Eigene Lohnpolitik im VBS?
- ShortId
-
05.3857
- Id
-
20053857
- Updated
-
28.07.2023 08:35
- Language
-
de
- Title
-
Eigene Lohnpolitik im VBS?
- AdditionalIndexing
-
09;04;Lohnpolitik;Bundesangestellte;zusätzliche Vergütung;Aufbesserung der Löhne;Sparmassnahme;Haushaltsplan;VBS
- 1
-
- L03K080403, VBS
- L04K07020103, Lohnpolitik
- L05K0702010301, Aufbesserung der Löhne
- L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
- L02K1102, Haushaltsplan
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 2 der Verordnung des VBS über Lohnmassnahmen zugunsten des militärischen Personals in den Jahren 2006-2010 sind folgende Kategorien betroffen: Berufsoffiziere und -unteroffiziere, Fachberufsoffiziere, -unteroffiziere, Berufssoldaten und Zeitmilitär. Es kommen rund 3700 Mitarbeitende in den Genuss der befristeten Lohnerhöhungen. Keine Zulage erhalten rund 500 Mitarbeitende, u. a. höhere Stabsoffiziere, Berufsmilitärs im Flug- und Fallschirmdienst sowie Berufsmilitärs in Ausbildung.</p><p>2. Berufsoffiziere- und -unteroffiziere erhalten 3000 Fr. pro Jahr; Fachberufsoffiziere, -unteroffiziere und Berufssoldaten 1500 Fr. pro Jahr; Zeitmilitär eine Erhöhung der Anfangslöhne um 1800 Fr. pro Jahr. Die Mehrkosten betragen rund 9 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>3. Die Anforderungen an das militärische Personal sind durch die Professionalisierung der Ausbildung und die zeitliche Belastung mit dem neuen dreimaligen Start der Rekruten- und Kaderschulen pro Jahr erheblich gestiegen. Die Zusatzleistungen sollen dazu dienen, die massiv zuungunsten des militärischen Personals veränderten Arbeitsbedingungen etwas auszugleichen.</p><p>4. Die Lohnmassnahmen wurden nicht als "verdeckte Operation" realisiert und im Budgetprozess unterschlagen. Sie wurden mit den Sozialpartnern erörtert. Im Weiteren erfolgte der Verordnungserlass im üblichen Verfahren unter Einbezug aller mitinteressierten Stellen und mit anschliessender Publikation. Zusätzliche Mittel für diese Lohnmassnahmen im Umfang von 9 Millionen Franken wurden im Voranschlag und im Finanzplan nicht eingestellt, weil es zurzeit nicht sicher ist, ob solche überhaupt benötigt werden.</p><p>5. Nein. Das VBS erfüllt die gesetzlich vorgegebene Limite des EP 2004. Die wegen personellen Engpässen in der Ausbildung zusätzlich von 2006 bis 2008 befristet bewilligten Kredite für militärische Stellen führen im Rahmen der Reformen VBS lediglich zu einem weniger steilen Abbau als ursprünglich angenommen. Das Abbauziel 2010 bleibt aber unverändert. Diese zusätzlichen Kredite sind im Voranschlag 2006 sowie im Finanzplan 2007-2009 eingestellt und in der Zusatzdokumentation VBS enthalten.</p><p>6. Bei der Umsetzung der Prämienpflicht wurde gemäss KVG einzig für die unteren Lohnklassen eine Prämienverbilligung festgelegt. Krankenversicherung und Militärversicherung sind voneinander unabhängig. Die vom EP 2003 gesetzten Sparvorgaben bei der Militärversicherung werden jedoch erfüllt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einem Artikel der "Weltwoche" (Ausgabe 49/05) war zu entnehmen, dass militärischem Personal ab 2006 bis 2010 finanzielle Sonderzulagen ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches militärische Personal kommt in den Genuss solcher Sonderzulagen? Um wie viel Personen handelt es sich?</p><p>2. Wie hoch ist diese Lohnerhöhung pro Person, und wie hoch beläuft sich die gesamte Summe dieser Zusatzausgaben?</p><p>3. Aus welchen Gründen erfolgt die Ausschüttung dieser Zusatzleistungen?</p><p>4. Warum wurde diese Lohnerhöhung als "verdeckte Operation" eingefädelt und im laufenden Budgetprozess unterschlagen?</p><p>5. Ist es richtig, dass das VBS (zusammen mit weiteren Ausgaben) damit über der vom Parlament mit dem Entlastungsprogramm 2004 gesetzten Limite liegt? Wenn ja: Ist vorgesehen, dass diese Mittel VBS-intern kompensiert werden? Wo?</p><p>6. Entspricht es den Tatsachen, dass das VBS auch eine Verbilligung der Prämien bei der Militärversicherung durchsetzte? Wenn ja: Mit welcher Begründung?</p>
- Eigene Lohnpolitik im VBS?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss Artikel 2 der Verordnung des VBS über Lohnmassnahmen zugunsten des militärischen Personals in den Jahren 2006-2010 sind folgende Kategorien betroffen: Berufsoffiziere und -unteroffiziere, Fachberufsoffiziere, -unteroffiziere, Berufssoldaten und Zeitmilitär. Es kommen rund 3700 Mitarbeitende in den Genuss der befristeten Lohnerhöhungen. Keine Zulage erhalten rund 500 Mitarbeitende, u. a. höhere Stabsoffiziere, Berufsmilitärs im Flug- und Fallschirmdienst sowie Berufsmilitärs in Ausbildung.</p><p>2. Berufsoffiziere- und -unteroffiziere erhalten 3000 Fr. pro Jahr; Fachberufsoffiziere, -unteroffiziere und Berufssoldaten 1500 Fr. pro Jahr; Zeitmilitär eine Erhöhung der Anfangslöhne um 1800 Fr. pro Jahr. Die Mehrkosten betragen rund 9 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>3. Die Anforderungen an das militärische Personal sind durch die Professionalisierung der Ausbildung und die zeitliche Belastung mit dem neuen dreimaligen Start der Rekruten- und Kaderschulen pro Jahr erheblich gestiegen. Die Zusatzleistungen sollen dazu dienen, die massiv zuungunsten des militärischen Personals veränderten Arbeitsbedingungen etwas auszugleichen.</p><p>4. Die Lohnmassnahmen wurden nicht als "verdeckte Operation" realisiert und im Budgetprozess unterschlagen. Sie wurden mit den Sozialpartnern erörtert. Im Weiteren erfolgte der Verordnungserlass im üblichen Verfahren unter Einbezug aller mitinteressierten Stellen und mit anschliessender Publikation. Zusätzliche Mittel für diese Lohnmassnahmen im Umfang von 9 Millionen Franken wurden im Voranschlag und im Finanzplan nicht eingestellt, weil es zurzeit nicht sicher ist, ob solche überhaupt benötigt werden.</p><p>5. Nein. Das VBS erfüllt die gesetzlich vorgegebene Limite des EP 2004. Die wegen personellen Engpässen in der Ausbildung zusätzlich von 2006 bis 2008 befristet bewilligten Kredite für militärische Stellen führen im Rahmen der Reformen VBS lediglich zu einem weniger steilen Abbau als ursprünglich angenommen. Das Abbauziel 2010 bleibt aber unverändert. Diese zusätzlichen Kredite sind im Voranschlag 2006 sowie im Finanzplan 2007-2009 eingestellt und in der Zusatzdokumentation VBS enthalten.</p><p>6. Bei der Umsetzung der Prämienpflicht wurde gemäss KVG einzig für die unteren Lohnklassen eine Prämienverbilligung festgelegt. Krankenversicherung und Militärversicherung sind voneinander unabhängig. Die vom EP 2003 gesetzten Sparvorgaben bei der Militärversicherung werden jedoch erfüllt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einem Artikel der "Weltwoche" (Ausgabe 49/05) war zu entnehmen, dass militärischem Personal ab 2006 bis 2010 finanzielle Sonderzulagen ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches militärische Personal kommt in den Genuss solcher Sonderzulagen? Um wie viel Personen handelt es sich?</p><p>2. Wie hoch ist diese Lohnerhöhung pro Person, und wie hoch beläuft sich die gesamte Summe dieser Zusatzausgaben?</p><p>3. Aus welchen Gründen erfolgt die Ausschüttung dieser Zusatzleistungen?</p><p>4. Warum wurde diese Lohnerhöhung als "verdeckte Operation" eingefädelt und im laufenden Budgetprozess unterschlagen?</p><p>5. Ist es richtig, dass das VBS (zusammen mit weiteren Ausgaben) damit über der vom Parlament mit dem Entlastungsprogramm 2004 gesetzten Limite liegt? Wenn ja: Ist vorgesehen, dass diese Mittel VBS-intern kompensiert werden? Wo?</p><p>6. Entspricht es den Tatsachen, dass das VBS auch eine Verbilligung der Prämien bei der Militärversicherung durchsetzte? Wenn ja: Mit welcher Begründung?</p>
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