Volkszählung 2010. Planung von flankierenden Massnahmen

ShortId
05.3809
Id
20053809
Updated
24.06.2025 23:42
Language
de
Title
Volkszählung 2010. Planung von flankierenden Massnahmen
AdditionalIndexing
28;Volkszählung;Vollerhebung;Evaluation;statistische Methode;Registererhebung;sozialstatistische Erhebung;Datenerhebung
1
  • L05K0107030301, Volkszählung
  • L04K02021803, statistische Methode
  • L05K0202180301, Registererhebung
  • L05K0202180303, Vollerhebung
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wird die traditionelle Volkszählung durch eine Registerzählung mit ergänzenden Mikroszensus ersetzt, werden viele Daten entweder überhaupt nicht oder zumindest nicht mit hinreichender Genauigkeit für kleinere räumliche Einheiten (Quartiere, Gemeinden, Regionen) erhoben. Zu den einzelnen Punkten:</p><p>1. Wie sollen Daten erhoben werden, welche nicht in öffentlichen Registern enthalten sind? Beispiele sind die umfassenden Wohndaten oder die Sprache. Wenn diese Daten nicht erhoben werden, dann bringt das enorme Nachteile für eine Politik im Bereich Mieten und Wohnen oder für die Bildungspolitik.</p><p>2. Mit der Volkszählung wurden für die verschiedensten Bereiche sehr lange Zeitreihen auch für kleine räumliche Einheiten erstellt. Diese ermöglichten beispielsweise die Analyse der Entwicklung der sozialen Schichtung in verschiedenen Regionen. Einerseits fördert der Bund die empirische Sozialforschung, andererseits will er ihr nun Basisdaten nicht mehr zur Verfügung stellen.</p><p>3. Für viele kommunale und kantonale Planungsprozesse sind Angaben über kleine räumliche Einheiten erforderlich. Die Verkehrsplanung benötigt Angaben zum Pendlerverhalten nicht für die gesamte Schweiz, sondern z. B. für die Gemeinde X und den Agglomerationskern Y. Solche Daten finden sich nicht in den Registern und können bei Mikrozensus nicht für die kleinen räumlichen Einheiten ermittelt werden.</p><p>4. Es ist anzunehmen, dass beim Wegfallen der klassischen Volkszählung viel mehr Spezialuntersuchungen durchgeführt werden. Deren Daten sind - im Gegensatz zu denjenigen der Volkszählung - aber meist nicht allgemein zugänglich. Sollte nicht versucht werden, solche Daten in einer öffentlichen Datenbank zusammenzufassen?</p>
  • <p>Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Ende 2006/Anfang 2007 den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu den Anhörungsergebnissen, zur konkreten Ausgestaltung der Volkszählung 2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen Verpflichtungskredit und zu den allenfalls zu ändernden Rechtsgrundlagen unterbreiten wird. Er ist bereit, im Rahmen dieser Botschaft die im Postulat angesprochenen Fragen zu behandeln und deshalb das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, rechtzeitig zur Beratung der Vorlage über die Ersetzung der Volkszählung als Personenbefragung durch eine Registerzählung die Auswirkungen dieser Massnahme und die Notwendigkeit flankierender Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten zu prüfen und den eidgenössischen Räten darüber Bericht zu erstatten. Insbesondere sind die folgenden Auswirkungen und Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. die Erfassung von Daten, welche nicht in öffentlichen Registern enthalten sind (z. B. umfassende Wohndaten, Sprache usw.);</p><p>2. die Auswirkungen auf die empirische Sozialforschung;</p><p>3. die Auswirkungen auf die Agglomerationspolitik des Bundes;</p><p>4. die Auswirkungen auf kommunale und regionale Planungsprozesse sowie auf die Tätigkeit landesweit tätiger Verbände;</p><p>5. die Sammlung anderweitig erhobener Daten in einer zentralen Datenbank.</p>
  • Volkszählung 2010. Planung von flankierenden Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wird die traditionelle Volkszählung durch eine Registerzählung mit ergänzenden Mikroszensus ersetzt, werden viele Daten entweder überhaupt nicht oder zumindest nicht mit hinreichender Genauigkeit für kleinere räumliche Einheiten (Quartiere, Gemeinden, Regionen) erhoben. Zu den einzelnen Punkten:</p><p>1. Wie sollen Daten erhoben werden, welche nicht in öffentlichen Registern enthalten sind? Beispiele sind die umfassenden Wohndaten oder die Sprache. Wenn diese Daten nicht erhoben werden, dann bringt das enorme Nachteile für eine Politik im Bereich Mieten und Wohnen oder für die Bildungspolitik.</p><p>2. Mit der Volkszählung wurden für die verschiedensten Bereiche sehr lange Zeitreihen auch für kleine räumliche Einheiten erstellt. Diese ermöglichten beispielsweise die Analyse der Entwicklung der sozialen Schichtung in verschiedenen Regionen. Einerseits fördert der Bund die empirische Sozialforschung, andererseits will er ihr nun Basisdaten nicht mehr zur Verfügung stellen.</p><p>3. Für viele kommunale und kantonale Planungsprozesse sind Angaben über kleine räumliche Einheiten erforderlich. Die Verkehrsplanung benötigt Angaben zum Pendlerverhalten nicht für die gesamte Schweiz, sondern z. B. für die Gemeinde X und den Agglomerationskern Y. Solche Daten finden sich nicht in den Registern und können bei Mikrozensus nicht für die kleinen räumlichen Einheiten ermittelt werden.</p><p>4. Es ist anzunehmen, dass beim Wegfallen der klassischen Volkszählung viel mehr Spezialuntersuchungen durchgeführt werden. Deren Daten sind - im Gegensatz zu denjenigen der Volkszählung - aber meist nicht allgemein zugänglich. Sollte nicht versucht werden, solche Daten in einer öffentlichen Datenbank zusammenzufassen?</p>
    • <p>Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Ende 2006/Anfang 2007 den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu den Anhörungsergebnissen, zur konkreten Ausgestaltung der Volkszählung 2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen Verpflichtungskredit und zu den allenfalls zu ändernden Rechtsgrundlagen unterbreiten wird. Er ist bereit, im Rahmen dieser Botschaft die im Postulat angesprochenen Fragen zu behandeln und deshalb das Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, rechtzeitig zur Beratung der Vorlage über die Ersetzung der Volkszählung als Personenbefragung durch eine Registerzählung die Auswirkungen dieser Massnahme und die Notwendigkeit flankierender Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten zu prüfen und den eidgenössischen Räten darüber Bericht zu erstatten. Insbesondere sind die folgenden Auswirkungen und Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. die Erfassung von Daten, welche nicht in öffentlichen Registern enthalten sind (z. B. umfassende Wohndaten, Sprache usw.);</p><p>2. die Auswirkungen auf die empirische Sozialforschung;</p><p>3. die Auswirkungen auf die Agglomerationspolitik des Bundes;</p><p>4. die Auswirkungen auf kommunale und regionale Planungsprozesse sowie auf die Tätigkeit landesweit tätiger Verbände;</p><p>5. die Sammlung anderweitig erhobener Daten in einer zentralen Datenbank.</p>
    • Volkszählung 2010. Planung von flankierenden Massnahmen

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