Arbeitslosenversicherung. Abwenden eines Finanzierungsdebakels
- ShortId
-
05.3897
- Id
-
20053897
- Updated
-
28.07.2023 12:57
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitslosenversicherung. Abwenden eines Finanzierungsdebakels
- AdditionalIndexing
-
28;Versicherungsleistung;Defizit in der Betriebsrechnung;Arbeitslosenversicherung;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L06K070302010203, Defizit in der Betriebsrechnung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nicht nur AHV, IV, Sozialhilfe und die Krankenversicherung stehen in Finanzierungsproblemen, auch die Arbeitslosenversicherung steckt in akuten Finanzierungsengpässen. Im Jahre 2004 betrug das Defizit 2,272 Milliarden Franken. Ein Ende der Finanzierungsprobleme zeichnet sich nicht ab. Bereits seit einem Jahr ist die ALV auf Darlehen des Bundes angewiesen, da der Saldo im ALV-Fonds negativ ist. Für das laufende Jahr muss der Bund erneut 2 Milliarden Franken zusätzliche Schulden für die ALV machen. Obwohl der ALV-Fonds aufgrund zunehmender Missbräuche und mangelnden Wirtschaftswachstums bereits seit einem Jahr hoch defizitär ist, unterliess es der Bundesrat bisher, entsprechende Schritte einzuleiten. Es muss alles unternommen werden, um die Erhöhung der Beiträge abzuwenden. Die KMU als Rückgrat unserer Wirtschaft dürfen nicht mit erneuten Erhöhungen der Abgaben belastet werden.</p>
- <p>Mit der 3. Avig-Revision von 2003 wollte der Gesetzgeber die langfristige Finanzierung der Versicherung sicherstellen. Um die Verschuldung in Grenzen zu halten, wurde in Artikel 90c Absatz 1 Avig festgelegt, dass der Bundesrat, falls der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht, innert einem Jahr eine Gesetzesrevision für die Neuregelung der Finanzierung vorlegen muss. Vorgängig soll er auf dem Verordnungsweg die Lohnprozente von 2,0 auf maximal 2,5 erhöhen und für den Betrag zwischen 106 800 und 267 000 Franken einen Solidaritätsbeitrag von maximal 1 Prozent erheben. Insofern hat der Gesetzgeber der Verwaltung und dem Bundesrat bereits einen klaren Vorgehensmechanismus vorgegeben.</p><p>Aufgrund des jetzigen Schuldenstandes und des prognostizierten Konjunkturverlaufes ist zu erwarten, dass die maximal zulässige Verschuldung möglicherweise bereits Ende 2006, wohl aber spätestens Ende 2007 erreicht sein wird. Der Bundesrat ist sich dieser Entwicklung bewusst, und es wurde bereits die Prüfung von geeigneten Massnahmen in die Wege geleitet. Begleitet durch die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, werden mögliche Massnahmen für eine Gesetzesrevision, sowohl einnahmenseitig als auch ausgabenseitig, geprüft, mit denen die Versicherung auf eine verbesserte finanzielle Grundlage gestellt werden kann. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die mit der vorliegenden Motion vorgebrachten Anliegen in die Überlegungen mit einbezogen. Zum heutigen Zeitpunkt kann aber über den Inhalt der Massnahmen noch keine Aussage gemacht werden. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Arbeiten im Rahmen eines Expertenberichtes dem Bundesrat unterbreitet. Parallel wird ein Verordnungsentwurf für die Erhöhung des Lohnbeitrages und die Einführung des Solidaritätsbeitrages vorbereitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Avig sowie anderer betroffener Gesetze vorzunehmen mit dem Ziel, das sich abzeichnende Defizit in der ALV abzuwenden, ohne die Beiträge zur ALV zu erhöhen und ohne die Wiedereinführung von Solidaritätsbeiträgen. Stattdessen sind folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>- Verhinderung des Missbrauches aufgrund der Personenfreizügigkeit;</p><p>- Verhinderung des Missbrauches durch Scheinbeschäftigungsmassnahmen der Kantone;</p><p>- Verlängerung der Mindestbeitragsdauer, welche zu ALV-Leistungen berechtigt;</p><p>- Einführung von degressiven ALV-Leistungen für Jugendliche, zur Verstärkung der Anreize für die junge Generation, wieder eine Arbeit zu suchen;</p><p>- Verbesserung der Effizienz der Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen;</p><p>- Verstärkte Koordination der ALV mit der IV zur Verhinderung von Doppelspurigkeiten bei betroffenen Personengruppen;</p><p>- Anpassung der Leistungsdauer und der Leistungshöhe an das internationale Niveau (OECD-Staaten).</p>
- Arbeitslosenversicherung. Abwenden eines Finanzierungsdebakels
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nicht nur AHV, IV, Sozialhilfe und die Krankenversicherung stehen in Finanzierungsproblemen, auch die Arbeitslosenversicherung steckt in akuten Finanzierungsengpässen. Im Jahre 2004 betrug das Defizit 2,272 Milliarden Franken. Ein Ende der Finanzierungsprobleme zeichnet sich nicht ab. Bereits seit einem Jahr ist die ALV auf Darlehen des Bundes angewiesen, da der Saldo im ALV-Fonds negativ ist. Für das laufende Jahr muss der Bund erneut 2 Milliarden Franken zusätzliche Schulden für die ALV machen. Obwohl der ALV-Fonds aufgrund zunehmender Missbräuche und mangelnden Wirtschaftswachstums bereits seit einem Jahr hoch defizitär ist, unterliess es der Bundesrat bisher, entsprechende Schritte einzuleiten. Es muss alles unternommen werden, um die Erhöhung der Beiträge abzuwenden. Die KMU als Rückgrat unserer Wirtschaft dürfen nicht mit erneuten Erhöhungen der Abgaben belastet werden.</p>
- <p>Mit der 3. Avig-Revision von 2003 wollte der Gesetzgeber die langfristige Finanzierung der Versicherung sicherstellen. Um die Verschuldung in Grenzen zu halten, wurde in Artikel 90c Absatz 1 Avig festgelegt, dass der Bundesrat, falls der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht, innert einem Jahr eine Gesetzesrevision für die Neuregelung der Finanzierung vorlegen muss. Vorgängig soll er auf dem Verordnungsweg die Lohnprozente von 2,0 auf maximal 2,5 erhöhen und für den Betrag zwischen 106 800 und 267 000 Franken einen Solidaritätsbeitrag von maximal 1 Prozent erheben. Insofern hat der Gesetzgeber der Verwaltung und dem Bundesrat bereits einen klaren Vorgehensmechanismus vorgegeben.</p><p>Aufgrund des jetzigen Schuldenstandes und des prognostizierten Konjunkturverlaufes ist zu erwarten, dass die maximal zulässige Verschuldung möglicherweise bereits Ende 2006, wohl aber spätestens Ende 2007 erreicht sein wird. Der Bundesrat ist sich dieser Entwicklung bewusst, und es wurde bereits die Prüfung von geeigneten Massnahmen in die Wege geleitet. Begleitet durch die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, werden mögliche Massnahmen für eine Gesetzesrevision, sowohl einnahmenseitig als auch ausgabenseitig, geprüft, mit denen die Versicherung auf eine verbesserte finanzielle Grundlage gestellt werden kann. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die mit der vorliegenden Motion vorgebrachten Anliegen in die Überlegungen mit einbezogen. Zum heutigen Zeitpunkt kann aber über den Inhalt der Massnahmen noch keine Aussage gemacht werden. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Arbeiten im Rahmen eines Expertenberichtes dem Bundesrat unterbreitet. Parallel wird ein Verordnungsentwurf für die Erhöhung des Lohnbeitrages und die Einführung des Solidaritätsbeitrages vorbereitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Avig sowie anderer betroffener Gesetze vorzunehmen mit dem Ziel, das sich abzeichnende Defizit in der ALV abzuwenden, ohne die Beiträge zur ALV zu erhöhen und ohne die Wiedereinführung von Solidaritätsbeiträgen. Stattdessen sind folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>- Verhinderung des Missbrauches aufgrund der Personenfreizügigkeit;</p><p>- Verhinderung des Missbrauches durch Scheinbeschäftigungsmassnahmen der Kantone;</p><p>- Verlängerung der Mindestbeitragsdauer, welche zu ALV-Leistungen berechtigt;</p><p>- Einführung von degressiven ALV-Leistungen für Jugendliche, zur Verstärkung der Anreize für die junge Generation, wieder eine Arbeit zu suchen;</p><p>- Verbesserung der Effizienz der Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen;</p><p>- Verstärkte Koordination der ALV mit der IV zur Verhinderung von Doppelspurigkeiten bei betroffenen Personengruppen;</p><p>- Anpassung der Leistungsdauer und der Leistungshöhe an das internationale Niveau (OECD-Staaten).</p>
- Arbeitslosenversicherung. Abwenden eines Finanzierungsdebakels
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