Rückführung blockierter Gelder nach Kasachstan

ShortId
05.3830
Id
20053830
Updated
28.07.2023 12:52
Language
de
Title
Rückführung blockierter Gelder nach Kasachstan
AdditionalIndexing
08;Konto;Beschlagnahme;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Kasachstan;Finanzhilfe
1
  • L05K0703020103, Konto
  • L04K05010103, Beschlagnahme
  • L04K03030601, Kasachstan
  • L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es besteht kein direkter Kontakt zwischen der Schweiz und Kasachstan betreffend die auf Schweizer Konten blockierten kasachischen Guthaben. Hingegen sind zwischen Schweizer und amerikanischen Behörden Kontakte geknüpft worden, basierend auf einem Rechtshilfeersuchen, welches die USA wegen Korruptions- und Geldwäschereiverdacht gegen einen ihrer Staatsangehörigen eingereicht haben. Zurzeit sind das amerikanische Justizdepartement und das Genfer Untersuchungsrichteramt die Ansprechpartner des Bundesamtes für Justiz. Ausserdem steht das amerikanische Justizdepartement in Diskussion mit amerikanischen Rechtsanwälten, welche die Republik Kasachstan vertreten.</p><p>Alle Parteien sind mit dem Grundsatz der Rückführung einverstanden. Allerdings hängt das Schicksal der blockierten Guthaben im Wesentlichen vom Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens in den USA ab. Die vom Angeklagten adoptierte Verteidigungsstrategie, welche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten haben könnte, ist nicht nur imstande, das Gerichtsverfahren zu bremsen, sondern auch jedes Abkommen über die Modalitäten der Verwendung der blockierten Guthaben zu verhindern. Die Rechtsanwälte, welche die Republik Kasachstan vertreten, behaupten ihrerseits, dass die auf Schweizer Konten blockierten Guthaben für legitime öffentliche Ausgaben bestimmt seien. Ein solcher Hintergrund steht, falls er der Realität entspricht, dem Prinzip einer Verhandlung über die Rückführungsmodalitäten im Wege.</p><p>2. In Anbetracht der Gewaltenteilung sind die Möglichkeiten, Vorkehrungen zu treffen, um das Dossier voranzutreiben, begrenzt und können nicht getrennt vom laufenden Gerichtsverfahren getroffen werden.</p><p>Die Vereinigten Staaten und die Schweiz haben die Uno-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Wenn ihr Ratifizierungsverfahren beendet sein wird, werden sie sich verpflichten, die Bestimmungen einschliesslich des Kapitels V (Art. 51-59) betreffend die Rückführung von Vermögenswerten zu respektieren.</p><p>3. Der Bundesrat unterstützt das von den schweizerischen Gerichtsbehörden in Übereinstimmung mit ihren ausländischen Partnern gewählte Vorgehen mit dem Ziel, zu gewährleisten, dass diese Fonds auf transparente Art zurückerstattet werden. Alles muss unternommen werden, damit die Guthaben an den bzw. die rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden, dass das Geld nach bestem Wissen gebraucht wird und kein Risiko einer erneuten Veruntreuung besteht. Der Bundesrat erinnert daran, dass es hinsichtlich der Rückerstattung keine international anerkannten Grundsätze gibt, weshalb Lösungen von Fall zu Fall gesucht werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Juni 2000 sind auf verschiedenen Genfer Konten rund 130 Millionen US-Dollar aus Kasachstan blockiert. Dabei handelt es sich um vermutete Bestechungsgelder, die im Zusammenhang mit einem Erdölhandel zwischen der kasachischen Regierung und amerikanischen Ölunternehmen bezahlt wurden (s. dazu auch Anfrage Gysin Remo 04.1093). In der Rückführung ins Ursprungsland, auch ein Erfordernis der Uno-Konvention gegen Korruption, müsste sichergestellt werden, dass das Geld für Projekte im Interesse des Landes und der Bevölkerung eingesetzt wird und nicht betrügerischen Kreisen zugute kommt. Dies entspricht auch der Zielsetzung einer schon 2004 gebildeten Initiative kasachischer Bürger und Bürgerinnen, darunter auch Parlamentsvertreter der Opposition. In einem Antwortbrief an verschiedene Organisationen und Personen, die sich um den Fall kümmern, hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten am 23. September 2005 erneut erklärt, die Schweiz sei an einer Lösung des Falls interessiert und es seien Gespräche mit den beteiligten Parteien im Gang.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welcher Ebene und mit wem führt die Schweizer Regierung in dieser Sache Gespräche? Sind mit kasachischen Regierungsvertretern in letzter Zeit Fortschritte erzielt worden? Wie weit sind Kontakte mit US-Behörden bezüglich einer Rückführung der Gelder angelaufen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, unabhängig von laufenden strafrechtlichen Untersuchungen bereits Vorkehrungen für eine rasche Abwicklung des Falls zu treffen, und wie beurteilt er die Chance, die USA zur Übernahme der in der Uno-Konvention verankerten Position zu bewegen?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass angesichts der soeben unter fragwürdigen Umständen durchgeführten Präsidentschaftswahlen in Kasachstan die Bestrebungen für eine demokratisch abgestützte und transparente Rückführung der Gelder intensiviert werden sollten? Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorschlag, einen Fonds mit schweizerischer Beteiligung zu schaffen, der die rückgeführten Gelder demokratisch und im Interesse des kasachischen Volkes verwalten würde?</p>
  • Rückführung blockierter Gelder nach Kasachstan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es besteht kein direkter Kontakt zwischen der Schweiz und Kasachstan betreffend die auf Schweizer Konten blockierten kasachischen Guthaben. Hingegen sind zwischen Schweizer und amerikanischen Behörden Kontakte geknüpft worden, basierend auf einem Rechtshilfeersuchen, welches die USA wegen Korruptions- und Geldwäschereiverdacht gegen einen ihrer Staatsangehörigen eingereicht haben. Zurzeit sind das amerikanische Justizdepartement und das Genfer Untersuchungsrichteramt die Ansprechpartner des Bundesamtes für Justiz. Ausserdem steht das amerikanische Justizdepartement in Diskussion mit amerikanischen Rechtsanwälten, welche die Republik Kasachstan vertreten.</p><p>Alle Parteien sind mit dem Grundsatz der Rückführung einverstanden. Allerdings hängt das Schicksal der blockierten Guthaben im Wesentlichen vom Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens in den USA ab. Die vom Angeklagten adoptierte Verteidigungsstrategie, welche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten haben könnte, ist nicht nur imstande, das Gerichtsverfahren zu bremsen, sondern auch jedes Abkommen über die Modalitäten der Verwendung der blockierten Guthaben zu verhindern. Die Rechtsanwälte, welche die Republik Kasachstan vertreten, behaupten ihrerseits, dass die auf Schweizer Konten blockierten Guthaben für legitime öffentliche Ausgaben bestimmt seien. Ein solcher Hintergrund steht, falls er der Realität entspricht, dem Prinzip einer Verhandlung über die Rückführungsmodalitäten im Wege.</p><p>2. In Anbetracht der Gewaltenteilung sind die Möglichkeiten, Vorkehrungen zu treffen, um das Dossier voranzutreiben, begrenzt und können nicht getrennt vom laufenden Gerichtsverfahren getroffen werden.</p><p>Die Vereinigten Staaten und die Schweiz haben die Uno-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Wenn ihr Ratifizierungsverfahren beendet sein wird, werden sie sich verpflichten, die Bestimmungen einschliesslich des Kapitels V (Art. 51-59) betreffend die Rückführung von Vermögenswerten zu respektieren.</p><p>3. Der Bundesrat unterstützt das von den schweizerischen Gerichtsbehörden in Übereinstimmung mit ihren ausländischen Partnern gewählte Vorgehen mit dem Ziel, zu gewährleisten, dass diese Fonds auf transparente Art zurückerstattet werden. Alles muss unternommen werden, damit die Guthaben an den bzw. die rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden, dass das Geld nach bestem Wissen gebraucht wird und kein Risiko einer erneuten Veruntreuung besteht. Der Bundesrat erinnert daran, dass es hinsichtlich der Rückerstattung keine international anerkannten Grundsätze gibt, weshalb Lösungen von Fall zu Fall gesucht werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Juni 2000 sind auf verschiedenen Genfer Konten rund 130 Millionen US-Dollar aus Kasachstan blockiert. Dabei handelt es sich um vermutete Bestechungsgelder, die im Zusammenhang mit einem Erdölhandel zwischen der kasachischen Regierung und amerikanischen Ölunternehmen bezahlt wurden (s. dazu auch Anfrage Gysin Remo 04.1093). In der Rückführung ins Ursprungsland, auch ein Erfordernis der Uno-Konvention gegen Korruption, müsste sichergestellt werden, dass das Geld für Projekte im Interesse des Landes und der Bevölkerung eingesetzt wird und nicht betrügerischen Kreisen zugute kommt. Dies entspricht auch der Zielsetzung einer schon 2004 gebildeten Initiative kasachischer Bürger und Bürgerinnen, darunter auch Parlamentsvertreter der Opposition. In einem Antwortbrief an verschiedene Organisationen und Personen, die sich um den Fall kümmern, hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten am 23. September 2005 erneut erklärt, die Schweiz sei an einer Lösung des Falls interessiert und es seien Gespräche mit den beteiligten Parteien im Gang.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welcher Ebene und mit wem führt die Schweizer Regierung in dieser Sache Gespräche? Sind mit kasachischen Regierungsvertretern in letzter Zeit Fortschritte erzielt worden? Wie weit sind Kontakte mit US-Behörden bezüglich einer Rückführung der Gelder angelaufen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, unabhängig von laufenden strafrechtlichen Untersuchungen bereits Vorkehrungen für eine rasche Abwicklung des Falls zu treffen, und wie beurteilt er die Chance, die USA zur Übernahme der in der Uno-Konvention verankerten Position zu bewegen?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass angesichts der soeben unter fragwürdigen Umständen durchgeführten Präsidentschaftswahlen in Kasachstan die Bestrebungen für eine demokratisch abgestützte und transparente Rückführung der Gelder intensiviert werden sollten? Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorschlag, einen Fonds mit schweizerischer Beteiligung zu schaffen, der die rückgeführten Gelder demokratisch und im Interesse des kasachischen Volkes verwalten würde?</p>
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