Gewalt gegen Kinder
- ShortId
-
05.3882
- Id
-
20053882
- Updated
-
27.07.2023 20:45
- Language
-
de
- Title
-
Gewalt gegen Kinder
- AdditionalIndexing
-
12;Jugendschutz;Kind;sexuelle Gewalt;Gewalt;Datenbasis;Statistik;Forschungsvorhaben
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- L05K0107010205, Kind
- L04K01010207, Gewalt
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- L03K020218, Statistik
- L06K120301010301, Datenbasis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Untersuchungen zum Thema Kindesmisshandlungen gibt es erst seit zehn bis fünfzehn Jahren. Einige Studien haben sich auch mit der Problematik der sexuellen Gewalt befasst. Wer gegen jede Form von Gewalt gegen Kinder wirksame Massnahmen treffen möchte, kann sich jedoch wegen fehlender Daten nur auf Vermutungen und Annahmen stützen. Das geht klar aus dem Bericht "Gewalt gegen Kinder - Konzept für eine umfassende Prävention" der Zentralstelle für Familienfragen hervor. Die Forschungslage zu Gewalt gegen Kinder in der Schweiz (Ausmass des Phänomens, Umstände usw.) ist eindeutig ungenügend. Die Schweiz kann den internationalen Organisationen keine Angaben liefern, weil ihr eine Datenbank fehlt. Daher ist unbedingt ein System einzurichten, in dem Informationen über Gewalt gegen Kinder erfasst und zentral bearbeitet werden können.</p>
- <p>Der Problematik der Gewalt gegen Kinder ist in den vergangenen Jahren breite Aufmerksamkeit zuteil geworden. Dabei hat eine zunehmende Sensibilisierung der betroffenen Kreise sowie der Bevölkerung stattgefunden. Dass Kinder misshandelt werden, ist unbestritten. Verschiedene Untersuchungen haben versucht, das Ausmass aufzuzeigen.</p><p>Der Bund hat sich an verschiedenen Studien und repräsentativen Umfragen betreffend Gewalt gegen Kinder finanziell beteiligt, insbesondere über das Strafverhalten von Eltern und inwiefern Kinder von häuslicher Gewalt in der Schweiz betroffen sind (Bundesamt für Sozialversicherung, BSV) bzw. über den gesundheitlichen Zustand von Jugendlichen (Bundesamt für Gesundheit, BAG). Der Bund wird die Prävention gegen Kindesmisshandlung weiter vorantreiben und dabei unter anderem auch Forschungsprojekte unterstützen. Das laufende nationale Forschungsprojekt NFP 52 "Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel" wird ebenfalls aufschlussreiche Informationen bezüglich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche liefern, wie bereits das vor einigen Jahren durchgeführte NFP 40 "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität".</p><p>Einige Kantone haben selber Studien und Umfragen bei Spitälern oder Stellen veranlasst, die sich mit Kinderschutz befassen, und Universitätsinstitute mit Forschungsarbeiten zu diesem Thema beauftragt.</p><p>Auf statistischer Ebene bestehen verschiedene zentralisierte Strukturen, namentlich die Opferhilfestatistik. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die Anzahl Strafanzeigen in Bezug auf gewisse strafbare Handlungen nach Strafgesetzbuch. Die Strafurteilsstatistik für Erwachsene gibt Auskunft über Umfang und Struktur der nach dem Erwachsenenstrafrecht gefällten Urteile. Bis in vier Jahren wird man über klar aussagekräftigere Informationen aus der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Gewaltopfer verfügen. Eine entsprechende Revision ist derzeit im Bundesamt für Statistik in Bearbeitung.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die revidierte polizeiliche Kriminalstatistik weit aussagekräftigere Informationen über strafbare Handlungen gegenüber Minderjährigen liefern wird. Auch die vorgängig erwähnten Studien werden weitere Erkenntnisse in diesem Bereich ermöglichen. Hingegen würden sich aus der Einführung neuer komplexer und kostspieliger Statistiken oder einer Datenbank keine gänzlich anderen Erkenntnisse dieser Problematik gewinnen lassen.</p><p>Da es sich um eine tabuisierte und im Versteckten gehaltene Angelegenheit handelt, wird es immer schwierig und entsprechend heikel sein, Daten über Gewaltausübung zu erhalten. Egal welche Einrichtungen und Fachleute (Spitäler, Kinderschutzstellen bzw. Sozialarbeitende, Psychologen, Kinderärzte) von diesem Thema betroffen sind, man wird nie mehr als lediglich einen Teil der Gesamtproblematik zu sehen bekommen, was eine Interpretation schwierig macht. Die von der Motionärin sehr breit gefasste Gewaltdefinition (psychische Gewalt, Vernachlässigung) hat auch zur Folge, dass man sich diesbezüglich weiter auf Schätzwerte und statistisch nicht erfasste Daten stützen muss. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass für diese Problematik besser epidemiologische Studien anzuwenden sind, die in verschiedenen Kreisen durchgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit einer Einführung dieser Art von Fragen in Umfragen zur Gesundheit von Jugendlichen bzw. in Umfragen bei Jugendlichen zur besseren Abklärung ihrer Bedürfnisse (BAG) zu prüfen. Der Bundesrat wird ebenfalls Verbesserungsmöglichkeiten für den Zugang zu Informationen und die Koordination von Daten bezüglich in der Schweiz durchgeführter Untersuchungen in diesem Bereich prüfen, z. B. über das Internet (BSV). In Anbetracht der dargelegten Ausführungen erachtet es der Bundesrat als unnötig, im Zug dieser Verbesserungen eine weitere Zentralisierung auf Bundesebene anzustreben, umso mehr als die vorgesehenen bzw. bereits vorhandenen Instrumentarien ausreichend sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In der Schweiz gibt es nur wenige Studien über sexuelle und körperliche Gewalt gegen Kinder. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, die Datenbanken über physische und psychische Gewalt gegen Kinder eingerichtet haben, werden in der Schweiz solche Vergehen und die Personen, die davon betroffen sind, nicht zentral erfasst. Der Bundesrat wird beauftragt, das in diesem Bereich vorhandene Wissen zu systematisieren. Insbesondere sollen die Kantone dazu verpflichtet werden, Statistiken zu führen, die vom Bund koordiniert werden. So soll namentlich das Verfahren der Datenerhebung vereinheitlicht werden, und die Bearbeitung und Aufbereitung der Daten ist zu harmonisieren.</p>
- Gewalt gegen Kinder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Untersuchungen zum Thema Kindesmisshandlungen gibt es erst seit zehn bis fünfzehn Jahren. Einige Studien haben sich auch mit der Problematik der sexuellen Gewalt befasst. Wer gegen jede Form von Gewalt gegen Kinder wirksame Massnahmen treffen möchte, kann sich jedoch wegen fehlender Daten nur auf Vermutungen und Annahmen stützen. Das geht klar aus dem Bericht "Gewalt gegen Kinder - Konzept für eine umfassende Prävention" der Zentralstelle für Familienfragen hervor. Die Forschungslage zu Gewalt gegen Kinder in der Schweiz (Ausmass des Phänomens, Umstände usw.) ist eindeutig ungenügend. Die Schweiz kann den internationalen Organisationen keine Angaben liefern, weil ihr eine Datenbank fehlt. Daher ist unbedingt ein System einzurichten, in dem Informationen über Gewalt gegen Kinder erfasst und zentral bearbeitet werden können.</p>
- <p>Der Problematik der Gewalt gegen Kinder ist in den vergangenen Jahren breite Aufmerksamkeit zuteil geworden. Dabei hat eine zunehmende Sensibilisierung der betroffenen Kreise sowie der Bevölkerung stattgefunden. Dass Kinder misshandelt werden, ist unbestritten. Verschiedene Untersuchungen haben versucht, das Ausmass aufzuzeigen.</p><p>Der Bund hat sich an verschiedenen Studien und repräsentativen Umfragen betreffend Gewalt gegen Kinder finanziell beteiligt, insbesondere über das Strafverhalten von Eltern und inwiefern Kinder von häuslicher Gewalt in der Schweiz betroffen sind (Bundesamt für Sozialversicherung, BSV) bzw. über den gesundheitlichen Zustand von Jugendlichen (Bundesamt für Gesundheit, BAG). Der Bund wird die Prävention gegen Kindesmisshandlung weiter vorantreiben und dabei unter anderem auch Forschungsprojekte unterstützen. Das laufende nationale Forschungsprojekt NFP 52 "Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel" wird ebenfalls aufschlussreiche Informationen bezüglich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche liefern, wie bereits das vor einigen Jahren durchgeführte NFP 40 "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität".</p><p>Einige Kantone haben selber Studien und Umfragen bei Spitälern oder Stellen veranlasst, die sich mit Kinderschutz befassen, und Universitätsinstitute mit Forschungsarbeiten zu diesem Thema beauftragt.</p><p>Auf statistischer Ebene bestehen verschiedene zentralisierte Strukturen, namentlich die Opferhilfestatistik. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die Anzahl Strafanzeigen in Bezug auf gewisse strafbare Handlungen nach Strafgesetzbuch. Die Strafurteilsstatistik für Erwachsene gibt Auskunft über Umfang und Struktur der nach dem Erwachsenenstrafrecht gefällten Urteile. Bis in vier Jahren wird man über klar aussagekräftigere Informationen aus der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Gewaltopfer verfügen. Eine entsprechende Revision ist derzeit im Bundesamt für Statistik in Bearbeitung.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die revidierte polizeiliche Kriminalstatistik weit aussagekräftigere Informationen über strafbare Handlungen gegenüber Minderjährigen liefern wird. Auch die vorgängig erwähnten Studien werden weitere Erkenntnisse in diesem Bereich ermöglichen. Hingegen würden sich aus der Einführung neuer komplexer und kostspieliger Statistiken oder einer Datenbank keine gänzlich anderen Erkenntnisse dieser Problematik gewinnen lassen.</p><p>Da es sich um eine tabuisierte und im Versteckten gehaltene Angelegenheit handelt, wird es immer schwierig und entsprechend heikel sein, Daten über Gewaltausübung zu erhalten. Egal welche Einrichtungen und Fachleute (Spitäler, Kinderschutzstellen bzw. Sozialarbeitende, Psychologen, Kinderärzte) von diesem Thema betroffen sind, man wird nie mehr als lediglich einen Teil der Gesamtproblematik zu sehen bekommen, was eine Interpretation schwierig macht. Die von der Motionärin sehr breit gefasste Gewaltdefinition (psychische Gewalt, Vernachlässigung) hat auch zur Folge, dass man sich diesbezüglich weiter auf Schätzwerte und statistisch nicht erfasste Daten stützen muss. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass für diese Problematik besser epidemiologische Studien anzuwenden sind, die in verschiedenen Kreisen durchgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit einer Einführung dieser Art von Fragen in Umfragen zur Gesundheit von Jugendlichen bzw. in Umfragen bei Jugendlichen zur besseren Abklärung ihrer Bedürfnisse (BAG) zu prüfen. Der Bundesrat wird ebenfalls Verbesserungsmöglichkeiten für den Zugang zu Informationen und die Koordination von Daten bezüglich in der Schweiz durchgeführter Untersuchungen in diesem Bereich prüfen, z. B. über das Internet (BSV). In Anbetracht der dargelegten Ausführungen erachtet es der Bundesrat als unnötig, im Zug dieser Verbesserungen eine weitere Zentralisierung auf Bundesebene anzustreben, umso mehr als die vorgesehenen bzw. bereits vorhandenen Instrumentarien ausreichend sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In der Schweiz gibt es nur wenige Studien über sexuelle und körperliche Gewalt gegen Kinder. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, die Datenbanken über physische und psychische Gewalt gegen Kinder eingerichtet haben, werden in der Schweiz solche Vergehen und die Personen, die davon betroffen sind, nicht zentral erfasst. Der Bundesrat wird beauftragt, das in diesem Bereich vorhandene Wissen zu systematisieren. Insbesondere sollen die Kantone dazu verpflichtet werden, Statistiken zu führen, die vom Bund koordiniert werden. So soll namentlich das Verfahren der Datenerhebung vereinheitlicht werden, und die Bearbeitung und Aufbereitung der Daten ist zu harmonisieren.</p>
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