Recht auf Nothilfe nach Artikel 12 der Bundesverfassung

ShortId
05.5002
Id
20055002
Updated
27.07.2023 22:09
Language
de
Title
Recht auf Nothilfe nach Artikel 12 der Bundesverfassung
AdditionalIndexing
2811;freie Schlagwörter: Nichteintretensentscheid NEE;Verfassungsartikel;Asylbewerber/in;Recht des Einzelnen;Asylverfahren;Schutz der Grundrechte;Soforthilfe
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K10010704, Soforthilfe
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K05020204, Schutz der Grundrechte
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid müssen die Schweiz selbstverantwortlich und unverzüglich verlassen. Kommen sie ihrer Ausreisepflicht nicht nach, gelten sie als Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Geraten sie in eine Notlage und sind sie nicht in der Lage, für sich zu sorgen, erhalten sie vom zuständigen Kanton bzw. der zuständigen Gemeinde auf Ersuchen hin eine sachlich und zeitlich beschränkte Nothilfe im Sinne von Artikel 12 der Bundesverfassung.</p><p>Es sind keine Kantone oder Gemeinden bekannt, die sich weigern, Nothilfe zu leisten, wenn die weggewiesenen Personen mit den Behörden kooperieren. Aus den Meldungen der Kantone für die Monitoring-Berichte ist im Gegenteil ersichtlich, dass bisher 24 Kantone Nothilfeleistungen ausgerichtet haben. In den zwei anderen Kantonen wurden bisher mangels entsprechender Nachfrage keine Nothilfeleistungen ausgerichtet. Dabei ist zu betonen: Es ist nicht der Zweck dieser Massnahme Nothilfestrukturen aufzubauen, sondern illegal anwesende Ausländer zur Ausreise zu bewegen.</p>
  • <p>Es gibt Gemeinden und Kantone in der Schweiz, die Menschen, welche im Asylverfahren einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, Nothilfe verwehren.</p><p>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Nothilfe in der ganzen Schweiz tatsächlich zu gewährleisten?</p>
  • Recht auf Nothilfe nach Artikel 12 der Bundesverfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid müssen die Schweiz selbstverantwortlich und unverzüglich verlassen. Kommen sie ihrer Ausreisepflicht nicht nach, gelten sie als Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Geraten sie in eine Notlage und sind sie nicht in der Lage, für sich zu sorgen, erhalten sie vom zuständigen Kanton bzw. der zuständigen Gemeinde auf Ersuchen hin eine sachlich und zeitlich beschränkte Nothilfe im Sinne von Artikel 12 der Bundesverfassung.</p><p>Es sind keine Kantone oder Gemeinden bekannt, die sich weigern, Nothilfe zu leisten, wenn die weggewiesenen Personen mit den Behörden kooperieren. Aus den Meldungen der Kantone für die Monitoring-Berichte ist im Gegenteil ersichtlich, dass bisher 24 Kantone Nothilfeleistungen ausgerichtet haben. In den zwei anderen Kantonen wurden bisher mangels entsprechender Nachfrage keine Nothilfeleistungen ausgerichtet. Dabei ist zu betonen: Es ist nicht der Zweck dieser Massnahme Nothilfestrukturen aufzubauen, sondern illegal anwesende Ausländer zur Ausreise zu bewegen.</p>
    • <p>Es gibt Gemeinden und Kantone in der Schweiz, die Menschen, welche im Asylverfahren einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, Nothilfe verwehren.</p><p>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Nothilfe in der ganzen Schweiz tatsächlich zu gewährleisten?</p>
    • Recht auf Nothilfe nach Artikel 12 der Bundesverfassung

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