Schutz vor Strahlung durch Dect-Telefone
- ShortId
-
05.3895
- Id
-
20053895
- Updated
-
28.07.2023 12:09
- Language
-
de
- Title
-
Schutz vor Strahlung durch Dect-Telefone
- AdditionalIndexing
-
34;2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Produktesicherheit;Gesundheitsrisiko;Konsumenteninformation;Mobiltelefon;Telefon
- 1
-
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K1202020108, Telefon
- L05K0706010306, Produktesicherheit
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen belegen, dass Elektrosmog eine Vielzahl biologischer und gesundheitlicher Folgen hat. Die Auswirkungen von Mobilfunksendern, Mobiltelefonen und Dect-Schnurlostelefonen (Dect: Digital Enhanced Cordless Telecommunications) werden von massgeblichen Kreisen der Industrie nach wie vor verharmlost. Während viel über die Risiken des Mobilfunks diskutiert wird, sind Dect nur selten ein Thema. Die digitale, gepulste Welle der Dect-Apparate jedoch ist im Haus oft stärker als die Signale der Handyantennen. Zudem sendet die Dect-Basisstation 24 Stunden im Tag. Vielen Anwenderinnen und Anwendern ist die mögliche Gesundheitsgefährdung nicht bewusst. Präventive Massnahmen fehlen weitgehend: Safety-Hinweise für den Dect-Betrieb, klare Deklarationshinweise, Labelpflicht, Aufklärung breiter Bevölkerungskreise mit Kampagnen.</p><p>Die Technik entwickelt sich zum Glück weiter. Seit kurzem sind Dect-Telefone auf dem Markt, die im Standby nicht mehr strahlen, wenn der Hörer in der Ladeschale liegt. Die Zeit ist reif, um Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Rahmenbedingungen für den Verzicht oder mindestens Unterbruch der Strahlung bei Nichtgebrauch auf Dect-Schnurlostelefone zu erlassen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mögliche Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Strahlung von Telekommunikationseinrichtungen noch ungenügend erforscht sind. Diese Unklarheiten haben mit zur Lancierung des neuen nationalen Forschungsprogramms "Nichtionisierende Strahlung: Gesundheit und Umwelt" beigetragen. Grundsätzliche Aspekte dieser Problematik, insbesondere die Gesundheitsauswirkungen und die Bedeutung des Vorsorgeprinzips, sind im Bericht "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz" ausgeführt, welcher dem Bundesrat im 1. Semester 2006 vorgelegt wird (Bericht in Erfüllung des Postulates Sommaruga Simonetta 00.3565).</p><p>2. Dect-Telefone (digitale Schnurlostelefone) müssen bestimmten international harmonisierten Standards entsprechen. Dabei gibt es unterschiedliche Standards bezüglich Harmonisierung der Telekommunikationsdienste, Sicherheit und Gesundheitsschutz. Mit der Strahlung der Dect-Telefone befassen sich grundsätzlich zwei Standardisierungsgremien:</p><p>- das European Telecommunications Standards Institute (Etsi). Das Institut ist für die Festlegung der maximalen Abstrahlungsstärke, Frequenzen usw. im Sinne der Signalübertragung zuständig;</p><p>- das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec, vgl. Frage 3) legt fest, wie die Einhaltung der international definierten Empfehlungen zur Begrenzung der Strahlungsimmissionen überprüft werden sollen.</p><p>Prinzipiell kann die Schweiz bei der Etsi einen Vorschlag zur Abänderung des bestehenden Standards für Dect-Telefone einbringen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass in der jetzigen Zeit die nötige Mehrheit der Etsi-Mitglieder einem abgeänderten Standard zur Reduktion der Strahlung zustimmen würde. Da die Dect-Strahlungswerte nämlich deutlich unterhalb der entsprechenden Grenzwerte (siehe Antwort auf die Frage 3) liegen, fehlen schlagkräftige Argumente, um den Standard zu revidieren. Im Fall, dass die laufenden wissenschaftlichen Studien neue Erkenntnisse über Schädlichkeit der Dect-Telefone aufbringen, ist anzunehmen, dass der Standard neu überprüft wird.</p><p>Der Bundesrat nimmt mit Genugtuung die zunehmenden Bemühungen der Industrie zur Kenntnis, strahlungsarme Geräte zu produzieren. So gibt es beispielsweise die neu auf dem Markt erhältlichen "strahlungsarmen" Dect-Telefone, die im Ruhezustand keine Strahlung mehr abgeben. Diese Telefone haben zwar einen eingeschränkten Funktionsumfang (nur ein Mobilteil pro Basisstation), sind aber für die Bedürfnisse im Privatbereich gut geeignet.</p><p>3. Die Cenelec-Normen sollen, gemäss dem Normungsauftrag der Europäischen Kommission M/305 vom 7. September 2000 die Einhaltung der Grenzwerte von elektromagnetischen Feldern im Bereich von 0Hz-300GHz garantieren. Im Mandat wird nur die Überprüfung der Konformität mit den Grenzwerten verlangt. Eine Strahlungsdeklaration ist in diesem Mandat nicht explizit erwähnt. Der Bundesrat ist bereit, zu überprüfen, inwieweit mit einer schweizerischen Intervention eine Deklaration der Strahlung von Geräten in die Cenelec-Normen implementiert werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die weitverbreiteten Dect-Schnurlostelefone, zusammen mit anderen Strahlenemissionen, gesundheitsschädigend sein können, ihre Langzeitfolgen noch zu wenig erforscht sind und der Staat seiner Vorsorgepflicht nachzukommen hat? </p><p>2. Ist er bereit, wirksame Massnahmen einzuleiten, damit die Strahlungen der Dect-Telefonie auf ein absolutes Minimum reduziert werden und so die Emissionen um ein Vielfaches verkleinert werden? Was ist schon eingeleitet, und was ist vorgesehen?</p><p>3. Ist er bereit, im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) zu intervenieren, damit bei der technischen Normierung auf Dect-Telefongeräten klare Label angebracht werden?</p>
- Schutz vor Strahlung durch Dect-Telefone
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen belegen, dass Elektrosmog eine Vielzahl biologischer und gesundheitlicher Folgen hat. Die Auswirkungen von Mobilfunksendern, Mobiltelefonen und Dect-Schnurlostelefonen (Dect: Digital Enhanced Cordless Telecommunications) werden von massgeblichen Kreisen der Industrie nach wie vor verharmlost. Während viel über die Risiken des Mobilfunks diskutiert wird, sind Dect nur selten ein Thema. Die digitale, gepulste Welle der Dect-Apparate jedoch ist im Haus oft stärker als die Signale der Handyantennen. Zudem sendet die Dect-Basisstation 24 Stunden im Tag. Vielen Anwenderinnen und Anwendern ist die mögliche Gesundheitsgefährdung nicht bewusst. Präventive Massnahmen fehlen weitgehend: Safety-Hinweise für den Dect-Betrieb, klare Deklarationshinweise, Labelpflicht, Aufklärung breiter Bevölkerungskreise mit Kampagnen.</p><p>Die Technik entwickelt sich zum Glück weiter. Seit kurzem sind Dect-Telefone auf dem Markt, die im Standby nicht mehr strahlen, wenn der Hörer in der Ladeschale liegt. Die Zeit ist reif, um Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Rahmenbedingungen für den Verzicht oder mindestens Unterbruch der Strahlung bei Nichtgebrauch auf Dect-Schnurlostelefone zu erlassen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mögliche Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Strahlung von Telekommunikationseinrichtungen noch ungenügend erforscht sind. Diese Unklarheiten haben mit zur Lancierung des neuen nationalen Forschungsprogramms "Nichtionisierende Strahlung: Gesundheit und Umwelt" beigetragen. Grundsätzliche Aspekte dieser Problematik, insbesondere die Gesundheitsauswirkungen und die Bedeutung des Vorsorgeprinzips, sind im Bericht "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz" ausgeführt, welcher dem Bundesrat im 1. Semester 2006 vorgelegt wird (Bericht in Erfüllung des Postulates Sommaruga Simonetta 00.3565).</p><p>2. Dect-Telefone (digitale Schnurlostelefone) müssen bestimmten international harmonisierten Standards entsprechen. Dabei gibt es unterschiedliche Standards bezüglich Harmonisierung der Telekommunikationsdienste, Sicherheit und Gesundheitsschutz. Mit der Strahlung der Dect-Telefone befassen sich grundsätzlich zwei Standardisierungsgremien:</p><p>- das European Telecommunications Standards Institute (Etsi). Das Institut ist für die Festlegung der maximalen Abstrahlungsstärke, Frequenzen usw. im Sinne der Signalübertragung zuständig;</p><p>- das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec, vgl. Frage 3) legt fest, wie die Einhaltung der international definierten Empfehlungen zur Begrenzung der Strahlungsimmissionen überprüft werden sollen.</p><p>Prinzipiell kann die Schweiz bei der Etsi einen Vorschlag zur Abänderung des bestehenden Standards für Dect-Telefone einbringen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass in der jetzigen Zeit die nötige Mehrheit der Etsi-Mitglieder einem abgeänderten Standard zur Reduktion der Strahlung zustimmen würde. Da die Dect-Strahlungswerte nämlich deutlich unterhalb der entsprechenden Grenzwerte (siehe Antwort auf die Frage 3) liegen, fehlen schlagkräftige Argumente, um den Standard zu revidieren. Im Fall, dass die laufenden wissenschaftlichen Studien neue Erkenntnisse über Schädlichkeit der Dect-Telefone aufbringen, ist anzunehmen, dass der Standard neu überprüft wird.</p><p>Der Bundesrat nimmt mit Genugtuung die zunehmenden Bemühungen der Industrie zur Kenntnis, strahlungsarme Geräte zu produzieren. So gibt es beispielsweise die neu auf dem Markt erhältlichen "strahlungsarmen" Dect-Telefone, die im Ruhezustand keine Strahlung mehr abgeben. Diese Telefone haben zwar einen eingeschränkten Funktionsumfang (nur ein Mobilteil pro Basisstation), sind aber für die Bedürfnisse im Privatbereich gut geeignet.</p><p>3. Die Cenelec-Normen sollen, gemäss dem Normungsauftrag der Europäischen Kommission M/305 vom 7. September 2000 die Einhaltung der Grenzwerte von elektromagnetischen Feldern im Bereich von 0Hz-300GHz garantieren. Im Mandat wird nur die Überprüfung der Konformität mit den Grenzwerten verlangt. Eine Strahlungsdeklaration ist in diesem Mandat nicht explizit erwähnt. Der Bundesrat ist bereit, zu überprüfen, inwieweit mit einer schweizerischen Intervention eine Deklaration der Strahlung von Geräten in die Cenelec-Normen implementiert werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die weitverbreiteten Dect-Schnurlostelefone, zusammen mit anderen Strahlenemissionen, gesundheitsschädigend sein können, ihre Langzeitfolgen noch zu wenig erforscht sind und der Staat seiner Vorsorgepflicht nachzukommen hat? </p><p>2. Ist er bereit, wirksame Massnahmen einzuleiten, damit die Strahlungen der Dect-Telefonie auf ein absolutes Minimum reduziert werden und so die Emissionen um ein Vielfaches verkleinert werden? Was ist schon eingeleitet, und was ist vorgesehen?</p><p>3. Ist er bereit, im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) zu intervenieren, damit bei der technischen Normierung auf Dect-Telefongeräten klare Label angebracht werden?</p>
- Schutz vor Strahlung durch Dect-Telefone
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