Disparitätenzahlungen

ShortId
05.3808
Id
20053808
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Disparitätenzahlungen
AdditionalIndexing
08;10;Kohäsionsfonds;Fonds EU;Gemeinschaftsbeihilfe;regionale Beihilfe;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L04K09020207, Fonds EU
  • L05K0704010104, Gemeinschaftsbeihilfe
  • L05K0704010108, regionale Beihilfe
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat sicherte der Europäischen Union im Mai 2004 zu, während fünf Jahren mit je 200 Millionen Franken zum wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich an die neuen EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, die zur Finanzierung des Beitrages nötigen Mittel im EDA und im EVD vollständig zu kompensieren. An gesetzlich nicht gebundenen Mitteln stehen in diesen Departementen jedoch praktisch nur Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe (Official development assistance, ODA) zur Verfügung. Der Beitrag der Schweiz an den wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich der EU ist nach OECD-Kriterien und den Regeln der EU jedoch bei der öffentlichen Entwicklungshilfe nicht anrechenbar. Das bisher vorgesehene Finanzierungsmodell führt deshalb zu einer Kürzung der öffentlichen Entwicklungshilfe.</p><p>Eine Kürzung der öffentlichen Entwicklungshilfe ist angesichts der Versprechungen, die der Bundespräsident am Uno-Gipfel "Millennium +5" in New York abgegeben hat, aussenpolitisch nicht zu verantworten. Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates forderte an ihrer Sitzung vom 30./31. August 2005: "Die Schweiz verpflichtet sich, ihre Entwicklungshilfe bis 2010 zu erhöhen." Die gemäss Finanzplan und Absichtserklärungen geplante Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz ist nur erreichbar, wenn der Bundesrat auf seinen Entscheid vom 12. Mai 2004 zurückkommt und alternative Finanzierungen für den Kohäsionsbeitrag erschliesst. In die gleiche Richtung zielen einzelne Äusserungen während der ständerätlichen Debatte in der Wintersession 2005.</p><p>Der Disparitätenausgleich kann durch die Heranziehung der Erträge aus der Zinsbesteuerung, den osterweiterungsbedingten zusätzlichen Steuereinnahmen und aus der im Hinblick auf die Beitragszahlung vorgenommenen Kürzung der Osthilfe in der Höhe von 400 Millionen Franken budgetneutral finanziert werden, ohne die ODA zu kürzen.</p>
  • <p>Ausgehend von den Entscheiden des Bundesrates wird der Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU durch Kompensation von EDA und EVD finanziert. Zudem wird eine Teilfinanzierung aus den Einnahmen der Zinsbesteuerung geprüft. Der Bundeshaushalt wird dadurch nicht zusätzlich belastet.</p><p>Die von den beiden Departementen zu leistende Kompensation erfolgt nicht zulasten der Entwicklungshilfe, die in den Ländern des Südens geleistet wird. Dem Anliegen der Motionärin kann daher nur in dem Sinne gefolgt werden, als die Südhilfe nicht belangt wird. Die Kompensation betrifft jedoch die traditionelle Ostzusammenarbeit der beiden Departemente EDA und EVD und wird deshalb auch die ODA belasten. Der Bundesrat achtet dabei darauf, dass trotz der Kompensation eine substanzielle Ostzusammenarbeit weitergeführt werden kann. Dies ist u. a. dadurch möglich, als die Auszahlung der verpflichteten Milliarde Franken über eine Zeitperiode von acht bis zehn Jahren erfolgen wird. Während dieser Zeitspanne wird der Bundesrat den Verlauf der Auszahlungen und deren Finanzierung periodisch überprüfen und allenfalls anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich der EU nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe zu finanzieren.</p>
  • Disparitätenzahlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat sicherte der Europäischen Union im Mai 2004 zu, während fünf Jahren mit je 200 Millionen Franken zum wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich an die neuen EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, die zur Finanzierung des Beitrages nötigen Mittel im EDA und im EVD vollständig zu kompensieren. An gesetzlich nicht gebundenen Mitteln stehen in diesen Departementen jedoch praktisch nur Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe (Official development assistance, ODA) zur Verfügung. Der Beitrag der Schweiz an den wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich der EU ist nach OECD-Kriterien und den Regeln der EU jedoch bei der öffentlichen Entwicklungshilfe nicht anrechenbar. Das bisher vorgesehene Finanzierungsmodell führt deshalb zu einer Kürzung der öffentlichen Entwicklungshilfe.</p><p>Eine Kürzung der öffentlichen Entwicklungshilfe ist angesichts der Versprechungen, die der Bundespräsident am Uno-Gipfel "Millennium +5" in New York abgegeben hat, aussenpolitisch nicht zu verantworten. Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates forderte an ihrer Sitzung vom 30./31. August 2005: "Die Schweiz verpflichtet sich, ihre Entwicklungshilfe bis 2010 zu erhöhen." Die gemäss Finanzplan und Absichtserklärungen geplante Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz ist nur erreichbar, wenn der Bundesrat auf seinen Entscheid vom 12. Mai 2004 zurückkommt und alternative Finanzierungen für den Kohäsionsbeitrag erschliesst. In die gleiche Richtung zielen einzelne Äusserungen während der ständerätlichen Debatte in der Wintersession 2005.</p><p>Der Disparitätenausgleich kann durch die Heranziehung der Erträge aus der Zinsbesteuerung, den osterweiterungsbedingten zusätzlichen Steuereinnahmen und aus der im Hinblick auf die Beitragszahlung vorgenommenen Kürzung der Osthilfe in der Höhe von 400 Millionen Franken budgetneutral finanziert werden, ohne die ODA zu kürzen.</p>
    • <p>Ausgehend von den Entscheiden des Bundesrates wird der Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU durch Kompensation von EDA und EVD finanziert. Zudem wird eine Teilfinanzierung aus den Einnahmen der Zinsbesteuerung geprüft. Der Bundeshaushalt wird dadurch nicht zusätzlich belastet.</p><p>Die von den beiden Departementen zu leistende Kompensation erfolgt nicht zulasten der Entwicklungshilfe, die in den Ländern des Südens geleistet wird. Dem Anliegen der Motionärin kann daher nur in dem Sinne gefolgt werden, als die Südhilfe nicht belangt wird. Die Kompensation betrifft jedoch die traditionelle Ostzusammenarbeit der beiden Departemente EDA und EVD und wird deshalb auch die ODA belasten. Der Bundesrat achtet dabei darauf, dass trotz der Kompensation eine substanzielle Ostzusammenarbeit weitergeführt werden kann. Dies ist u. a. dadurch möglich, als die Auszahlung der verpflichteten Milliarde Franken über eine Zeitperiode von acht bis zehn Jahren erfolgen wird. Während dieser Zeitspanne wird der Bundesrat den Verlauf der Auszahlungen und deren Finanzierung periodisch überprüfen und allenfalls anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Disparitätenausgleich der EU nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe zu finanzieren.</p>
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