Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Ökologische und soziale Dimension

ShortId
05.3906
Id
20053906
Updated
14.11.2025 06:38
Language
de
Title
Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Ökologische und soziale Dimension
AdditionalIndexing
15;Norm;Sozialverträglichkeit;gentechnisch veränderte Organismen;Tierschutz;Freihandelsabkommen;Umweltverträglichkeit;USA;Konsumentenschutz
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L04K03050305, USA
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L05K0706010201, Norm
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Bezug auf Umwelt, Konsumentenschutz, Tierschutz und Sozialstandards gelten in der Schweiz generell höhere Anforderungen als in den USA. Im Kontext der laufenden exploratorischen Gespräche über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA wird allerdings nur die wirtschaftliche Dimension eines solchen Abkommens thematisiert. </p><p>Beispiele:</p><p>- Eine hochintensive, von grossflächigen Monokulturen geprägte Landwirtschaft zerstört in weiten Landesteilen der USA die Bodenfruchtbarkeit und die Grundwasserressourcen. In der Schweiz sind seit den Neunzigerjahren grosse Fortschritte bei der Ökologisierung der Landwirtschaft gemacht worden, sodass der Schweiz diesbezüglich heute weltweit eine Vorbildfunktion zukommt.</p><p>- Die Tierhaltung in den USA hat verbreitet industriellen Charakter (Verwendung von künstlichen Wachstumshormonen und anderen chemischen Leistungsförderern). In der Schweiz sind derartige Praktiken verboten, und die artgerechte Tierhaltung geniesst bei Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten höchste Priorität.</p><p>- Die Gentechnik ist in der Landwirtschaft der USA weit verbreitet. In der Schweiz werden in den nächsten fünf Jahren, und vermutlich darüber hinaus, keine GVO angebaut.</p><p>Trotz all dieser Differenzen strebt der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA an. Es ist zu befürchten, dass dies zu ökologischem und sozialem Dumping führt.</p>
  • <p>Die Schweiz und die USA sind aufgrund der Beurteilung der Ergebnisse der zwischen September 2005 und Januar 2006 geführten exploratorischen Gespräche und vor dem Hintergrund der vor allem im Bereich der Landwirtschaft unterschiedlichen Positionen (welche zum Teil auch mit unterschiedlichen Sensibilitäten der Konsumenten zusammenhängen) zum Schluss gekommen, dass die Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss von Freihandelsverhandlungen in der kurzen Frist nicht erfüllt sind. Beide Seiten halten aber ihr Interesse an einem künftigen umfassenden Freihandelsabkommen aufrecht und werden gegebenenfalls entsprechende Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Aus Sicht der Schweiz könnte dies z. B. nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Doha-Runde der WTO erneut geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass Umwelt- und Sozialstandards betreffende Themen bevorzugt in Organisationen wie der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie in den relevanten Umweltabkommen und -foren behandelt werden. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen trägt der Bundesrat der schweizerischen Rechtsordnung Rechnung. Dies gilt auch für die Bereiche Umweltschutz, Konsumentenschutz, Tierschutz, Arbeits- und Sozialstandards.</p><p>Indem sie Diskriminierungen vermeiden und den Zugang zu ausländischen Märkten verbessern, stärken Freihandelsverträge die Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandortes Schweiz insgesamt und im Besonderen auch der exportorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie berücksichtigt der Bundesrat im Rahmen der exploratorischen Gespräche mit den USA die Tatsache, dass in der Schweiz strengere Anforderungen gelten als in den USA, z. B. in Bezug auf Umwelt, Konsumentenschutz, Tierschutz, Sozialstandards? Wie berücksichtigt er insbesondere auch den Volksentscheid zur Gentechfrei-Initiative?</p><p>2. Wie gedenkt er im Falle der Aufnahme formeller Verhandlungen der ökologischen und sozialen Dimension Rechnung zu tragen, um Öko- und Sozialdumping zu verhindern?</p><p>3. Ist es seine Absicht, die im Falle eines Abschlusses entstehenden Wettbewerbsnachteile der KMU-geprägten Schweizer Wirtschaft auf dem Heimmarkt primär durch eine Senkung der Umwelt- und Sozialstandards aufzufangen?</p><p>4. Welche flankierenden Massnahmen gedenkt der Bundesrat im Kontext eines allfälligen Freihandelsabkommens sonst noch zu prüfen, um dessen ökologischen und sozialen Effekte zu kompensieren?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ökologische und soziale Folgeabschätzung eines allfälligen Freihandelsabkommens mit den USA vorzulegen?</p>
  • Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Ökologische und soziale Dimension
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Bezug auf Umwelt, Konsumentenschutz, Tierschutz und Sozialstandards gelten in der Schweiz generell höhere Anforderungen als in den USA. Im Kontext der laufenden exploratorischen Gespräche über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA wird allerdings nur die wirtschaftliche Dimension eines solchen Abkommens thematisiert. </p><p>Beispiele:</p><p>- Eine hochintensive, von grossflächigen Monokulturen geprägte Landwirtschaft zerstört in weiten Landesteilen der USA die Bodenfruchtbarkeit und die Grundwasserressourcen. In der Schweiz sind seit den Neunzigerjahren grosse Fortschritte bei der Ökologisierung der Landwirtschaft gemacht worden, sodass der Schweiz diesbezüglich heute weltweit eine Vorbildfunktion zukommt.</p><p>- Die Tierhaltung in den USA hat verbreitet industriellen Charakter (Verwendung von künstlichen Wachstumshormonen und anderen chemischen Leistungsförderern). In der Schweiz sind derartige Praktiken verboten, und die artgerechte Tierhaltung geniesst bei Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten höchste Priorität.</p><p>- Die Gentechnik ist in der Landwirtschaft der USA weit verbreitet. In der Schweiz werden in den nächsten fünf Jahren, und vermutlich darüber hinaus, keine GVO angebaut.</p><p>Trotz all dieser Differenzen strebt der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA an. Es ist zu befürchten, dass dies zu ökologischem und sozialem Dumping führt.</p>
    • <p>Die Schweiz und die USA sind aufgrund der Beurteilung der Ergebnisse der zwischen September 2005 und Januar 2006 geführten exploratorischen Gespräche und vor dem Hintergrund der vor allem im Bereich der Landwirtschaft unterschiedlichen Positionen (welche zum Teil auch mit unterschiedlichen Sensibilitäten der Konsumenten zusammenhängen) zum Schluss gekommen, dass die Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss von Freihandelsverhandlungen in der kurzen Frist nicht erfüllt sind. Beide Seiten halten aber ihr Interesse an einem künftigen umfassenden Freihandelsabkommen aufrecht und werden gegebenenfalls entsprechende Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Aus Sicht der Schweiz könnte dies z. B. nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Doha-Runde der WTO erneut geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass Umwelt- und Sozialstandards betreffende Themen bevorzugt in Organisationen wie der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie in den relevanten Umweltabkommen und -foren behandelt werden. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen trägt der Bundesrat der schweizerischen Rechtsordnung Rechnung. Dies gilt auch für die Bereiche Umweltschutz, Konsumentenschutz, Tierschutz, Arbeits- und Sozialstandards.</p><p>Indem sie Diskriminierungen vermeiden und den Zugang zu ausländischen Märkten verbessern, stärken Freihandelsverträge die Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandortes Schweiz insgesamt und im Besonderen auch der exportorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie berücksichtigt der Bundesrat im Rahmen der exploratorischen Gespräche mit den USA die Tatsache, dass in der Schweiz strengere Anforderungen gelten als in den USA, z. B. in Bezug auf Umwelt, Konsumentenschutz, Tierschutz, Sozialstandards? Wie berücksichtigt er insbesondere auch den Volksentscheid zur Gentechfrei-Initiative?</p><p>2. Wie gedenkt er im Falle der Aufnahme formeller Verhandlungen der ökologischen und sozialen Dimension Rechnung zu tragen, um Öko- und Sozialdumping zu verhindern?</p><p>3. Ist es seine Absicht, die im Falle eines Abschlusses entstehenden Wettbewerbsnachteile der KMU-geprägten Schweizer Wirtschaft auf dem Heimmarkt primär durch eine Senkung der Umwelt- und Sozialstandards aufzufangen?</p><p>4. Welche flankierenden Massnahmen gedenkt der Bundesrat im Kontext eines allfälligen Freihandelsabkommens sonst noch zu prüfen, um dessen ökologischen und sozialen Effekte zu kompensieren?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ökologische und soziale Folgeabschätzung eines allfälligen Freihandelsabkommens mit den USA vorzulegen?</p>
    • Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Ökologische und soziale Dimension

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