufrechnungen vornimmt, hat bei der Unterstützung der Steuerpflichtigen versagt, weil niemals so viele Steuerpflichtige die Mehrwertsteuer nicht korrekt abrechnen wollen. Eine akzeptable Rate könnte vielleicht bei 30 Prozent liegen. Die Verwaltung hat auf allen Ebenen der Hierarchie die notwendigen organisatorischen Massnahmen, insbesondere bei der Auswahl, Instruktion, Ausbildung und Kontrolle des eigenen Personals und bei den internen Abläufen an die Hand zu nehmen, um so schnell wie möglich diese reduzierte Aufrechnungsquote zu erreichen.</p><p>4. Die Unternehmen tragen heute bei der Mehrwertsteuer enorme administrative und finanzielle Lasten. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Erhebung wird dabei auf ihrer Seite verletzt. Dem ist durch ein systematisches Programm zur Kostensenkung und allenfalls Entschädigung der Mehrwertsteuerpflichtigen abzuhelfen.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt den Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer. Mit Beschluss vom 26. Januar 2005 wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einem revidierten Mehrwertsteuergesetz auszuarbeiten. Ziel dieser Arbeiten ist es einerseits, die gesetzlichen Grundlagen in Richtung einer optimalen Mehrwertsteuer zu vereinfachen und zu verwesentlichen. Andererseits soll eine einfache und bürgerfreundliche Verwaltungspraxis etabliert werden.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat auf den 1. Januar 2005 bzw. 1. Juli 2005 bereits zahlreiche Vereinfachungen der Mehrwertsteuerpraxis umgesetzt. Damit konnte der administrative Aufwand bei den Steuerpflichtigen bereits reduziert werden. Zudem wurde auch der Formalismus bereits erheblich abgebaut. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist im Weiteren daran, sämtliche Publikationen zu aktualisieren und zu vereinfachen. Sodann ist die Eidgenössische Steuerverwaltung bestrebt, die Behandlungsdauer der Verfahren weiter zu verkürzen.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung unternimmt grosse Anstrengungen, die Verwaltungspraxis zu verbessern. Im Rahmen einer Reorganisation werden es vereinfachte Abläufe, eine neue Führungskultur und benutzergerechte IT-Systeme gestatten, die Verwaltungspraxis zu vereinfachen und das Verhältnis zum Steuerpflichtigen zu verbessern. Zudem hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, alle Praxen zu ändern, die zur Aufrechnung nur aus formalen Gründen führen. Dies liegt insbesondere im Interesse der Steuerpflichtigen.</p><p>Die Möglichkeit der Abrechnung mit Saldosteuersätzen soll im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes ausgebaut werden. Auch die Aufrechnungen werden in der Revision vertieft geprüft. Der Bundesrat weist dabei aber darauf hin, dass es im Interesse der Wettbewerbsneutralität sicherzustellen gilt, dass eine unkorrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer nicht bevorzugt wird.</p><p>Im Übrigen trifft es zu, dass die externen Kontrollen in sehr vielen Fällen zu Korrekturen führen - mitunter auch zugunsten der Steuerpflichtigen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Ein Teil ergibt sich aus der Komplexität des Systems. Deshalb soll das Mehrwertsteuersystem erheblich vereinfacht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Verwaltung die Mehrwertsteuer umgehend unter Berücksichtigung folgender Grundsätze erhebt:</p><p>1. klare, übersichtliche Instruktion der Steuerpflichtigen;</p><p>2. faires Verfahren der Steuererhebung und -durchsetzung;</p><p>3. Reduktion der Aufrechnungsrisiken bei den Steuerpflichtigen;</p><p>4. Umsetzung der Grundprinzipien von Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes (Verbrauchssteuer, Wettbewerbsneutralität, Wirtschaftlichkeit der Erhebung).</p>
- Mehrwertsteuer. Änderung der Verwaltungspraxis
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