Schweizerische Fachstelle für die Prävention von Kindesmisshandlung
- ShortId
-
05.3846
- Id
-
20053846
- Updated
-
28.07.2023 05:25
- Language
-
de
- Title
-
Schweizerische Fachstelle für die Prävention von Kindesmisshandlung
- AdditionalIndexing
-
28;12;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Schaffung neuer Bundesstellen;Gewalt
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01010207, Gewalt
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 19 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes ist die Schweiz verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmassnahmen zu treffen, um die Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauchs zu schützen.</p><p>Bereits 1995 schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlungen in der Schweiz" selber, dass sich die Politik beim Schutz der Schwächsten nicht aus der Verantwortung stehlen kann und darf. </p><p>Seither hat sich nicht viel verändert. Die Prävention ist bisher nicht effizient und gut genug. Auch wenn sich viele Organisationen und Institutionen um die Prävention von Gewalt gegen Kinder/Kindesmisshandlung bemühen, entsprechende Projekte durchführen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zusammentragen, ist die Prävention dieser Problemlagen als sehr unbefriedigend zu bezeichnen. Prävention geschieht:</p><p>- nicht flächendeckend, sondern lokal eingeschränkt;</p><p>- nicht kontinuierlich, sondern zeitlich begrenzt, allenfalls einmalig;</p><p>- nicht zu allen Formen der Gewalt (z. B. psychischer Gewalt, Vernachlässigung);</p><p>- nicht bei allen relevanten Adressaten;</p><p>- nicht koordiniert.</p><p>Eine Fachstelle hat zum Ziel:</p><p>- die Prävention aller Formen von Gewalt an Kindern thematisch aufzugreifen;</p><p>- einen Überblick zu verschaffen, Koordination, Kontinuität und Dokumentation zu gewährleisten, neue Projekte anzuregen;</p><p>- die Effizienz präventiver Massnahmen zu steigern, Synergieeffekte zu nutzen;</p><p>- insgesamt die Qualität zu fördern.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Anliegen der Kinder immer ernst genommen und wird auch weiterhin in den entsprechenden Bereichen zweckmässige und konkrete Massnahmen ergreifen und Projekte initiieren.</p><p>Das BSV ist seit 1996 für Koordinationsaufgaben in Sachen Prävention von Kindesmisshandlung zuständig. Es wurde ein Kredit für Präventionsprojekte gesprochen (z. B. die Einrichtung einer Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche unter der Telefonnummer 147). Des Weiteren ist eine externe Stelle beauftragt worden, bis 2006 in einem ersten Schritt eine Internetplattform als Vorsorgemassnahme im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern einzurichten. Die Thematik dieser die ganze Schweiz abdeckenden virtuellen Plattform soll in einem zweiten Schritt erweitert werden und dann auch andere Gewaltformen gegen Kinder umfassen. Dies geschieht unter Mitarbeit verschiedener Kompetenzpartner (Experten, NGO, Forschungsinstitute, kantonale Fachstellen usw.).</p><p>Zudem verfügen weitere Bundesämter über Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz und sind diesbezüglich tätig, insbesondere das Bundesamt für Polizei (z. B. Kampf gegen Pädokriminalität), das Bundesamt für Justiz (z. B. OHG, Kindesentführung), das Bundesamt für Gesundheit (z. B. Informationskampagnen in den Schulen) sowie auch das Bundesamt für Sport (z. B. Prävention von sexuellen Übergriffen im Sport).</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass zahlreiche Aufgaben in diesem Zusammenhang den Kantonen und Gemeinden obliegen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Kinderschutz. Es liegt also an den Kantonen und Gemeinden, geeignete Präventionsstrategien einzusetzen und zu bestimmen, welche Strukturen in den Verwaltungen institutionalisiert werden sollen (Kinderschutzkommissionen, Kinderbeauftragte, Kinderschutzzentren, wie z. B. in St. Gallen).</p><p>Der Bundesrat begrüsst eine bessere Koordination. Im neuen Geschäftsfeld des BSV "Familie, Generationen und Gesellschaftsfragen" sind seit dem 1. Januar 2006 die Bereiche Familienfragen sowie Kinder- und Jugendfragen vereint. Zudem beherbergt das Geschäftsfeld auch die Sekretariate der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen und der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen. Diese Zusammenlegung ermöglicht eine effizientere Koordination der Aktivitäten auf Bundesebene, auch im Bereich Kinderschutz. Den in der Motion geäusserten Anliegen wird somit entsprochen, weshalb sich die Schaffung einer Fachstelle nicht aufdrängt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Prävention von Kindesmisshandlung erfolgt in der Schweiz inhaltlich-fachlich, zeitlich und örtlich nur begrenzt und sporadisch. Der Bundesrat wird beauftragt, die Prävention von Kindesmisshandlungen flächendeckend, koordiniert und kompetent zu fördern und dafür eine Fachstelle einzurichten sowie die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.</p>
- Schweizerische Fachstelle für die Prävention von Kindesmisshandlung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 19 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes ist die Schweiz verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmassnahmen zu treffen, um die Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauchs zu schützen.</p><p>Bereits 1995 schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlungen in der Schweiz" selber, dass sich die Politik beim Schutz der Schwächsten nicht aus der Verantwortung stehlen kann und darf. </p><p>Seither hat sich nicht viel verändert. Die Prävention ist bisher nicht effizient und gut genug. Auch wenn sich viele Organisationen und Institutionen um die Prävention von Gewalt gegen Kinder/Kindesmisshandlung bemühen, entsprechende Projekte durchführen und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zusammentragen, ist die Prävention dieser Problemlagen als sehr unbefriedigend zu bezeichnen. Prävention geschieht:</p><p>- nicht flächendeckend, sondern lokal eingeschränkt;</p><p>- nicht kontinuierlich, sondern zeitlich begrenzt, allenfalls einmalig;</p><p>- nicht zu allen Formen der Gewalt (z. B. psychischer Gewalt, Vernachlässigung);</p><p>- nicht bei allen relevanten Adressaten;</p><p>- nicht koordiniert.</p><p>Eine Fachstelle hat zum Ziel:</p><p>- die Prävention aller Formen von Gewalt an Kindern thematisch aufzugreifen;</p><p>- einen Überblick zu verschaffen, Koordination, Kontinuität und Dokumentation zu gewährleisten, neue Projekte anzuregen;</p><p>- die Effizienz präventiver Massnahmen zu steigern, Synergieeffekte zu nutzen;</p><p>- insgesamt die Qualität zu fördern.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Anliegen der Kinder immer ernst genommen und wird auch weiterhin in den entsprechenden Bereichen zweckmässige und konkrete Massnahmen ergreifen und Projekte initiieren.</p><p>Das BSV ist seit 1996 für Koordinationsaufgaben in Sachen Prävention von Kindesmisshandlung zuständig. Es wurde ein Kredit für Präventionsprojekte gesprochen (z. B. die Einrichtung einer Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche unter der Telefonnummer 147). Des Weiteren ist eine externe Stelle beauftragt worden, bis 2006 in einem ersten Schritt eine Internetplattform als Vorsorgemassnahme im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern einzurichten. Die Thematik dieser die ganze Schweiz abdeckenden virtuellen Plattform soll in einem zweiten Schritt erweitert werden und dann auch andere Gewaltformen gegen Kinder umfassen. Dies geschieht unter Mitarbeit verschiedener Kompetenzpartner (Experten, NGO, Forschungsinstitute, kantonale Fachstellen usw.).</p><p>Zudem verfügen weitere Bundesämter über Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz und sind diesbezüglich tätig, insbesondere das Bundesamt für Polizei (z. B. Kampf gegen Pädokriminalität), das Bundesamt für Justiz (z. B. OHG, Kindesentführung), das Bundesamt für Gesundheit (z. B. Informationskampagnen in den Schulen) sowie auch das Bundesamt für Sport (z. B. Prävention von sexuellen Übergriffen im Sport).</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass zahlreiche Aufgaben in diesem Zusammenhang den Kantonen und Gemeinden obliegen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Kinderschutz. Es liegt also an den Kantonen und Gemeinden, geeignete Präventionsstrategien einzusetzen und zu bestimmen, welche Strukturen in den Verwaltungen institutionalisiert werden sollen (Kinderschutzkommissionen, Kinderbeauftragte, Kinderschutzzentren, wie z. B. in St. Gallen).</p><p>Der Bundesrat begrüsst eine bessere Koordination. Im neuen Geschäftsfeld des BSV "Familie, Generationen und Gesellschaftsfragen" sind seit dem 1. Januar 2006 die Bereiche Familienfragen sowie Kinder- und Jugendfragen vereint. Zudem beherbergt das Geschäftsfeld auch die Sekretariate der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen und der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen. Diese Zusammenlegung ermöglicht eine effizientere Koordination der Aktivitäten auf Bundesebene, auch im Bereich Kinderschutz. Den in der Motion geäusserten Anliegen wird somit entsprochen, weshalb sich die Schaffung einer Fachstelle nicht aufdrängt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Prävention von Kindesmisshandlung erfolgt in der Schweiz inhaltlich-fachlich, zeitlich und örtlich nur begrenzt und sporadisch. Der Bundesrat wird beauftragt, die Prävention von Kindesmisshandlungen flächendeckend, koordiniert und kompetent zu fördern und dafür eine Fachstelle einzurichten sowie die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.</p>
- Schweizerische Fachstelle für die Prävention von Kindesmisshandlung
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