Schweizer Fallschirmspringer-Soldaten nach Irak, Afghanistan und Kosovo?
- ShortId
-
05.3873
- Id
-
20053873
- Updated
-
27.07.2023 19:20
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Fallschirmspringer-Soldaten nach Irak, Afghanistan und Kosovo?
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;Sicherheit;im Ausland stationierte Streitkräfte;Irak;Kosovo;Afghanistan;Neutralität;Attentat;friedenserhaltende Mission
- 1
-
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- L04K04010303, friedenserhaltende Mission
- L05K0303010602, Irak
- L04K03030101, Afghanistan
- L06K030102040101, Kosovo
- L04K08020225, Sicherheit
- L04K04030101, Attentat
- L04K10010503, Neutralität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die ins Zentrum der Interpellation gerückte Umfrage ist in den Zusammenhang mit den Bundesratsentscheiden bezüglich eines Kapazitätsaufbaus in der Schweizer Armee bei friedensfördernden Einsätzen zu stellen (s. Antwort zu Ziff. 1). Das Kommando Fallschirmaufklärerschulen und -kurse versuchte mit der Umfrage in Erfahrung zu bringen, wie es um die generelle Bereitschaft von Berufskadern und Milizangehörigen steht, an humanitären oder friedensfördernden Einsätzen teilzunehmen. Insbesondere stipulierte die Umfrage nicht einen Einsatz in den im Interpellationstitel aufgeführten Ländern Irak und Afghanistan. Mit diesen Beispielen wurde lediglich die Bandbreite des möglichen Gefährdungspotenzials aufgezeigt.</p><p>Auf die konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Gründe für den Ausbau der Fähigkeiten zur Teilnahme an Friedensförderungseinsätzen wurde im Sicherheitspolitischen Bericht 2000, im Armeeleitbild XXI und in der parlamentarischen Beratung der Teilrevision des Militärgesetzes wiederholt und umfassend dargelegt. Insbesondere führt das Armeeleitbild in Ziffer 6.1. aus, dass die Armee mittelfristig die Fähigkeit erwerben soll, sich an friedensfördernden Operationen mit maximal einem Verband in Bataillonsstärke oder alternativ zwei verstärkten Einheiten gleichzeitig zu beteiligen. Diese Stossrichtung wurde vom Bundesrat am 8. September 2004 und letztmals am 11. Mai 2005 bestätigt. Der Bundesrat entschied, dass die Armee ab 2008 die Fähigkeit besitzen soll, bis 500 Armeeangehörige für einen oder verschiedene Einsätze bereitzuhalten.</p><p>2. Es geht um die Kernfähigkeit der Fallschirmaufklärer, als Sensoren gewaltlos Nachrichten zu beschaffen. Fallschirmabsprung-Einsätze sind kein Thema.</p><p>3. Friedensförderungseinsätze sind für die eingesetzten Angehörigen der Armee nie risikolos, weil sie in Krisengebieten mit instabilen Verhältnissen erfolgen. Es ist ja genau diese Ausgangslage, die solche Einsätze erforderlich macht. Beim Einsatz der Schweizer Armee trägt Artikel 66a des Militärgesetzes zur Risikominderung bei: Er schliesst die Teilnahme von Angehörigen der Schweizer Armee an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ausdrücklich aus.</p><p>4. Die Schweiz nimmt an Einsätzen zur Friedensförderung mit militärischen Mitteln nur dann teil, wenn für die Mission ein Mandat des Uno-Sicherheitsrates oder allenfalls der OSZE vorliegt. Damit handelt es sich nicht um eine Parteinahme in einem Konflikt, sondern um einen Beitrag an die Völkergemeinschaft zur Stabilisierung eines Krisengebietes, und es stellen sich somit keine neutralitätsrechtlichen Fragen. Was die Neutralitätspolitik betrifft, trägt ihr der Bundesrat in seinen Entscheiden und Anträgen ans Parlament Rechnung, indem er für jeden konkreten Einsatz prüft, ob dieser den Grundsätzen der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik entspricht.</p><p>5. Der Bundesrat hat keine Anzeichen dafür, dass solche Einsätze die Gefahr erhöhen, dass die Schweiz Ziel eines terroristischen Anschlages werden könnte. Diese Einsätze würden im Rahmen der Friedensförderung oder der Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im Ausland erfolgen. Sie basieren auf den entsprechenden Auflagen im Militärgesetz, welche im Falle der Friedensförderung ein Uno- oder OSZE-Mandat voraussetzen und die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ausschliessen. Diese Engagements stützen sich auf die breite Zustimmung der internationalen Gemeinschaft und stellen keine Parteinahme in einem Konflikt dar.</p><p>6. Gemäss Artikel 66b des Militärgesetzes ist der Bundesrat für die Anordnung eines Friedensförderungseinsatzes zuständig. Sobald ein Einsatz bewaffnet erfolgen soll, sind die Aussenpolitische Kommission und die Sicherheitspolitische Kommission beider Räte zu konsultieren bzw. der Einsatz muss dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden, wenn mehr als 100 Angehörige der Armee eingesetzt werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert, was praktisch immer der Fall ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Kommando Fsch Aufkl S+K 83 macht bis zum 15. Dezember 2005 eine Umfrage bei "jedem aktiven Mitglied der Fsch Aufkl Kp 17", unter welchen Bedingungen diese bereit seien, im Ausland einen Dienst im Rahmen eines Bat von rund 500 Personen für Auslandeinsätze zu leisten. Speziell geht es um den Aufbau einer Aufklärungs- und Grenadierformation, um die Operationen im Ausland unterstützen zu können.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um folgende Informationen:</p><p>1. Welche Strategie liegt der Erhöhung der Auslandformationen von 250 auf 500 AdA zugrunde?</p><p>2. Welches sind die Aufgaben für Schweizer Fallschirmspringer in den Ländern, auf welche sich die Umfrage bezieht?</p><p>3. Wie schätzt er den Grad des Risikos ein, dem allfällige Teilnehmer solcher Expeditionen ausgesetzt wären?</p><p>4. Teilt er die Befürchtung, im Schlepptau der US-Besatzer könnte die Schweiz ihr Ansehen als neutraler Staat einbüssen?</p><p>5. Wächst das Potenzial unseres Landes als Angriffsziel für terroristische Attacken durch derartige Übungen?</p><p>6. Welche Schritte sind vorgesehen, damit das Parlament und allenfalls das Volk über derartige milizfremde Vorhaben befinden können?</p>
- Schweizer Fallschirmspringer-Soldaten nach Irak, Afghanistan und Kosovo?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die ins Zentrum der Interpellation gerückte Umfrage ist in den Zusammenhang mit den Bundesratsentscheiden bezüglich eines Kapazitätsaufbaus in der Schweizer Armee bei friedensfördernden Einsätzen zu stellen (s. Antwort zu Ziff. 1). Das Kommando Fallschirmaufklärerschulen und -kurse versuchte mit der Umfrage in Erfahrung zu bringen, wie es um die generelle Bereitschaft von Berufskadern und Milizangehörigen steht, an humanitären oder friedensfördernden Einsätzen teilzunehmen. Insbesondere stipulierte die Umfrage nicht einen Einsatz in den im Interpellationstitel aufgeführten Ländern Irak und Afghanistan. Mit diesen Beispielen wurde lediglich die Bandbreite des möglichen Gefährdungspotenzials aufgezeigt.</p><p>Auf die konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Gründe für den Ausbau der Fähigkeiten zur Teilnahme an Friedensförderungseinsätzen wurde im Sicherheitspolitischen Bericht 2000, im Armeeleitbild XXI und in der parlamentarischen Beratung der Teilrevision des Militärgesetzes wiederholt und umfassend dargelegt. Insbesondere führt das Armeeleitbild in Ziffer 6.1. aus, dass die Armee mittelfristig die Fähigkeit erwerben soll, sich an friedensfördernden Operationen mit maximal einem Verband in Bataillonsstärke oder alternativ zwei verstärkten Einheiten gleichzeitig zu beteiligen. Diese Stossrichtung wurde vom Bundesrat am 8. September 2004 und letztmals am 11. Mai 2005 bestätigt. Der Bundesrat entschied, dass die Armee ab 2008 die Fähigkeit besitzen soll, bis 500 Armeeangehörige für einen oder verschiedene Einsätze bereitzuhalten.</p><p>2. Es geht um die Kernfähigkeit der Fallschirmaufklärer, als Sensoren gewaltlos Nachrichten zu beschaffen. Fallschirmabsprung-Einsätze sind kein Thema.</p><p>3. Friedensförderungseinsätze sind für die eingesetzten Angehörigen der Armee nie risikolos, weil sie in Krisengebieten mit instabilen Verhältnissen erfolgen. Es ist ja genau diese Ausgangslage, die solche Einsätze erforderlich macht. Beim Einsatz der Schweizer Armee trägt Artikel 66a des Militärgesetzes zur Risikominderung bei: Er schliesst die Teilnahme von Angehörigen der Schweizer Armee an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ausdrücklich aus.</p><p>4. Die Schweiz nimmt an Einsätzen zur Friedensförderung mit militärischen Mitteln nur dann teil, wenn für die Mission ein Mandat des Uno-Sicherheitsrates oder allenfalls der OSZE vorliegt. Damit handelt es sich nicht um eine Parteinahme in einem Konflikt, sondern um einen Beitrag an die Völkergemeinschaft zur Stabilisierung eines Krisengebietes, und es stellen sich somit keine neutralitätsrechtlichen Fragen. Was die Neutralitätspolitik betrifft, trägt ihr der Bundesrat in seinen Entscheiden und Anträgen ans Parlament Rechnung, indem er für jeden konkreten Einsatz prüft, ob dieser den Grundsätzen der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik entspricht.</p><p>5. Der Bundesrat hat keine Anzeichen dafür, dass solche Einsätze die Gefahr erhöhen, dass die Schweiz Ziel eines terroristischen Anschlages werden könnte. Diese Einsätze würden im Rahmen der Friedensförderung oder der Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im Ausland erfolgen. Sie basieren auf den entsprechenden Auflagen im Militärgesetz, welche im Falle der Friedensförderung ein Uno- oder OSZE-Mandat voraussetzen und die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ausschliessen. Diese Engagements stützen sich auf die breite Zustimmung der internationalen Gemeinschaft und stellen keine Parteinahme in einem Konflikt dar.</p><p>6. Gemäss Artikel 66b des Militärgesetzes ist der Bundesrat für die Anordnung eines Friedensförderungseinsatzes zuständig. Sobald ein Einsatz bewaffnet erfolgen soll, sind die Aussenpolitische Kommission und die Sicherheitspolitische Kommission beider Räte zu konsultieren bzw. der Einsatz muss dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden, wenn mehr als 100 Angehörige der Armee eingesetzt werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert, was praktisch immer der Fall ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Kommando Fsch Aufkl S+K 83 macht bis zum 15. Dezember 2005 eine Umfrage bei "jedem aktiven Mitglied der Fsch Aufkl Kp 17", unter welchen Bedingungen diese bereit seien, im Ausland einen Dienst im Rahmen eines Bat von rund 500 Personen für Auslandeinsätze zu leisten. Speziell geht es um den Aufbau einer Aufklärungs- und Grenadierformation, um die Operationen im Ausland unterstützen zu können.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um folgende Informationen:</p><p>1. Welche Strategie liegt der Erhöhung der Auslandformationen von 250 auf 500 AdA zugrunde?</p><p>2. Welches sind die Aufgaben für Schweizer Fallschirmspringer in den Ländern, auf welche sich die Umfrage bezieht?</p><p>3. Wie schätzt er den Grad des Risikos ein, dem allfällige Teilnehmer solcher Expeditionen ausgesetzt wären?</p><p>4. Teilt er die Befürchtung, im Schlepptau der US-Besatzer könnte die Schweiz ihr Ansehen als neutraler Staat einbüssen?</p><p>5. Wächst das Potenzial unseres Landes als Angriffsziel für terroristische Attacken durch derartige Übungen?</p><p>6. Welche Schritte sind vorgesehen, damit das Parlament und allenfalls das Volk über derartige milizfremde Vorhaben befinden können?</p>
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