Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung

ShortId
05.3863
Id
20053863
Updated
25.06.2025 00:28
Language
de
Title
Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung
AdditionalIndexing
34;Grundversorgung;ländliches Gebiet;Übertragungsnetz;Klein- und mittleres Unternehmen;Datenübertragung
1
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0704030107, ländliches Gebiet
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Moderne Informationstechnologien beinhalten für den ländlichen Raum, für peripher gelegene Regionen und insbesondere für die Berggebiete grosse Chancen. Diese Chancen bestehen vor allem darin, dass Zeit und Raum durch Datentransfers mittels neuer Kommunikationstechnologien weitgehend überwunden werden können. Es spielt also für zahlreiche Unternehmen keine Rolle mehr, ob sie in der Stadt oder aber auf dem Land zu Hause sind. Standortnachteile des ländlichen Raumes sowie der Berggebiete können so mindestens teilweise kompensiert werden. Von Bedeutung ist dabei, dass diese Gebiete nicht erst mit einer grösseren zeitlichen Verzögerung in den Genuss neuer Technologien kommen, sondern im Gegenteil möglichst frühzeitig. Ansonsten bleibt ein relativer Standortnachteil bestehen, und die Disparitäten verschärfen sich.</p><p>Bereits heute gibt es eine Grundversorgung für Bürgerinnen und Bürger, die einen digitalen Zugang umfasst (ISDN oder ähnliche Übertragungsraten). Dabei sind das Produkt sowie eine Preisobergrenze vorgeschrieben. Mit Blick auf die dank technologischer Fortschritte in jüngster Zeit möglich gewordenen Leistungssteigerungen in der Datenübertragung drängt sich auf, dass der Bundesrat den Katalog der Grundversorgung erweitert und für KMU landesweit eine zweckmässige Grundversorgung mit Informationstechnologie sicherstellt. Nur so ist gewährleistet, dass kein Auseinanderdriften der Regionen in Fragen der Versorgung mit Datendiensten erfolgt.</p><p>Flankierend zur Erweiterung des Grundversorgungskataloges sollten die KMU als potenzielle Nutzer über eine Kampagne für die Chancen und Möglichkeiten der Breitbandkommunikation sensibilisiert werden.</p><p>Mit der Erweiterung der Grundversorgung auf die Breitbanddienste kann der Bundesrat Vertrauen schaffen in seine Funktion und Verantwortung als Regulator, der unabhängig von der Frage der Eigentumsverhältnisse bei der Swisscom dafür sorgt, dass landesweit eine Grundversorgung mit modernen, der technologischen Entwicklung folgenden Telekommunikationsdienstleistungen auf Dauer gewährleistet ist.</p>
  • <p>Mit der Grundversorgung wird die Verfügbarkeit qualitativ hochstehender, für alle Bevölkerungskreise erschwinglicher grundlegender Fernmeldedienste in allen Landesteilen gewährleistet.</p><p>Während das Parlament die Dienste der Grundversorgung im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 definiert hat, wurde die Aufgabe, sie regelmässig an den Stand der Technik und an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft anzupassen, dem Bundesrat übertragen. Im Hinblick auf die Erteilung der nächsten Grundversorgungskonzession per 1. Januar 2008 will der Bundesrat die Liste der Grundversorgungsdienste anpassen. Die Frage der Erweiterung des Umfanges der Grundversorgung um einen Breitband-Internetzugang wird folglich bei dieser Gelegenheit geprüft. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2006 die Vernehmlassung zur Anpassung der Grundversorgung eröffnet. Er schlägt dabei die Aufnahme des Breitband-Internetzuganges als Dienst der Grundversorgung vor, sieht aber gleichzeitig eine Ausnahmeregelung vor: So kann der Dienst reduziert werden, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dafür sprechen oder wenn am Markt ein Alternativangebot zu einem erschwinglichen Preis erhältlich ist. Über die Aufnahme eines Breitband-Internetzugangsdienstes in die Grundversorgung und die allfälligen Modalitäten eines solchen Angebotes wird nach Abschluss der öffentlichen Vernehmlassung definitiv entschieden werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Versorgung mit Breitbanddiensten in den Umfang der Grundversorgung aufzunehmen. Die Schweiz ist flächendeckend mit einem Datendienst zu versorgen, welcher mindestens für die KMU die Breitbandkommunikation zu einem einheitlichen Tarif ermöglicht. Die Fernmeldedienstverordnung ist entsprechend anzupassen.</p>
  • Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Moderne Informationstechnologien beinhalten für den ländlichen Raum, für peripher gelegene Regionen und insbesondere für die Berggebiete grosse Chancen. Diese Chancen bestehen vor allem darin, dass Zeit und Raum durch Datentransfers mittels neuer Kommunikationstechnologien weitgehend überwunden werden können. Es spielt also für zahlreiche Unternehmen keine Rolle mehr, ob sie in der Stadt oder aber auf dem Land zu Hause sind. Standortnachteile des ländlichen Raumes sowie der Berggebiete können so mindestens teilweise kompensiert werden. Von Bedeutung ist dabei, dass diese Gebiete nicht erst mit einer grösseren zeitlichen Verzögerung in den Genuss neuer Technologien kommen, sondern im Gegenteil möglichst frühzeitig. Ansonsten bleibt ein relativer Standortnachteil bestehen, und die Disparitäten verschärfen sich.</p><p>Bereits heute gibt es eine Grundversorgung für Bürgerinnen und Bürger, die einen digitalen Zugang umfasst (ISDN oder ähnliche Übertragungsraten). Dabei sind das Produkt sowie eine Preisobergrenze vorgeschrieben. Mit Blick auf die dank technologischer Fortschritte in jüngster Zeit möglich gewordenen Leistungssteigerungen in der Datenübertragung drängt sich auf, dass der Bundesrat den Katalog der Grundversorgung erweitert und für KMU landesweit eine zweckmässige Grundversorgung mit Informationstechnologie sicherstellt. Nur so ist gewährleistet, dass kein Auseinanderdriften der Regionen in Fragen der Versorgung mit Datendiensten erfolgt.</p><p>Flankierend zur Erweiterung des Grundversorgungskataloges sollten die KMU als potenzielle Nutzer über eine Kampagne für die Chancen und Möglichkeiten der Breitbandkommunikation sensibilisiert werden.</p><p>Mit der Erweiterung der Grundversorgung auf die Breitbanddienste kann der Bundesrat Vertrauen schaffen in seine Funktion und Verantwortung als Regulator, der unabhängig von der Frage der Eigentumsverhältnisse bei der Swisscom dafür sorgt, dass landesweit eine Grundversorgung mit modernen, der technologischen Entwicklung folgenden Telekommunikationsdienstleistungen auf Dauer gewährleistet ist.</p>
    • <p>Mit der Grundversorgung wird die Verfügbarkeit qualitativ hochstehender, für alle Bevölkerungskreise erschwinglicher grundlegender Fernmeldedienste in allen Landesteilen gewährleistet.</p><p>Während das Parlament die Dienste der Grundversorgung im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 definiert hat, wurde die Aufgabe, sie regelmässig an den Stand der Technik und an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft anzupassen, dem Bundesrat übertragen. Im Hinblick auf die Erteilung der nächsten Grundversorgungskonzession per 1. Januar 2008 will der Bundesrat die Liste der Grundversorgungsdienste anpassen. Die Frage der Erweiterung des Umfanges der Grundversorgung um einen Breitband-Internetzugang wird folglich bei dieser Gelegenheit geprüft. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2006 die Vernehmlassung zur Anpassung der Grundversorgung eröffnet. Er schlägt dabei die Aufnahme des Breitband-Internetzuganges als Dienst der Grundversorgung vor, sieht aber gleichzeitig eine Ausnahmeregelung vor: So kann der Dienst reduziert werden, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dafür sprechen oder wenn am Markt ein Alternativangebot zu einem erschwinglichen Preis erhältlich ist. Über die Aufnahme eines Breitband-Internetzugangsdienstes in die Grundversorgung und die allfälligen Modalitäten eines solchen Angebotes wird nach Abschluss der öffentlichen Vernehmlassung definitiv entschieden werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Versorgung mit Breitbanddiensten in den Umfang der Grundversorgung aufzunehmen. Die Schweiz ist flächendeckend mit einem Datendienst zu versorgen, welcher mindestens für die KMU die Breitbandkommunikation zu einem einheitlichen Tarif ermöglicht. Die Fernmeldedienstverordnung ist entsprechend anzupassen.</p>
    • Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung

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