Entrümpelung des Bundesrechtes

ShortId
05.3815
Id
20053815
Updated
14.11.2025 06:38
Language
de
Title
Entrümpelung des Bundesrechtes
AdditionalIndexing
12;Gesetzesproduktion;Aufhebung einer Bestimmung;Gesetzbuch
1
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K05030103, Gesetzbuch
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Antwort des Bundesrates vom 23. November 2005 zu meiner Anfrage 05.1142 betreffend Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur hat der Bundesrat auf das Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechtes" verwiesen, worin obsolet gewordene Erlasse wie der in der Anfrage genannte in einem vereinfachten Verfahren aufgehoben werden sollen. Dieses Vorhaben ist verdienstvoll und macht weitere Vorstösse im Sinne der genannten Anfrage überflüssig. Volle Entrümpelungswirkung wird indessen erreicht, wenn nicht nur gesamte Erlasse, sondern auch obsolete Abschnitte und Einzelbestimmungen aufgehoben werden. Diverse Kantone haben dies in vereinfachtem Verfahren und mit Sammelerlassen getan. Dies soll nun ohne grossen Aufwand auch beim Bund erfolgen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen des Teilprojektes "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007 nicht nur obsolete Erlasse aller Rechtsetzungsebenen, sondern auch obsolete Abschnitte und Einzelbestimmungen in Erlassen aufzuheben, welche nicht gänzlich aufgehoben werden können. Für die Gesetzesstufe ist ein Sammelerlass vorzusehen.</p>
  • Entrümpelung des Bundesrechtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort des Bundesrates vom 23. November 2005 zu meiner Anfrage 05.1142 betreffend Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur hat der Bundesrat auf das Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechtes" verwiesen, worin obsolet gewordene Erlasse wie der in der Anfrage genannte in einem vereinfachten Verfahren aufgehoben werden sollen. Dieses Vorhaben ist verdienstvoll und macht weitere Vorstösse im Sinne der genannten Anfrage überflüssig. Volle Entrümpelungswirkung wird indessen erreicht, wenn nicht nur gesamte Erlasse, sondern auch obsolete Abschnitte und Einzelbestimmungen aufgehoben werden. Diverse Kantone haben dies in vereinfachtem Verfahren und mit Sammelerlassen getan. Dies soll nun ohne grossen Aufwand auch beim Bund erfolgen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen des Teilprojektes "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007 nicht nur obsolete Erlasse aller Rechtsetzungsebenen, sondern auch obsolete Abschnitte und Einzelbestimmungen in Erlassen aufzuheben, welche nicht gänzlich aufgehoben werden können. Für die Gesetzesstufe ist ein Sammelerlass vorzusehen.</p>
    • Entrümpelung des Bundesrechtes

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