Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession
- ShortId
-
05.3885
- Id
-
20053885
- Updated
-
28.07.2023 08:37
- Language
-
de
- Title
-
Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession
- AdditionalIndexing
-
04;421;junger Mensch;Jugendarbeit;Session;politische Mitbestimmung;parlamentarischer Vorstoss;Bundeshaus;Antragsrecht
- 1
-
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K08020329, politische Mitbestimmung
- L05K0803010501, Session
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L04K05020102, Antragsrecht
- L04K01040205, Jugendarbeit
- L07K07050303030101, Bundeshaus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Beteiligung der Jugend in einem demokratischen Staat ist eine wichtige Voraussetzung für ein langfristiges Fundament und eine Partizipation breiter Bevölkerungsschichten. Die Jugendsession ist deshalb ein wichtiger Anlass, der über eine gewisse Symbolik hinausgehen und möglichst viele Jugendliche zum Mitmachen und Mitentscheiden bewegen soll. Damit Partizipation auch attraktiv bleibt, muss sie gewisse Konsequenzen haben. Die Jugendsessionen haben in den letzten Jahren viele Petitionen eingereicht, welche jedoch in den seltensten Fällen zu Veränderungen oder eingehender Prüfung eines Anliegens führten. Dieser Umstand ist nicht befriedigend und soll für die Zukunft optimiert werden. Ein ähnliches Anliegen formulierte bereits die Motion Wyss 00.3400, die jedoch nie entsprechend umgesetzt wurde.</p>
- <p>Für die Zukunftsfähigkeit eines demokratischen Gemeinwesens ist es unverzichtbar, Kinder und Jugendliche in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubeziehen. Dies ist die Intention des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit. Dabei ist es wichtig, eine breite Palette von Partizipationsformen zu ermöglichen, denn die Jugend ist vielfältig und heterogen. Die seit 1993 jährlich tagende eidgenössische Jugendsession ist eine auf nationaler Ebene bekannte Partizipationsplattform. Sie wird von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände organisiert, steht unter dem Patronat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen und wird vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Zurzeit sind die in der Jugendsession engagierten Jugendlichen selbst dabei, Funktionsweise und Wirksamkeit der Jugendsession zu überprüfen und neue Ideen zu entwickeln. Die Resultate dieses Prozesses werden als Grundlage dienen, allfällige Änderungen in der Ausgestaltung der Jugendsession anzugehen. Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, selber noch einen Bericht zur Aufwertung der Anliegen der Jugendsession zu machen, dies umso weniger, als das Anliegen, Jugendlichen verbindliche partizipative Möglichkeiten zu eröffnen, im Rahmen des Postulates Janiak 00.3469, ohnehin geprüft wird.</p><p>Die Einräumung eines Rechtes zur Einreichung parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen Wyss 01.3350 und Allemann 04.3110 abgelehnt.</p><p>Die eidgenössische Jugendsession geniesst seit 1991 Gastrecht im Parlamentsgebäude. Hausherr des Parlamentsgebäudes ist aber nicht der Bundesrat, sondern das Parlament. Das Hausrecht üben die Ratspräsidentinnen bzw. -präsidenten und die Verwaltungsdelegation aus (Art. 69 ParlG).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht zu verfassen, in dem er aufzeigt, wie er die Anliegen der Jugendsession in Zukunft stärker zu gewichten gedenkt. Dies kann z. B. mit der Erteilung eines Rechtes auf die Einreichung von Motionen oder mit anderen Möglichkeiten einhergehen, zu denen sich der Bundesrat in Form von Vorschlägen in diesem Bericht äussern soll und in dem er aufzeigt, wie er die Umsetzung dieser Anliegen sieht. Auch soll er in diesem Bericht aufzeigen, wie er zu gewährleisten gedenkt, dass die Jugendsessionen auch weiterhin im Bundeshaus stattfinden können.</p>
- Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Beteiligung der Jugend in einem demokratischen Staat ist eine wichtige Voraussetzung für ein langfristiges Fundament und eine Partizipation breiter Bevölkerungsschichten. Die Jugendsession ist deshalb ein wichtiger Anlass, der über eine gewisse Symbolik hinausgehen und möglichst viele Jugendliche zum Mitmachen und Mitentscheiden bewegen soll. Damit Partizipation auch attraktiv bleibt, muss sie gewisse Konsequenzen haben. Die Jugendsessionen haben in den letzten Jahren viele Petitionen eingereicht, welche jedoch in den seltensten Fällen zu Veränderungen oder eingehender Prüfung eines Anliegens führten. Dieser Umstand ist nicht befriedigend und soll für die Zukunft optimiert werden. Ein ähnliches Anliegen formulierte bereits die Motion Wyss 00.3400, die jedoch nie entsprechend umgesetzt wurde.</p>
- <p>Für die Zukunftsfähigkeit eines demokratischen Gemeinwesens ist es unverzichtbar, Kinder und Jugendliche in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubeziehen. Dies ist die Intention des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit. Dabei ist es wichtig, eine breite Palette von Partizipationsformen zu ermöglichen, denn die Jugend ist vielfältig und heterogen. Die seit 1993 jährlich tagende eidgenössische Jugendsession ist eine auf nationaler Ebene bekannte Partizipationsplattform. Sie wird von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände organisiert, steht unter dem Patronat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen und wird vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Zurzeit sind die in der Jugendsession engagierten Jugendlichen selbst dabei, Funktionsweise und Wirksamkeit der Jugendsession zu überprüfen und neue Ideen zu entwickeln. Die Resultate dieses Prozesses werden als Grundlage dienen, allfällige Änderungen in der Ausgestaltung der Jugendsession anzugehen. Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, selber noch einen Bericht zur Aufwertung der Anliegen der Jugendsession zu machen, dies umso weniger, als das Anliegen, Jugendlichen verbindliche partizipative Möglichkeiten zu eröffnen, im Rahmen des Postulates Janiak 00.3469, ohnehin geprüft wird.</p><p>Die Einräumung eines Rechtes zur Einreichung parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen Wyss 01.3350 und Allemann 04.3110 abgelehnt.</p><p>Die eidgenössische Jugendsession geniesst seit 1991 Gastrecht im Parlamentsgebäude. Hausherr des Parlamentsgebäudes ist aber nicht der Bundesrat, sondern das Parlament. Das Hausrecht üben die Ratspräsidentinnen bzw. -präsidenten und die Verwaltungsdelegation aus (Art. 69 ParlG).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht zu verfassen, in dem er aufzeigt, wie er die Anliegen der Jugendsession in Zukunft stärker zu gewichten gedenkt. Dies kann z. B. mit der Erteilung eines Rechtes auf die Einreichung von Motionen oder mit anderen Möglichkeiten einhergehen, zu denen sich der Bundesrat in Form von Vorschlägen in diesem Bericht äussern soll und in dem er aufzeigt, wie er die Umsetzung dieser Anliegen sieht. Auch soll er in diesem Bericht aufzeigen, wie er zu gewährleisten gedenkt, dass die Jugendsessionen auch weiterhin im Bundeshaus stattfinden können.</p>
- Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession
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