Betreibungsrecht und Aussenbeziehungen
- ShortId
-
05.3807
- Id
-
20053807
- Updated
-
24.06.2025 23:58
- Language
-
de
- Title
-
Betreibungsrecht und Aussenbeziehungen
- AdditionalIndexing
-
12;08;internationale Beziehungen;Museum;Beschlagnahme;Schuldbetreibung;Kulturgut
- 1
-
- L06K110403010203, Schuldbetreibung
- L02K1002, internationale Beziehungen
- L04K05010103, Beschlagnahme
- L04K01060312, Museum
- L05K0106030104, Kulturgut
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie verschiedenen Medien zu entnehmen war, liess ein Genfer Geschäftsmann via ein Walliser Betreibungsamt Bilder beschlagnahmen, welche von russischen Museen für eine Ausstellung an ein schweizerisches Museum ausgeliehen worden waren. Dieser Geschäftsmann gab an, Russland schulde ihm mehr als eine Milliarde Franken. Der Bundesrat setzte dann diesem Spuk ein Ende und gab die Bilder frei. Durch diese Affäre entstand der Schweiz und insbesondere ihren Museen ein beträchtlicher immaterieller Schaden. Es wird in Zukunft wesentlich schwieriger werden, ausländische - insbesondere russische - Museen zu überzeugen, dass sie ihre Bilder gefahrlos in die Schweiz ausleihen können.</p><p>Es war sicher richtig, dass der Bundesrat rechtzeitig die Notbremse zog und so den Schaden für unser Land begrenzte. Eigentlich sollte aber das Justizsystem - inklusive Schuldbetreibungs- und Konkursrecht - funktionieren können, ohne dass Notbremsen gezogen werden müssen. Insbesondere müsste es so funktionieren, dass die Aussenbeziehungen unseres Landes nicht belastet werden. Es müsste für jeden Beamten klar sein, wo die völkerrechtlichen Grenzen eines SchKG-Verfahrens liegen.</p><p>Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die erwähnte Affäre um die Bilder aus russischen Museen ein Einzelfall bleiben wird. Das Problem kann sich auch künftig stellen. Der Genfer Geschäftsmann hat übrigens bereits in der Vergangenheit ähnliche Aktionen (gegen das russische Schulschiff Sedow und russische Flugzeuge, welche in Le Bourget ausgestellt wurden) durchgeführt. Offensichtlich geht es ihm dabei vor allem um Publizität, da er kaum hoffen kann, so zu Geld zu kommen. Sein Vorgehen könnte auch von anderen Leuten kopiert werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie zukünftig verhindert werden kann, dass durch Betreibungsbegehren die Aussenbeziehungen der Schweiz gestört und ihre Interessen oder ihr Ansehen geschädigt werden können. Er wird weiterhin eingeladen, dem Parlament über das Ergebnis seiner Prüfungen Bericht zu erstatten, gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen oder dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen.</p>
- Betreibungsrecht und Aussenbeziehungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie verschiedenen Medien zu entnehmen war, liess ein Genfer Geschäftsmann via ein Walliser Betreibungsamt Bilder beschlagnahmen, welche von russischen Museen für eine Ausstellung an ein schweizerisches Museum ausgeliehen worden waren. Dieser Geschäftsmann gab an, Russland schulde ihm mehr als eine Milliarde Franken. Der Bundesrat setzte dann diesem Spuk ein Ende und gab die Bilder frei. Durch diese Affäre entstand der Schweiz und insbesondere ihren Museen ein beträchtlicher immaterieller Schaden. Es wird in Zukunft wesentlich schwieriger werden, ausländische - insbesondere russische - Museen zu überzeugen, dass sie ihre Bilder gefahrlos in die Schweiz ausleihen können.</p><p>Es war sicher richtig, dass der Bundesrat rechtzeitig die Notbremse zog und so den Schaden für unser Land begrenzte. Eigentlich sollte aber das Justizsystem - inklusive Schuldbetreibungs- und Konkursrecht - funktionieren können, ohne dass Notbremsen gezogen werden müssen. Insbesondere müsste es so funktionieren, dass die Aussenbeziehungen unseres Landes nicht belastet werden. Es müsste für jeden Beamten klar sein, wo die völkerrechtlichen Grenzen eines SchKG-Verfahrens liegen.</p><p>Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die erwähnte Affäre um die Bilder aus russischen Museen ein Einzelfall bleiben wird. Das Problem kann sich auch künftig stellen. Der Genfer Geschäftsmann hat übrigens bereits in der Vergangenheit ähnliche Aktionen (gegen das russische Schulschiff Sedow und russische Flugzeuge, welche in Le Bourget ausgestellt wurden) durchgeführt. Offensichtlich geht es ihm dabei vor allem um Publizität, da er kaum hoffen kann, so zu Geld zu kommen. Sein Vorgehen könnte auch von anderen Leuten kopiert werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie zukünftig verhindert werden kann, dass durch Betreibungsbegehren die Aussenbeziehungen der Schweiz gestört und ihre Interessen oder ihr Ansehen geschädigt werden können. Er wird weiterhin eingeladen, dem Parlament über das Ergebnis seiner Prüfungen Bericht zu erstatten, gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen oder dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen.</p>
- Betreibungsrecht und Aussenbeziehungen
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