Treibstofftransporte der Bundesbetriebe an privatwirtschaftliche Betriebe. Erhebung der LSVA

ShortId
05.3860
Id
20053860
Updated
25.06.2025 00:10
Language
de
Title
Treibstofftransporte der Bundesbetriebe an privatwirtschaftliche Betriebe. Erhebung der LSVA
AdditionalIndexing
48;Steuerbefreiung;Steuererhebung;privates Unternehmen;Gleichbehandlung;Schwerverkehrsabgabe;Gleichheit vor dem Gesetz;öffentliches Unternehmen;Verkehrsunternehmen
1
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Private Anbieter von Logistik- und Transportdienstleistungen, wie z. B. die Firma Setz (Tochterbetrieb der Post) oder die Firma Brechtbühl (Tochterbetrieb der Post), werden angeblich mit Dieseltreibstoff der Armee beliefert. Die Tankfahrzeuge mit militärischem Kontrollschild sind nicht der LSVA unterstellt.</p><p>Die genannten Transportbetriebe stehen in Konkurrenz zum privaten Transportgewerbe. Die erwähnten Diesellieferungen führen zu einer klaren Wettbewerbsverzerrung. Auch die SBB oder Privatbahnen betreiben Strassenfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Diese benutzen die öffentlichen Strassen genauso wie der private Individualverkehr. Sie sind bei der LSVA und beim Treibstoff den privaten Betrieben gleichzustellen.</p><p>Ebenfalls sollen Tankstellen der Post mit LSVA-befreiten Fahrzeuge beliefert werden. Auch diese Tankstellen sind regulär mit LSVA-pflichtigen Tankwagen zu beliefern.</p>
  • <p>Das VBS beliefert mit seinen Tankwagen die Tankstellen des Bundes und der Post. Die Gründe für die Belieferung der Posttankstellen hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Baader 05.3280, "Belieferung von Tankstellen der Post", erläutert. In Beachtung des Grundversorgungsauftrages der Post erschien es dem Bundesrat auch vertretbar, dass die Tankstellen der Post von Armeefahrzeugen beliefert werden und solche Fahrten von der LSVA befreit bleiben.</p><p>Die Post steht allerdings trotz Grundversorgungsauftrag bei den nicht reservierten Diensten im freien Wettbewerb mit anderen Dienstleistern. Aus diesem Grund unterliegen Postfahrzeuge uneingeschränkt der LSVA. Der Bundesrat anerkennt, dass die LSVA-freie Lieferung von Treibstoff an die Post, deren Konzerngesellschaften oder andere bundesnahe Unternehmen wettbewerbsverzerrend wirken kann, wenn diese Unternehmen im Wettbewerb stehen. Er ist darum bemüht, solche Verzerrungen zu verhindern.</p><p>Das EFD (Oberzolldirektion) steht deshalb bereits seit letztem Jahr mit dem VBS (Logistikbasis der Armee) in Kontakt und erarbeitet gemeinsam entsprechende Lösungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Treibstofftransporte des Bundes (z. B. Militärfahrzeuge), die an privatwirtschaftliche Betriebe ausgeführt werden (z. B. PTT-Tankstellen, PTT-Tochterbetriebe wie Setz und Brechtbühl AG oder SBB-Betriebe), werden mit der LSVA belastet.</p>
  • Treibstofftransporte der Bundesbetriebe an privatwirtschaftliche Betriebe. Erhebung der LSVA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Private Anbieter von Logistik- und Transportdienstleistungen, wie z. B. die Firma Setz (Tochterbetrieb der Post) oder die Firma Brechtbühl (Tochterbetrieb der Post), werden angeblich mit Dieseltreibstoff der Armee beliefert. Die Tankfahrzeuge mit militärischem Kontrollschild sind nicht der LSVA unterstellt.</p><p>Die genannten Transportbetriebe stehen in Konkurrenz zum privaten Transportgewerbe. Die erwähnten Diesellieferungen führen zu einer klaren Wettbewerbsverzerrung. Auch die SBB oder Privatbahnen betreiben Strassenfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Diese benutzen die öffentlichen Strassen genauso wie der private Individualverkehr. Sie sind bei der LSVA und beim Treibstoff den privaten Betrieben gleichzustellen.</p><p>Ebenfalls sollen Tankstellen der Post mit LSVA-befreiten Fahrzeuge beliefert werden. Auch diese Tankstellen sind regulär mit LSVA-pflichtigen Tankwagen zu beliefern.</p>
    • <p>Das VBS beliefert mit seinen Tankwagen die Tankstellen des Bundes und der Post. Die Gründe für die Belieferung der Posttankstellen hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Baader 05.3280, "Belieferung von Tankstellen der Post", erläutert. In Beachtung des Grundversorgungsauftrages der Post erschien es dem Bundesrat auch vertretbar, dass die Tankstellen der Post von Armeefahrzeugen beliefert werden und solche Fahrten von der LSVA befreit bleiben.</p><p>Die Post steht allerdings trotz Grundversorgungsauftrag bei den nicht reservierten Diensten im freien Wettbewerb mit anderen Dienstleistern. Aus diesem Grund unterliegen Postfahrzeuge uneingeschränkt der LSVA. Der Bundesrat anerkennt, dass die LSVA-freie Lieferung von Treibstoff an die Post, deren Konzerngesellschaften oder andere bundesnahe Unternehmen wettbewerbsverzerrend wirken kann, wenn diese Unternehmen im Wettbewerb stehen. Er ist darum bemüht, solche Verzerrungen zu verhindern.</p><p>Das EFD (Oberzolldirektion) steht deshalb bereits seit letztem Jahr mit dem VBS (Logistikbasis der Armee) in Kontakt und erarbeitet gemeinsam entsprechende Lösungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Treibstofftransporte des Bundes (z. B. Militärfahrzeuge), die an privatwirtschaftliche Betriebe ausgeführt werden (z. B. PTT-Tankstellen, PTT-Tochterbetriebe wie Setz und Brechtbühl AG oder SBB-Betriebe), werden mit der LSVA belastet.</p>
    • Treibstofftransporte der Bundesbetriebe an privatwirtschaftliche Betriebe. Erhebung der LSVA

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