Hotelfachschule Lausanne. Als Mitglied der Fachhochschule Westschweiz tragbar?

ShortId
05.3891
Id
20053891
Updated
14.11.2025 07:49
Language
de
Title
Hotelfachschule Lausanne. Als Mitglied der Fachhochschule Westschweiz tragbar?
AdditionalIndexing
32;Privatschulwesen;Verwaltung der Lehranstalt;Fachhochschule;Hotelfach;öffentliches Schulwesen;Bildungshaushaltsplan
1
  • L06K010101030801, Hotelfach
  • L04K13020603, Privatschulwesen
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K13010210, Verwaltung der Lehranstalt
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L04K13020602, öffentliches Schulwesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 15. Dezember 2003 hat der Bundesrat der HES-SO eine unbefristete Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule erteilt. Im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung hat er insbesondere die Zweckmässigkeit der Organisation, die Gesamtstrategie sowie die Führungs- und Organisationsstrukturen, die Leistungen des Qualitätsmanagementsystems und die Erfüllung der Auflagen des Bundesrates vom 2. März 1998 und vom 28. September 1998 überprüft. Gleichzeitig hat er festgelegt, welche Studiengänge und welche Forschungsbereiche der HES-SO Bundesbeiträge erhalten. Dabei hat er insbesondere die Durchschnittskosten, das Vorliegen einer kritischen Masse und von Mehrfachangeboten sowie die Zweckmässigkeit des Studienangebotes berücksichtigt. Die Genehmigung der HES-SO wurde mit Auflagen versehen. In Bezug auf die Führung hat der Bundesrat die HES-SO verpflichtet, bis Ende 2006 eine fachbereichsbezogene und standortübergreifende Führungsstruktur aufzubauen, die den strategischen und operationellen Anforderungen Rechnung trägt.</p><p>Die Ecole Hôtelière de Lausanne (EHL) ist eine private Schule, die der HES-SO angegliedert ist. Die Diplome der HES-SO des Studienganges Hotellerie wurden am 15. Dezember 2003 vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) anerkannt. Das EVD hat ebenso die beiden Nachdiplomstudien "Management de l'hôtellerie et des professions de l'accueil" und "International Hospitality Management" anerkannt. Als angegliederte Teilschule ist die EHL Teil der Führungsstruktur und in die Gesamtstrategie der HES-SO eingebettet. Folglich muss die HES-SO dafür sorgen, dass diese Ausbildungsstätte die Rahmenbedingungen des Bundesrechtes und gegebenenfalls des kantonalen oder interkantonalen Rechtes einhält.</p><p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat als zuständiges Bundesamt für die Fachhochschulen von der HES-SO Informationen einverlangt, damit es die von der Interpellantin erwähnten Sachverhalte beurteilen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen treffen kann.</p><p>1./2./3. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt legt der Bundesrat Wert darauf, die Interpellantin dahingehend zu informieren, dass die HES-SO als Inhaberin der Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule verantwortlich dafür ist, dass alle ihre Ausbildungsstätten die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Er betont allerdings, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen über die Fachhochschulen den Fachhochschulen weder eine Gleichbehandlung der Professoren zwischen den verschiedenen Ausbildungsorten, noch eine Unterstellung der Arbeitsverhältnisse an privaten Schulen unter das kantonale Personalrecht vorschreiben.</p><p>4./5. Das Fachhochschulgesetz (FHSG) erlaubt es den Fachhochschulen, Angliederungsverträge mit privaten Institutionen abzuschliessen. Jede Angliederung wird vom Bundesrat im Rahmen der Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule nach Artikel 14 FHSG überprüft (z. B. Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, zweckmässige Organisation usw.). Der Bundesrat hat der HES-SO am 15. Dezember 2003 eine unbefristete Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule erteilt und damit das Studienangebot sowie die Organisations- und Führungsstruktur der HES-SO, die auch die EHL umfasst - unter Vorbehalt der obengenannten Auflagen -, gutgeheissen. Der Leistungsauftrag zwischen einer Fachhochschule und einer privaten Schule kann grundsätzlich vorsehen, dass die Verantwortung der Personalführung der privaten Schule obliegt. Hinsichtlich des Studienangebotes und des -inhaltes weist der Bundesrat darauf hin, dass das EVD die obengenannten Diplome und die Nachdiplomstudien anerkannt hat und dass nach Artikel 2 der Fachhochschulverordnung das Englische als zusätzliche Unterrichtssprache zugelassen ist.</p><p>In Bezug auf die Bundesbeiträge betont der Bundesrat, dass diese nicht nach der Erfolgsquote, sondern hauptsächlich nach der Zahl der eingeschriebenen Studierenden und nach einem Standardkostensatz ausgerichtet werden. Wie eingangs erläutert, hat das BBT von der HES-SO Informationen zur finanziellen Situation der EHL eingefordert. Die daraufhin gelieferten Daten erlauben es dem BBT jedoch noch nicht, sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Lage der EHL zu machen. Die HES-SO wurde beauftragt, diese Informationen so rasch als möglich zu vervollständigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die privat geführte Hotelfachschule Lausanne hat als Mitglied der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) ihren Status als Privatschule behalten. Die Schule steckt zurzeit in einer Krise. Da sie als HES-SO-Mitglied Subventionen von der öffentlichen Hand erhält, stellt sich die Frage, inwieweit sich ihre Mitgliedschaft in der HES-SO mit ihrer privaten Geschäftsführung vereinbaren lässt. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er über die Krise der Hotelfachschule Lausanne informiert, und weiss er, dass acht Lehrkräften gekündigt und sieben weiteren das Arbeitspensum gekürzt wurde?</p><p>2. Ist er angesichts dieser Kündigungen, der undurchsichtigen Anstellungsbedingungen und des Druckes der Direktion auf die Lehrkräfte der Meinung, dass sich das Personalmanagement der Hotelfachschule Lausanne mit dem schweizerischen Arbeitsrecht vereinbaren lässt?</p><p>3. Die Mitglieder der HES-SO erhalten jährliche Subventionen von der öffentlichen Hand in der Höhe von 15 Millionen Franken. Muss sich die Hotelfachschule Lausanne in ihrer Personalpolitik nicht an bestimmte Regeln halten und dafür garantieren, dass ihre Lehrkräfte gleich behandelt werden wie diejenigen der anderen Mitglieder der HES-SO?</p><p>4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Privatschule in das Netz der öffentlichen Schulen aufgenommen werden kann? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Hotelfachschule Lausanne diese Voraussetzungen erfüllt? Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Hotelfachschule Lausanne ihre Schule nach amerikanischem Vorbild führt, d. h., den Schwerpunkt auf die Leistungsorientierung, die englische Sprache und Nachdiplomstudiengänge legt?</p><p>5. Kann er sich erklären, weshalb die Hotelfachschule Lausanne, die bis anhin eine florierende, erfolgreiche Schule mit gutem Ruf war, wegen geringeren Erfolgsquoten 2004 10 Prozent weniger Subventionen von der öffentlichen Hand erhielt und weshalb diese Schule, seit sie von der öffentlichen Hand subventioniert wird, ein so grosses Defizit erwirtschaftet, dass der Personalbestand der Lehrkräfte drastisch reduziert werden musste und man schon von einem möglichen "Grounding" spricht?</p>
  • Hotelfachschule Lausanne. Als Mitglied der Fachhochschule Westschweiz tragbar?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 15. Dezember 2003 hat der Bundesrat der HES-SO eine unbefristete Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule erteilt. Im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung hat er insbesondere die Zweckmässigkeit der Organisation, die Gesamtstrategie sowie die Führungs- und Organisationsstrukturen, die Leistungen des Qualitätsmanagementsystems und die Erfüllung der Auflagen des Bundesrates vom 2. März 1998 und vom 28. September 1998 überprüft. Gleichzeitig hat er festgelegt, welche Studiengänge und welche Forschungsbereiche der HES-SO Bundesbeiträge erhalten. Dabei hat er insbesondere die Durchschnittskosten, das Vorliegen einer kritischen Masse und von Mehrfachangeboten sowie die Zweckmässigkeit des Studienangebotes berücksichtigt. Die Genehmigung der HES-SO wurde mit Auflagen versehen. In Bezug auf die Führung hat der Bundesrat die HES-SO verpflichtet, bis Ende 2006 eine fachbereichsbezogene und standortübergreifende Führungsstruktur aufzubauen, die den strategischen und operationellen Anforderungen Rechnung trägt.</p><p>Die Ecole Hôtelière de Lausanne (EHL) ist eine private Schule, die der HES-SO angegliedert ist. Die Diplome der HES-SO des Studienganges Hotellerie wurden am 15. Dezember 2003 vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) anerkannt. Das EVD hat ebenso die beiden Nachdiplomstudien "Management de l'hôtellerie et des professions de l'accueil" und "International Hospitality Management" anerkannt. Als angegliederte Teilschule ist die EHL Teil der Führungsstruktur und in die Gesamtstrategie der HES-SO eingebettet. Folglich muss die HES-SO dafür sorgen, dass diese Ausbildungsstätte die Rahmenbedingungen des Bundesrechtes und gegebenenfalls des kantonalen oder interkantonalen Rechtes einhält.</p><p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat als zuständiges Bundesamt für die Fachhochschulen von der HES-SO Informationen einverlangt, damit es die von der Interpellantin erwähnten Sachverhalte beurteilen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen treffen kann.</p><p>1./2./3. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt legt der Bundesrat Wert darauf, die Interpellantin dahingehend zu informieren, dass die HES-SO als Inhaberin der Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule verantwortlich dafür ist, dass alle ihre Ausbildungsstätten die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Er betont allerdings, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen über die Fachhochschulen den Fachhochschulen weder eine Gleichbehandlung der Professoren zwischen den verschiedenen Ausbildungsorten, noch eine Unterstellung der Arbeitsverhältnisse an privaten Schulen unter das kantonale Personalrecht vorschreiben.</p><p>4./5. Das Fachhochschulgesetz (FHSG) erlaubt es den Fachhochschulen, Angliederungsverträge mit privaten Institutionen abzuschliessen. Jede Angliederung wird vom Bundesrat im Rahmen der Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule nach Artikel 14 FHSG überprüft (z. B. Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, zweckmässige Organisation usw.). Der Bundesrat hat der HES-SO am 15. Dezember 2003 eine unbefristete Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule erteilt und damit das Studienangebot sowie die Organisations- und Führungsstruktur der HES-SO, die auch die EHL umfasst - unter Vorbehalt der obengenannten Auflagen -, gutgeheissen. Der Leistungsauftrag zwischen einer Fachhochschule und einer privaten Schule kann grundsätzlich vorsehen, dass die Verantwortung der Personalführung der privaten Schule obliegt. Hinsichtlich des Studienangebotes und des -inhaltes weist der Bundesrat darauf hin, dass das EVD die obengenannten Diplome und die Nachdiplomstudien anerkannt hat und dass nach Artikel 2 der Fachhochschulverordnung das Englische als zusätzliche Unterrichtssprache zugelassen ist.</p><p>In Bezug auf die Bundesbeiträge betont der Bundesrat, dass diese nicht nach der Erfolgsquote, sondern hauptsächlich nach der Zahl der eingeschriebenen Studierenden und nach einem Standardkostensatz ausgerichtet werden. Wie eingangs erläutert, hat das BBT von der HES-SO Informationen zur finanziellen Situation der EHL eingefordert. Die daraufhin gelieferten Daten erlauben es dem BBT jedoch noch nicht, sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Lage der EHL zu machen. Die HES-SO wurde beauftragt, diese Informationen so rasch als möglich zu vervollständigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die privat geführte Hotelfachschule Lausanne hat als Mitglied der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) ihren Status als Privatschule behalten. Die Schule steckt zurzeit in einer Krise. Da sie als HES-SO-Mitglied Subventionen von der öffentlichen Hand erhält, stellt sich die Frage, inwieweit sich ihre Mitgliedschaft in der HES-SO mit ihrer privaten Geschäftsführung vereinbaren lässt. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er über die Krise der Hotelfachschule Lausanne informiert, und weiss er, dass acht Lehrkräften gekündigt und sieben weiteren das Arbeitspensum gekürzt wurde?</p><p>2. Ist er angesichts dieser Kündigungen, der undurchsichtigen Anstellungsbedingungen und des Druckes der Direktion auf die Lehrkräfte der Meinung, dass sich das Personalmanagement der Hotelfachschule Lausanne mit dem schweizerischen Arbeitsrecht vereinbaren lässt?</p><p>3. Die Mitglieder der HES-SO erhalten jährliche Subventionen von der öffentlichen Hand in der Höhe von 15 Millionen Franken. Muss sich die Hotelfachschule Lausanne in ihrer Personalpolitik nicht an bestimmte Regeln halten und dafür garantieren, dass ihre Lehrkräfte gleich behandelt werden wie diejenigen der anderen Mitglieder der HES-SO?</p><p>4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Privatschule in das Netz der öffentlichen Schulen aufgenommen werden kann? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Hotelfachschule Lausanne diese Voraussetzungen erfüllt? Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Hotelfachschule Lausanne ihre Schule nach amerikanischem Vorbild führt, d. h., den Schwerpunkt auf die Leistungsorientierung, die englische Sprache und Nachdiplomstudiengänge legt?</p><p>5. Kann er sich erklären, weshalb die Hotelfachschule Lausanne, die bis anhin eine florierende, erfolgreiche Schule mit gutem Ruf war, wegen geringeren Erfolgsquoten 2004 10 Prozent weniger Subventionen von der öffentlichen Hand erhielt und weshalb diese Schule, seit sie von der öffentlichen Hand subventioniert wird, ein so grosses Defizit erwirtschaftet, dass der Personalbestand der Lehrkräfte drastisch reduziert werden musste und man schon von einem möglichen "Grounding" spricht?</p>
    • Hotelfachschule Lausanne. Als Mitglied der Fachhochschule Westschweiz tragbar?

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