Mehrwertsteuer. Elektronische Abrechnung
- ShortId
-
05.3800
- Id
-
20053800
- Updated
-
27.07.2023 19:55
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuer. Elektronische Abrechnung
- AdditionalIndexing
-
24;34;Steuererklärung;Datenübertragung;E-mail;eGovernment;Mehrwertsteuer;Datenverarbeitung
- 1
-
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K11070603, Steuererklärung
- L03K120304, Datenverarbeitung
- L05K1202020102, Datenübertragung
- L05K1202020103, E-mail
- L04K08060105, eGovernment
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für viele Unternehmen - vor allem auch KMU - ist der elektronische Korrespondenzweg wesentlich einfacher als der postalische. Zudem können die Daten aus der Buchhaltung ohne Umweg in ein elektronisches Formular übernommen werden. Bei der ESTV fallen erhebliche administrative Vereinfachungen an, da das Einscannen oder manuelle Erfassen der Angaben auf den Papierformularen entfällt. Technisch stellt ein solches Verfahren kein Problem dar, in Deutschland ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteueranmeldung schon seit Jahren möglich.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt den Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer. Mit Beschluss vom 26. Januar 2005 wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einem revidierten Mehrwertsteuergesetz auszuarbeiten. Ziel dieser Arbeiten ist es einerseits, die gesetzlichen Grundlagen in Richtung einer optimalen Mehrwertsteuer zu vereinfachen und zu verwesentlichen. Andererseits soll eine einfache und bürgerfreundliche Verwaltungspraxis etabliert werden.</p><p>Die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung ist heute ausschliesslich mit dem offiziellen und per Post zugestellten Formular zulässig. So rasch wie möglich soll aber die elektronische, d. h. papierlose, Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung eingeführt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass neue Lösungsansätze gefunden werden sollen, welche den Anforderungen der Kunden und Partner an die Geschäftsabwicklung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestmöglich Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu ergreifen, damit die Mehrwertsteuerabrechnung möglichst rasch elektronisch eingereicht werden kann.</p>
- Mehrwertsteuer. Elektronische Abrechnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für viele Unternehmen - vor allem auch KMU - ist der elektronische Korrespondenzweg wesentlich einfacher als der postalische. Zudem können die Daten aus der Buchhaltung ohne Umweg in ein elektronisches Formular übernommen werden. Bei der ESTV fallen erhebliche administrative Vereinfachungen an, da das Einscannen oder manuelle Erfassen der Angaben auf den Papierformularen entfällt. Technisch stellt ein solches Verfahren kein Problem dar, in Deutschland ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteueranmeldung schon seit Jahren möglich.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt den Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer. Mit Beschluss vom 26. Januar 2005 wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einem revidierten Mehrwertsteuergesetz auszuarbeiten. Ziel dieser Arbeiten ist es einerseits, die gesetzlichen Grundlagen in Richtung einer optimalen Mehrwertsteuer zu vereinfachen und zu verwesentlichen. Andererseits soll eine einfache und bürgerfreundliche Verwaltungspraxis etabliert werden.</p><p>Die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung ist heute ausschliesslich mit dem offiziellen und per Post zugestellten Formular zulässig. So rasch wie möglich soll aber die elektronische, d. h. papierlose, Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung eingeführt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass neue Lösungsansätze gefunden werden sollen, welche den Anforderungen der Kunden und Partner an die Geschäftsabwicklung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestmöglich Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu ergreifen, damit die Mehrwertsteuerabrechnung möglichst rasch elektronisch eingereicht werden kann.</p>
- Mehrwertsteuer. Elektronische Abrechnung
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