Ressortforschung im Bereich der Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen in der Schweiz

ShortId
05.3832
Id
20053832
Updated
28.07.2023 12:54
Language
de
Title
Ressortforschung im Bereich der Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen in der Schweiz
AdditionalIndexing
55;2841;Agrarforschung;Freisetzungsversuch;Pflanzenwelt;pflanzliche Erzeugung;gentechnisch veränderte Organismen;Pflanzenzucht
1
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L04K06030312, Pflanzenwelt
  • L04K14010101, pflanzliche Erzeugung
  • L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
  • L05K1401010113, Pflanzenzucht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Vorfeld der Abstimmung über das Gentech-Moratorium wurde die Frage, ob denn die Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sei, sehr kontrovers diskutiert. Einer Studie von Agroscope stehen andere Studien, vor allem aus dem Forschungsinstitut für Biologischen Landbau in Frick, gegenüber, die - ohne sich auf praktische Feldversuche abstützen zu können - zu völlig gegensätzlichen Schlussfolgerungen über die Möglichkeiten und die Begrenzungen der Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Anpflanzungen in der Schweiz kommen.</p><p>Um die Umsetzung der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Koexistenzverordnung in der Schweiz aufgrund wissenschaftlicher Fakten abzusichern, muss sich die Ressortforschung dieser Thematik auch durch praktische Feldversuche annehmen.</p>
  • <p>Die wichtigsten Akteure in der landwirtschaftlichen Ressortforschung in der Schweiz sind die drei in Agroscope zusammengefassten eidgenössischen Forschungsanstalten Agroscope Reckenholz und Tänikon, Agroscope Liebefeld-Posieux und Agroscope Changins und Wädenswil sowie das private, vom Bund aber mit Leistungsauftrag unterstützte Forschungsinstitut für Biologischen Landbau in Frick. Alle vier Institutionen tragen den besonderen landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen unseres Landes Rechnung und arbeiten anwendungsorientiert.</p><p>Agroscope arbeitet mit den vom Parlament beschlossenen Ressourcen und den vom Parlament genehmigten vierjährigen Leistungsaufträgen. Angesichts der vorgegebenen Aufgabenverzichtplanung hat Agroscope im Jahre 2004 die Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) eingestellt und konzentriert sich heute auf die Chancen- und Risikoforschung von GVP. Inwieweit unter den gegebenen finanziellen Verhältnissen eine Anpassung der Forschungstätigkeit im Sinne der Motion möglich ist, bedarf noch weiterer Abklärungen. Hingegen wird sich der Bundesrat bei der Ausgestaltung des Leistungsauftrages 2008-2011 - unter Berücksichtigung des geltenden Finanzplanes - dafür einsetzen, dass die Anliegen der Motion berücksichtigt werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben wird sich im Rahmen der Behandlung des entsprechenden Leistungsauftrages im Frühjahr 2007 zu den Vorschlägen des Bundesrates äussern können. Darüber hinaus kann die Koexistenzthematik auch im neuen, vom Bundesrat am 2. Dezember 2005 beschlossenen Nationalen Forschungsprogramm (NFP) "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" behandelt werden. Der entsprechende Ausführungsplan wird im Frühjahr 2006 vorliegen. Sofern die im Gentechnikgesetz (SR 814.91) festgelegten Anforderungen erfüllt sind, können praktische Feldversuche zur Koexistenzthematik grundsätzlich auch im Rahmen dieses NFP initiiert werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesen Massnahmen die Anliegen der Motion erfüllt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz durch praktische Feldversuche und andere geeignete Massnahmen zu intensivieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung der Koexistenzverordnung einfliessen zu lassen.</p>
  • Ressortforschung im Bereich der Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20053861
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Vorfeld der Abstimmung über das Gentech-Moratorium wurde die Frage, ob denn die Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sei, sehr kontrovers diskutiert. Einer Studie von Agroscope stehen andere Studien, vor allem aus dem Forschungsinstitut für Biologischen Landbau in Frick, gegenüber, die - ohne sich auf praktische Feldversuche abstützen zu können - zu völlig gegensätzlichen Schlussfolgerungen über die Möglichkeiten und die Begrenzungen der Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Anpflanzungen in der Schweiz kommen.</p><p>Um die Umsetzung der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Koexistenzverordnung in der Schweiz aufgrund wissenschaftlicher Fakten abzusichern, muss sich die Ressortforschung dieser Thematik auch durch praktische Feldversuche annehmen.</p>
    • <p>Die wichtigsten Akteure in der landwirtschaftlichen Ressortforschung in der Schweiz sind die drei in Agroscope zusammengefassten eidgenössischen Forschungsanstalten Agroscope Reckenholz und Tänikon, Agroscope Liebefeld-Posieux und Agroscope Changins und Wädenswil sowie das private, vom Bund aber mit Leistungsauftrag unterstützte Forschungsinstitut für Biologischen Landbau in Frick. Alle vier Institutionen tragen den besonderen landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen unseres Landes Rechnung und arbeiten anwendungsorientiert.</p><p>Agroscope arbeitet mit den vom Parlament beschlossenen Ressourcen und den vom Parlament genehmigten vierjährigen Leistungsaufträgen. Angesichts der vorgegebenen Aufgabenverzichtplanung hat Agroscope im Jahre 2004 die Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) eingestellt und konzentriert sich heute auf die Chancen- und Risikoforschung von GVP. Inwieweit unter den gegebenen finanziellen Verhältnissen eine Anpassung der Forschungstätigkeit im Sinne der Motion möglich ist, bedarf noch weiterer Abklärungen. Hingegen wird sich der Bundesrat bei der Ausgestaltung des Leistungsauftrages 2008-2011 - unter Berücksichtigung des geltenden Finanzplanes - dafür einsetzen, dass die Anliegen der Motion berücksichtigt werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben wird sich im Rahmen der Behandlung des entsprechenden Leistungsauftrages im Frühjahr 2007 zu den Vorschlägen des Bundesrates äussern können. Darüber hinaus kann die Koexistenzthematik auch im neuen, vom Bundesrat am 2. Dezember 2005 beschlossenen Nationalen Forschungsprogramm (NFP) "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" behandelt werden. Der entsprechende Ausführungsplan wird im Frühjahr 2006 vorliegen. Sofern die im Gentechnikgesetz (SR 814.91) festgelegten Anforderungen erfüllt sind, können praktische Feldversuche zur Koexistenzthematik grundsätzlich auch im Rahmen dieses NFP initiiert werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesen Massnahmen die Anliegen der Motion erfüllt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz durch praktische Feldversuche und andere geeignete Massnahmen zu intensivieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung der Koexistenzverordnung einfliessen zu lassen.</p>
    • Ressortforschung im Bereich der Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen in der Schweiz

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