Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung
- ShortId
-
05.3878
- Id
-
20053878
- Updated
-
24.06.2025 23:31
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;ärztliche Versorgung;Gesundheitswesen;Qualitätssicherung;Patient/in
- 1
-
- L04K01050517, Patient/in
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das KVG sieht in Artikel 85 Regelungen zur Qualitätssicherung vor. Die parlamentarische Initiative 04.433, von National- und Ständerat überwiesen, beauftragt den Bundesrat, "Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren". In der laufenden KVG-Revision, im Projekt SwissDRG und der Absicht, Pauschalabgeltungen einzuführen, soll auch die nachweisliche Qualitätssicherung Inhalt der Regelungen sein. Positive Anreize sollen das Erbringen des Qualitätsnachweises, insbesondere im Bereich der Outcome-Qualität und der Patientensicherheit, fördern. Um einer möglichen Risikoselektion entgegenzuwirken, ist der Morbidität der Patientenpopulation besondere Beachtung zu schenken. In der ökonomischen Wissenschaft sind verschiedene Modelle positiver Anreize bekannt. Sie sind auf ihre Anwendbarkeit zur Förderung der Ergebnis- bzw. Outcome-Qualität durch positive Anreize zu evaluieren, und es sind die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu regeln mit dem Ziel, die Qualitätssicherung durch positive ökonomische Anreize zu verankern. Dass sich letztlich so Einsparungen durch Vermeidung von Parallelitäten und unnötigen Risiken generieren lassen, war schon Teil der Argumentation im Rahmen der parlamentarischen Initiative 04.433.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle positiver Anreize zur Förderung der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu prüfen.</p>
- Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das KVG sieht in Artikel 85 Regelungen zur Qualitätssicherung vor. Die parlamentarische Initiative 04.433, von National- und Ständerat überwiesen, beauftragt den Bundesrat, "Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren". In der laufenden KVG-Revision, im Projekt SwissDRG und der Absicht, Pauschalabgeltungen einzuführen, soll auch die nachweisliche Qualitätssicherung Inhalt der Regelungen sein. Positive Anreize sollen das Erbringen des Qualitätsnachweises, insbesondere im Bereich der Outcome-Qualität und der Patientensicherheit, fördern. Um einer möglichen Risikoselektion entgegenzuwirken, ist der Morbidität der Patientenpopulation besondere Beachtung zu schenken. In der ökonomischen Wissenschaft sind verschiedene Modelle positiver Anreize bekannt. Sie sind auf ihre Anwendbarkeit zur Förderung der Ergebnis- bzw. Outcome-Qualität durch positive Anreize zu evaluieren, und es sind die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu regeln mit dem Ziel, die Qualitätssicherung durch positive ökonomische Anreize zu verankern. Dass sich letztlich so Einsparungen durch Vermeidung von Parallelitäten und unnötigen Risiken generieren lassen, war schon Teil der Argumentation im Rahmen der parlamentarischen Initiative 04.433.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle positiver Anreize zur Förderung der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu prüfen.</p>
- Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung
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