Möglicher Ausschluss gewisser psychotherapeutischer Leistungen von der Grundversicherung

ShortId
05.3829
Id
20053829
Updated
14.11.2025 07:30
Language
de
Title
Möglicher Ausschluss gewisser psychotherapeutischer Leistungen von der Grundversicherung
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Psychotherapie;psychische Krankheit
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K16030204, Psychotherapie
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050107, psychische Krankheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist allgemein bekannt, dass sich die Volksgesundheit, insbesondere die psychische Gesundheit der Bevölkerung, in den letzten Jahren verschlechtert hat. Der Bundesrat selbst weist immer wieder auf diesen Umstand hin. Damit die verschiedenen Probleme der Patientinnen und Patienten angemessen behandelt werden können, d. h. deren Erkrankung, individuelle Situation, Umfeld und spezifische psychische Struktur usw. berücksichtigt werden, muss eine Vielfalt von Mitteln und Methoden verfügbar sein. Dies gilt umso mehr für psychische Erkrankungen, deren Behandlung sehr stark auf empirischen Erkenntnissen beruht. Zudem ist es im Vergleich zu anderen Gebieten besonders schwierig, die Indikatoren zu objektivieren, weil die Therapeutinnen und Therapeuten ihren Patientinnen und Patienten sehr nahe sind. Folglich wäre es äusserst beunruhigend, wenn eine drastische Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in der Praxis dazu führte, dass gewisse psychotherapeutische Behandlungen nicht mehr vergütet werden, vor allem wenn diese nach anerkannten und wirksamen Methoden durchgeführt werden. Mit dieser Interpellation soll dieser Umstand genauer beleuchtet werden. Es ist durchaus verständlich, dass die Sorge der steigenden Gesundheitskosten auf dem Bundesrat und allen anderen politischen Entscheidungsträgern lastet. Sie kann jedoch nicht rechtfertigen, dass einer gewissen Patientengruppe der Zugang zur einzigen wirksamen Therapie verweigert wird, was zwangsläufig der Fall wäre, wenn die vorgesehenen Einsparungen im Bereich der Psychotherapie vorgenommen würden. Zudem widersprächen diese Abstriche dem Ziel des Bundesrates, dass möglichst viele Patientinnen und Patienten wieder eingegliedert werden, um so das Eintreten der Invalidität zu verhindern. Patientinnen und Patienten, die eine notwendige Behandlung abbrechen, laufen nämlich ein erhöhtes Risiko, invalide zu werden, insbesondere wenn sie an einer psychischen Erkrankung leiden.</p>
  • <p>1. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Dies gilt auch für die Psychotherapie. Im Rahmen eines Projektes zur Kostenkontrolle in der OKP überprüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zurzeit den Bereich der Psychotherapie bezüglich der genannten Kriterien. Je nach Ergebnis der Überprüfung sind Einschränkungen der Kostenübernahme für gewisse Psychotherapiemethoden, bei gewissen Indikationen für die Psychotherapie, und/oder ab einer gewissen Anzahl Psychotherapiesitzungen denkbar. Erste Resultate dieser Überprüfung lassen den Schluss zu, dass der Nutzen von mehreren Psychotherapiemethoden bei einer Vielzahl von psychischen Störungen gut belegt ist, während bei anderen Methoden und Indikationen einige Fragezeichen zur Wirksamkeit oder Zweckmässigkeit zu setzen sind. Allfällige Anpassungen in der Kostenübernahme haben den Besonderheiten der Psychotherapie (Wichtigkeit der Qualität der Arbeit des Therapeuten oder der Therapeutin und der Motivation und Mitwirkung des Patienten oder der Patientin) und ihrer besonderen Bedeutung zur Vorbeugung von länger dauernder Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Rechnung zu tragen.</p><p>2./3. Diese Fragen können erst nach Abschluss der laufenden Überprüfung beantwortet werden.</p><p>4. Die Psychotherapie ist eine von verschiedenen Methoden zur Behandlung von psychischen Krankheiten. Von ebenso grosser Bedeutung sind die sozialpsychiatrischen Interventionen und medikamentös unterstützte Behandlungen. Das BAG hat in seinem Strategieentwurf "Psychische Gesundheit" (2004) darauf hingewiesen, dass darüber hinaus die Prävention und die Gesundheitsförderung, die Früherkennung sowie die Schaffung oder Verbesserung der Therapieangebote für besondere Gruppen der Bevölkerung (z. B. fremdsprachige Menschen, betagte Personen) eine wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der psychischen Gesundheit in der Bevölkerung spielen. Das BAG fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Früherkennung und die Verbesserung der Behandlung von Depression und unterstützt die Kantone, solche Aktionsprogramme zu lancieren. Der allfällige Ausschluss von unwirksamen oder unnötig langen Therapien von der Kostenübernahme durch die OKP widerspricht den Anstrengungen des Bundes zur Erhaltung der psychischen Gesundheit nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass er gewisse psychotherapeutische Leistungen künftig von der Liste der Behandlungen streichen möchte, die von der Grundversicherung vergütet werden?</p><p>2. Wenn die Frage 1 mit ja beantwortet wird, auf welche Grundlagen und Kriterien stützt er sich dabei?</p><p>3. Wenn die Frage 1 mit ja beantwortet wird, um welche psychotherapeutischen Leistungen handelt es sich?</p><p>4. Hält der Bundesrat dieses Vorgehen für geeignet, um der Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung entgegenzuwirken?</p>
  • Möglicher Ausschluss gewisser psychotherapeutischer Leistungen von der Grundversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist allgemein bekannt, dass sich die Volksgesundheit, insbesondere die psychische Gesundheit der Bevölkerung, in den letzten Jahren verschlechtert hat. Der Bundesrat selbst weist immer wieder auf diesen Umstand hin. Damit die verschiedenen Probleme der Patientinnen und Patienten angemessen behandelt werden können, d. h. deren Erkrankung, individuelle Situation, Umfeld und spezifische psychische Struktur usw. berücksichtigt werden, muss eine Vielfalt von Mitteln und Methoden verfügbar sein. Dies gilt umso mehr für psychische Erkrankungen, deren Behandlung sehr stark auf empirischen Erkenntnissen beruht. Zudem ist es im Vergleich zu anderen Gebieten besonders schwierig, die Indikatoren zu objektivieren, weil die Therapeutinnen und Therapeuten ihren Patientinnen und Patienten sehr nahe sind. Folglich wäre es äusserst beunruhigend, wenn eine drastische Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in der Praxis dazu führte, dass gewisse psychotherapeutische Behandlungen nicht mehr vergütet werden, vor allem wenn diese nach anerkannten und wirksamen Methoden durchgeführt werden. Mit dieser Interpellation soll dieser Umstand genauer beleuchtet werden. Es ist durchaus verständlich, dass die Sorge der steigenden Gesundheitskosten auf dem Bundesrat und allen anderen politischen Entscheidungsträgern lastet. Sie kann jedoch nicht rechtfertigen, dass einer gewissen Patientengruppe der Zugang zur einzigen wirksamen Therapie verweigert wird, was zwangsläufig der Fall wäre, wenn die vorgesehenen Einsparungen im Bereich der Psychotherapie vorgenommen würden. Zudem widersprächen diese Abstriche dem Ziel des Bundesrates, dass möglichst viele Patientinnen und Patienten wieder eingegliedert werden, um so das Eintreten der Invalidität zu verhindern. Patientinnen und Patienten, die eine notwendige Behandlung abbrechen, laufen nämlich ein erhöhtes Risiko, invalide zu werden, insbesondere wenn sie an einer psychischen Erkrankung leiden.</p>
    • <p>1. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Dies gilt auch für die Psychotherapie. Im Rahmen eines Projektes zur Kostenkontrolle in der OKP überprüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zurzeit den Bereich der Psychotherapie bezüglich der genannten Kriterien. Je nach Ergebnis der Überprüfung sind Einschränkungen der Kostenübernahme für gewisse Psychotherapiemethoden, bei gewissen Indikationen für die Psychotherapie, und/oder ab einer gewissen Anzahl Psychotherapiesitzungen denkbar. Erste Resultate dieser Überprüfung lassen den Schluss zu, dass der Nutzen von mehreren Psychotherapiemethoden bei einer Vielzahl von psychischen Störungen gut belegt ist, während bei anderen Methoden und Indikationen einige Fragezeichen zur Wirksamkeit oder Zweckmässigkeit zu setzen sind. Allfällige Anpassungen in der Kostenübernahme haben den Besonderheiten der Psychotherapie (Wichtigkeit der Qualität der Arbeit des Therapeuten oder der Therapeutin und der Motivation und Mitwirkung des Patienten oder der Patientin) und ihrer besonderen Bedeutung zur Vorbeugung von länger dauernder Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Rechnung zu tragen.</p><p>2./3. Diese Fragen können erst nach Abschluss der laufenden Überprüfung beantwortet werden.</p><p>4. Die Psychotherapie ist eine von verschiedenen Methoden zur Behandlung von psychischen Krankheiten. Von ebenso grosser Bedeutung sind die sozialpsychiatrischen Interventionen und medikamentös unterstützte Behandlungen. Das BAG hat in seinem Strategieentwurf "Psychische Gesundheit" (2004) darauf hingewiesen, dass darüber hinaus die Prävention und die Gesundheitsförderung, die Früherkennung sowie die Schaffung oder Verbesserung der Therapieangebote für besondere Gruppen der Bevölkerung (z. B. fremdsprachige Menschen, betagte Personen) eine wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der psychischen Gesundheit in der Bevölkerung spielen. Das BAG fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Früherkennung und die Verbesserung der Behandlung von Depression und unterstützt die Kantone, solche Aktionsprogramme zu lancieren. Der allfällige Ausschluss von unwirksamen oder unnötig langen Therapien von der Kostenübernahme durch die OKP widerspricht den Anstrengungen des Bundes zur Erhaltung der psychischen Gesundheit nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass er gewisse psychotherapeutische Leistungen künftig von der Liste der Behandlungen streichen möchte, die von der Grundversicherung vergütet werden?</p><p>2. Wenn die Frage 1 mit ja beantwortet wird, auf welche Grundlagen und Kriterien stützt er sich dabei?</p><p>3. Wenn die Frage 1 mit ja beantwortet wird, um welche psychotherapeutischen Leistungen handelt es sich?</p><p>4. Hält der Bundesrat dieses Vorgehen für geeignet, um der Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung entgegenzuwirken?</p>
    • Möglicher Ausschluss gewisser psychotherapeutischer Leistungen von der Grundversicherung

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