Öffentliche Gelder für die Schweizerische Flüchtlingshilfe
- ShortId
-
05.3810
- Id
-
20053810
- Updated
-
28.07.2023 08:12
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Gelder für die Schweizerische Flüchtlingshilfe
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Hilfswerk;Controlling;Kanton;Nichtregierungsorganisation;Subvention;Haushaltskontrolle;entwicklungspolitische Organisation;gebundene Ausgabe;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K1102030202, Subvention
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- L04K10010410, Hilfswerk
- L04K10010406, entwicklungspolitische Organisation
- L05K0703050102, Controlling
- L06K080701020108, Kanton
- L04K11020303, gebundene Ausgabe
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L04K11020205, Haushaltskontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bund kann für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen finanzielle Beiträge ausrichten (Art. 91 Abs. 4 AsylG). Im Jahre 2004 standen dafür 4 Millionen Franken zur Verfügung. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) mit der Koordination und Finanzierung der Projekttätigkeiten beauftragt (Art. 45 Abs. 3 AsylV2). Als Entschädigung für diese Aufgabe erhielt die SFH 650 000 Franken. Zudem erhielt die SFH 750 000 Franken für die Koordination der Teilnahme von Hilfswerkvertretungen an den Anhörungen von Asylsuchenden (Art. 30 und Art. 94 AsylG) sowie 200 000 Franken für ihre Aufgabe als Vermittlerin und Koordinatorin im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Art. 94 Abs. 1 AsylG). Insgesamt erhielt die SFH 2004 vom Bund somit 1,6 Millionen Franken. Im Rahmen des Strategieprogramms "Migration und Gesundheit" des Bundes erhielt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) 2004 300 000 Franken für die Betreuung traumatisierter Flüchtlinge. Der "Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" hat in seiner Laufzeit (2001-2005) das SFH-Projekt "Flucht, Asyl, Integration - Sensibilisierungs- und Informationsprogramm" für Schulen bzw. Erwachsene auf Deutsch und Französisch unterstützt. Im Jahre 2004 wurden dafür 95 000 Franken ausbezahlt.</p><p>2. Das BFM subventioniert seit dem Jahr 2002 die Rückkehrberatung leistungsabhängig und zweckgebunden. Die Beiträge an die Kantone werden jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2004 haben die Kantone ZH, FR, GE, GL, TI und UR den Bereich der Rückkehrberatung an das Schweizerische Rote Kreuz übertragen. Die Kantone LU, OW, SZ und ZG mandatierten die Caritas Schweiz mit der Rückkehrberatung. Der Bund hat diese Aufgabe im Jahr 2004 mit rund 0,9 Millionen Franken finanziert. In den Kantonen BE, BS, SO, SZ, LU, FR, SH, ZH, NE, VS und GE wurden rückkehrorientierte Ausbildungsprojekte in der Schweiz durch das Schweizerische Rote Kreuz, die Caritas Schweiz, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk und das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz angeboten. Der Bund wandte dafür im Jahre 2004 einen Betrag von rund 2,2 Millionen Franken auf. Die einzelnen Projekte werden vom BFM in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Kantone geprüft und genehmigt. Der Projektverlauf wird überprüft. Für die Ausrichtung der Sozialhilfe an Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge sind die Kantone zuständig. Der Bund gilt den Kantonen ihre Kosten mittels Pauschalen ab. Im Rahmen der Finanzaufsicht wird die korrekte Verwendung und die vorschriftsgemässe Abrechnung der Bundesbeiträge überprüft. Die Kantone sind frei, diese Aufgabe selbst zu übernehmen oder Dritten zu übertragen. Die Kantone BE, FR, GE, JU, LU, OW, TI, UR und VD haben diese Aufgabe vollständig Hilfswerken übertragen, meist dem SRK oder der Caritas. Die Kantone GL, NE, BL, SH, SZ, VS, ZG, TG, SO und ZH übernehmen die Aufgabe teils selbst, teils haben sie Hilfswerke damit beauftragt. Die Kantone AG, AI, AR, BS, GR, NW und SG erledigen diese Aufgabe selbst.</p><p>3. Seit 1999 wird die Zusammenarbeit des BFM mit der SFH mit Leistungsverträgen geregelt. Auch mit dem SRK besteht ein Leistungsvertrag (vgl. Frage 1). In diesen Verträgen werden die zu erbringenden Leistungen und die entsprechende Entschädigung der Beauftragten definiert. Die Beauftragten sind verpflichtet, eine Evaluation der Projekttätigkeit vorzunehmen und einen Bericht zu erstellen. Im Rahmen der Finanzaufsicht nach Artikel 95 des Asylgesetzes wird die Verwendung der Bundesbeiträge im Asyl- und Flüchtlingsbereich durch das BFM überprüft. Unrechtmässig verwendete Bundesbeiträge wären zurückzuerstatten. Bis heute wurde keine unrechtmässige Verwendung der Bundesbeiträge festgestellt. Aufgrund der in den Leistungsverträgen abschliessend definierten Aufgaben ergibt sich klar, dass eine Verwendung der Bundesbeiträge zu anderen Tätigkeiten, also auch zur Unterstützung von Abstimmungskampagnen, nicht zulässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Bericht "Die Rolle der schweizerischen Nichtregierungsorganisationen im Asyl-, Flüchtlings- und Rückkehrbereich" wird dargelegt, dass die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) vom Bund erhebliche Mittel bezieht. Der Bund zahlt auch Gelder an Kantone, welche diese teilweise an die SFH oder andere im Bereich der Flüchtlingsbetreuung tätige nichtstaatliche Organisationen (NGO) weiterleiten. Unklar ist, ob und gegebenenfalls inwieweit der Bund den zweckbestimmten Einsatz dieser Geld kontrolliert. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Beträge hat der Bund im Jahr 2004 an die SFH oder andere im Flüchtlingsbereich tätige NGO bezahlt?</p><p>2. Welche vom Bund an die Kantone bezahlten Beträge sind im Jahr 2004 von welchen Kantonen an die SFH oder andere im Flüchtlingsbereich tätige NGO weitergeleitet worden für Arbeiten im Bereich der Rückkehrberatung, der rückkehrorientierten Projekte in der Schweiz, für Tätigkeiten in der Sozialhilfe für Asylsuchende und/oder Flüchtlinge oder für andere Tätigkeitsgebiete, welche Personen aus dem Flüchtlingsbereich betreffen?</p><p>3. Der Umstand, dass die SFH und/oder andere im Flüchtlingsbereich tätige NGO Bundesgelder erhalten, lässt die Möglichkeit offen, dass diese Mittel auch für die anstehende Referendumskampagne gegen das neue Ausländergesetz und die Teilrevision des Asylgesetzes eingesetzt werden. Verfügt der Bundesrat über Kontrollinstrumente, die sicherstellen, dass keine Steuergelder für diese Referenden verwendet werden?</p>
- Öffentliche Gelder für die Schweizerische Flüchtlingshilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bund kann für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen finanzielle Beiträge ausrichten (Art. 91 Abs. 4 AsylG). Im Jahre 2004 standen dafür 4 Millionen Franken zur Verfügung. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) mit der Koordination und Finanzierung der Projekttätigkeiten beauftragt (Art. 45 Abs. 3 AsylV2). Als Entschädigung für diese Aufgabe erhielt die SFH 650 000 Franken. Zudem erhielt die SFH 750 000 Franken für die Koordination der Teilnahme von Hilfswerkvertretungen an den Anhörungen von Asylsuchenden (Art. 30 und Art. 94 AsylG) sowie 200 000 Franken für ihre Aufgabe als Vermittlerin und Koordinatorin im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Art. 94 Abs. 1 AsylG). Insgesamt erhielt die SFH 2004 vom Bund somit 1,6 Millionen Franken. Im Rahmen des Strategieprogramms "Migration und Gesundheit" des Bundes erhielt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) 2004 300 000 Franken für die Betreuung traumatisierter Flüchtlinge. Der "Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" hat in seiner Laufzeit (2001-2005) das SFH-Projekt "Flucht, Asyl, Integration - Sensibilisierungs- und Informationsprogramm" für Schulen bzw. Erwachsene auf Deutsch und Französisch unterstützt. Im Jahre 2004 wurden dafür 95 000 Franken ausbezahlt.</p><p>2. Das BFM subventioniert seit dem Jahr 2002 die Rückkehrberatung leistungsabhängig und zweckgebunden. Die Beiträge an die Kantone werden jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2004 haben die Kantone ZH, FR, GE, GL, TI und UR den Bereich der Rückkehrberatung an das Schweizerische Rote Kreuz übertragen. Die Kantone LU, OW, SZ und ZG mandatierten die Caritas Schweiz mit der Rückkehrberatung. Der Bund hat diese Aufgabe im Jahr 2004 mit rund 0,9 Millionen Franken finanziert. In den Kantonen BE, BS, SO, SZ, LU, FR, SH, ZH, NE, VS und GE wurden rückkehrorientierte Ausbildungsprojekte in der Schweiz durch das Schweizerische Rote Kreuz, die Caritas Schweiz, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk und das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz angeboten. Der Bund wandte dafür im Jahre 2004 einen Betrag von rund 2,2 Millionen Franken auf. Die einzelnen Projekte werden vom BFM in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Kantone geprüft und genehmigt. Der Projektverlauf wird überprüft. Für die Ausrichtung der Sozialhilfe an Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge sind die Kantone zuständig. Der Bund gilt den Kantonen ihre Kosten mittels Pauschalen ab. Im Rahmen der Finanzaufsicht wird die korrekte Verwendung und die vorschriftsgemässe Abrechnung der Bundesbeiträge überprüft. Die Kantone sind frei, diese Aufgabe selbst zu übernehmen oder Dritten zu übertragen. Die Kantone BE, FR, GE, JU, LU, OW, TI, UR und VD haben diese Aufgabe vollständig Hilfswerken übertragen, meist dem SRK oder der Caritas. Die Kantone GL, NE, BL, SH, SZ, VS, ZG, TG, SO und ZH übernehmen die Aufgabe teils selbst, teils haben sie Hilfswerke damit beauftragt. Die Kantone AG, AI, AR, BS, GR, NW und SG erledigen diese Aufgabe selbst.</p><p>3. Seit 1999 wird die Zusammenarbeit des BFM mit der SFH mit Leistungsverträgen geregelt. Auch mit dem SRK besteht ein Leistungsvertrag (vgl. Frage 1). In diesen Verträgen werden die zu erbringenden Leistungen und die entsprechende Entschädigung der Beauftragten definiert. Die Beauftragten sind verpflichtet, eine Evaluation der Projekttätigkeit vorzunehmen und einen Bericht zu erstellen. Im Rahmen der Finanzaufsicht nach Artikel 95 des Asylgesetzes wird die Verwendung der Bundesbeiträge im Asyl- und Flüchtlingsbereich durch das BFM überprüft. Unrechtmässig verwendete Bundesbeiträge wären zurückzuerstatten. Bis heute wurde keine unrechtmässige Verwendung der Bundesbeiträge festgestellt. Aufgrund der in den Leistungsverträgen abschliessend definierten Aufgaben ergibt sich klar, dass eine Verwendung der Bundesbeiträge zu anderen Tätigkeiten, also auch zur Unterstützung von Abstimmungskampagnen, nicht zulässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Bericht "Die Rolle der schweizerischen Nichtregierungsorganisationen im Asyl-, Flüchtlings- und Rückkehrbereich" wird dargelegt, dass die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) vom Bund erhebliche Mittel bezieht. Der Bund zahlt auch Gelder an Kantone, welche diese teilweise an die SFH oder andere im Bereich der Flüchtlingsbetreuung tätige nichtstaatliche Organisationen (NGO) weiterleiten. Unklar ist, ob und gegebenenfalls inwieweit der Bund den zweckbestimmten Einsatz dieser Geld kontrolliert. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Beträge hat der Bund im Jahr 2004 an die SFH oder andere im Flüchtlingsbereich tätige NGO bezahlt?</p><p>2. Welche vom Bund an die Kantone bezahlten Beträge sind im Jahr 2004 von welchen Kantonen an die SFH oder andere im Flüchtlingsbereich tätige NGO weitergeleitet worden für Arbeiten im Bereich der Rückkehrberatung, der rückkehrorientierten Projekte in der Schweiz, für Tätigkeiten in der Sozialhilfe für Asylsuchende und/oder Flüchtlinge oder für andere Tätigkeitsgebiete, welche Personen aus dem Flüchtlingsbereich betreffen?</p><p>3. Der Umstand, dass die SFH und/oder andere im Flüchtlingsbereich tätige NGO Bundesgelder erhalten, lässt die Möglichkeit offen, dass diese Mittel auch für die anstehende Referendumskampagne gegen das neue Ausländergesetz und die Teilrevision des Asylgesetzes eingesetzt werden. Verfügt der Bundesrat über Kontrollinstrumente, die sicherstellen, dass keine Steuergelder für diese Referenden verwendet werden?</p>
- Öffentliche Gelder für die Schweizerische Flüchtlingshilfe
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