Keine Sonderbehandlung für die USA

ShortId
05.3842
Id
20053842
Updated
28.07.2023 06:07
Language
de
Title
Keine Sonderbehandlung für die USA
AdditionalIndexing
08;UNO (speziell);polizeiliche Zusammenarbeit;Waffenhandel;Internationaler Gerichtshof;strafbare Handlung;Gleichbehandlung;Völkerrecht;militärische Zusammenarbeit;Nachrichtendienst;Folter;Menschenrechte;Luftverkehr;USA
1
  • L04K03050305, USA
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K15040203, Internationaler Gerichtshof
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K04030102, Folter
  • L04K04020205, Waffenhandel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die USA geben vor, weltweit der Vorreiter für die Demokratie und Menschenrechte zu sein. In Wirklichkeit mehren sich die Verletzungen des Völkerrechtes und der Menschenrechte. Die Liste ist lang: offene (Iran, Afghanistan) und verdeckte Kriegführung (Venezuela, Kuba) gegen mehrere Länder ohne Uno-Legitimation; Verletzung international festgelegter Menschenrechte (Folter in Guantanamo und anderen Ländern, Folter in von den USA kontrollierten Gefängnissen), Verletzung der Aufsichtspflicht als internationale Truppe z. B. in Kosovo (Vertreibung von Hunderttausenden Roma) zusammen mit anderen vor Ort stationierten Truppen. Die bisherigen Ermittlungen in der CIA-Affäre von Dick Marty untermauern zusätzlich, mit welchen völker- und menschenrechtswidrigen Methoden die USA umgehen. Jedes andere Land würde im vergleichbaren Fall mehrfach gerügt und sanktioniert werden. Die USA kommen mit kritischen Bemerkungen davon ("man müsste Massnahmen prüfen").</p><p>Vor diesem Hintergrund muss nun die Schweiz ihre beiden Rollen überprüfen, wie sie gegenüber den USA und der Weltöffentlichkeit auftritt. Zum einen ist sie Depositärstaat der Menschenrechtskonventionen. Damit soll sie nicht bloss Staaten mit Menschenrechtsverletzungen konfrontieren, welche keine Gegenmassnahmen ergreifen können (Kuba z. B.), sondern gemäss den genauen, internationalen Vereinbarungen über Menschenrechtsverletzungen Mass nehmen und alle rügen, welche diese Rechte systematisch verletzen. Zum anderen ist die Schweiz auch ein souveränes Land, welches die Wahl hat, mit wem sie wie kooperieren will. Es steht ihr dabei sehr schlecht an, wenn sie weiterhin mit einem Land Waffenkäufe und -verkäufe betreibt, das gemäss eigenen Angaben Krieg führt. Es ziemt sich nicht, mit einem solchen Land Freihandelsabkommen abzuschliessen.</p>
  • <p>1. Die Schweiz hat die USA wiederholt auf hoher politischer Ebene auf ihre Verpflichtungen unter dem Völkerrecht und insbesondere unter dem humanitären Völkerrecht hingewiesen. In einem Memorandum, das Staatssekretär Michael Ambühl am 14. Juni 2005 dem US-State Department sowie Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am 27. Juni 2005 der US-Aussenministerin Condoleezza Rice übergeben haben, drückte die Schweiz ihre Besorgnis aus über den Status der Häftlinge in Guantanamo sowie die Praxis der sogenannten "Extraordinary renditions" und erinnerte an die Einhaltung der erwähnten völkerrechtlichen Normen. Im Zusammenhang mit den angeblichen CIA-Flügen verlangte das EDA von den USA seit Ende Juli 2005 wiederholt Auskunft. Am 8. Dezember 2005 übermittelte die US-Botschaft im Auftrag des State Departments die Erklärung von Staatssekretärin Condoleezza Rice, wonach "the United States has not transported anyone, and will not transport anyone, to a country when we believe he will be tortured". Am 30. Januar 2006 haben die USA gegenüber der Schweiz erklärt, dass sie den schweizerischen Luftraum oder schweizerische Flughäfen nicht für illegale Gefangenentransporte benutzt haben und die Souveränität der Schweiz auch in Zukunft respektieren werden.</p><p>Es liegen den Schweizer Behörden keine Beweise vor, dass der Schweizer Luftraum oder Schweizer Flughäfen von der CIA für illegale Tätigkeiten benutzt wurden (vgl. Punkt 4).</p><p>2. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für die individuelle Strafverfolgung zuständig. Das bedeutet, dass nur Individuen, nicht aber Staaten vorgeladen werden dürfen. Zudem sind die USA nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes. Streitigkeiten zwischen Uno-Mitgliedstaaten können vom Internationalen Gerichtshof geregelt werden, dessen Sitz sich ebenfalls in Den Haag befindet. Ein Fall kann aber nur mit Zustimmung der betroffenen Staaten vor den Gerichtshof gebracht werden. Es ist deshalb unmöglich, vor einem der beiden Gerichtshöfe in Den Haag ein Verfahren gegen die USA anzustrengen. Der Bundesrat erachtet ein solches Vorgehen auch nicht als opportun.</p><p>3. Bei einer Einstellung der Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial mit den USA wären sicherheitspolitische Konsequenzen in Rechnung zu stellen. Die USA sind für die Schweiz ein bedeutender Lieferant von Kriegsmaterial und tragen damit wesentlich zu der in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes postulierten schweizerischen Versorgungssicherheit bei. Die wirtschaftlichen Nachteile einer Einstellung der Lieferungen von Kriegsmaterial an die USA würden zudem weit über die Rüstungsindustrie hinausreichen.</p><p>4. Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Verdachtes auf verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) eröffnet.</p><p>5. Der Überflug über schweizerischem Territorium unterliegt der Respektierung des internationalen Rechtes, der schweizerischen Souveränität und der Rechtsordnung der Schweiz. Die Schweiz und die USA sind Vertragsstaaten des Chicago-Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt, welches Privatflugzeuge berechtigt, in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einzufliegen, es zu überfliegen und nichtgewerbliche Landungen durchzuführen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Das Bazl beteiligt sich seit dem Jahre 2000 am Safa-Programm (Safety Assessment of Foreign Aircraft) der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC), welches auch polizeiliche und zollrechtliche Kontrollen von gelandeten Flugzeugen zulässt. Diese können allerdings nur bei begründetem Verdacht erfolgen und liegen in der polizeilichen Befugnis der Kantone des entsprechenden Flughafens. Bei den zur Frage stehenden Landungen in der Schweiz lagen keine Verdachtsmomente vor, die damals eine Kontrolle begründet hätten.</p><p>Ausländische Militär- und andere ausländische Staatsluftfahrzeuge dürfen nur mit einer vom Bazl erteilten Bewilligung (diplomatic clearance) auf schweizerischem Hoheitsgebiet landen bzw. dieses überfliegen. Die Schweiz hält in den entsprechenden Jahresbewilligungen neu fest, dass die Benutzung des schweizerischen Luftraumes für Flüge, die im Widerspruch zu den Regeln des Völkerrechtes stehen, nicht gestattet ist. Aufgrund der amerikanischen Zusicherungen vom 30. Januar 2006 (vgl. Punkt 1) erneuerte die Schweiz am 31. Januar 2006 die Jahresbewilligung zur Benützung des schweizerischen Luftraumes gemäss geltendem Recht und in voller Einhaltung des Völkerrechtes. </p><p>6. Die Schweiz führt Sicherheitsanalysen und die daraus abgeleiteten Präventionsmassnahmen bereits regelmässig durch und stimmt diese im erforderlichen Ausmass international ab.</p><p>7. Die Uno beruht gemäss ihrer Charta "auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder". Gleichzeitig überträgt sie insbesondere den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates besondere Kompetenzen, Pflichten und Aufgaben. Der Bundesrat befürwortet im Rahmen der Uno-Reformen eine Erweiterung des Sicherheitsrates, die eine bessere Vertretung der Entwicklungsländer ermöglicht und nicht nur zum einseitigen Vorteil der Grossstaaten und zum Nachteil der übrigen Länder erfolgt. Zudem setzt sich die Schweiz aktiv für die Erhöhung der Transparenz und die Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates ein, damit sich alle Uno-Mitgliedstaaten in diesem Gremium besser beteiligen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu beschliessen:</p><p>1. Die USA werden deutlich für ihr völkerrrechtswidriges Verhalten gerügt. </p><p>2. Die Administration der USA muss sich vor dem Gerichtshof im Haag verantworten.</p><p>3. Die Schweiz stellt per sofort sämtliche polizeiliche und militärische Zusammenarbeit ein und untersagt jeglichen Waffenhandel.</p><p>4. Die Schweiz führt eine lückenlose Untersuchung über amerikanische Souveränitätsverletzungen in der Schweiz durch.</p><p>5. Die Schweiz untersagt ab sofort jegliche Überflüge und Landungen von Flugzeugen, welche sich nicht den internationalen Normen unterstellen. Sie akzeptiert keine "unbekannten Frachten" mehr.</p><p>6. Die Schweiz macht eine USA-unabhängige Analyse über die Sicherheit in der Schweiz und schlägt geeignete Präventionsmassnahmen vor. Diese werden insbesondere mit ihren Nachbarländern abgestimmt.</p><p>7. Die Schweiz bemüht sich um Uno-Reformen, welche es ermöglichen, ein Regulativ zu erstellen, das alle Länder möglichst gleichberechtigt behandelt.</p>
  • Keine Sonderbehandlung für die USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die USA geben vor, weltweit der Vorreiter für die Demokratie und Menschenrechte zu sein. In Wirklichkeit mehren sich die Verletzungen des Völkerrechtes und der Menschenrechte. Die Liste ist lang: offene (Iran, Afghanistan) und verdeckte Kriegführung (Venezuela, Kuba) gegen mehrere Länder ohne Uno-Legitimation; Verletzung international festgelegter Menschenrechte (Folter in Guantanamo und anderen Ländern, Folter in von den USA kontrollierten Gefängnissen), Verletzung der Aufsichtspflicht als internationale Truppe z. B. in Kosovo (Vertreibung von Hunderttausenden Roma) zusammen mit anderen vor Ort stationierten Truppen. Die bisherigen Ermittlungen in der CIA-Affäre von Dick Marty untermauern zusätzlich, mit welchen völker- und menschenrechtswidrigen Methoden die USA umgehen. Jedes andere Land würde im vergleichbaren Fall mehrfach gerügt und sanktioniert werden. Die USA kommen mit kritischen Bemerkungen davon ("man müsste Massnahmen prüfen").</p><p>Vor diesem Hintergrund muss nun die Schweiz ihre beiden Rollen überprüfen, wie sie gegenüber den USA und der Weltöffentlichkeit auftritt. Zum einen ist sie Depositärstaat der Menschenrechtskonventionen. Damit soll sie nicht bloss Staaten mit Menschenrechtsverletzungen konfrontieren, welche keine Gegenmassnahmen ergreifen können (Kuba z. B.), sondern gemäss den genauen, internationalen Vereinbarungen über Menschenrechtsverletzungen Mass nehmen und alle rügen, welche diese Rechte systematisch verletzen. Zum anderen ist die Schweiz auch ein souveränes Land, welches die Wahl hat, mit wem sie wie kooperieren will. Es steht ihr dabei sehr schlecht an, wenn sie weiterhin mit einem Land Waffenkäufe und -verkäufe betreibt, das gemäss eigenen Angaben Krieg führt. Es ziemt sich nicht, mit einem solchen Land Freihandelsabkommen abzuschliessen.</p>
    • <p>1. Die Schweiz hat die USA wiederholt auf hoher politischer Ebene auf ihre Verpflichtungen unter dem Völkerrecht und insbesondere unter dem humanitären Völkerrecht hingewiesen. In einem Memorandum, das Staatssekretär Michael Ambühl am 14. Juni 2005 dem US-State Department sowie Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am 27. Juni 2005 der US-Aussenministerin Condoleezza Rice übergeben haben, drückte die Schweiz ihre Besorgnis aus über den Status der Häftlinge in Guantanamo sowie die Praxis der sogenannten "Extraordinary renditions" und erinnerte an die Einhaltung der erwähnten völkerrechtlichen Normen. Im Zusammenhang mit den angeblichen CIA-Flügen verlangte das EDA von den USA seit Ende Juli 2005 wiederholt Auskunft. Am 8. Dezember 2005 übermittelte die US-Botschaft im Auftrag des State Departments die Erklärung von Staatssekretärin Condoleezza Rice, wonach "the United States has not transported anyone, and will not transport anyone, to a country when we believe he will be tortured". Am 30. Januar 2006 haben die USA gegenüber der Schweiz erklärt, dass sie den schweizerischen Luftraum oder schweizerische Flughäfen nicht für illegale Gefangenentransporte benutzt haben und die Souveränität der Schweiz auch in Zukunft respektieren werden.</p><p>Es liegen den Schweizer Behörden keine Beweise vor, dass der Schweizer Luftraum oder Schweizer Flughäfen von der CIA für illegale Tätigkeiten benutzt wurden (vgl. Punkt 4).</p><p>2. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für die individuelle Strafverfolgung zuständig. Das bedeutet, dass nur Individuen, nicht aber Staaten vorgeladen werden dürfen. Zudem sind die USA nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes. Streitigkeiten zwischen Uno-Mitgliedstaaten können vom Internationalen Gerichtshof geregelt werden, dessen Sitz sich ebenfalls in Den Haag befindet. Ein Fall kann aber nur mit Zustimmung der betroffenen Staaten vor den Gerichtshof gebracht werden. Es ist deshalb unmöglich, vor einem der beiden Gerichtshöfe in Den Haag ein Verfahren gegen die USA anzustrengen. Der Bundesrat erachtet ein solches Vorgehen auch nicht als opportun.</p><p>3. Bei einer Einstellung der Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial mit den USA wären sicherheitspolitische Konsequenzen in Rechnung zu stellen. Die USA sind für die Schweiz ein bedeutender Lieferant von Kriegsmaterial und tragen damit wesentlich zu der in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes postulierten schweizerischen Versorgungssicherheit bei. Die wirtschaftlichen Nachteile einer Einstellung der Lieferungen von Kriegsmaterial an die USA würden zudem weit über die Rüstungsindustrie hinausreichen.</p><p>4. Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Verdachtes auf verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) eröffnet.</p><p>5. Der Überflug über schweizerischem Territorium unterliegt der Respektierung des internationalen Rechtes, der schweizerischen Souveränität und der Rechtsordnung der Schweiz. Die Schweiz und die USA sind Vertragsstaaten des Chicago-Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt, welches Privatflugzeuge berechtigt, in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einzufliegen, es zu überfliegen und nichtgewerbliche Landungen durchzuführen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Das Bazl beteiligt sich seit dem Jahre 2000 am Safa-Programm (Safety Assessment of Foreign Aircraft) der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC), welches auch polizeiliche und zollrechtliche Kontrollen von gelandeten Flugzeugen zulässt. Diese können allerdings nur bei begründetem Verdacht erfolgen und liegen in der polizeilichen Befugnis der Kantone des entsprechenden Flughafens. Bei den zur Frage stehenden Landungen in der Schweiz lagen keine Verdachtsmomente vor, die damals eine Kontrolle begründet hätten.</p><p>Ausländische Militär- und andere ausländische Staatsluftfahrzeuge dürfen nur mit einer vom Bazl erteilten Bewilligung (diplomatic clearance) auf schweizerischem Hoheitsgebiet landen bzw. dieses überfliegen. Die Schweiz hält in den entsprechenden Jahresbewilligungen neu fest, dass die Benutzung des schweizerischen Luftraumes für Flüge, die im Widerspruch zu den Regeln des Völkerrechtes stehen, nicht gestattet ist. Aufgrund der amerikanischen Zusicherungen vom 30. Januar 2006 (vgl. Punkt 1) erneuerte die Schweiz am 31. Januar 2006 die Jahresbewilligung zur Benützung des schweizerischen Luftraumes gemäss geltendem Recht und in voller Einhaltung des Völkerrechtes. </p><p>6. Die Schweiz führt Sicherheitsanalysen und die daraus abgeleiteten Präventionsmassnahmen bereits regelmässig durch und stimmt diese im erforderlichen Ausmass international ab.</p><p>7. Die Uno beruht gemäss ihrer Charta "auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder". Gleichzeitig überträgt sie insbesondere den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates besondere Kompetenzen, Pflichten und Aufgaben. Der Bundesrat befürwortet im Rahmen der Uno-Reformen eine Erweiterung des Sicherheitsrates, die eine bessere Vertretung der Entwicklungsländer ermöglicht und nicht nur zum einseitigen Vorteil der Grossstaaten und zum Nachteil der übrigen Länder erfolgt. Zudem setzt sich die Schweiz aktiv für die Erhöhung der Transparenz und die Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates ein, damit sich alle Uno-Mitgliedstaaten in diesem Gremium besser beteiligen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu beschliessen:</p><p>1. Die USA werden deutlich für ihr völkerrrechtswidriges Verhalten gerügt. </p><p>2. Die Administration der USA muss sich vor dem Gerichtshof im Haag verantworten.</p><p>3. Die Schweiz stellt per sofort sämtliche polizeiliche und militärische Zusammenarbeit ein und untersagt jeglichen Waffenhandel.</p><p>4. Die Schweiz führt eine lückenlose Untersuchung über amerikanische Souveränitätsverletzungen in der Schweiz durch.</p><p>5. Die Schweiz untersagt ab sofort jegliche Überflüge und Landungen von Flugzeugen, welche sich nicht den internationalen Normen unterstellen. Sie akzeptiert keine "unbekannten Frachten" mehr.</p><p>6. Die Schweiz macht eine USA-unabhängige Analyse über die Sicherheit in der Schweiz und schlägt geeignete Präventionsmassnahmen vor. Diese werden insbesondere mit ihren Nachbarländern abgestimmt.</p><p>7. Die Schweiz bemüht sich um Uno-Reformen, welche es ermöglichen, ein Regulativ zu erstellen, das alle Länder möglichst gleichberechtigt behandelt.</p>
    • Keine Sonderbehandlung für die USA

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