Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft

ShortId
05.3849
Id
20053849
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;Verhandlungsrunde WTO;Beiträge für ökologische Leistungen;Handel mit Agrarerzeugnissen;Preis für Agrarprodukte;Subvention;Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L06K070102040104, Verhandlungsrunde WTO
  • L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401040402, Beiträge für ökologische Leistungen
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Referenzpreise dienen im Rahmen der laufenden WTO-Runde als Grundlage für die Berechnung der Höhe der auszuhandelnden Zollreduktionen. Im Frühsommer 2005 wurden in Paris die Kriterien zur Festlegung der Referenzpreise für Agrarerzeugnisse definiert. Es ist richtig, dass dabei Umwelt- und Tierwohlkriterien nicht berücksichtigt worden sind. Das Unterfangen, Referenzpreise zu definieren, wäre gescheitert, wenn die Schweiz oder andere Länder darauf bestanden hätten. Eine differenzierte eigenständige Agrarpolitik, welche Umwelt- und Tierschutzanliegen aufgreift, ist aber trotzdem möglich. Die in der WTO in die sogenannte Green Box eingeteilten Massnahmen unterliegen keiner Abbauverpflichtung. Dazu gehören insbesondere die Direktzahlungen sowie alle Massnahmen zur Grundlagenverbesserung.</p><p>2. Die Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume. Der direkte Beitrag der Landwirtschaft zur Besiedlung und damit zur Wirtschaftsleistung dieser Räume sinkt allerdings infolge des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Strukturentwicklung. Ohne den Beitrag der Landwirtschaft wären 12 Prozent der Schweizer Gemeinden, welche sich insbesondere in den Voralpen, den Alpen sowie im Jura befinden, in ihrer Existenz gefährdet oder noch wesentlich stärker gefährdet (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Leu 05.3414). Die Offenhaltung der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft ist von grundlegender Bedeutung für die Attraktivität der Lebensräume und damit für die Besiedlung der Regionen. Diese Leistung der Landwirtschaft wird auch in Zukunft gewährleistet sein.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass jedes Land ein legitimes Recht hat auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch die Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leistet.</p><p>Die Schweiz hat als kleines und exportorientiertes Land ein grosses Interesse an einer gut funktionierenden WTO, die für alle Mitgliedsstaaten - ob gross oder klein - verbindliche Handelsregeln definiert und deren Einhaltung überwacht. Zusammen mit anderen Ländern und der EU setzt sie sich im Rahmen der WTO für die Berücksichtigung der sogenannten Non-Trade Concerns ein, d. h. für internationale Rahmenbedingungen, die in der Schweiz trotz einer weiteren Liberalisierung der Agrarmärkte auch in Zukunft eine nachhaltige Landwirtschaft ermöglichen. Mit den Green-Box-Massnahmen existiert eine Kategorie von Instrumenten, die nicht einer Abbauverpflichtung unterliegen und die es der Schweiz erlauben, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Damit steht die Mitgliedschaft der Schweiz in der WTO nicht im Widerspruch zur Erhaltung einer leistungsfähigen, produzierenden Landwirtschaft. Der zu erwartende weitere Zollabbau im Rahmen der Doha-Runde wird bewirken, dass die Kosten der Landwirtschaft insgesamt zurückgehen, sich aber weiter verlagern von den Konsumenten zu den Steuerzahlern.</p><p>4. Die Kosten der Einhaltung von Fair-Trade-Grundsätzen wie jene der Stiftung Max Havelaar werden nur von jenen Konsumentinnen und Konsumenten getragen, die Produkte mit den entsprechenden Labels kaufen. Für die Schweizer Landwirtschaft setzt der Bund hingegen allgemein gültige Rahmenbedingungen, und die Kosten werden von allen Konsumenten und Steuerzahlern getragen. Diese Kosten werden auch nach der Umsetzung der laufenden WTO-Runde zu den höchsten weltweit gehören und resultieren insbesondere aus dem Grenzschutz und den Direktzahlungen zur Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft. Im Bereich der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit wird bei der Agrarreform darauf geachtet, dass der Strukturwandel sozialverträglich verlaufen kann. Von diesem Grundsatz soll auch bei der "Agrarpolitik 2011" nicht abgewichen werden. Zudem schafft die allgemeine Sozialgesetzgebung ein Sicherheitsnetz, das auch für die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung wirkt.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass es zu einem Grundrecht aller Länder gehört, eine eigene produzierende Landwirtschaft zu erhalten zur Verwirklichung des Menschenrechtes auf Nahrung. Der Bundesrat hat aktiv die Verhandlungen in der FAO unterstützt, welche 2004 zu freiwilligen Richtlinien für die schrittweise Umsetzung des Rechtes auf angemessene Nahrung geführt haben. Der Bundesrat begrüsst in diesem Zusammenhang die WTO-Beschlüsse von Hongkong, wonach alle Formen von Exportsubventionen bis ins Jahr 2013 eliminiert werden sollen. Im Rahmen der "Agrarpolitik 2011" sieht der Bundesrat bereits die Abschaffung aller auf das Landwirtschaftsgesetz gestützten Exportsubventionen bis ins Jahr 2009 vor.</p><p>6. In der Schweiz sind die Direktzahlungen grundsätzlich Gegenstand einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Staat und den Landwirten. Mit dem Gesuch bekundet der einzelne Landwirt den Willen, durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion Leistungen im Sinn von Artikel 104 BV zu erbringen. Die Bedingungen und Auflagen, insbesondere jene für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), sind im Landwirtschaftsgesetz (Art. 70-77) und den zugehörigen Verordnungen konkret festgelegt. Mit den allgemeinen Direktzahlungen wird flächendeckend ein Mindeststandard an Leistungen gewährleistet. Darauf aufbauend werden mit den ökologischen Direktzahlungen zusätzliche Ziele in den Bereichen ökologischer Ausgleich, besonders umweltfreundliche und besonders tierfreundliche Produktionsformen angestrebt. Sie kommen dem Prinzip der freiwilligen Leistungsvereinbarung noch näher als die allgemeinen Direktzahlungen. Einerseits gehen die Leistungen deutlich über den Standard des ÖLN hinaus, andererseits sind die Betriebe nicht existenziell darauf angewiesen. Individuelle Leistungsvereinbarungen mit unterschiedlichen konkreten Leistungen für jeden einzelnen Landwirt würden die administrativen Kapazitäten von Bund und Kantonen weit übersteigen. Ein Wechsel des Grundprinzips ist für die Zielerreichung nicht nötig und würde zudem der vom Bundesrat angestrebten administrativen Vereinfachung zuwiderlaufen.</p><p>7. Im Budget 2006 sind für Landwirtschaft und Ernährung rund 3,8 Milliarden Franken eingestellt, wovon sich 3,6 Milliarden Franken auf das Landwirtschaftsgesetz stützen. Die Bundesgelder fliessen zum grössten Teil direkt, zu einem kleinen Teil indirekt an die Landwirte. Sie sind Teil der Rahmenbedingungen, mit denen der Bund dafür sorgt, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung, zur Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung (Art. 104 BV). Der andere wesentliche Teil der Rahmenbedingungen sind die Zölle, die höhere Produzentenpreise bewirken. Diese liegen in den umliegenden Ländern 46 Prozent tiefer als in der Schweiz, was für die im Inland verkauften Nahrungsmittel 2,7 Milliarden Franken entspricht. So gesehen bezahlen die Konsumenten heute einen Beitrag an die Erhaltung einer lebensfähigen Landwirtschaft, der in derselben Grössenordnung liegt wie jener der Steuerzahler. Aufgrund dieser Verhältnisse ist die heutige Zuteilung und Benennung der Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung in der Darstellung der Bundesrechnung durchaus sachgerecht.</p><p>In der WTO sind für die Zuteilung der Zahlungen zu den verschiedenen Kategorien (Green Box, Amber Box) einzig der Adressat der Zahlungen (Landwirte und Nahrungsmittelindustrie) bzw. die Kriterien für deren Bemessung massgebend. Die Zuteilung ist unabhängig von den Titeln, die die einzelnen Länder ihren Subventionen geben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen betreffend Landwirtschaftspolitik unseres Landes:</p><p>Im Rahmen der WTO-Verhandlungen steht der Zollabbau für Landwirtschaftsprodukte im Vordergrund. Als Referenzpreise gelten sogenannte Preise des freien Weltmarktes. Nur, für Agrarprodukte gibt es eigentlich keine echten Weltmarktpreise, welche dem Produzenten im Erzeugerland die Produktionskosten decken und einen fairen Lohn ermöglichen. Die auf dem sogenannt freien Weltmarkt gehandelten Agrarprodukte sind in der Regel mit direkten oder indirekten staatlichen Subventionen verbilligte Waren. Dies erfolgt teilweise auch durch staatliche Verbilligung des Transportes der Agrarprodukte um die halbe Welt.</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass als Referenzpreise für die Produzentenpreise der Schweizer Landwirtschaft eigentlich nur Preise aus Ländern mit vergleichbaren Produktionsbedingungen und vergleichbaren Umwelt- und Tierschutzauflagen herangezogen werden dürfen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes in unserem Land nur mit einer leistungsfähigen, produzierenden Landwirtschaft möglich ist, deren Kaufkraft massgebend für die Entwicklung von vor- und nachgelagertem Gewerbe im ländlichen Raum ist und die damit Arbeitsplätze erhält und gleichzeitig vorbeugend gegen die Entvölkerung des ländlichen Raumes wirkt?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass grundsätzlich jedes Land das legitime Recht hat, seine eigenen Nahrungsmittelgrundlagen und -ressourcen nachhaltig zu nutzen und zu pflegen - unter Anwendung bedarfsgerechter, geeigneter Schutz- und Förderungsmassnahmen - und dieses Recht Vorrang hat gegenüber internationalen finanziellen Interessen gemäss WTO? Wäre er bereit, solche Prinzipien international zu vertreten?</p><p>4. Kann der Bundesrat Grundprinzipien der Landwirtschaftspolitik zustimmen, welche Faire-Trade-Grundsätze und Max-Havelaar-Prinzipien nicht nur für Kaffee- und Bananenproduzenten in fernen Ländern zusprechen, sondern auch Faire-Trade-Grundsätze gegenüber der eigenen Landwirtschaft anwenden?</p><p>5. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass das Grundrecht jedes Landes, seine eigene Landwirtschaft und eigenen Nahrungsmittelressourcen zu nutzen, zusammen mit einem strikt kontrollierten Verbot von direkten und indirekten Exportsubventionen für Agrarprodukte wirksame Massnahmen sind, um in Entwicklungsländern eine eigene produzierende Landwirtschaft aufzubauen und damit vorbeugend gegen Hungersituationen zu wirken?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, im Bereich ökologische Ausgleichszahlungen zu prüfen, wie zu einem Grundprinzip gewechselt werden könnte, solche Ausgleichszahlungen nur mit konkreten Leistungsvereinbarungen und -aufträgen zu koppeln?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die gesamten Subventionen unter dem heutigen Titel Landwirtschaft grundsätzlich zu überprüfen und bedarfsgerecht neu zu ordnen? Ist er bereit zu prüfen, alle Subventionen, welche zugunsten der Konsumenten den Produzentenpreis von Nahrungsmitteln aus inländischer Produktion tief halten, neu nicht mehr unter dem Titel "Landwirtschaft", sondern unter "Konsumentensubventionen" zu führen?</p>
  • Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Referenzpreise dienen im Rahmen der laufenden WTO-Runde als Grundlage für die Berechnung der Höhe der auszuhandelnden Zollreduktionen. Im Frühsommer 2005 wurden in Paris die Kriterien zur Festlegung der Referenzpreise für Agrarerzeugnisse definiert. Es ist richtig, dass dabei Umwelt- und Tierwohlkriterien nicht berücksichtigt worden sind. Das Unterfangen, Referenzpreise zu definieren, wäre gescheitert, wenn die Schweiz oder andere Länder darauf bestanden hätten. Eine differenzierte eigenständige Agrarpolitik, welche Umwelt- und Tierschutzanliegen aufgreift, ist aber trotzdem möglich. Die in der WTO in die sogenannte Green Box eingeteilten Massnahmen unterliegen keiner Abbauverpflichtung. Dazu gehören insbesondere die Direktzahlungen sowie alle Massnahmen zur Grundlagenverbesserung.</p><p>2. Die Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume. Der direkte Beitrag der Landwirtschaft zur Besiedlung und damit zur Wirtschaftsleistung dieser Räume sinkt allerdings infolge des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Strukturentwicklung. Ohne den Beitrag der Landwirtschaft wären 12 Prozent der Schweizer Gemeinden, welche sich insbesondere in den Voralpen, den Alpen sowie im Jura befinden, in ihrer Existenz gefährdet oder noch wesentlich stärker gefährdet (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Leu 05.3414). Die Offenhaltung der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft ist von grundlegender Bedeutung für die Attraktivität der Lebensräume und damit für die Besiedlung der Regionen. Diese Leistung der Landwirtschaft wird auch in Zukunft gewährleistet sein.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass jedes Land ein legitimes Recht hat auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch die Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leistet.</p><p>Die Schweiz hat als kleines und exportorientiertes Land ein grosses Interesse an einer gut funktionierenden WTO, die für alle Mitgliedsstaaten - ob gross oder klein - verbindliche Handelsregeln definiert und deren Einhaltung überwacht. Zusammen mit anderen Ländern und der EU setzt sie sich im Rahmen der WTO für die Berücksichtigung der sogenannten Non-Trade Concerns ein, d. h. für internationale Rahmenbedingungen, die in der Schweiz trotz einer weiteren Liberalisierung der Agrarmärkte auch in Zukunft eine nachhaltige Landwirtschaft ermöglichen. Mit den Green-Box-Massnahmen existiert eine Kategorie von Instrumenten, die nicht einer Abbauverpflichtung unterliegen und die es der Schweiz erlauben, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Damit steht die Mitgliedschaft der Schweiz in der WTO nicht im Widerspruch zur Erhaltung einer leistungsfähigen, produzierenden Landwirtschaft. Der zu erwartende weitere Zollabbau im Rahmen der Doha-Runde wird bewirken, dass die Kosten der Landwirtschaft insgesamt zurückgehen, sich aber weiter verlagern von den Konsumenten zu den Steuerzahlern.</p><p>4. Die Kosten der Einhaltung von Fair-Trade-Grundsätzen wie jene der Stiftung Max Havelaar werden nur von jenen Konsumentinnen und Konsumenten getragen, die Produkte mit den entsprechenden Labels kaufen. Für die Schweizer Landwirtschaft setzt der Bund hingegen allgemein gültige Rahmenbedingungen, und die Kosten werden von allen Konsumenten und Steuerzahlern getragen. Diese Kosten werden auch nach der Umsetzung der laufenden WTO-Runde zu den höchsten weltweit gehören und resultieren insbesondere aus dem Grenzschutz und den Direktzahlungen zur Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft. Im Bereich der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit wird bei der Agrarreform darauf geachtet, dass der Strukturwandel sozialverträglich verlaufen kann. Von diesem Grundsatz soll auch bei der "Agrarpolitik 2011" nicht abgewichen werden. Zudem schafft die allgemeine Sozialgesetzgebung ein Sicherheitsnetz, das auch für die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung wirkt.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass es zu einem Grundrecht aller Länder gehört, eine eigene produzierende Landwirtschaft zu erhalten zur Verwirklichung des Menschenrechtes auf Nahrung. Der Bundesrat hat aktiv die Verhandlungen in der FAO unterstützt, welche 2004 zu freiwilligen Richtlinien für die schrittweise Umsetzung des Rechtes auf angemessene Nahrung geführt haben. Der Bundesrat begrüsst in diesem Zusammenhang die WTO-Beschlüsse von Hongkong, wonach alle Formen von Exportsubventionen bis ins Jahr 2013 eliminiert werden sollen. Im Rahmen der "Agrarpolitik 2011" sieht der Bundesrat bereits die Abschaffung aller auf das Landwirtschaftsgesetz gestützten Exportsubventionen bis ins Jahr 2009 vor.</p><p>6. In der Schweiz sind die Direktzahlungen grundsätzlich Gegenstand einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Staat und den Landwirten. Mit dem Gesuch bekundet der einzelne Landwirt den Willen, durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion Leistungen im Sinn von Artikel 104 BV zu erbringen. Die Bedingungen und Auflagen, insbesondere jene für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), sind im Landwirtschaftsgesetz (Art. 70-77) und den zugehörigen Verordnungen konkret festgelegt. Mit den allgemeinen Direktzahlungen wird flächendeckend ein Mindeststandard an Leistungen gewährleistet. Darauf aufbauend werden mit den ökologischen Direktzahlungen zusätzliche Ziele in den Bereichen ökologischer Ausgleich, besonders umweltfreundliche und besonders tierfreundliche Produktionsformen angestrebt. Sie kommen dem Prinzip der freiwilligen Leistungsvereinbarung noch näher als die allgemeinen Direktzahlungen. Einerseits gehen die Leistungen deutlich über den Standard des ÖLN hinaus, andererseits sind die Betriebe nicht existenziell darauf angewiesen. Individuelle Leistungsvereinbarungen mit unterschiedlichen konkreten Leistungen für jeden einzelnen Landwirt würden die administrativen Kapazitäten von Bund und Kantonen weit übersteigen. Ein Wechsel des Grundprinzips ist für die Zielerreichung nicht nötig und würde zudem der vom Bundesrat angestrebten administrativen Vereinfachung zuwiderlaufen.</p><p>7. Im Budget 2006 sind für Landwirtschaft und Ernährung rund 3,8 Milliarden Franken eingestellt, wovon sich 3,6 Milliarden Franken auf das Landwirtschaftsgesetz stützen. Die Bundesgelder fliessen zum grössten Teil direkt, zu einem kleinen Teil indirekt an die Landwirte. Sie sind Teil der Rahmenbedingungen, mit denen der Bund dafür sorgt, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung, zur Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung (Art. 104 BV). Der andere wesentliche Teil der Rahmenbedingungen sind die Zölle, die höhere Produzentenpreise bewirken. Diese liegen in den umliegenden Ländern 46 Prozent tiefer als in der Schweiz, was für die im Inland verkauften Nahrungsmittel 2,7 Milliarden Franken entspricht. So gesehen bezahlen die Konsumenten heute einen Beitrag an die Erhaltung einer lebensfähigen Landwirtschaft, der in derselben Grössenordnung liegt wie jener der Steuerzahler. Aufgrund dieser Verhältnisse ist die heutige Zuteilung und Benennung der Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung in der Darstellung der Bundesrechnung durchaus sachgerecht.</p><p>In der WTO sind für die Zuteilung der Zahlungen zu den verschiedenen Kategorien (Green Box, Amber Box) einzig der Adressat der Zahlungen (Landwirte und Nahrungsmittelindustrie) bzw. die Kriterien für deren Bemessung massgebend. Die Zuteilung ist unabhängig von den Titeln, die die einzelnen Länder ihren Subventionen geben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen betreffend Landwirtschaftspolitik unseres Landes:</p><p>Im Rahmen der WTO-Verhandlungen steht der Zollabbau für Landwirtschaftsprodukte im Vordergrund. Als Referenzpreise gelten sogenannte Preise des freien Weltmarktes. Nur, für Agrarprodukte gibt es eigentlich keine echten Weltmarktpreise, welche dem Produzenten im Erzeugerland die Produktionskosten decken und einen fairen Lohn ermöglichen. Die auf dem sogenannt freien Weltmarkt gehandelten Agrarprodukte sind in der Regel mit direkten oder indirekten staatlichen Subventionen verbilligte Waren. Dies erfolgt teilweise auch durch staatliche Verbilligung des Transportes der Agrarprodukte um die halbe Welt.</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass als Referenzpreise für die Produzentenpreise der Schweizer Landwirtschaft eigentlich nur Preise aus Ländern mit vergleichbaren Produktionsbedingungen und vergleichbaren Umwelt- und Tierschutzauflagen herangezogen werden dürfen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes in unserem Land nur mit einer leistungsfähigen, produzierenden Landwirtschaft möglich ist, deren Kaufkraft massgebend für die Entwicklung von vor- und nachgelagertem Gewerbe im ländlichen Raum ist und die damit Arbeitsplätze erhält und gleichzeitig vorbeugend gegen die Entvölkerung des ländlichen Raumes wirkt?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass grundsätzlich jedes Land das legitime Recht hat, seine eigenen Nahrungsmittelgrundlagen und -ressourcen nachhaltig zu nutzen und zu pflegen - unter Anwendung bedarfsgerechter, geeigneter Schutz- und Förderungsmassnahmen - und dieses Recht Vorrang hat gegenüber internationalen finanziellen Interessen gemäss WTO? Wäre er bereit, solche Prinzipien international zu vertreten?</p><p>4. Kann der Bundesrat Grundprinzipien der Landwirtschaftspolitik zustimmen, welche Faire-Trade-Grundsätze und Max-Havelaar-Prinzipien nicht nur für Kaffee- und Bananenproduzenten in fernen Ländern zusprechen, sondern auch Faire-Trade-Grundsätze gegenüber der eigenen Landwirtschaft anwenden?</p><p>5. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass das Grundrecht jedes Landes, seine eigene Landwirtschaft und eigenen Nahrungsmittelressourcen zu nutzen, zusammen mit einem strikt kontrollierten Verbot von direkten und indirekten Exportsubventionen für Agrarprodukte wirksame Massnahmen sind, um in Entwicklungsländern eine eigene produzierende Landwirtschaft aufzubauen und damit vorbeugend gegen Hungersituationen zu wirken?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, im Bereich ökologische Ausgleichszahlungen zu prüfen, wie zu einem Grundprinzip gewechselt werden könnte, solche Ausgleichszahlungen nur mit konkreten Leistungsvereinbarungen und -aufträgen zu koppeln?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die gesamten Subventionen unter dem heutigen Titel Landwirtschaft grundsätzlich zu überprüfen und bedarfsgerecht neu zu ordnen? Ist er bereit zu prüfen, alle Subventionen, welche zugunsten der Konsumenten den Produzentenpreis von Nahrungsmitteln aus inländischer Produktion tief halten, neu nicht mehr unter dem Titel "Landwirtschaft", sondern unter "Konsumentensubventionen" zu führen?</p>
    • Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft

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