Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden

ShortId
05.3798
Id
20053798
Updated
28.07.2023 11:40
Language
de
Title
Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden
AdditionalIndexing
24;Eidgenössische Steuerverwaltung;Auslegung des Rechts;Mehrwertsteuer;Steuerrecht
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Damit der Steuerpflichtige seine Aufgabe bei der Selbstveranlagung wahrnehmen kann, ist er darauf angewiesen, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung klare, zeitgerechte und auf seine konkrete Situation bezogene Auskünfte zu erhalten. Insbesondere KMU, die keine Möglichkeit haben, Spezialisten beizuziehen, müssen sich auf diese Möglichkeit stützen können. Die heutige Situation, in welcher oft Monate auf eine Antwort gewartet werden muss und diese häufig aus einer Aneinanderreihung von allgemeinen, nicht auf die konkrete Situation bezogenen Textbausteinen besteht, ist unbefriedigend.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel 52 Eidgenössische Steuerverwaltung</p><p>Abs. 2</p><p>Auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung innert angemessener Frist eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen.</p>
  • Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit der Steuerpflichtige seine Aufgabe bei der Selbstveranlagung wahrnehmen kann, ist er darauf angewiesen, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung klare, zeitgerechte und auf seine konkrete Situation bezogene Auskünfte zu erhalten. Insbesondere KMU, die keine Möglichkeit haben, Spezialisten beizuziehen, müssen sich auf diese Möglichkeit stützen können. Die heutige Situation, in welcher oft Monate auf eine Antwort gewartet werden muss und diese häufig aus einer Aneinanderreihung von allgemeinen, nicht auf die konkrete Situation bezogenen Textbausteinen besteht, ist unbefriedigend.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel 52 Eidgenössische Steuerverwaltung</p><p>Abs. 2</p><p>Auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung innert angemessener Frist eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen.</p>
    • Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden

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