Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden
- ShortId
-
05.3798
- Id
-
20053798
- Updated
-
28.07.2023 11:40
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden
- AdditionalIndexing
-
24;Eidgenössische Steuerverwaltung;Auslegung des Rechts;Mehrwertsteuer;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Damit der Steuerpflichtige seine Aufgabe bei der Selbstveranlagung wahrnehmen kann, ist er darauf angewiesen, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung klare, zeitgerechte und auf seine konkrete Situation bezogene Auskünfte zu erhalten. Insbesondere KMU, die keine Möglichkeit haben, Spezialisten beizuziehen, müssen sich auf diese Möglichkeit stützen können. Die heutige Situation, in welcher oft Monate auf eine Antwort gewartet werden muss und diese häufig aus einer Aneinanderreihung von allgemeinen, nicht auf die konkrete Situation bezogenen Textbausteinen besteht, ist unbefriedigend.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel 52 Eidgenössische Steuerverwaltung</p><p>Abs. 2</p><p>Auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung innert angemessener Frist eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen.</p>
- Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Damit der Steuerpflichtige seine Aufgabe bei der Selbstveranlagung wahrnehmen kann, ist er darauf angewiesen, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung klare, zeitgerechte und auf seine konkrete Situation bezogene Auskünfte zu erhalten. Insbesondere KMU, die keine Möglichkeit haben, Spezialisten beizuziehen, müssen sich auf diese Möglichkeit stützen können. Die heutige Situation, in welcher oft Monate auf eine Antwort gewartet werden muss und diese häufig aus einer Aneinanderreihung von allgemeinen, nicht auf die konkrete Situation bezogenen Textbausteinen besteht, ist unbefriedigend.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel 52 Eidgenössische Steuerverwaltung</p><p>Abs. 2</p><p>Auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung innert angemessener Frist eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen.</p>
- Mehrwertsteuer. Auskünfte der Behörden
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