Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Land- und Ernährungswirtschaft ausklammern

ShortId
05.3831
Id
20053831
Updated
28.07.2023 11:36
Language
de
Title
Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Land- und Ernährungswirtschaft ausklammern
AdditionalIndexing
55;15;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;internationale Verhandlungen;Lebensmittelindustrie;Vorbehalt bei einem Übereinkommen;Erhaltung der Landwirtschaft;Freihandelsabkommen;landwirtschaftliche Produkte;USA
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L04K03050305, USA
  • L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
  • L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
  • L04K14020301, Lebensmittelindustrie
  • L05K0506020601, Vorbehalt bei einem Übereinkommen
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz führt gegenwärtig exploratorische Gespräche mit den USA bezüglich eines bilateralen Freihandelsabkommens. Sollten die exploratorischen Gespräche in die Aufnahme von Verhandlungen münden, wird der Bundesrat aus folgenden Gründen beauftragt, die Land- und Ernährungswirtschaft von einem Freihandelsabkommen auszunehmen:</p><p>Ein Freihandelsabkommen mit den USA im Bereich der Agrargüter und Nahrungsmittel würde den Wert der landwirtschaftlichen Produktion voraussichtlich in Milliardenhöhe mindern. Zu bedenken ist, dass gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft bereits das WTO-Agrarabkommen zu einem Verlust des landwirtschaftlichen Produktionswertes in der Höhe von 2 bis 3,7 Milliarden Franken führen wird. Ein zusätzlicher Druck durch ein Freihandelsabkommen mit den USA würde die Landwirtschaft und die Erfüllung des Verfassungsauftrages nach Artikel 104 der Bundesverfassung existenziell infrage stellen.</p><p>Ein Freihandelsabkommen mit den USA für Agrargüter und Nahrungsmittel hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft, sondern auch auf die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Sektoren. Folge wäre der Verlust von mehreren Zehntausend Arbeitsplätzen, vorwiegend in nichturbanen Räumen. Ein Freihandelsabkommen würde daher die ländlichen Gebiete wirtschaftlich empfindlich treffen und insgesamt weiter schwächen.</p><p>Bei einem Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich stellt sich die Frage der Regelung der nichttarifären Aspekte, wie z. B. der Zulässigkeit des Einsatzes von antimikrobiellen Leistungsförderern und Hormonen in der tierischen Produktion, der Anerkennung der geschützten geografischen Ursprungsbezeichnungen oder Zulassung und Deklaration von gentechnisch veränderten Organismen. Wichtige Anliegen der Schweizer Konsumenten und Regeln, die für den Handel bei offenen Grenzen eine Voraussetzung sind, werden von den USA als abzubauende Handelshemmnisse bezeichnet. Könnten diese Punkte nicht im Sinne der Schweiz geregelt werden, würde einerseits das hohe schweizerische Anforderungsniveau an die Produktion von Nahrungsmitteln durch Importe unterlaufen, und andererseits wäre die Akzeptanz für ein Freihandelsabkommen bei der Schweizer Bevölkerung und den Stimmbürgern tief.</p><p>Ein Freihandelsabkommen würde die bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen der Schweiz im Agrarbereich schwächen bzw. es ergäbe sich ein Druck, in bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen den Vertragsstaaten dieselben tarifären Konzessionen einzuräumen wie den USA. Dies betrifft insbesondere das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Im nichttarifären Bereich ist mit erheblichen Komplikationen zu rechnen, die die Äquivalenz der schweizerischen Gesetzgebung mit derjenigen der EU z. B. beim Lebensmittelhygienerecht und dem Biostandard und somit die schweizerischen Lebensmittelexporte in den Hauptmarkt EU gefährden könnten. Ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Nahrungsmittelbereich mit den USA würde zudem dazu führen, dass die heute den ärmsten Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen erodieren würden. Dies widerspricht den entwicklungspolitischen Zielen der Schweiz.</p>
  • <p>Die Schweiz und die USA sind aufgrund der Beurteilung der Ergebnisse der zwischen September 2005 und Januar 2006 geführten exploratorischen Gespräche und vor dem Hintergrund der vor allem im Bereich der Landwirtschaft unterschiedlichen Positionen zum Schluss gekommen, dass die Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss von Freihandelsverhandlungen in der kurzen Frist nicht erfüllt sind. Beide Seiten halten aber ihr Interesse an einem künftigen umfassenden Freihandelsabkommen aufrecht und werden gegebenenfalls entsprechende Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Aus Sicht der Schweiz könnte dies z. B. nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Doha-Runde der WTO erneut geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Land- und Ernährungswirtschaft in einem allfälligen Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA auszuklammern.</p>
  • Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Land- und Ernährungswirtschaft ausklammern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz führt gegenwärtig exploratorische Gespräche mit den USA bezüglich eines bilateralen Freihandelsabkommens. Sollten die exploratorischen Gespräche in die Aufnahme von Verhandlungen münden, wird der Bundesrat aus folgenden Gründen beauftragt, die Land- und Ernährungswirtschaft von einem Freihandelsabkommen auszunehmen:</p><p>Ein Freihandelsabkommen mit den USA im Bereich der Agrargüter und Nahrungsmittel würde den Wert der landwirtschaftlichen Produktion voraussichtlich in Milliardenhöhe mindern. Zu bedenken ist, dass gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft bereits das WTO-Agrarabkommen zu einem Verlust des landwirtschaftlichen Produktionswertes in der Höhe von 2 bis 3,7 Milliarden Franken führen wird. Ein zusätzlicher Druck durch ein Freihandelsabkommen mit den USA würde die Landwirtschaft und die Erfüllung des Verfassungsauftrages nach Artikel 104 der Bundesverfassung existenziell infrage stellen.</p><p>Ein Freihandelsabkommen mit den USA für Agrargüter und Nahrungsmittel hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft, sondern auch auf die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Sektoren. Folge wäre der Verlust von mehreren Zehntausend Arbeitsplätzen, vorwiegend in nichturbanen Räumen. Ein Freihandelsabkommen würde daher die ländlichen Gebiete wirtschaftlich empfindlich treffen und insgesamt weiter schwächen.</p><p>Bei einem Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich stellt sich die Frage der Regelung der nichttarifären Aspekte, wie z. B. der Zulässigkeit des Einsatzes von antimikrobiellen Leistungsförderern und Hormonen in der tierischen Produktion, der Anerkennung der geschützten geografischen Ursprungsbezeichnungen oder Zulassung und Deklaration von gentechnisch veränderten Organismen. Wichtige Anliegen der Schweizer Konsumenten und Regeln, die für den Handel bei offenen Grenzen eine Voraussetzung sind, werden von den USA als abzubauende Handelshemmnisse bezeichnet. Könnten diese Punkte nicht im Sinne der Schweiz geregelt werden, würde einerseits das hohe schweizerische Anforderungsniveau an die Produktion von Nahrungsmitteln durch Importe unterlaufen, und andererseits wäre die Akzeptanz für ein Freihandelsabkommen bei der Schweizer Bevölkerung und den Stimmbürgern tief.</p><p>Ein Freihandelsabkommen würde die bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen der Schweiz im Agrarbereich schwächen bzw. es ergäbe sich ein Druck, in bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen den Vertragsstaaten dieselben tarifären Konzessionen einzuräumen wie den USA. Dies betrifft insbesondere das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Im nichttarifären Bereich ist mit erheblichen Komplikationen zu rechnen, die die Äquivalenz der schweizerischen Gesetzgebung mit derjenigen der EU z. B. beim Lebensmittelhygienerecht und dem Biostandard und somit die schweizerischen Lebensmittelexporte in den Hauptmarkt EU gefährden könnten. Ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Nahrungsmittelbereich mit den USA würde zudem dazu führen, dass die heute den ärmsten Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen erodieren würden. Dies widerspricht den entwicklungspolitischen Zielen der Schweiz.</p>
    • <p>Die Schweiz und die USA sind aufgrund der Beurteilung der Ergebnisse der zwischen September 2005 und Januar 2006 geführten exploratorischen Gespräche und vor dem Hintergrund der vor allem im Bereich der Landwirtschaft unterschiedlichen Positionen zum Schluss gekommen, dass die Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss von Freihandelsverhandlungen in der kurzen Frist nicht erfüllt sind. Beide Seiten halten aber ihr Interesse an einem künftigen umfassenden Freihandelsabkommen aufrecht und werden gegebenenfalls entsprechende Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Aus Sicht der Schweiz könnte dies z. B. nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Doha-Runde der WTO erneut geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Land- und Ernährungswirtschaft in einem allfälligen Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA auszuklammern.</p>
    • Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Land- und Ernährungswirtschaft ausklammern

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