Reorganisation beim Zoll
- ShortId
-
05.3850
- Id
-
20053850
- Updated
-
27.07.2023 19:09
- Language
-
de
- Title
-
Reorganisation beim Zoll
- AdditionalIndexing
-
15;04;betrügerisches Handelsgeschäft;Reduktion;Zollkontrolle;Einnahmen der öffentlichen Hand;Einfuhrabgabe;Eidgenössische Zollverwaltung;Personalabbau beim Bund
- 1
-
- L06K070104040203, Zollkontrolle
- L06K070104030102, Einfuhrabgabe
- L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
- L04K08020224, Reduktion
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
- L04K08040508, Eidgenössische Zollverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es gehört zu den Aufgaben der Zollverwaltung - insbesondere vor dem Hintergrund der Entlastungsprogramme EP 2003 und EP 2004 - den Einsatz der personellen und materiellen Ressourcen zugunsten einer wirksamen Grenzkontrolle laufend zu überprüfen und zu optimieren. Die Erhebung der Abgaben sowohl für Privat- als auch für Handelswaren inklusive LSVA erfolgt nach dem Selbstveranlagungsprinzip. Entsprechende mündliche und schriftliche Anmeldungen werden vom Zoll aufgrund von Risikoanalysen stichprobenweise überprüft.</p><p>Im Reisendenverkehr wird der Personaleinsatz des Grenzwachtkorps via Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung gesteuert. Durch die Verlagerung von bisherigen statischen Kontrollen an kleineren und mittleren Grenzübergangsstellen zu vermehrter mobiler Raumüberwachung wird eine risikogerechte Überwachung aller grenzüberschreitenden Strassen und Wege sichergestellt.</p><p>Auch im Handelswarenverkehr werden die immer knapper werdenden Personalressourcen des zivilen Zolldienstes via Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung so effizient und wirksam wie möglich eingesetzt. Dabei wird die Beeinträchtigung des Handelswarenverkehrs so geringfügig wie möglich gehalten. Zur Erhöhung der Durchflusskapazität - und somit zur Reduzierung bzw. Verhinderung von Stausituationen an der Grenze - fördert der Zoll die Verlagerung der Zollabfertigung von Handelswaren zu Zollstellen im Inland bzw. zum Domizil ihrer Kunden u. a. mit den modernen Abfertigungsverfahren "Zugelassener Versender/Empfänger" und "Offene Zolllager". Mit internationalen Transitdokumenten ist der Grenzübertritt bei bezeichneten Grenzübergängen von 5 bis 22 Uhr möglich.</p><p>Mit dem neuen Zollgesetz und der flächendeckenden Einführung der Zollapplikation "e-dec Import" sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, damit der Zoll eine effiziente, risikogerechte Kontrolle des grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs trotz reduzierten Personalbeständen sicherstellen kann.</p><p>Mit dem Zolluntersuchungsdienst steht der Zollverwaltung zudem ein Instrument zur Ermittlung von Vergehen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warentransport zur Verfügung. Das Zusammenwirken aller Instrumente bewirkt bei den Zollanmeldepflichtigen einen "Unsicherheitsfaktor". Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass das Prinzip der Selbstveranlagung die erwarteten Ergebnisse bringt.</p><p>1. Aus heutiger Sicht ist ein bescheidener Rückgang der Einfuhrzölle zu erwarten. Dieser erfolgt primär aufgrund der international vereinbarten Reduktion von Zollansätzen (Gatt/WTO-Abkommen) und nicht wegen laufender Reorganisationen.</p><p>2. Nein, dank Selbstdeklarationspflicht gibt es keinen Verzicht auf Abgabenerhebung. Hingegen ist es in dieser Situation leider unumgänglich, dass die Öffnungszeiten an kleinen Zollstellen weiter reduziert werden müssen.</p><p>3. Nein, obwohl der Umfang der formellen und materiellen Kontrollen ein tiefes Niveau erreicht hat. Dank besserer Analyseinstrumente können die Risiken minimiert werden.</p><p>4. Nein. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist weiterhin in der Lage, ihren Auftrag befriedigend zu erfüllen.</p><p>5. Dank organisatorischer und technischer Massnahmen müssen zurzeit keine Einnahmenverluste befürchtet werden. Der Abbau von Zolldienstleistungen als Folge des Stellenabbaus wird zu einer gewissen Kanalisierung des Verkehrs führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen betreffend laufende und beschlossene Reformen beim Zoll:</p><p>1. Mit der laufenden Reorganisation des Zolls erfolgt eine beachtliche Reduktion der Präsenzzeiten von Zollpersonal an den Zollämtern und damit eine Durchlöcherung der Erhebung der rechtlich geschuldeten Warenzölle. Wie hoch beziffert der Bundesrat die jährlichen Zollausfälle infolge des teilweisen Verzichts der Zollerhebung wegen Personalreduktion?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit dem teilweisen Verzicht auf Zollerhebung ausserhalb von Öffnungszeiten an offenen Zollübergängen dem Schmuggel Tür und Tor geöffnet wird?</p><p>3. Fordert die Zollverwaltung bzw. der Bundesrat mit diesem Abbau der Warenzollkontrollen die Warenzollpflichtigen nicht geradezu auf, mit ihren Warenladungen für die Einfuhr in die Schweiz offene Zollübergänge während den nicht besetzten Zeiten zu wählen, um der Verzollung zu entgehen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass ein solcher Abbau beim Warenzoll dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit widerspricht, indem Zollpflichtige mit der geschickten Wahl des Einreisezeitpunktes und des Zollamtes den rechtlich geschuldeten Zollbetrag unterschlagen können?</p><p>5. Das im Warenzoll eingesetzte Zollpersonal ist "rentabel" für den Bund. Ungenügende Kapazitäten bei der Verzollung an der Grenze und in Zollfreilagern infolge ungenügender personeller Besetzung führen zu Zolleinnahmenverlusten beim Bund und zu teuren Unkosten bei der Wirtschaft infolge Verzögerung der Verzollung. Ist der Bundesrat bereit, auch im finanziellen Interesse des Staates rasch Korrekturmöglichkeiten für die aktuelle Fehlentwicklung zu evaluieren?</p>
- Reorganisation beim Zoll
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es gehört zu den Aufgaben der Zollverwaltung - insbesondere vor dem Hintergrund der Entlastungsprogramme EP 2003 und EP 2004 - den Einsatz der personellen und materiellen Ressourcen zugunsten einer wirksamen Grenzkontrolle laufend zu überprüfen und zu optimieren. Die Erhebung der Abgaben sowohl für Privat- als auch für Handelswaren inklusive LSVA erfolgt nach dem Selbstveranlagungsprinzip. Entsprechende mündliche und schriftliche Anmeldungen werden vom Zoll aufgrund von Risikoanalysen stichprobenweise überprüft.</p><p>Im Reisendenverkehr wird der Personaleinsatz des Grenzwachtkorps via Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung gesteuert. Durch die Verlagerung von bisherigen statischen Kontrollen an kleineren und mittleren Grenzübergangsstellen zu vermehrter mobiler Raumüberwachung wird eine risikogerechte Überwachung aller grenzüberschreitenden Strassen und Wege sichergestellt.</p><p>Auch im Handelswarenverkehr werden die immer knapper werdenden Personalressourcen des zivilen Zolldienstes via Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung so effizient und wirksam wie möglich eingesetzt. Dabei wird die Beeinträchtigung des Handelswarenverkehrs so geringfügig wie möglich gehalten. Zur Erhöhung der Durchflusskapazität - und somit zur Reduzierung bzw. Verhinderung von Stausituationen an der Grenze - fördert der Zoll die Verlagerung der Zollabfertigung von Handelswaren zu Zollstellen im Inland bzw. zum Domizil ihrer Kunden u. a. mit den modernen Abfertigungsverfahren "Zugelassener Versender/Empfänger" und "Offene Zolllager". Mit internationalen Transitdokumenten ist der Grenzübertritt bei bezeichneten Grenzübergängen von 5 bis 22 Uhr möglich.</p><p>Mit dem neuen Zollgesetz und der flächendeckenden Einführung der Zollapplikation "e-dec Import" sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, damit der Zoll eine effiziente, risikogerechte Kontrolle des grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs trotz reduzierten Personalbeständen sicherstellen kann.</p><p>Mit dem Zolluntersuchungsdienst steht der Zollverwaltung zudem ein Instrument zur Ermittlung von Vergehen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warentransport zur Verfügung. Das Zusammenwirken aller Instrumente bewirkt bei den Zollanmeldepflichtigen einen "Unsicherheitsfaktor". Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass das Prinzip der Selbstveranlagung die erwarteten Ergebnisse bringt.</p><p>1. Aus heutiger Sicht ist ein bescheidener Rückgang der Einfuhrzölle zu erwarten. Dieser erfolgt primär aufgrund der international vereinbarten Reduktion von Zollansätzen (Gatt/WTO-Abkommen) und nicht wegen laufender Reorganisationen.</p><p>2. Nein, dank Selbstdeklarationspflicht gibt es keinen Verzicht auf Abgabenerhebung. Hingegen ist es in dieser Situation leider unumgänglich, dass die Öffnungszeiten an kleinen Zollstellen weiter reduziert werden müssen.</p><p>3. Nein, obwohl der Umfang der formellen und materiellen Kontrollen ein tiefes Niveau erreicht hat. Dank besserer Analyseinstrumente können die Risiken minimiert werden.</p><p>4. Nein. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist weiterhin in der Lage, ihren Auftrag befriedigend zu erfüllen.</p><p>5. Dank organisatorischer und technischer Massnahmen müssen zurzeit keine Einnahmenverluste befürchtet werden. Der Abbau von Zolldienstleistungen als Folge des Stellenabbaus wird zu einer gewissen Kanalisierung des Verkehrs führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen betreffend laufende und beschlossene Reformen beim Zoll:</p><p>1. Mit der laufenden Reorganisation des Zolls erfolgt eine beachtliche Reduktion der Präsenzzeiten von Zollpersonal an den Zollämtern und damit eine Durchlöcherung der Erhebung der rechtlich geschuldeten Warenzölle. Wie hoch beziffert der Bundesrat die jährlichen Zollausfälle infolge des teilweisen Verzichts der Zollerhebung wegen Personalreduktion?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit dem teilweisen Verzicht auf Zollerhebung ausserhalb von Öffnungszeiten an offenen Zollübergängen dem Schmuggel Tür und Tor geöffnet wird?</p><p>3. Fordert die Zollverwaltung bzw. der Bundesrat mit diesem Abbau der Warenzollkontrollen die Warenzollpflichtigen nicht geradezu auf, mit ihren Warenladungen für die Einfuhr in die Schweiz offene Zollübergänge während den nicht besetzten Zeiten zu wählen, um der Verzollung zu entgehen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass ein solcher Abbau beim Warenzoll dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit widerspricht, indem Zollpflichtige mit der geschickten Wahl des Einreisezeitpunktes und des Zollamtes den rechtlich geschuldeten Zollbetrag unterschlagen können?</p><p>5. Das im Warenzoll eingesetzte Zollpersonal ist "rentabel" für den Bund. Ungenügende Kapazitäten bei der Verzollung an der Grenze und in Zollfreilagern infolge ungenügender personeller Besetzung führen zu Zolleinnahmenverlusten beim Bund und zu teuren Unkosten bei der Wirtschaft infolge Verzögerung der Verzollung. Ist der Bundesrat bereit, auch im finanziellen Interesse des Staates rasch Korrekturmöglichkeiten für die aktuelle Fehlentwicklung zu evaluieren?</p>
- Reorganisation beim Zoll
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